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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/489 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 30.08.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8703 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Mensch !



Sehr geehrte Frau Frau Jessica Heil ...
Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung -

= Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation =
¡! Sozusagen, bzw. geschrieben, ein Live - Mitschnitt ¿?

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Gewissermaßen ist das ja auch eine Bewerbung im Bereich der Publizistik ! + ?
Sehen Sie es also in direktem Zusammenhang mit diesen Leistungen zur Existenzsicherung !
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :

[ sozialamt_20240830_antragstellung_termin_gericht_hinweis_verfassung_rlp.html ]

[ 1 ]
Etwas Blabla zum mittlerweile erfolgten Sozialtransfer und dem Bewilligungsbescheid vom 15.08.2023.
[ 2 ]
Antragstellung wegen der Kostenübernahme bei einem Gerichtstermin.
[ 3 ]
Verfassung von Rheinland-Pfalz
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
Und Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten Antragstellungen . . .

[ 1 ]
Erst einmal Danke für unser freundliches Telefonat. Das Geld, also diese Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), wurde mittlerweile ( teilweise ) meiner Bankverbindung gut geschrieben. Nach 2 Monaten Verzögerung der Zahlung ohne Angabe hierbei gerechtfertigter Gründe nenne ich das wirklich eine stramme Leistung. Wegen diesem 'teilweise' ? + !. Da kommt die Tage ( es verbleiben  ja noch 2 Wochen Zeit dafür ) wegen dem Bewilligungsbescheid mit Datum vom 15.08.2023 noch innerhalb der gesetzlichen Frist postalisch ein formal korrekter Widerspruch gegen den offensichtlich in der Berechnung des Mietzins vollkommen fehlerhaften Bewilligungsbescheid. Und Ja ! Dabei handelt es wirklich nur um die ( vollständige ) Sicherung und natürlich Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimum. Bzw. : Bedanken Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit. Und die dadurch so geschaffene und wirklich nur eindeutige Gesetzes - und auch Rechtsgrundlage. Siehe in dem Zusammenhang meine Argumentation bei dem Widerspruchsverfahren wegen der Verweigerung der Zahlung des so benannten 'Bürgergeld' !
[ 2 ]
Im ANHANG der Mail das Schreiben des Landessozialgericht RLP wegen dem Termin einer mündlichen Verhandlung.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg_rlp_20240729_in_termin_ocr.pdf ]
: ANTRAGSTELLUNG :
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme der Fahrtkosten für den Gerichtstermin  !
Das ist schon wichtig. Und es handelt sich dabei um 5 verschiedene Berufungsverfahren. U.A. auch etwas wegen dieser Teilhabe ( pp ), dieser wie im SGB angegeben selbst bestimmten Lebensführung eines 'Mensch mit Behinderung'. Und dergleichen mehr ! Ohne die ( rechtzeitige ) Bereitsstellung der Fahrkosten vorab kann ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Und das bedeutet dann ganz eindeutig und unwiderruflich einen deutlichen und so ja nun wirklich nicht allzu statthaften Rechtsbruch im Sinne des GG Art 103. Ich verweise gleichzeitig auf die bereits bei Frau Maren Grunwald hingebungsvoll von meiner Person zur Sprache gebrachten Hinweise betreffend der Sicherung des so benannten ( vollständigen ) sozio-kulturellen
Existenzminimum. Leider bin ich nicht in der Lage; auf Grund des nur als unzureichend zu kennzeichnenden im Neusprech so benannten 'Bürgergeld' bzw. ja jetzt dieser 'Grundsicherung', zumal eine so nicht hinnehmbare nicht statthafte Kürzung diese Existenzminimum erfolgte; die Kosten der Hin - und Rückfahrt zu diesem Gerichtstermin zu tragen bzw. bezahlen zu können. Aus diesem Grund beantrage ich diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Bedanken Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit.
Auskunft zu den Kosten (
wegen des Termin um 10 Uhr erscheint ein Transfer mit dem Taxis zusätzlich erforderlich, um den Termin rechtzeitig wahrnehmen zu können ) : Mobilitätszentrale Kreisverwaltung Kusel [ Tel. 424 - 270 / https://www.vrn.de/tickets/ticketkauf/verkaufsstellen/artikel/003899/index.html \ ]
Lt. 'bahn.de/buchung/fahrplan/suche' muss ich nach einem ca. 40 Minuten dauerndem Spaziergang [ Ein Fahrrad ist schließlich kein lebensnotwendiger Bedarf ! ] mit dem Zug von Theisbergstegen um noch vor 6 Uhr los und komme dann 
kurz vor 10 Uhr in Mainz Hbf an. Die einfache Fahrt kostet 37,90 €.
Pünktlich bis zum Gericht [
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz ] im Dauerlauf bzw. dem ÖPNV ist das einfach nicht zu schaffen. Die einzige Alternative dabei bietet ein Taxi.
Kosten lt. Auskunft der Taxizentrale Mainz : 6 € ( ca. ).
Beim Rückweg werde ich natürlich ein öffentliches Verkehrsmittel in Form einer Busverbindung nutzen [ 3 € ].
Insgesamt beziffere ich die Kosten also auf 83,80 € !!!
Ich bitte um rechtzeitige Überweisung und auch umgehende Benachrichtigung in Form eines schriftlichen und ausführlich begründeten Bescheid innerhalb der hierbei angemessenen Frist ( = Hinweis auf die Dringlichkeit !!! ) vorab.

[ 3 ]
Verfassung von Rheinland-Pfalz
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]

Und Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten Antragstellungen . . .
In meinem Schreiben vom 14.08.2024 an Frau Maren Grunwald hatte ich mir einen kleinen Ausflug in die doch eher lyrischen Gefilde der heutigen Schriftstellerei gegönnt. PARTE de "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation" !
: AUSZUG : = http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog =
» 

A: " Tja, irgendwie hast du ja recht. Aber... "

C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen im After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es keine KZ´s und Krematorien geben können. "

A: "Aber..."

C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles Scheiße. Denen macht das Spaß, die brauchen das. Verklemmte mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen und Anordnungen gieren, um sich selbst einen Freischein ausstellen zu können. Die kompensieren doch nur ihre eigenen Minderwertigkeitskomplexe und drücken dir dabei ihren Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen."

A: " Das geht doch nicht. Entweder riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und möchte wirklich nicht eine große Klappe riskieren. "

C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."

« **1**
Unter erwerbslosenverband.org/klage finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus alten Tagen !
Ich habe da noch Mal darüber nachgedacht ! Also über solche Zeilen und einen derart gestalteten zukünftigen Schriftverkehr  speziell im Umgang mit den MitarbeiterInnen der Verwaltung im Landkreis Kusel. Nein. Da soll es Ihnen wirklich nicht anders ergehen als den MitarbeiterInnen 1990 im Sozialamt Oldenburg (Oldbg. ). Da ist nun einmal kein Unterschied. Damals habe ich eine kleine Ausarbeitung mit der Bezeichnung KZ.sdo zum Thema 'Gemeinwohl' und 'Verfassungstreue', diesem Früher und Heute, eingereicht. Wesentlich in dem Schreiben war eigentlich meine Feststellung, dass es nur einen graduellen Unterschied bedeutet Menschen ein klein wenig fertig zu machen. Oder eben direkt in den Ofen zu schieben. Und, dass es keine Öfen im Sozialamt mehr gibt. Und wir statt dessen Heutzutage ( 1991 ~ 2024 ) Zentralheizung haben.
Mit Blick auf den unter [ 2 ] angegebenen Gerichtstermin [ Einem lfd. Berufungsverfahren beim LSG RLP wegen einer multidiziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK — siehe dazu auch die Antragstellungen von 2022 — 2024 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel — resultierend aus einer Antragstellung am 27.01.2021 bei Ihren Kollegen vom 'Jobcenter Landkreis Kusel' und dem Sachverhalt, dass dann nun statt Teilhabe (pp) mal wieder nur 8 Umzugskarton verhandelt werden sollen ! ] habe ich mich der Thematik des "wahnhaften Querulantentum" und diesem "Arbeit-macht-frei" in 'Querulanzia № 02' **2** in den letzten Tagen mit einer gewissen Wonne und Hingabe ausführlich gewidmet.
Insgesamt bin ich da nunmehr bei ca. 1.200 Seiten in Tahoma 14pt und derzeit arbeite ich da gerade [ neben dem ganz alltäglichen Schriftverkehr mit dem Amt und für die holde Gerichtsbarkeit ] an „Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation“ und da « Die Akte Schmidt und das Gespenst des 'wahnhaften Querulantentums'  ».
Das ist echt cool und wirklich schmackhaft ! Das können Sie mir ruhig glauben !!!
Ganz zwangsläufig hat sich dabei auch wegen der Weigerung des Gericht eine in der Jurisprudenz und den allgemein so benannten "Grundsatz der Waffengleichheit" [ L 3 AS 55/23 + L 3 AS 56/23 + L 3 AS 57/23 + L 3 AS 58/23 + L 3 AS 59/23 ], bzw. den so vom Grundgesetz und der EU-Rechtsprechung verbindlich zugesicherten Rechtsweg und gerade auch deses 'rechtliche Gehör', zu gewährleisten eine so formal korrekte Zulässigkeit einer Verfassungsveschwerde bei dem in deutlichem Widerspruch zu GG Art. 146 so benannten BVerfG ergeben. Wie in dem Schreiben – u.A. auch wegen dieser 'multidiziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK' – ebenso auch Ihrer Behörde mitgeteilt ist die Ausschöpfung des interstaatlichen Rechtsweg das notwendige Muss auf dem Weg zum  EGMR, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf ]
: AUSZUG Seite 14 / 32 : » Diese Handhabung dem Bürger ein wahnhaftes Verhalten, so bezeichnet als Querulantentum, zuzuordnen hat anscheinend in Deutschland Tradition und ist bei den staatlichen Organen eine beliebte Methode, um 'renitenten' Bürgern – so mir bekannt auch einigen Anwälten – einen anscheinend juristisch statthaft so reglementierten 'Maulkorb' umzubinden. Soweit mir bekannt, muss dann auch die Verwaltung bzw. Justiz nicht mehr auf Rechtsbegehren des von dieser Handhabung betroffenen Menschen reagieren. Da es sich ja – so die Rechtfertigung – um ein wahnhaftes Verhalten handelt. Wenn der Bürger / die Bürgerin sich dann beschwert ist das natürlich ein deutliches Signal für den 'Wahn'. Anzunehmend wird ein Facharzt bei Erstellung eines vergleichenden Gutachten zur Schlussfolgerung gelangen, dass es sich bei diesen umfangreichen Schriftsätze, welche mir als eine Art 'Beschäftigungstherapie' von der Verwaltung und der anscheinend im besten Einvernehmen mit der Exekutive agierenden Justiz aufgenötigt / aufgezwungen wurden, um ein eindeutiges Signal einer zutiefst gequälten menschlichen Seele handelt, welche durch die staatliche Obrigkeit widerrechtlich zu einem Dasein als bloßes Objekt staatlicher Willkür seit mehr als 3 Jahrzehnten degradiert wurde. « [ >>> Seite 7 / 30 : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_begr%C3%BCndung_parte_de_querulanzia_01_anlage_03.pdf ]
Insoweit ist diese Handhabung des Sachverhalt in dem Sinne ganz eindeutig eine Erfüllung des Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] der Verfassung von Rheinland-Pfalz : » Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. « !
Also etwas was Sie als Bürger*In gleich mir auch ruhig einfach mal tun sollten ! ! !
Und das ist ganz im Sinne des § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX !
Ebenso wie Menschen — mit oder eben auch ohne Behinderung — das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft haben. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt diese Begriffsbestimmungen klar und deutlich. Und geradezu eindeutig.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich Sie, also die MitarbeiterInnen des Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung - im Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel im Landkreis Kusel deshalb fragen muss :
Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
In dem Abschnitt : HIER AUCH ETWAS zu Normenkontrolle AUS DEM SCHÖNEN RHEINLAND-PFALZ ! : bei http://www.erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_002_anlage_begruendung_blabla_02.html : habe ich das Thema „Verfassung RLP“ in Zusammenhang mit der 'Treupflicht' ein wenig vertieft.
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : » 
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. «
[ https://www.rlp.de/fileadmin/02/Unser_Land/Landesverfassung/Verfassung_fuer_Rheinland-Pfalz_Stand_2015.pdf ]
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' !
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
2.3.1: Die Verfassungstreue ist auch bei Beschäftigten Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der Tarifbeschäftigten ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. Ja wirklich. Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !
Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch.
Machen Sie doch einfach Ihren 'Job' !
Ich mache das ja auch. Oder ?!

Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes, seien Sie eine der Verfassung treue, geradezu Linien treue, Bürgerin.
**1**
Und in dem kleinen Essay auszugesweise vorab, welches ich Frau Grunwald ( eigentlich auch Ihnen und Ihren KollegenInnen ) wirklich sorgsam aus den ca. 35 Jahren bereits erfolgtem 'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es sich wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen." signalisiert in aller Eindeutigkeit, dass Sie als weibliches Wesen damit nicht persönlich gemeint sind !!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die höchstrichterliche 'Rechtsprechung' in Deutschland - zu diesem "Arbeit macht frei !" und der Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng genommen - es in einer kritischen vergleichenden Äußerung noch nicht einmal schreiben bzw. verwenden.

Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser Stelle auch nicht tun !

**2**
Bei 'Querulanzia № 01' geht es eigentlich um die Staatshaftpflicht im Sinne des § 839 BGB und ebenso auch etwaige Schadensersatzansprüche resultierend aus § 826 BGB.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch ]
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_umfang_anlage_01.pdf ]


| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener



| THE END |