: V O N :
: A N :
Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP,
BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 :
Jobcenter
Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ
006594 :
Arno
Wagener
Hauptstraße
67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den
30.08.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8703 ( H I S
T O R Y )
Time is on my side,
1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :
Hallo
Mensch !
Sehr
geehrte Frau Frau Jessica Heil ...
Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung -
=
Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation =
¡! Sozusagen,
bzw. geschrieben, ein Live - Mitschnitt ¿?
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Gewissermaßen ist das ja auch eine
Bewerbung im Bereich der Publizistik ! + ?
Sehen Sie es also in direktem
Zusammenhang mit diesen Leistungen zur Existenzsicherung !
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ sozialamt_20240830_antragstellung_termin_gericht_hinweis_verfassung_rlp.html
]
[ 1 ]
Etwas Blabla zum mittlerweile
erfolgten Sozialtransfer und dem Bewilligungsbescheid
vom 15.08.2023.
[ 2 ]
Antragstellung wegen der
Kostenübernahme bei einem Gerichtstermin.
[ 3 ]
Verfassung
von Rheinland-Pfalz
Artikel
20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
Und
Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten
Antragstellungen . . .
[ 1 ]
Erst einmal Danke für unser
freundliches Telefonat. Das Geld, also diese
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGB XII), wurde mittlerweile (
teilweise ) meiner Bankverbindung gut geschrieben.
Nach 2 Monaten Verzögerung der Zahlung ohne Angabe
hierbei gerechtfertigter Gründe nenne ich das
wirklich eine stramme Leistung. Wegen diesem
'teilweise' ? + !. Da kommt die Tage ( es
verbleiben ja noch 2 Wochen Zeit dafür ) wegen
dem Bewilligungsbescheid mit Datum vom 15.08.2023
noch innerhalb der gesetzlichen Frist postalisch ein
formal korrekter Widerspruch gegen den
offensichtlich in der Berechnung des Mietzins
vollkommen fehlerhaften Bewilligungsbescheid. Und Ja
! Dabei handelt es wirklich nur um die (
vollständige ) Sicherung und natürlich Absicherung
des sozio-kulturellen Existenzminimum. Bzw. :
Bedanken Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen
vom Jobcenter und des Sozialgericht für die
hingebungsvolle Untätigkeit. Und die dadurch so
geschaffene und wirklich nur eindeutige Gesetzes -
und auch Rechtsgrundlage. Siehe in dem
Zusammenhang meine Argumentation
bei dem Widerspruchsverfahren wegen der
Verweigerung der Zahlung des so benannten
'Bürgergeld' !
[ 2 ]
Im ANHANG der Mail das Schreiben des
Landessozialgericht RLP wegen dem Termin einer
mündlichen Verhandlung.
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg_rlp_20240729_in_termin_ocr.pdf
]
:
ANTRAGSTELLUNG :
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme der
Fahrtkosten für den Gerichtstermin !
Das ist schon wichtig. Und es handelt sich dabei um
5 verschiedene Berufungsverfahren. U.A. auch etwas
wegen dieser Teilhabe ( pp ), dieser wie im SGB
angegeben selbst bestimmten Lebensführung eines
'Mensch mit Behinderung'. Und dergleichen mehr !
Ohne die ( rechtzeitige ) Bereitsstellung der
Fahrkosten vorab kann ich diesen Termin nicht
wahrnehmen. Und das bedeutet dann ganz eindeutig und
unwiderruflich einen deutlichen und so ja nun
wirklich nicht allzu statthaften Rechtsbruch im
Sinne des GG Art 103. Ich verweise gleichzeitig auf
die bereits bei Frau Maren Grunwald hingebungsvoll
von meiner Person zur Sprache gebrachten Hinweise
betreffend der Sicherung des so benannten (
vollständigen ) sozio-kulturellen
Existenzminimum. Leider bin ich nicht in der Lage;
auf Grund des nur als unzureichend zu
kennzeichnenden im Neusprech so benannten
'Bürgergeld' bzw. ja jetzt dieser 'Grundsicherung',
zumal eine so nicht hinnehmbare nicht statthafte
Kürzung diese Existenzminimum erfolgte; die Kosten
der Hin - und Rückfahrt zu diesem Gerichtstermin zu
tragen bzw. bezahlen zu können. Aus diesem Grund
beantrage ich diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Bedanken
Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom
Jobcenter und des Sozialgericht für die
hingebungsvolle Untätigkeit.
Auskunft zu den Kosten ( wegen
des Termin um 10 Uhr erscheint ein Transfer mit
dem Taxis zusätzlich erforderlich, um den Termin
rechtzeitig wahrnehmen zu können
) : Mobilitätszentrale Kreisverwaltung Kusel [
Tel. 424 - 270 / https://www.vrn.de/tickets/ticketkauf/verkaufsstellen/artikel/003899/index.html \
]
Lt. 'bahn.de/buchung/fahrplan/suche' muss ich nach
einem ca. 40 Minuten dauerndem Spaziergang [ Ein
Fahrrad ist schließlich kein lebensnotwendiger
Bedarf ! ] mit dem Zug von Theisbergstegen um
noch vor 6 Uhr los und komme dann kurz
vor 10 Uhr in Mainz Hbf an. Die einfache Fahrt
kostet 37,90 €.
Pünktlich bis zum Gericht [ Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz ]
im Dauerlauf bzw. dem ÖPNV ist das einfach nicht zu
schaffen. Die einzige Alternative dabei bietet ein
Taxi.
Kosten lt. Auskunft der Taxizentrale Mainz : 6 € (
ca. ).
Beim
Rückweg werde ich natürlich ein öffentliches
Verkehrsmittel in Form einer Busverbindung nutzen [
3 € ].
Insgesamt
beziffere ich die Kosten also auf 83,80 € !!!
Ich
bitte um rechtzeitige Überweisung und auch umgehende
Benachrichtigung in Form eines schriftlichen und
ausführlich begründeten Bescheid innerhalb der
hierbei angemessenen Frist ( = Hinweis auf die
Dringlichkeit !!! ) vorab.
[ 3 ]
Verfassung
von Rheinland-Pfalz
Artikel
20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
Und
Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten
Antragstellungen . . .
In meinem Schreiben
vom 14.08.2024 an Frau
Maren Grunwald
hatte ich mir einen kleinen Ausflug in die doch eher
lyrischen Gefilde der heutigen Schriftstellerei
gegönnt. PARTE de "Betrachtungen
aus dem Mülleimer der Nation" !
: AUSZUG : = http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog
=
»
A: " Tja, irgendwie hast
du ja recht. Aber... "
C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber
auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des
Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen im
After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es keine
KZ´s und Krematorien geben können. "
A: "Aber..."
C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem
Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht
anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles Scheiße.
Denen macht das Spaß, die brauchen das. Verklemmte
mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen und Anordnungen
gieren, um sich selbst einen Freischein ausstellen zu
können. Die kompensieren doch nur ihre eigenen
Minderwertigkeitskomplexe und drücken dir dabei ihren
Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal aufstehen, und
diesem Sack die Meinung sagen."
A: " Das geht doch nicht. Entweder
riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den
Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und möchte
wirklich nicht eine große Klappe riskieren. "
C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."
« **1**
Unter erwerbslosenverband.org/klage
finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus
alten Tagen !
Ich habe da noch Mal
darüber nachgedacht ! Also über solche Zeilen und
einen derart gestalteten zukünftigen
Schriftverkehr speziell im Umgang mit den
MitarbeiterInnen der Verwaltung im Landkreis
Kusel. Nein. Da soll es Ihnen wirklich nicht
anders ergehen als den MitarbeiterInnen 1990
im Sozialamt Oldenburg (Oldbg. ). Da ist nun einmal kein
Unterschied. Damals habe ich eine
kleine Ausarbeitung mit der Bezeichnung
KZ.sdo zum Thema 'Gemeinwohl'
und 'Verfassungstreue', diesem Früher und Heute,
eingereicht. Wesentlich in dem Schreiben war
eigentlich meine Feststellung, dass es nur einen
graduellen Unterschied bedeutet Menschen ein klein
wenig fertig zu machen. Oder eben direkt in den
Ofen zu schieben. Und, dass es keine Öfen im
Sozialamt mehr gibt. Und wir statt dessen
Heutzutage ( 1991 ~ 2024 ) Zentralheizung haben.
Mit Blick auf den unter
[ 2 ] angegebenen Gerichtstermin [ Einem lfd. Berufungsverfahren
beim LSG RLP wegen einer multidiziplinären
Bewertung im Sinne der UN-BRK — siehe dazu
auch die Antragstellungen von 2022 — 2024 beim
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel — resultierend aus einer Antragstellung
am 27.01.2021 bei Ihren Kollegen vom
'Jobcenter Landkreis Kusel' und dem Sachverhalt,
dass dann nun statt Teilhabe (pp) mal wieder nur 8
Umzugskarton verhandelt werden sollen ! ]
habe ich mich der Thematik des "wahnhaften
Querulantentum" und diesem "Arbeit-macht-frei" in
'Querulanzia № 02' **2**
in den letzten Tagen mit einer gewissen Wonne und
Hingabe ausführlich gewidmet.
Insgesamt bin ich da nunmehr bei ca. 1.200 Seiten in
Tahoma 14pt und derzeit arbeite ich da gerade [ neben
dem ganz alltäglichen Schriftverkehr mit dem Amt
und für die holde Gerichtsbarkeit ] an
„Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation“ und da
« Die Akte Schmidt und das Gespenst des 'wahnhaften
Querulantentums' ».
Das ist echt cool und wirklich schmackhaft ! Das
können Sie mir ruhig glauben !!!
Ganz zwangsläufig
hat sich dabei auch wegen der Weigerung des Gericht
eine in der Jurisprudenz und den allgemein so
benannten "Grundsatz
der Waffengleichheit" [ L
3 AS 55/23 + L
3 AS 56/23 + L
3 AS 57/23 + L
3 AS 58/23 +
L 3 AS 59/23 ], bzw. den so vom Grundgesetz
und der EU-Rechtsprechung verbindlich zugesicherten
Rechtsweg und gerade auch deses 'rechtliche Gehör',
zu
gewährleisten
eine so formal korrekte Zulässigkeit einer
Verfassungsveschwerde bei dem in deutlichem
Widerspruch zu GG Art. 146 so benannten BVerfG
ergeben. Wie in dem Schreiben – u.A. auch wegen dieser 'multidiziplinären Bewertung im Sinne
der UN-BRK' –
ebenso auch Ihrer Behörde mitgeteilt ist die
Ausschöpfung des interstaatlichen Rechtsweg das
notwendige Muss auf dem Weg zum EGMR, dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf
]
:
AUSZUG Seite 14 / 32 : » Diese Handhabung dem
Bürger ein wahnhaftes Verhalten, so bezeichnet als
Querulantentum, zuzuordnen hat anscheinend in
Deutschland Tradition und ist bei den staatlichen
Organen eine beliebte Methode, um 'renitenten'
Bürgern – so mir bekannt auch einigen Anwälten –
einen anscheinend juristisch statthaft so
reglementierten 'Maulkorb' umzubinden. Soweit mir
bekannt, muss dann auch die Verwaltung bzw. Justiz
nicht mehr auf Rechtsbegehren des von dieser
Handhabung betroffenen Menschen reagieren. Da es
sich ja – so die Rechtfertigung – um ein wahnhaftes
Verhalten handelt. Wenn der Bürger / die Bürgerin
sich dann beschwert ist das natürlich ein deutliches
Signal für den 'Wahn'. Anzunehmend wird ein Facharzt
bei Erstellung eines vergleichenden Gutachten zur
Schlussfolgerung gelangen, dass es sich bei diesen
umfangreichen Schriftsätze, welche mir als eine Art
'Beschäftigungstherapie' von der Verwaltung und der
anscheinend im besten Einvernehmen mit der Exekutive
agierenden Justiz aufgenötigt / aufgezwungen wurden,
um ein eindeutiges Signal einer zutiefst gequälten
menschlichen Seele handelt, welche durch die
staatliche Obrigkeit widerrechtlich zu einem Dasein
als bloßes Objekt staatlicher Willkür seit mehr als
3 Jahrzehnten degradiert wurde. « [
>>> Seite 7 / 30 : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_begr%C3%BCndung_parte_de_querulanzia_01_anlage_03.pdf
]
Insoweit
ist diese Handhabung des Sachverhalt in dem Sinne ganz
eindeutig eine Erfüllung des Artikel 20 [Staatsbürgerliche
Treupflicht] der Verfassung von Rheinland-Pfalz : » Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und
Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine
körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem
Gemeinwohl entspricht. « !
Also
etwas was Sie als Bürger*In gleich mir auch ruhig einfach
mal tun sollten ! ! !
Und das ist ganz im Sinne des § 1 Selbstbestimmung und
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX !
Ebenso
wie Menschen — mit oder eben auch ohne Behinderung — das Recht
auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft
haben. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt,
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht
über allen anderen Rechtsnormen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt diese
Begriffsbestimmungen klar und deutlich. Und geradezu
eindeutig.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich Sie, also die
MitarbeiterInnen des Referat 40 - Leistungen zur
Existenzsicherung - im Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel im
Landkreis Kusel deshalb fragen muss :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
2.3.1: Die Verfassungstreue ist auch bei
Beschäftigten Voraussetzung für die Einstellung in den
öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der
Tarifbeschäftigten ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden
Funktionen. Ja wirklich.
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !
Also seien Sie bitte nicht
zu 'pingelig' und allzu bürokratisch.
Machen Sie doch einfach Ihren 'Job' !
Ich mache das ja auch. Oder ?!
Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst,
damit etwas Gutes, seien Sie eine der Verfassung treue,
geradezu Linien treue, Bürgerin.
**1**
Und in dem kleinen Essay auszugesweise
vorab, welches ich Frau Grunwald ( eigentlich auch Ihnen und
Ihren KollegenInnen ) wirklich sorgsam aus den ca. 35 Jahren
bereits erfolgtem 'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es
sich wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack
die Meinung sagen." signalisiert in aller Eindeutigkeit, dass
Sie als weibliches Wesen damit nicht persönlich gemeint sind
!!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die höchstrichterliche
'Rechtsprechung' in Deutschland - zu diesem "Arbeit macht frei
!" und der Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng
genommen - es in einer kritischen vergleichenden Äußerung noch
nicht einmal schreiben bzw. verwenden.
Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser Stelle auch
nicht tun !
**2**
Bei 'Querulanzia № 01'
geht es eigentlich um die Staatshaftpflicht im Sinne
des § 839 BGB und ebenso auch etwaige
Schadensersatzansprüche resultierend aus § 826 BGB.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_umfang_anlage_01.pdf ]
| Change the Beat ! |
:
5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «
Tja. Das war es auch schon für
den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und
möglicher orthographischer Mängel jetzt
einfach mal los.
• ·
In dem Sinne ! · •
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
| THE
END |