Hallo
Sachbearbeiter !
Sehr
geehrte Frau Maren Grunwald ...
Im ANHANG der Mail die von Ihnen nun zusätzlich
noch geforderten Unterlagen und Angaben.
In dem Zusammenhang : Ich erhebe
Dienstaufsichtsbeschwerde ! Und verweise
gleichzeitig auf die erneute Antragstellung unter
[ I ] + [ II ] betreffend der Sicherung des
sozio-kulturellen Existenzminimum.
--------
ANTRAG ERWERBSMINDERUNGSRENTE --------
| Betreff: | AZ : 53 230659 W 018 / Antrag Erwerbsminderungsrente und Beschwerde gegen die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme |
|---|---|
| Datum: | Wed, 14 Aug 2024 08:41:39 +0200 |
| Von: | Arno <humanearthling@mail.de> |
| An: | DRV Team 18 Arbeitsgruppe 3096 <service@drv-rlp.de> |
| Kopie (CC): | Frau Maren Grunwald <Maren.Grunwald@kv-kus.de> |
Soweit
sind die Unterlagen jetzt vollständig, Frau Maren Grunwald.
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240814_antragstellung_hinweis_zahlungsaufforderung.html
]
Das Ganze kommt dann nochmal in Kurzform
postalisch und mit Unterschrift, werte Frau
Maren Grunwald !
Gestatten Sie mir zuerst in
diesem heutigen Schreiben einen kleinen Ausflug
in die doch eher lyrischen Gefilde der heutigen
Schriftstellerei.
Wie Ihnen möglicherweise aufgefallen ist habe
ich in dem heutigen Schreiben statt 'Hallo
Mensch' ein doch eher degradierendes 'Hallo
Sachbearbeiter' statt dessen verwendet. Insoweit
habe ich Ihnen durch diese Änderung der Anrede
jeden Anspruch auf Menschlichkeit entzogen.
Unter erwerbslosenverband.org/klage
finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus
alten Tagen.
PARTE de "Betrachtungen aus dem Mülleimer der
Nation"
: AUSZUG : = http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog
=
»
A: " Tja, irgendwie hast du ja recht.
Aber... " C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber
auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des
Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen
im After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es
keine KZ´s und Krematorien geben können. " A: "Aber..." C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem
Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht
anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles
Scheiße. Denen macht das Spaß, die brauchen das.
Verklemmte mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen
und Anordnungen gieren, um sich selbst einen
Freischein ausstellen zu können. Die kompensieren doch
nur ihre eigenen Minderwertigkeitskomplexe und drücken
dir dabei ihren Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal
aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen." A: " Das geht doch nicht. Entweder
riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den
Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und
möchte wirklich nicht eine große Klappe riskieren. " C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."
Nun aber zu Ihrem ( bemerkenswerten
) Schreiben mit Datum vom 07.08.2024.
Wie Ihnen bereits am 04.07.2024 per Mail
mitgeteilt; und so ja eigentlich schon
spätestens vorab seit dem 02.02.2024 [ = Tag
Ihrer ersten Aufforderung an meine Person einen
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung zu stellen ! = ]
durch das doch erstklassig funktionierende
Zusammenspiel der zwei Leistungsträger
"Jobcenter Landkreis Kusel" und "Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel" im Landkreis Kusel,
vertreten durch den Justiziar Herr Ass. Peter
Simon, bekannt; wurde vom Jobcenter Landkreis
Kusel das so benannte Bürgergeld zum Juli und
auch August 2024 nicht überwiesen.
Ich habe extra nochmals nachgeschaut. Also in Ihren Schreiben mit Datum vom 02.02.2024 und auch dem etwas modifizierten Schreiben im Anschluss daran am 16.07.2024. So auch in dem betreffenden schon ausgefüllten und eingereichtem Antragsformular.
Die von Ihnen
geforderten Unterlagen :
[ 1 ] Nachweis Sparbücher / Versicherungen
Durch das Ausfüllen bzw. Verneinen im
betreffenden und Ihnen bereits eingereichten
Antragsformular haben Sie schon eine formlose
schriftlich Erklärung hierüber erhalten.
Siehe in dem Zusammenhang zusätzlich auch die
als Anlage I beigefügte Erklärung zum
Sachverhalt !
[ 2
] Krankenversicherung
Sie, Frau Maren Grunwald, wissen doch, dass ich
keine Krankenversicherung habe.
Und JA ! Ich bin mir durchaus der Tatsache
bewusst, dass wenn ein Bürger Leistungen vom
Jobcenter erhalten hat üblicherweise über diesen
Leistungsträger pflichtversichert wird. Aber
Ausnahmen, wie Ihnen doch hinlänglich bekannt,
bestätigen nur, dass meine Person im Konstrukt
Hartz V / Bürgergeld dem Anschein nach ein
"Sonderbehandlung" in bester Tradition deutscher
Bürokratie genießt. Bitte setzen Sie sich
umgehend mit Ihrer im Bereich der
Krankenversorgung zuständigen Kollegin Frau
Manuela Rumpf in Verbindung, um die weitere
Kranken- und Pflegeversicherung abzuklären,
wobei nach Auskunft der Krankenkasse eine
freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung in
Betracht kommt, wofür schon vorsorglich ein
Antrag bei der Krankenkasse DKV gestellt wurde.
Das erfreut Ihr 'kleines' Bürokratenherz doch
sicherlich ?!
[ 2
] Personalausweis
Wie ?! Jetzt wollen Sie auch noch meinen
Personalausweis haben. Das ist aber nicht gerade
rechtens !
Sie wollen doch sicherlich nur eine Kopie des Personalausweis.
Dann schreiben Sie das doch bitte auch so !!!
Siehe
in dem Zusammenhang als Anlage II eine Kopie des
Personalausweis !
[ 3
] Mietvertrag
Siehe
in dem Zusammenhang als Anlage eine Kopie des
Mietvertrag von 01 / 2023 !
[
3.1 ] Das mit der
Wasserzubereitung hat der Vermieter angekreuzt.
Durchlauferhitzer.
[
3.2 ] Die Abrechnung
der Nebenkosten erfolgt pauschal.
[
3.2.1 ] Heizkosten. Die Abrechnung
erfolgt über die Stadtwerke.
Nach Rücksprache
mit dem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, steht
Ihnen dieser gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
Etwaige Brennstoffe in Holz darf ich mit
Genehmigung des Vermieter aus dem toten Gehölz
des Gelände entnehmen.
FRAGE : Frau
Grunwald. Ist Ihnen das mit dem so benannten
Klimawandel schon aufgefallen.
Es ist einfach zu warm im Winter. Und ansonsten
behelfe ich mir mir dem Kamin.
[ 4 ]
Erwerbsunfähigkeitsrente
Der korrekte
Sprachgebrauch lautet Erwerbsminderungsrente !!!
Und wie Ihnen doch sicherlich bekannt, bestehen
gemäß §
43 SGB VI keine Anspruchsvoraussetzungen.
HINWEIS wie Ihnen bereits am 25.07.2024 so mitgeteilt : Bei diesem von Ihnen geforderten Antragsunterlagen handelt es sich um die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§41 ff SGB XII, welche so von Ihnen verlangt wird damit ich meinen Lebensunterhalt – sprich diese so benannte Bürgergeld – als Vorauszahlung bis zur Klärung durch das Gericht von Ihnen erhalten kann. Da es sich bei dieser Klärung gerade auch nur um eine Erwerbsminderung und keinesfalls eine generelle Erwerbsunfähigkeit handelt kann ich unmöglich der Entscheidung des Sozialgericht vorgreifen und einen derartigen Antrag stellen. Das verstehen Sie doch sicherlich ?!
Nach Rücksprache mit
der DRV und dem Team 18 - Inland [ Telefon
02632-920-472 /// AZ : AN 006594 + 53 230659 W
018 \\\ ] erhebe ich [ a ] Beschwerde gegen die
Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme nach
§ 44a Absatz 1 SGB II, § 109a Absatz 3 SGB VI,
welche so keinesfalls in Übereinstimmung mit den
Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung
(DRV) für die sozialmedizinische Begutachtung
bzw. sozialmedizinische Beurteilung bei
psychischen - und Verhaltensstörungen [ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/begutachtung/empfehlung_psychische_stoerungen_2006_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ]
erstellt wurde.
Und außerdem, so die Dame bei der DRV am
Telefon, kann auch bei der ja zuständigen Stelle
der DRV [ b ] einen ( formlosen ) Antrag auf
Erwerbsminderungsrente gemäß den Bestimmungen §
43 (1) SBG VI einreichen.
Das werde ich dann auch tun. Allerdings nur nach
Satz 1. ( teilweise erwerbsgemindert sind ) !!!
Versicherte haben bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen
teilweiser Erwerbsminderung.
Allerdings nur wenn die oder der Antragsteller
lt. Satz 2 von Absatz ( 1 ) des § 43 SGB VI in
den letzten fünf Jahren vor Eintritt der
Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
gehabt hat. Und 3. vor Eintritt der
Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben. Was immer das nun bedeuten mag ?!
Definitiv – Sie können da gerne in diesem
Regelwerk des Sozialen nachschauen –
bestehen keine Anspruchsvoraussetzungen.
Und ich verstehe das natürlich total, dass Sie
wegen dem Nachrangigkeitsprinzip der Gewährung
von Sozialhilfe ( bei Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung ) Wert darauf legen
müssen entsprechend Antragsunterlagen in Ihrem
Aktenstapel ablegen zu können. Und auch, dass
Sie als 'kleine' Sachbearbeiterin nur den
Anordnungen Ihres Vorgesetzten und i.d.S. den
Wünschen des Justiziar des Landkreis Kusel Folge
leisten.
Aber ganz ehrlich ! Das dürfen Sie eigentlich
Alles gar nicht.
Mal ganz unabhängig davon, dass es sich
eigentlich nur um ein Rechtsbegehren in Form
einer Überbrückungszahlung zur Gewährleistung
des sozio-kulturellen Existenzminimum handelt.
Und ganz unabhängig von der Verfassung von
Rheinland-Pfalz und den daraus abgeleiteten
Dienstvorschriften für die MitarbeiterInnen der
Verwaltung.
Weder dürfen Sie dann einen Hilfe suchenden
Bürger dazu nötigen einen Antrag zu stellen
dessen wesentlicher Inhalt ( a ) noch im
Widerspruchsverfahren bei dem eigentlich
zuständigen Leistungsträger verharrt und ( b )
das ganze Verfahren eigentlich bereits zur
Entscheidung der hierbei zuständigen
Gerichtsbarkeit überantwortet ist.
Das ist Ihnen doch bekannt, werte Frau Maren
Grunwald ?!
Insoweit trifft es mit der bereits erhobenen
Dienstaufsichtsbeschwerde keinesfalls die
Falsche !
Siehe in dem Zusammenhang als Anlage III eine
Kopie des Schreiben / Antrag z.Hd. des Team
18 - Inland - der DRV !
By the way !!!
Wie
Sie zutreffend angeben habe ich nun einen Antrag
auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII
gestellt.
Was
Sie nicht in Ihrem Schreiben vom 07.08.2024
geschrieben haben ist die leicht zu überprüfende
Tatsache, dass ich von Ihnen dazu genötigt
wurde, obwohl rechtzeitig und zeitnah
entsprechende Ansprüchsvoraussetzungen auf eine
Überbrückungszahlung bei Ihnen - also dem
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel - geltend
gemacht wurden. Vorab hatte ich in aller
Deutlichkeit, mit dem Hinweis auf ein
schwebendes bzw. seit Juli 2021 anhängiges
Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit, eine
entsprechende Antragstellung verweigert
und Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die
Klärung der Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
durch das Gericht zu erledigen ist. Insoweit
entbehrt die Handhabung seitens des Jobcenter
Landkreis Kusel jeder Berechtigung.
By
the way !!!
Die
Eingliederungshilfe (EGH) ist eine
Sozialleistung, die seit 1. Januar 2020 in
Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll
Menschen mit einer Behinderung oder von
Behinderung bedrohten Menschen eine individuelle
Lebensführung, die der Würde des Menschen
entspricht, ermöglichen oder erleichtern (§ 90
SGB IX).
Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben werden
erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen
mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter
Menschen entsprechend ihrer Neigung und
Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern,
herzustellen oder wiederherzustellen und ihre
Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu
sichern (§ 90 Abs. 3 i. V. m. § 111 SGB IX).
Inhaltlich geht es um Hilfen zur Erhaltung oder
Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung.
Auszug Seite 12 / 14
Schreiben an das Jobcenter Landkreis Kusel mit
Datum vom 18.11.2019 !
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20191118.pdf
]
Jetzt erst mal etwas zu dieser 'beruflichen'
Situation und auch diesem geradezu klassischen
Versagen deutscher Behörden zur Verwaltung
dieser hierzulande seit Jahrzehnten
grassierenden Erwerbslosigkeit.
Gerade als so bezeichneter 'Behinderter' bzw.
Person mit einem Handicap, welches mich einfach
daran gehindert hat bzw. immer noch hindert und
ganz heftigst behindert mich im lohnabhängigen
Arbeitsmarkt zu integrierten, brauche ich
dringend Ihre Hilfe.
Ich weiß ja nicht wie Sie so etwas mit Ihrem
Rechtsverständnis im Einklang mit dem
Grundgesetz und auch SGB etc. usw. bewerten ? +
! Aber ich komme mir über Jahrzehnte hinweg
verarscht vor. Autisten haben es wirklich nicht
einfach im Leben. Und ich finde mittlerweile,
dass gerade Sie in einem so bezeichneten
'Jobcenter', dafür Sorge tragen sollten, dass
ich meiner Verpflichtung meine Arbeitskraft
einsetzen zu können; bei all den Behinderungen,
Handicaps und Einschränkungen im Arbeitsmarkt
tätig zu sein; auch irgendwie entsprechen kann.
Ich beantrage also ganz offiziell am heutigen
Tag den einzig gangbaren Weg in die
Selbständigkeit.
Wir sollten natürlich, wie bereits mit Schreiben
vom 17.10.2019 auf Seite 1 unten beantragt,
dabei vorrangig und auch unverzüglich zum frühst
möglichen Termin eine amtsärztliche Prüfung zur
Feststellung meiner teilweise vorhandenen
Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw.
Berufsunfähigkeit in Erwägung ziehen.
Werte Frau Maren
Grunwald von der Abteilung Grundsicherung.
Ich kann Ihnen garantieren. Es wird mir in
Zukunft Vergnügen bereiten Sie und Ihre Kollegen
mit sicherlich sachdienlichen und formal
korrekten Anträgen zu beglücken.
Wenden Sie sich deswegen - also der bereits
frühzeitig 2022 beantragten Eingleiderungshilfe
doch schon mal an ihre Kollegen, damit diese
sich dafür bei Ihnen bedanken können !
Frau Kathrin Beck
Telefon
06381 424-443
E-Mail
kathrin.beck@kv-kus.de
Herr Martin Will
Telefon
06381 424-156
E-Mail
martin.will@kv-kus.de
Kreisverwaltung Kusel - Referat 42
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit
Behinderungen
[ I ]
Antragstellung 'Sicherung des
sozio-kulturellen Existenzminimum' !
Lange Rede / Kurzer Sinn :
[ II ] Aufforderung zwecks
sofortiger Zahlung der ausstehenden Leistung !
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern und gerade auch um weitere unnötige
Kosten zu Ihren Lasen zu vermeiden benötige ich
von Ihnen die umgehende / sofortige Überweisung
der ausstehenden Leistungen zu Gunsten meiner Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die
prompte Handhabung der Angelegenheit.
: P S : ***
Ich habe da noch Mal darüber nachgedacht ! Mit
Blick auf ein lfd. Berufungsverfahren beim LSG
RLP wegen einer multidiziplinären Bewertung im
Sinne der UN-BRK ist die Handhabung des Jobcenter Landkreis Kusel so (
eigentlich ) gar nicht zulässig.
Insoweit Ihre Handhabung des Sachverhalt, werte
Frau Grunwald, ebenso.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich bisher
aus diesem Grund eine formal so vollkommen
widersprüchliche Antragstellung bei Ihnen
verweigert habe. Siehe in dem Zusammenhang meine
Argumentation bei dem Widerspruchsverfahren wegen
der Verweigerung der Zahlung des so benannten
'Bürgergeld' !
Und in dem kleinen Essay, welches ich wirklich
sorgsam aus den ca. 35 Jahren bereits erfolgtem
'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es sich
wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die
Meinung sagen." signalisiert in
aller Eindeutigkeit, dass Sie als weibliches Wesen
damit nicht persönlich gemeint sind !!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die
höchstrichterliche 'Rechtsprechung' in Deutschland
- zu diesem "Arbeit macht frei !" und der
Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng
genommen - es in einer kritischen vergleichenden
Äußerung noch nicht einmal schreiben bzw.
verwenden.
Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser
Stelle auch nicht tun !
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!
| Betreff: | Ihr Rechnungsbetrag konnte nicht ausgeglichen werden |
|---|---|
| Datum: | Wed, 24 Jul 2024 09:28:18 +0200 (CEST) |
| Von: | Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de> |
| Antwort an: | Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de> |
| An: | arno@humanearthling.org |