arno [ Wagener ] Con residencia en Godelhausen ! - @ humanearthling.org





Arno Wagener

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Godelhausen, den 20.11.2021


Sozialgericht Speyer

Schubertstraße 2

67346 Speyer

Ihr Zeichen :

S6 AS 857/21


Sehr geehrte Damen und Herren …

: 19. November 2021 :

: Coronavirus : Inzidenz erreicht mit fast 385 erneut Höchstwert . . .

Ganz ganz fürchterlich ist das. Meinen Sie nicht auch. Fast 60.000 Menschen haben sich alleine innerhalb eines Tages neu infiziert.
Vollends die Seuche ! Das zeigen aktuelle Recherchen der „ZEIT“ ...
[
https://www.zeit.de/wissen/corona-karte-deutschland-aktuelle-zahlen-landkreise ]
m Landkreis Kusel gab es alleine 152 bestätigte Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen. Da möchte ich wirklich nicht die Dunkelziffer kennen. Je 100.000 Einwohner sind es 216,8 Ansteckendherde . . .
Das Infektionsgeschehen nimmt im Wochenvergleich weiter zu !

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben Recherchen von ZEIT ONLINE zufolge 59.342 Neuinfektionen innerhalb eines Tages registriert. 11.432 mehr als eine Woche zuvor.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht demnach mit 384,9 erneut einen Höchstwert.

Es kann also noch keine Entwarnung gegeben werden ! Was ja so auch bei diesen virulanten Mutanten aus Wuhan – nur meine ganz persönliche Überzeugung – auf Grund der nur als lasch und unzureichend zu bewertenden Maßnahmen der Weltgemeinschaft gar nicht möglich erscheint.

Ich möchte jetzt von Ihnen auch nicht gleich als „querdenkender“ Bürger angesehen werden. Oder gar der Verschwörungstheorie bezichtigt werden. Bei so einem klar diffamierenden "Gutachten" [ ~ in Anführungszeichen ] des ausführenden Organ der staatlichen Gewalt, wie geschehen im Auftrag des so bezeichneten 'Jobcenter Landkreis Kusel', und der Beklagten [ = Plural ]. Und jetzt als von diesen "Normalen" so bezeichneter "Mensch mit Behinderung" bzw. in meinem Fall dann noch als geradezu schizotypische Persönlichkeitsstörung tituliert, und gewissermaßen in die Zwangsjacke der Unzurechnungsfähigkeit gepackt, will ich da lieber etwas vorsichtig und nicht so forsch mit meinen Äußerungen sein.

Aber, soweit mir bekannt und meine Unterlagen mich nicht trügen, hat eine Forschungsgruppe aus Innsbruck, so auch Wissenschaftler der Universität Hamburg, zweifelsfrei festgestellt, dass es sich bei diesen kleinen und zudem ansteckenden "Scheißern" um ganz gemeines und zudem genmanipuliertes Pack handelt. Da ist nichts, aber auch gar nichts, mit einem plötzlichen oder nur vorübergehenden Aufhören dieser „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“. Außer natürlich man macht es so konsequent wie uns die Partei in China durch ihr beherzetes Handeln in den Anfangstagen dieser Pandemie signalisiert hat. Diese „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ wird durch die von der Bundesregierung und auch den Ländern getroffenen Maßnahmen , wie bereits erwähnt, nur vollkommen unzureichend gewährleistet.

Das hatte ich dem Jobcenter Landkreis Kusel schon bei meinem Widerspruch wegen "Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen nach § 21 Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" zu diesem Bescheid wegen der "Einmalbeihilfe" mitgeteilt.

Und auch, dass es in diesem Widerspruch ja insoweit prinzipiell und voll inhaltlich um Artikel 2 des Grundgesetz und den Schutz des Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit geht.

Und somit auch bei diesem Verfahren mit dem Aktenzeichen S6 AS 857/21 um nichts Anderes !
Das sollte ebenso der Gerichtsbarkeit klar sein !

Auch hat sich Herr Spahn, unser überaus kompetenter und allseits beliebter noch amtierender Bundesgesundheitsminister, bis zum jetzigen Zeitpunkt nach seinen doch recht forschen jedoch wie gewohnt Medien wirksamen Verlautbarungen Mitte Oktober, betreffend einer Beendigung oder zu mindestens Lockerung des so bezeichneten "Lockdown" und dieser allgemein verpflichtenden Alltagsmaske, immer noch nicht klar zur Art der Fortsetzung, dieser nach meiner persönlichen Ansicht vollkommen unzureichenden Bemühungen, dem Virus Einhalt zu gebieten, geäußert.

: Freitag, 19. November 2021 :

[ https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/aktuelle-corona-lage-1983212 ] Ganz unten unter "Weitere Informationen" steht etwas von einem Bund-Länder-Beschluss und dazu dann die reißerische Meldung :
Merkel: „Die Lage ist hochdramatisch“
„Wir sind in einer nationalen Notlage, die auch eine gemeinsame Kraftanstrengung braucht“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, am Freitag. Die Inzidenz habe sich in den vergangenen vier Wochen verfünffacht. RKI-Chef Wieler verwies darauf, dass in 110 Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liege, in 12 sogar über 1.000. Ganz Deutschland sei ein großer Ausbruch, viele Krankenhäuser seien am Anschlag. „Wir müssen jetzt das Ruder herumreißen. Wir dürfen wirklich keine Zeit verlieren", so Herr Wieler. Sie sehen sicherlich ein, werte Gerichtsbarkeit und Beklagte [ = Plural ], dass diese „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ und auch "Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen nach § 21 Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" anzunehmend nach wie vor Bestand haben. Und – das sehen Sie bestimmt doch auch ebenfalls leicht oder möglicherweise sogar mit knirschendem Zahnschmelz ein – da ja diese schon mal so als vollkommen unzureichende zutreffend zu kennzeichnende "Einmalbeihilfe" wegen dieser „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ und auch "Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen nach § 21 Abs. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" als rein politische Handhabung, ohne wirkliche Rücksichtnahme auf bestehende Rechtsgrundlagen, bewilligt wurden gilt das der Logik entsprechend ja dann auch für die ganze Zeit der Seuche.

Also das dann noch zeitlich limitiert nachwirkend ohne den Zeitraum vorher seit Einführung der „Handhabung staatlicher Organe bei der Umsetzung einer so genannten epidemischen Lage nationaler und auch internationaler Tragweite“ und beispielsweise dieser Maskenpflicht zu berücksichtigen ist einfach nur ( irgendwie ) kein besonders leckeres Stoffwechselausscheidungsprodukt.

Also juristisch, soweit ich mich als Laie da nicht grundlegend irre, kann man es dann auch einfach nur als ein schlieriges grünlich schimmerndes Aa definieren.

Natürlich nur bedingt in dieser Wortwahl eines Laien.

Und wenn das dann noch zeitlich limitiert geschieht ohne diese Handhabung staatlicher Organe wegen diesen fitzelig kleinen Mutierenden aus Wuhan in der Zukunft dabei zu berücksichtigen. Ja, dann muss es irgendwie und letztendlich auch irgendwie dann in einer klaren und prägnanten Wortwahl einzig und alleine dann nur als fett die Scheiße bezeichnet werden.

Und so keinesfalls den Prinzipien eines Sozialstaat und den geltenden SGB + GG entsprechend in Handhabung und Umsetzung.

Mal unabhängig – wie bereits dem hierbei als ausführendes und im Landkreis Kusel-Altenglan verantwortliches staatlicher Organ mit der Bezeichnung 'Jobcenter Kusel Altenglan' mehrfach in aller Deutlichkeit mitgeteilt – davon, dass mir als Bürger, so auch diesen auch teilweise noch hingebungsvoll femininen Bürgerinnen, zwar den Gesichtsschutz in Form einer OP-Maske gegen Keime / Bakterien oder zeitweise eben einer FFP-2-Maske mit einer schlaffen Filtrierungskapizität von unter 95 % durch Zwang verpflichtend zugeordnet wurde, wird und werden wird.

Und ein konsequenter Schutz seitens der staatlichen Gewalt zu mindestens mir voll inhaltlich, wie im Artikel 2 des Grundgesetz zum Schutz des Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit zugesichert, verweigert und somit nicht gewährleistet wird.

Da wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mfG !
Arno Wagener

: P S : Die ausführliche Begründung – ich rechne alleine wegen der doch recht umfangreichen statistisch relevanten Auswertungen und erklärenden Grafikelementen auf einen Gesamtumfang bei diesem „Corona-Verfahren“ mit annähernd 30 Seiten in Tahoma 12pt – sollte die Gerichtsbarkeit in direktem Zusammenhang zu dem anderen derzeit noch beim Sozialgericht in Speyer anhängigen Verfahren mit dem Aktenzeichen S6 AS 707/21 verstehen !
Bei diesem oben genannten Verfahren; welches ich gerade bei seinen komplexen Notwendigkeiten in der anscheinend von der Gerichtsbarkeit erwünschten Argumentation
siehe hierzu bzw. dazu das Schreiben vom 26.08.2021 und da Seite 4 und der Hinweis auf ein Urteil des BverG, um überhaupt vom Gericht nach einer ganz grundsätzlichen Weigerung des hierbei zuständigen Richter eine Klage anzunehmen, diese dann als gerechtfertigt bewertet zu bekommenvollkommen unterschätzt hatte; wird es so um 140 Seiten. Eher etwas mehr !
Wie bereits in meinem letzten Schreiben erwähnt erfolgt diese Begründung nebst einer dazugehörigen Kostprobe meiner schriftstellerischen Ambitionen. Wie dem 'Jobcenter' eigentlich bekannt ?! Das sollten Sie aber wirklich in direktem Zusammenhang, zu meinen Bestrebungen den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften erwirtschaften zu können, sehen. Um somit auch der ja verpflichtend bestehenden Verpflichtung entsprechen zu können vorrangig meine Arbeitskraft einsetzen zu müssen. Das muss ja sein. Oder ?

Das kommt. Es dauert noch ! Aber da machen Sie sich bloß keine Sorgen . . .
Da kommt dann sogar wegen einer akuten Dringlichkeit und dem unbedingt notwendigen und zwingend erforderlichen Bedarf, auch im Zusammenhang mit der als beispielsweise angegeben Antragstellung vom
27.01.2021, ganz etwas Feines auf Sie zu. Und zwar so, dass Sie verfassungskonform im Schnellverfahren und im Namen des Volkes so richtig nett Recht und Gerechtigkeit walten lassen können.
FRAGE : Das mit dieser Inflation – ich erwähnte es in meinem Schreiben mit Datum vom 16.11.2021 – haben Sie schon in Ihren Überlegungen betreffend einer Entscheidung wegen dieser von mir so geforderten und ebenso zwingend erforderlichen „Richtervorlage“ berücksichtigt ? + !
Inhaltlich überschneiden sich diese zwei jedoch vollkommen unterschiedlichen Verfahren immer mal wieder. Um Wiederholungen, sicher auch in Ihrem Interesse, zu vermeiden werde ich zu den unterschiedlichen Themen, den jeweils strittigen Fragestellungen, mit zitierfähigen Anlagen arbeiten. Beispielsweise Inflation und somit ein statistisch signifikant seit Jahren nachweisbarer Wertverlust des „Regelsatz“ ohne reale Berücksichtigung des Gesetzgeber und ohne einen so bezeichneten effektiven Rechtsschutz wie auch ein fehlender Krankenversicherungsschutz spielen bei den möglichen Nebenwirkungen und dem Wunsch an einer gerechtfertigten gleichberechtigten gesellschaftlicher Teilnahme in Form eines umfassenden Impfschutz bei diesem „Corona-Verfahren“ [ S6 AS 857/21 ] ebenso eine Rolle wie bei dem anderen Verfahren [ S6 AS 707/21 ] und der Begründung zu dieser von mir als inhaltlich bei dieser Klage geforderten "gleichberechtigten und sicher auch gerechtfertigten Teilnahme in und an der Gesellschaft".


Das dauert Alles zwar noch ein wenig, so war ich die letzten drei Tage nahezu völlig wegen einem heftig Erfolg versprechenden Buchprojekt zu dieser „göttlichen“ Komödie eingespannt.
Aber ich kann Ihnen nur nochmals versprechen und in all meiner Lebhaftigkeit zusichern, dass ich mir dabei entsprechend Mühe gebe und Denksubstanz, so auch die verbale Ausdrucksfähigkeit meiner Person mit der ungeteilten Hingabe und dem nötigen Maß an Achtsamkeit einsetzen werde.


5/5


Kreative Planung •
¡ Sozialisierung unserer Marke in den digitalen Zeiten !

Beratung und Organisation zur Selbsthilfe
und von Interessengruppierungen —