Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Sehr geehrte Veratwortliche im Landkreis Kusel und
natürlich der Kreisverwaltung Kusel im Landkresi
Kusel.
Sehr geehrte Sachbearbeiter und
Sachbearbeiterinnen.
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_jobcenter_20241205_law_antrag_teilhabe_01.html
]
[ I ]
SOZIALAMT
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald und
Frau Daniela Bardian.
In diesem Schreiben geht es wegen
der Dringlichkeit und der umgehenden
Wiederherstellung des sozio-kulturellen
Existenzminimum und des zum Leben zwingend
notwendigen Bedarf um die sofortige - also
natürlich baldmöglichste - Erledigung eines Überprüfungsantrag,
so gestellt am 22.11.2024, und den doch
offensichtlich - und anscheinend wider
besseren Wissens erstellten - fehlerhaften Bescheid mit Datum vom
15.08.2024.
Und natürlich meiner Begründung für ein so ja
nunmehr anhängiges Widerspruchsverfahren beim
Kreisrechtsausschuss.
Die
Heute in der Kreisverwaltung abgegebenen Unterlagen (
Kontoauszüge Juni - November 2024 und die Mahnungen wegen den
zusätzlichen Kosten des Zahlungsverkehr meines Telefon - und
Internetanbieter INEXIO ) ! Insgesamt beziffere ich die Kosten
( also ohne den durch Sie verursachten zusätzlichen
Kostenaufwand bei meinem Provider, dem Stromanbieter und auch
ALDI >>> KOMMT NOCH !!! ) auf 34,40 €.
Insgesamt kommen wir da auf ( ca. ) 60 € . . .
Dazu erwarte ich ( a ) einen ( ausreichend begründeten )
Bescheid ( innerhalb angemessener Frist ).
[ II ]
SOZIALAMT + JOBCENTER
Im
Abschnitt II geht es dann mal wieder um die ( leider
immer noch fehlende und bereits mehrfach
angemahnte ) Bescheidung so
eingereichter Antragstellungen im
Spektrum von dieser Teilhabe ( pp ) und den
Wohnungsbeschaffungskosten ! + !
Könnt Ihr euch da so langsam - also
zügig und ohne weiteren Verzug - jeweils zu einem
schriftlich ausreichend begründeten Bescheid
durchringen ? + !
Da Sie, Frau Mang und Frau Bardian, bisher nicht
auf den Antrag wegen den ja zwingend
erforderlichen Wohungsbeschaffungskosten reagiert
haben sollte so auch für den Monat Dezember die
Mietzahlung von Ihnen in vollständiger Höhe
gewährleistet sein. Ebenso wie natürlich auch
rückwirkend die vollständige Gewährung des
sozio-kulturellen Existenzminimum ohne eine so
nicht ausreichend begründete und somit zu
rechtfertigende Kürzung des Mietzins.
SIEHE dazu das Schreiben wegen dem
Überprüfungsantrag :
http://
erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_jobcenter_20241127_law_antrag_klima.html
Und natürlich den anderen
Schriftverkehr vorab in dieser Angelegenheit !
Ich möchte also ungern ( auch in dieser
Angelegenheit ) das Sozialgericht um eine Klärung
des Sachverhalt bemühen.
TEILHABE ( pp )
Mal ganz unabhängig von der
Tatsache, dass Sie bisher ( anscheinend im besten
Einvernehmen seit 11/2020 ) ebenso wie Ihre
Kollegen im Landkreis Kusel ( a ) generell so
möglichw Hilfestellungen der Rehabilitation und
Wiedereingliederung, aber gerade auch die
Erstellung eines Bescheid, verweigert haben und
mit ( schon irgendwie bewundernswerter ) Hingabe
diesen Rechtsanspruch bisher negieren !
Dazu
auch zwei ( möglichweise ) sachdienliche
Hinweise zu den in den nächsten Wochen von Ihnen
zu klärenden Fragestellungen meiner Person
betreffend einer Teilhabe und selbst bestimmten
Lebensführung und gerade auch der
Verselbstständigung meiner Person als so
vollkommen diffamierend so benannter "Mensch mit
Behinderung", anzunehmend im Autismus-Spektrum
und da in der Schublade 'Asperger-Syndrom'.
Zuerst einmal etwas zu dem Sachverhalt einer
'multidisziplinären Bewertung im Sinne der
UN-BRK :
[ http://
erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20241129_termin_querulanzia_klage.pdf ]
Und nun - das ist wirklich der heilige Gral im
Konstrukt Hartz / Bürgergeld - etwas zu
Einkommen und Vermögen [[ u.A. ]] im Sinne des
Art. 14 und 20 GG [[ Etc. Usw. ! ]] :
Fachliche Weisungen SGB II
BA Zentrale FGL 21
Stand: 24.10.2024
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
Fachliche Weisungen
§§ 11 - 11b SGB II
Zu berücksichtigendes Einkommen
https://
www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-11b-sgb-ii-
stand-01072023_ba044381.pdf
UND JA !
Das werden wirklich ganz und gar sinnige und
formal sachgerechte Fragen, welche Sie in den
nächsten Wochen in Form einer so bei Ihrer
Verwaltungstätigkeit verbindlich geforderten
Bescheidung im Rahmen einer so ja bereits
gestellten Antragstellung - natürlich ausreichen
begründet - klären müssen !!! + !
SIEHE :
[ http://
erwerbslosenverband.org/klage/lsg-
rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf
]
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!