Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Sehr geehrte Veratwortliche im Landkreis Kusel und
natürlich der Kreisverwaltung Kusel im Landkreis
Kusel.
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach §
18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des
'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Sehr geehrte Sachbearbeiter und
Sachbearbeiterinnen.
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_jobcenter_20250401_law_antrag_teilhabe_03.html
]
[ I ]
SG + LSG RLP + BSG + BverfG + EGMR
SOZIALAMT
Sehr geehrte Frau
Manuela Rumpf ...
Thema № 1 ➽️【 Bescheide
TEILHABE (pp) ! => Antrag
Abschnitt [ II ] !!! + ! 】
Thema
№ 2 ➽️【 => TEILHABE (pp) + KV ! => Siehe Abschnitt [ I ] !!!
+ ! <= 】
Thema
№ 2 ➽️【 => TEILHABE (pp) + KV ! => Hier im Abschnitt [ I ] +
!!! + ! <= 】
Heute geht
es ( primär ) um die ja immer noch seit 2019 im lfd.
Leistungsbezug fehlende KV !
Siehe in dem Zusammenhang das ( bisher letzte ) Schreiben
an die AOK im Anhang dieser Mail . . .
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/aok_rlp_20250328.pdf
]
Aber gerade auch geht es um diesen ( sicherlich auch für
Sie als Sachbearbeiter*in ) einfach nur lästigen – und
zudem vollkommen unnötigen – Verwaltungsaufwand bei diesem
so von Ihnen verwendeten monatlich handschriftlich
ausgefertigten "Behandlungsschein" im Rahmen dieser
"Sozial- und Eingliederungshilfe", so benannt als 'Hilfen
zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII)'.
Und die Ausstellung der nunmehr ja doch zwingend
erforderlichen Karte.
] INFO [ https://www.betanet.de/
elektronische-gesundheitskarte.html ]
Es ist doch einfach praktischer so, meinen Sie nicht auch,
Frau Manuela Rumpf ?!
Sie müssen nicht immer – und zudem handschriftlich
– nahezu jeden Monat ((( => 1ste MAIL 31.10.2022, 08:56 <= ))) einen Behandlungsschein erstellen, und zudem
zumeist noch mit
einem nicht unbeträchtlichem Kostenaufwand zu Lasten des
Steuerzahler / der Steuerzahlerinnen eintüten und
dann per Post verschicken.
Eine Krankenversichertenkarte / Elektronische
Gesundheitskarte – nur meine
ganz persönliche Ansicht dazu – vermeidet (bzw. vermindert zu mindestens)
das 'Diskriminierungs - und Benachteiligungspotential' (
Grundrecht der Gleichheit und Gleichbehandlung Aller vor
dem Gesetz ) ganz ungemein.
Wer oder was ( AOK bzw. Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel ) mir das Teil, also buntes
Kärtchen, nun zu schickt ist mir dabei wirklich
vollkommen egal. Nur sollten Sie dabei nicht versäumen (
innerhalb angemessener Frist ) mir einen schriftlich
ausführlich begründeten Bescheid zum Thema KV + DRV zu
übermitteln.
Auch insbesondere wegen der doch ( anscheinend )
notwendigen und somit fehlenden Rechts - und Amtshilfe im
/ beim Landkreis Kusel ( ~ JC + KV ~ ) bei meinen
Bemühungen der letzten 4½ Jahre mit den verschiedenen
Krankenversicherungsunternehmen ( ~ Konzernen ) wegen dem
Erhalt einer so gesetzlich ja verbindlich vorgeschriebenen
und alleinig dem Bürger verpflichtend zugeordeneten
Krankenversicherungsschutz.
Ich beantrage also Heute bei Ihnen
diese Rechts - und Amtshilfe !!!
Bzw. nun ja
auch wegen dieser ( so ja eigentlich nicht zulässigen )
Zwangsverrentung ...
Ich brauche nun also ganz unbedingt einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" von
Ihnen.
Ich muss deswegen jetzt wirklich
drängeln. Normalerweise tue ich das ja nicht. Aber
Heute tue ich es !!! + !
[
II ]
SOZIALAMT
Sehr
geehrter Herr Sachbearbeiter und allseits verehrte Frau
Sachbearbeiterin ...
Ich
wurde wegen einer ( auf Grund der durch
nichts zu rechtfertigenden und so nicht
zzulässigen erheblichen Kürzung des zum Leben
notwendigen Bedarf ) nicht erfolgten
Buchung der Rechnung meines Provider, nebst den
damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 3 €
90 Cent, an meine diesbezügliche Antragstellung
wegen diesen so von Ihrer Behörde verursachten
zusätzlichen Kosten des Zahlungsverkehr
erinnert. Haben Sie sich dazu schon zu einer
Handhabung entschieden.
Ich erwarte dazu immer noch auf einen Bescheid.
Im Abschnitt II geht es also ( Sie haben es
sicherlich schon erraten !? ) mal wieder um die
( leider immer noch fehlende und
bereits mehrfach angemahnte )
Bescheidung so
eingereichter Antragstellungen im
Spektrum von dieser Teilhabe ( pp ) und
ebenso den Wohnungsbeschaffungskosten !
+ !
[ http://
erwerbslosenverband.org/klage/
job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf ]
[ http://
erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_20240916_antrag_wohnraumbeschaffungskosten.pdf ]
Könnt Ihr euch / Können Sie sich da
so langsam –> also in aller Ruhe ohne weitere
doch eigentliche unnötige Verzögerungen <–
jeweils zu einem schriftlich ausreichend
begründeten Bescheid durchringen ? + !
Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter und
allseits verehrte Frau Sachbearbeiterin ...
Im
Abschnitt III geht es dann mal wieder um die ( leider
immer noch fehlende und bereits mehrfach
angemahnte ) Bescheidung so
eingereichter Antragstellungen im
Spektrum von dieser Teilhabe ( pp ) und einem
formal und korrekt und zudem fristgerecht
eingereichtem Widerspruch ! + !
[ http://
erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_20250117_widerspruch_bescheid_teilhabe.pdf ]
Wie sieht es da mit dem Widerspruchsverfahren
aus.
Läuft das. Dauert das. Und wie lange noch ?!
Könnt Ihr euch / Können Sie sich da
so langsam –> also in aller Ruhe ohne weitere
doch eigentliche unnötige Verzögerungen <–
jeweils zu einem schriftlich ausreichend
begründeten Bescheid durchringen ? + !
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
ein Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!