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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/489 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 14.08.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8687 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Sachbearbeiter !



Sehr geehrte Frau Maren Grunwald ...
Im ANHANG der Mail die von Ihnen nun zusätzlich noch geforderten Unterlagen und Angaben.
In dem Zusammenhang : Ich erhebe Dienstaufsichtsbeschwerde ! Und verweise gleichzeitig auf die erneute Antragstellung unter [ I ] + [ II ] betreffend der Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimum.
-------- ANTRAG ERWERBSMINDERUNGSRENTE --------

Betreff: AZ : 53 230659 W 018 / Antrag Erwerbsminderungsrente und Beschwerde gegen die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme
Datum: Wed, 14 Aug 2024 08:41:39 +0200
Von: Arno <humanearthling@mail.de>
An: DRV Team 18 Arbeitsgruppe 3096 <service@drv-rlp.de>
Kopie (CC): Frau Maren Grunwald <Maren.Grunwald@kv-kus.de>

Soweit sind die Unterlagen jetzt vollständig, Frau Maren Grunwald.
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240814_antragstellung_hinweis_zahlungsaufforderung.html ]

Das Ganze kommt dann nochmal in Kurzform postalisch und mit Unterschrift, werte Frau Maren Grunwald !
Gestatten Sie mir zuerst in diesem heutigen Schreiben einen kleinen Ausflug in die doch eher lyrischen Gefilde der heutigen Schriftstellerei. Wie Ihnen möglicherweise aufgefallen ist habe ich in dem heutigen Schreiben statt 'Hallo Mensch' ein doch eher degradierendes 'Hallo Sachbearbeiter' statt dessen verwendet. Insoweit habe ich Ihnen durch diese Änderung der Anrede jeden Anspruch auf Menschlichkeit entzogen. Unter erwerbslosenverband.org/klage finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus alten Tagen.
PARTE de "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation"
: AUSZUG :
= http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog =

» 

A: " Tja, irgendwie hast du ja recht. Aber... "

C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen im After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es keine KZ´s und Krematorien geben können. "

A: "Aber..."

C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles Scheiße. Denen macht das Spaß, die brauchen das. Verklemmte mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen und Anordnungen gieren, um sich selbst einen Freischein ausstellen zu können. Die kompensieren doch nur ihre eigenen Minderwertigkeitskomplexe und drücken dir dabei ihren Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen."

A: " Das geht doch nicht. Entweder riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und möchte wirklich nicht eine große Klappe riskieren. "

C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."

« ***

Nun aber zu Ihrem ( bemerkenswerten ) Schreiben mit Datum vom 07.08.2024.
Wie Ihnen bereits am 04.07.2024 per Mail mitgeteilt; und so ja eigentlich schon spätestens vorab seit dem 02.02.2024 [ = Tag Ihrer ersten Aufforderung an meine Person einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu stellen ! = ] durch das doch erstklassig funktionierende Zusammenspiel der zwei Leistungsträger "Jobcenter Landkreis Kusel" und "Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel" im Landkreis Kusel, vertreten durch den Justiziar Herr Ass. Peter Simon, bekannt; wurde vom Jobcenter Landkreis Kusel das so benannte Bürgergeld zum Juli und auch August 2024 nicht überwiesen.

Ich habe extra nochmals nachgeschaut. Also in Ihren Schreiben mit Datum vom 02.02.2024 und auch dem etwas modifizierten Schreiben im Anschluss daran am 16.07.2024. So auch in dem betreffenden schon ausgefüllten und eingereichtem Antragsformular.

Die von Ihnen geforderten Unterlagen :
[ 1 ] Nachweis Sparbücher / Versicherungen
Durch das Ausfüllen bzw. Verneinen im betreffenden und Ihnen bereits eingereichten Antragsformular haben Sie schon eine formlose schriftlich Erklärung hierüber erhalten.
Siehe in dem Zusammenhang zusätzlich auch die als Anlage I beigefügte Erklärung zum Sachverhalt !
[ 2 ] Krankenversicherung
Sie, Frau Maren Grunwald, wissen doch, dass ich keine Krankenversicherung habe.
Und JA ! Ich bin mir durchaus der Tatsache bewusst, dass wenn ein Bürger Leistungen vom Jobcenter erhalten hat üblicherweise über diesen Leistungsträger pflichtversichert wird. Aber Ausnahmen, wie Ihnen doch hinlänglich bekannt, bestätigen nur, dass meine Person im Konstrukt Hartz V / Bürgergeld dem Anschein nach ein "Sonderbehandlung" in bester Tradition deutscher Bürokratie genießt. Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer im Bereich der Krankenversorgung zuständigen Kollegin Frau Manuela Rumpf in Verbindung, um die weitere Kranken- und Pflegeversicherung abzuklären, wobei nach Auskunft der Krankenkasse eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht kommt, wofür schon vorsorglich ein Antrag bei der Krankenkasse DKV gestellt wurde. Das erfreut Ihr 'kleines' Bürokratenherz doch sicherlich ?!
[ 2 ] Personalausweis
Wie ?! Jetzt wollen Sie auch noch meinen Personalausweis haben. Das ist aber nicht gerade rechtens !
Sie wollen doch sicherlich nur eine Kopie des
Personalausweis. Dann schreiben Sie das doch bitte auch so !!!
Siehe in dem Zusammenhang als Anlage II eine Kopie des Personalausweis !
[ 3 ] Mietvertrag
Siehe in dem Zusammenhang als Anlage eine Kopie des Mietvertrag von 01 / 2023 !
[ 3.1 ]      Das mit der Wasserzubereitung hat der Vermieter angekreuzt. Durchlauferhitzer.
[ 3.2 ]      Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt pauschal.
[ 3.2.1 ]   Heizkosten. Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke.
               Nach Rücksprache mit dem Vermieter, Herr Rüdiger Klein, steht Ihnen dieser gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
               Etwaige Brennstoffe in Holz darf ich mit Genehmigung des Vermieter aus dem toten Gehölz des Gelände entnehmen.
               FRAGE : Frau Grunwald. Ist Ihnen das mit dem so benannten Klimawandel schon aufgefallen.
               Es ist einfach zu warm im Winter. Und ansonsten behelfe ich mir mir dem Kamin.
[ 4 ]         Erwerbsunfähigkeitsrente
               Der korrekte Sprachgebrauch lautet Erwerbsminderungsrente !!!
               Und wie Ihnen doch sicherlich bekannt, bestehen gemäß
§ 43 SGB VI keine Anspruchsvoraussetzungen.

HINWEIS wie Ihnen bereits am 25.07.2024 so mitgeteilt : Bei diesem von Ihnen geforderten Antragsunterlagen handelt es sich um die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§41 ff SGB XII, welche so von Ihnen verlangt wird damit ich meinen Lebensunterhalt – sprich diese so benannte Bürgergeld – als Vorauszahlung bis zur Klärung durch das Gericht von Ihnen erhalten kann. Da es sich bei dieser Klärung gerade auch nur um eine Erwerbsminderung und keinesfalls eine generelle Erwerbsunfähigkeit handelt kann ich unmöglich der Entscheidung des Sozialgericht vorgreifen und einen derartigen Antrag stellen. Das verstehen Sie doch sicherlich ?!

Nach Rücksprache mit der DRV und dem Team 18 - Inland [ Telefon 02632-920-472 /// AZ : AN 006594 + 53 230659 W 018 \\\ ] erhebe ich [ a ] Beschwerde gegen die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme nach § 44a Absatz 1 SGB II, § 109a Absatz 3 SGB VI, welche so keinesfalls in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die sozialmedizinische Begutachtung bzw. sozialmedizinische Beurteilung bei psychischen - und Verhaltensstörungen [ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/begutachtung/empfehlung_psychische_stoerungen_2006_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ] erstellt wurde.
Und außerdem, so die Dame bei der DRV am Telefon, kann auch bei der ja zuständigen Stelle der DRV [ b ] einen ( formlosen ) Antrag auf Erwerbsminderungsrente gemäß den Bestimmungen § 43 (1) SBG VI einreichen.
Das werde ich dann auch tun. Allerdings nur nach Satz 1. ( teilweise erwerbsgemindert sind ) !!!
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Allerdings nur wenn die oder der Antragsteller lt. Satz 2 von Absatz ( 1 ) des § 43 SGB VI in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gehabt hat. Und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Was immer das nun bedeuten mag ?!
Definitiv – Sie können da gerne in diesem Regelwerk des Sozialen nachschauen
– bestehen keine Anspruchsvoraussetzungen.
Und ich verstehe das natürlich total, dass Sie wegen dem Nachrangigkeitsprinzip der Gewährung von Sozialhilfe ( bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ) Wert darauf legen müssen entsprechend Antragsunterlagen in Ihrem Aktenstapel ablegen zu können. Und auch, dass Sie als 'kleine' Sachbearbeiterin nur den Anordnungen Ihres Vorgesetzten und i.d.S. den Wünschen des Justiziar des Landkreis Kusel Folge leisten.
Aber ganz ehrlich ! Das dürfen Sie eigentlich Alles gar nicht.
Mal ganz unabhängig davon, dass es sich eigentlich nur um ein Rechtsbegehren in Form einer Überbrückungszahlung zur Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimum handelt. Und ganz unabhängig von der Verfassung von Rheinland-Pfalz und den daraus abgeleiteten Dienstvorschriften für die MitarbeiterInnen der Verwaltung.
Weder dürfen Sie dann einen Hilfe suchenden Bürger dazu nötigen einen Antrag zu stellen dessen wesentlicher Inhalt ( a ) noch im Widerspruchsverfahren bei dem eigentlich zuständigen Leistungsträger verharrt und ( b ) das ganze Verfahren eigentlich bereits zur Entscheidung der hierbei zuständigen Gerichtsbarkeit überantwortet ist.
Das ist Ihnen doch bekannt, werte Frau Maren Grunwald ?!
Insoweit trifft es mit der bereits erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde keinesfalls die Falsche !

Siehe in dem Zusammenhang als Anlage III eine Kopie des Schreiben / Antrag z.Hd. des 
Team 18 - Inland - der DRV !

By the way !!!

Wie Sie zutreffend angeben habe ich nun einen Antrag auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII gestellt.
Was Sie nicht in Ihrem Schreiben vom 07.08.2024 geschrieben haben ist die leicht zu überprüfende Tatsache, dass ich von Ihnen dazu genötigt wurde, obwohl rechtzeitig und zeitnah entsprechende Ansprüchsvoraussetzungen auf eine Überbrückungszahlung bei Ihnen - also dem Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel - geltend gemacht wurden. Vorab hatte ich in aller Deutlichkeit, mit dem Hinweis auf ein schwebendes bzw. seit Juli 2021 anhängiges Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit, eine entsprechende Antragstellung verweigert  und Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Klärung der Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit durch das Gericht zu erledigen ist. Insoweit entbehrt die Handhabung seitens des Jobcenter Landkreis Kusel jeder Berechtigung.

By the way !!!

Die Eingliederungshilfe (EGH) ist eine Sozialleistung, die seit 1. Januar 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht, ermöglichen oder erleichtern (§ 90 SGB IX).
Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Neigung und Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 90 Abs. 3 i. V. m. § 111 SGB IX). Inhaltlich geht es um Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Auszug Seite 12 / 14 Schreiben an das Jobcenter Landkreis Kusel mit Datum vom 18.11.2019 !
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20191118.pdf ]
Jetzt erst mal etwas zu dieser 'beruflichen' Situation und auch diesem geradezu klassischen Versagen deutscher Behörden zur Verwaltung dieser hierzulande seit Jahrzehnten grassierenden Erwerbslosigkeit.
Gerade als so bezeichneter 'Behinderter' bzw. Person mit einem Handicap, welches mich einfach daran gehindert hat bzw. immer noch hindert und ganz heftigst behindert mich im lohnabhängigen Arbeitsmarkt zu integrierten, brauche ich dringend Ihre Hilfe.
Ich weiß ja nicht wie Sie so etwas mit Ihrem Rechtsverständnis im Einklang mit dem Grundgesetz und auch SGB etc. usw. bewerten ? + ! Aber ich komme mir über Jahrzehnte hinweg verarscht vor. Autisten haben es wirklich nicht einfach im Leben. Und ich finde mittlerweile, dass gerade Sie in einem so bezeichneten 'Jobcenter', dafür Sorge tragen sollten, dass ich meiner Verpflichtung meine Arbeitskraft einsetzen zu können; bei all den Behinderungen, Handicaps und Einschränkungen im Arbeitsmarkt tätig zu sein; auch irgendwie entsprechen kann. Ich beantrage also ganz offiziell am heutigen Tag den einzig gangbaren Weg in die Selbständigkeit.
Wir sollten natürlich, wie bereits mit Schreiben vom 17.10.2019 auf Seite 1 unten beantragt, dabei vorrangig und auch unverzüglich zum frühst möglichen Termin eine amtsärztliche Prüfung zur Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit in Erwägung ziehen.

Werte Frau Maren Grunwald von der Abteilung Grundsicherung.
Ich kann Ihnen garantieren. Es wird mir in Zukunft Vergnügen bereiten Sie und Ihre Kollegen mit sicherlich sachdienlichen und formal korrekten Anträgen zu beglücken.
Wenden Sie sich deswegen - also der bereits frühzeitig 2022 beantragten Eingleiderungshilfe doch schon mal an ihre Kollegen, damit diese sich dafür bei Ihnen bedanken können !

Frau Kathrin Beck
Telefon
06381 424-443
E-Mail
kathrin.beck@kv-kus.de
Herr Martin Will
Telefon
06381 424-156
E-Mail
martin.will@kv-kus.de
Kreisverwaltung Kusel - Referat 42
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen

[ I ]
Antragstellung 'Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimum' !
Lange Rede / Kurzer Sinn :
[ II ] Aufforderung zwecks sofortiger Zahlung der ausstehenden Leistung !
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern und gerade auch um weitere unnötige Kosten zu Ihren Lasen zu vermeiden benötige ich von Ihnen die umgehende / sofortige Überweisung der ausstehenden Leistungen zu Gunsten meiner Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die prompte Handhabung der Angelegenheit.

: P S :
***
Ich habe da noch Mal darüber nachgedacht ! Mit Blick auf ein lfd. Berufungsverfahren beim LSG RLP wegen einer multidiziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK ist die Handhabung des
Jobcenter Landkreis Kusel so ( eigentlich ) gar nicht zulässig.
Insoweit Ihre Handhabung des Sachverhalt, werte Frau Grunwald, ebenso.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich bisher aus diesem Grund eine formal so vollkommen widersprüchliche Antragstellung bei Ihnen verweigert habe. Siehe in dem Zusammenhang meine Argumentation bei dem Widerspruchsverfahren wegen der Verweigerung der Zahlung des so benannten 'Bürgergeld' !
Und in dem kleinen Essay, welches ich wirklich sorgsam aus den ca. 35 Jahren bereits erfolgtem 'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es sich wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "
Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen." signalisiert in aller Eindeutigkeit, dass Sie als weibliches Wesen damit nicht persönlich gemeint sind !!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die höchstrichterliche 'Rechtsprechung' in Deutschland - zu diesem "Arbeit macht frei !" und der Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng genommen - es in einer kritischen vergleichenden Äußerung noch nicht einmal schreiben bzw. verwenden.
Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser Stelle auch nicht tun !



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
ANHANG :
Schreiben / Mahnung des Interentanbieter Inexio vom 17.07.2024
Mahngebühren ( bisher ) zu Ihren Lasten : 5,30 €
-------- Nachricht Internetprovider --------
Betreff: Ihr Rechnungsbetrag konnte nicht ausgeglichen werden
Datum: Wed, 24 Jul 2024 09:28:18 +0200 (CEST)
Von: Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de>
Antwort an: Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de>
An: arno@humanearthling.org



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