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rno [ Wagener ] Con
residencia en Godelhausen ! - @ humanearthling.org
Arno Wagener
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6xxxx Theisbergstegen
fon ++ 49 [ 0 ] 178 xxxxx xx
@ arno@humanearthling.org
Godelhausen, den 20.11.2021
Sozialgericht Speyer
Schubertstraße 2
67346 Speyer
Ihr Zeichen :
S6
AS 857/21
: 19. November 2021 :
: Coronavirus : Inzidenz erreicht mit fast 385 erneut Höchstwert . . .
Ganz ganz
fürchterlich ist das. Meinen Sie nicht auch. Fast
60.000 Menschen haben sich alleine innerhalb eines
Tages neu infiziert.
Vollends die Seuche ! Das zeigen aktuelle Recherchen
der „ZEIT“ ...
[ https://www.zeit.de/wissen/corona-karte-deutschland-aktuelle-zahlen-landkreise ]
m Landkreis Kusel gab es alleine 152 bestätigte
Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen. Da möchte ich
wirklich nicht die Dunkelziffer kennen. Je 100.000
Einwohner sind es 216,8 Ansteckendherde . . .
Das Infektionsgeschehen nimmt im Wochenvergleich
weiter zu !
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben
Recherchen von ZEIT ONLINE zufolge 59.342 Neuinfektionen
innerhalb eines Tages registriert. 11.432 mehr als eine
Woche zuvor.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht demnach mit
384,9 erneut einen Höchstwert.
Es kann also noch keine Entwarnung gegeben werden ! Was ja so auch bei diesen virulanten Mutanten aus Wuhan – nur meine ganz persönliche Überzeugung – auf Grund der nur als lasch und unzureichend zu bewertenden Maßnahmen der Weltgemeinschaft gar nicht möglich erscheint.
Ich möchte jetzt von Ihnen auch nicht gleich als „querdenkender“ Bürger angesehen werden. Oder gar der Verschwörungstheorie bezichtigt werden. Bei so einem klar diffamierenden "Gutachten" [ ~ in Anführungszeichen ] des ausführenden Organ der staatlichen Gewalt, wie geschehen im Auftrag des so bezeichneten 'Jobcenter Landkreis Kusel', und der Beklagten [ = Plural ]. Und jetzt als von diesen "Normalen" so bezeichneter "Mensch mit Behinderung" bzw. in meinem Fall dann noch als geradezu schizotypische Persönlichkeitsstörung tituliert, und gewissermaßen in die Zwangsjacke der Unzurechnungsfähigkeit gepackt, will ich da lieber etwas vorsichtig und nicht so forsch mit meinen Äußerungen sein.
Aber, soweit mir bekannt und meine Unterlagen mich nicht trügen, hat eine Forschungsgruppe aus Innsbruck, so auch Wissenschaftler der Universität Hamburg, zweifelsfrei festgestellt, dass es sich bei diesen kleinen und zudem ansteckenden "Scheißern" um ganz gemeines und zudem genmanipuliertes Pack handelt. Da ist nichts, aber auch gar nichts, mit einem plötzlichen oder nur vorübergehenden Aufhören dieser „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“. Außer natürlich man macht es so konsequent wie uns die Partei in China durch ihr beherzetes Handeln in den Anfangstagen dieser Pandemie signalisiert hat. Diese „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ wird durch die von der Bundesregierung und auch den Ländern getroffenen Maßnahmen , wie bereits erwähnt, nur vollkommen unzureichend gewährleistet.
Das hatte ich dem Jobcenter Landkreis Kusel schon bei meinem Widerspruch wegen "Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen nach § 21 Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" zu diesem Bescheid wegen der "Einmalbeihilfe" mitgeteilt.
Und auch, dass es in diesem Widerspruch ja insoweit prinzipiell und voll inhaltlich um Artikel 2 des Grundgesetz und den Schutz des Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit geht.
Und somit auch bei diesem
Verfahren mit dem Aktenzeichen S6 AS
857/21 um nichts Anderes !
Das sollte ebenso der Gerichtsbarkeit klar sein !
Auch hat sich Herr Spahn, unser überaus kompetenter und allseits beliebter noch amtierender Bundesgesundheitsminister, bis zum jetzigen Zeitpunkt nach seinen doch recht forschen jedoch wie gewohnt Medien wirksamen Verlautbarungen Mitte Oktober, betreffend einer Beendigung oder zu mindestens Lockerung des so bezeichneten "Lockdown" und dieser allgemein verpflichtenden Alltagsmaske, immer noch nicht klar zur Art der Fortsetzung, dieser nach meiner persönlichen Ansicht vollkommen unzureichenden Bemühungen, dem Virus Einhalt zu gebieten, geäußert.
: Freitag, 19. November 2021 :
[ https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/aktuelle-corona-lage-1983212 ] Ganz unten unter
"Weitere Informationen" steht etwas von einem
Bund-Länder-Beschluss und dazu dann die reißerische
Meldung :
Merkel: „Die Lage ist hochdramatisch“
„Wir sind in
einer nationalen Notlage, die auch eine gemeinsame
Kraftanstrengung braucht“, sagte
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des
Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, am Freitag. Die
Inzidenz habe sich in den vergangenen vier Wochen
verfünffacht. RKI-Chef Wieler verwies darauf, dass in
110 Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz über 500
liege, in 12 sogar über 1.000. Ganz Deutschland sei
ein großer Ausbruch, viele Krankenhäuser seien am
Anschlag. „Wir müssen jetzt das Ruder herumreißen. Wir
dürfen wirklich keine Zeit verlieren", so Herr Wieler.
Sie sehen sicherlich ein, werte Gerichtsbarkeit und
Beklagte [ = Plural ], dass diese „Handhabung
staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so
genannten epidemischen Lage nationaler und auch
internationaler Tragweite“ und auch "Unabweisbare,
laufende besondere Bedarfe in Härtefällen nach § 21
Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)"
anzunehmend nach wie vor Bestand haben. Und – das
sehen Sie bestimmt doch auch ebenfalls leicht oder
möglicherweise sogar mit knirschendem Zahnschmelz ein
– da ja diese schon mal so als vollkommen
unzureichende zutreffend zu kennzeichnende
"Einmalbeihilfe" wegen dieser „Handhabung staatlicher
Organe bei der Umsetzung einer so genannten
epidemischen Lage nationaler und auch internationaler
Tragweite“ und auch "Unabweisbare, laufende besondere
Bedarfe in Härtefällen nach § 21 Abs. 6 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)" als rein politische
Handhabung, ohne wirkliche Rücksichtnahme auf
bestehende Rechtsgrundlagen, bewilligt wurden gilt das
der Logik entsprechend ja dann auch für die ganze Zeit
der Seuche.
Also das dann noch zeitlich limitiert nachwirkend ohne den Zeitraum vorher seit Einführung der „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ und beispielsweise dieser Maskenpflicht zu berücksichtigen ist einfach nur ( irgendwie ) kein besonders leckeres Stoffwechselausscheidungsprodukt.
Also juristisch, soweit ich mich als Laie da nicht grundlegend irre, kann man es dann auch einfach nur als ein schlieriges grünlich schimmerndes Aa definieren.
Natürlich nur bedingt in dieser Wortwahl eines Laien.
Und wenn das dann noch zeitlich limitiert geschieht ohne diese Handhabung staatlicher Organe wegen diesen fitzelig kleinen Mutierenden aus Wuhan in der Zukunft dabei zu berücksichtigen. Ja, dann muss es irgendwie und letztendlich auch irgendwie dann in einer klaren und prägnanten Wortwahl einzig und alleine dann nur als fett die Scheiße bezeichnet werden.
Und so keinesfalls den Prinzipien eines Sozialstaat und den geltenden SGB + GG entsprechend in Handhabung und Umsetzung.
Mal unabhängig – wie bereits dem hierbei als ausführendes und im Landkreis Kusel-Altenglan verantwortliches staatlicher Organ mit der Bezeichnung 'Jobcenter Kusel Altenglan' mehrfach in aller Deutlichkeit mitgeteilt – davon, dass mir als Bürger, so auch diesen auch teilweise noch hingebungsvoll femininen Bürgerinnen, zwar den Gesichtsschutz in Form einer OP-Maske gegen Keime / Bakterien oder zeitweise eben einer FFP-2-Maske mit einer schlaffen Filtrierungskapizität von unter 95 % durch Zwang verpflichtend zugeordnet wurde, wird und werden wird.
Und ein konsequenter Schutz seitens der staatlichen Gewalt zu mindestens mir voll inhaltlich, wie im Artikel 2 des Grundgesetz zum Schutz des Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit zugesichert, verweigert und somit nicht gewährleistet wird.
Da wünsche
ich Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mfG !
Arno Wagener
: P S : Die ausführliche Begründung – ich
rechne alleine wegen der doch recht umfangreichen
statistisch relevanten Auswertungen und erklärenden
Grafikelementen auf einen Gesamtumfang bei diesem
„Corona-Verfahren“ mit annähernd 30 Seiten in Tahoma
12pt – sollte die Gerichtsbarkeit in direktem
Zusammenhang zu dem anderen derzeit noch beim
Sozialgericht in Speyer anhängigen Verfahren mit dem
Aktenzeichen S6 AS 707/21
verstehen !
Bei diesem oben genannten Verfahren; welches
ich gerade bei seinen komplexen
Notwendigkeiten in der anscheinend von der
Gerichtsbarkeit erwünschten Argumentation – siehe hierzu
bzw. dazu das Schreiben vom 26.08.2021 und
da Seite 4 und der Hinweis auf ein Urteil
des BverG, um überhaupt vom Gericht nach
einer ganz grundsätzlichen Weigerung des
hierbei zuständigen Richter eine Klage
anzunehmen, diese dann als gerechtfertigt
bewertet zu bekommen – vollkommen
unterschätzt hatte; wird es so um 140
Seiten. Eher etwas mehr !
Wie bereits in
meinem letzten Schreiben erwähnt erfolgt
diese Begründung nebst einer dazugehörigen Kostprobe meiner
schriftstellerischen Ambitionen. Wie dem 'Jobcenter'
eigentlich bekannt ?! Das sollten Sie aber wirklich in
direktem Zusammenhang, zu meinen Bestrebungen den
Lebensunterhalt aus eigenen Kräften erwirtschaften zu
können, sehen. Um somit auch der ja
verpflichtend bestehenden Verpflichtung entsprechen zu
können vorrangig meine Arbeitskraft einsetzen zu müssen.
Das muss ja sein. Oder ?
Das kommt. Es
dauert noch ! Aber da machen Sie sich bloß keine Sorgen
. . .
Da kommt dann sogar wegen einer akuten Dringlichkeit und
dem unbedingt notwendigen und zwingend erforderlichen
Bedarf, auch im Zusammenhang mit der als beispielsweise
angegeben Antragstellung vom 27.01.2021, ganz
etwas Feines auf Sie zu. Und zwar so, dass
Sie verfassungskonform im Schnellverfahren
und im Namen des Volkes so richtig nett
Recht und Gerechtigkeit walten lassen
können.
FRAGE : Das mit dieser
Inflation – ich erwähnte es in meinem Schreiben mit
Datum vom 16.11.2021 – haben Sie schon in Ihren
Überlegungen betreffend einer Entscheidung wegen dieser
von mir so geforderten und ebenso zwingend
erforderlichen „Richtervorlage“ berücksichtigt ? + !
Inhaltlich
überschneiden sich diese zwei jedoch vollkommen
unterschiedlichen Verfahren immer mal wieder. Um
Wiederholungen, sicher auch in Ihrem Interesse, zu
vermeiden werde ich zu den unterschiedlichen Themen, den
jeweils strittigen Fragestellungen, mit zitierfähigen
Anlagen arbeiten. Beispielsweise Inflation und somit ein
statistisch signifikant seit Jahren nachweisbarer
Wertverlust des „Regelsatz“ ohne reale Berücksichtigung
des Gesetzgeber und ohne einen so bezeichneten
effektiven Rechtsschutz wie auch ein fehlender
Krankenversicherungsschutz spielen bei den möglichen
Nebenwirkungen und dem Wunsch an einer gerechtfertigten
gleichberechtigten gesellschaftlicher Teilnahme in Form
eines umfassenden Impfschutz bei diesem
„Corona-Verfahren“ [ S6
AS 857/21 ] ebenso eine Rolle wie bei dem anderen Verfahren
[ S6
AS 707/21 ] und der
Begründung zu dieser von
mir als inhaltlich bei dieser Klage geforderten
"gleichberechtigten und sicher auch gerechtfertigten
Teilnahme in und an der Gesellschaft".
Das dauert Alles zwar noch ein
wenig, so war ich die letzten drei Tage nahezu völlig
wegen einem heftig Erfolg versprechenden Buchprojekt zu
dieser „göttlichen“ Komödie eingespannt.
Aber ich kann Ihnen nur nochmals versprechen und in all
meiner Lebhaftigkeit zusichern, dass ich mir dabei
entsprechend Mühe gebe und Denksubstanz, so auch die
verbale Ausdrucksfähigkeit meiner Person mit der
ungeteilten Hingabe und dem nötigen Maß an Achtsamkeit
einsetzen werde.
5/5
• Kreative Planung •
¡ Sozialisierung unserer Marke in den digitalen Zeiten !
— Beratung und
Organisation zur Selbsthilfe
und von Interessengruppierungen —