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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung -
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA
AZ 4/489 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 05.09.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8708 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Mensch !

= Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation =
¡ ! Sozusagen, bzw. geschrieben, ein Live - Mitschnitt ¿ ?

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Gewissermaßen ist das also dann ja auch eine Bewerbung im Bereich der Publizistik ! + ? Oder ?!
Sehen Sie es also bitte in direktem Zusammenhang mit diesen Leistungen zur Existenzsicherung !



Sehr geehrte Damen und Herren ...
Liebe Sachbearbeiter+Innen vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel und vom 'Jobcenter Landkreis Kusel' im Landkreis Kusel, vertreten durch den Werksleiter / Geschäftsführer des Jobcenter und gleichzeitig Justiziar des Landkreis Kusel, Herr Ass. jur. Peter Simon. In Vertretung tätig für den hierbei Verantwortlichen, Herr Otto Rubly, welcher in seiner Funktion als Landrat gesetzlicher Vertreter des Landkreises und Leiter der Kreisverwaltung Kusel ist
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20240905_antrag_termin_hinweis_zahlungsverzug_pp.html ]


I N D E X ~ Inhaltsverzeichnis ~


[ 1 ]>>>
Als Vorwort - und sozusagen einleitende Zeilen - etwas für Ass. jur. Peter Simon !
[ 2 ]>>>
Hinweise zum mittlerweile ( teilweise ) erfolgten Sozialtransfer und dem Bewilligungsbescheid des "Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel" vom 15.08.2023. Und natürlich die Forderung einer umgehenden / sofortigen Zahlung des vollständigen "sozio-kulturellen Existenzminimum" ! Ich erwarte innerhalb der nächsten 3 Tage eine vollständige Überweisung der ( lt. dem Bewillingsbescheid des Sozialamt ) noch zu zahlenden Monate Juli und August 2024 in Hohe von ( insgesamt lt. Bescheid vom 15.08.2024 ) 2.295,30 € !
[ 3 ]>>>
Antragstellung wegen der Kostenübernahme bei einem Gerichtstermin.
[ 4 ]>>>
Verfassung von Rheinland-Pfalz
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
[ 5 ]>>>
Hinweis Schriftverkehr und sonstige Aktivitäten !


C O N T E N T ~ I N H A L T ~

[ 1 ]
Hallo, werter Herr Ass. jur. Peter Simon !
Inhalt und Umfang des Verfahren, so benannt als "Querulanzia", haben Sie mittlerweile verstanden ? + !
Da geht es ja neben diesem doch eher 'wahnhaftem Querulantentum', also dem gewissermaßen staatlich legitimierten "Maulkorb" für den auf sein Recht beharrenden Bürger, um die Umsetzung der Staatshaftpflicht gemäß § 839 BGB [ Haftung bei Amtspflichtverletzung ]. Und so auch bei Ihrer Person um die Inanspruchnahme möglicher und etwaig bestehender Schadensersatzansprüche gemäß § 826 BGB [ Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ].
Möglicherweise dabei von Interesse ist auch für mögliche Mittäter und Beteiligte der § 830 BGB.
Das hat ja auch bisher für Sie ganz prima funktioniert. Und bei meinem kleinen 'Planspiel' sowieso !!!
Als argumentative Hilfestellung in dem strittigen "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] von 11/2020 ( a ) durch einen externen Dienstleister statt durch eine hierbei geforderte amtsärztliche Untersuchung eine 'schizotypische Persönlichkeitsstörung' zu diagnostizieren, u.A. um so diesen kleinen unscheinbaren Absatz 3 im § 99 SGB IX in Anspruch nehmen zu können und nicht mehr zu müssen und sollen, und dann noch ( b ) durch die zwei Sätze » Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. « das "Wahnhafte" und natürlich dieses "Querulantentum" mir als Hilfe suchender Bürger zuzuordnen.
Vielleicht hätten dieser von Ihnen beauftragte Dipl. Psych. Nico Janzen, welcher ja wirklich nicht dazu befähigt war Autismus im Erweachsenenalter zu untersuchen, besser darauf verzichtet dann noch zu schreiben
» Einige der zu beobachtenden Symptome passen zwar auch zu der Autismus-Spektrum-Störung Asperger-Syndrom. Es gibt bei den Symptomen Überschneidungen. Die festgestellten Symptome passen allerdings besser zu der schizotypen Persönlichkeitsstörung als zum Asperger-Syndrom. « ! Die nachweisbaren Unterschiede sind dabei doch zu gravierend.
Und JA ! Auch das 'allweissende' Wikipedia hat einen umfangreichen Artikel zum Thema :
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Querulant ]
» Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.
Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht. Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht. Die Eigenschaft einer solchen Person wird als Querulanz bezeichnet.
«
Und genau das haben Sie, werter Herr Justiziar Ass. jur. Peter Simon - Werksleiter und Geschäftführer des 'Jobcenter Landkreis Kusel' - ja mit diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] beabsichtigt bzw. bewirkt.
Und bisher - ich kann Ihnen also garantieren, dass diese Zeiten nun endgültig bald vorbei sein werden - hat es dank dem guten bis vollständigen Einvernehmen mit der Sozialgerichtsbarkeit auch ganz hervorragend funktioniert.
Sie haben deshalb doch sicher auch Verständnis, dass ich dieses "Querulantentum" - also Ihre Querulanz - in den Fokus einer Klage stellen habe. In dem Zusammenhang auch das letzte Schreiben an das Landessozialgericht RLP :
: AUSZUG Seite 1 / 6 » Verstehen Sie das Berufungsverfahren < L 3 AS 55/23 > einfach als Gegenstand des Widerspruchsverfahren gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ).1

Und betrachten Sie das Ganze natürlich in direktem Zusammenhang mit dem nunmehr beim SG Speyer anhängigen Verfahren, so benannt als "Querulanzia". Mit den Aktenzeichen S 3 SO 113/23 und S 3 AS 173/24 ! Wie das Gerichts ja sicherlich zugeben muss – und dieser Aussage insoweit 100% zustimmen wird – sind diese ( bzw. ist dieses ) Verfahren bei dem beim LSG RLP anhängigen Berufungsverfahren mit dem AZ < L 3 AS 55/23 > von ganz entscheidender und essentieller Bedeutung. «

Sie haben deshalb doch sicher auch Verständnis, dass dieses Verfahren "Querulanzia" als so eingereichte "Auskunftsklage" nun erst einmal vor den bereits anhängigen Berufungsverfahren verhandelt und entschieden werden muss.
Zahlen aus der Vergangenheit ? + !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/0000_INFO.html#eu-autismo ]

Gegenüber dem Landessozialgericht RLP habe ich es in meinem letzten Schreiben » in aller Deutlichkeit und statistisch signifikant eine anscheinend strukturell bedingte systemimmanente ~ systemische ~ Diskriminierung allererster Güte [ = in Großbuchstaben ] dieses Personenkreis « genannt.
] Seite 4 / 6 (2) [
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240901_hinweise_berufung_querulanz.pdf ]
Das ist doch bei dem Zahlenmaterial so zutreffend. Oder ? + !
Auch wurde es gegenüber der Gerichtsbarkeit bei dem eindeutigen Anstieg im Autismus-Spektrum in den letzten Jahrzehnten als "zivilisatorisches Regulativ" bezeichnet.
( Bei einer 'zivilisatorischen Fehlentwicklung' im Sinne der 'Gaia-Hypothese' ! ) = Einerseits folgen diese 'Zweibeiner'
in Scharen einer Aspie namens Greta Thunberg. Andererseits wird diesen Menschen eine gleichberechtigte und sicherlich gerechtfertigte Teilhabe [ ~ Teilnahme ] in und an der Gesellschaft radikal verweigert. Das ist doch so zutreffend. Oder ? + !
Gerade mit Sicht auf die Herausforderungen unserer Zeit ist das ein Fehler ...
Wozu und Warum das Ganze ? + ! .
Durch die doch recht eigenwillige Handhabung der Verwaltung und ebenso der Justiz ( in meinem speziellen Einzelfall ) bietet es sich nun an ein eigenständiges Klage / Beschwerdeverfahren ( a ) beim BVerfG und in Folge ( b ) beim EGMR einzureichen.
IN DEM ZUSAMMENHANG :
[ http://humanearthling.org/book/cerlerock/sg_lsg_rlp_20240901_quer_03_temper.html ]
» Der Text beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen nationaler Verfahrensautonomie und effektivem Rechtsschutz in Deutschland, insbesondere im Kontext der Sozialgerichtsbarkeit. Das Augenmerk liegt dabei auf den Herausforderungen, die durch die Überlastung der Sozialgerichte und die Missachtung von Rechtsnormen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter entstehen. Der Text analysiert, wie diese Probleme die Rechtstaatlichkeit und die Gewaltenteilung gefährden, indem sie die effektive Rechtskontrolle beeinträchtigen und den Zugang zu einem fairen Verfahren erschweren.
Ein zentrales Thema ist die Stigmatisierung von Kritikern als “Querulanten”, die den Zugang zur Justiz behindert und das Recht auf rechtliches Gehör gefährdet. Der Text betont die Bedeutung von Kommunikationsstrategien und Anpassungen im Gerichtsverfahren, um Menschen mit Asperger-Syndrom zu unterstützen und ihnen einen effektiven Zugang zur Justiz zu ermöglichen.
«
Das hat dann auch das LSG RLP in dem oben angeführten Schreiben auf Seite 6 / 6 mit dem Hinweise 'Last Release' bekommen. Irgendwann die Tage werde ich den hierbei zuständigen Richter nochmals ( in aller hiebei gebotenen Deutlichkeit ) auf dieses Schreiben aufmerksam machen. Und auch, dass dieser Text Bestandteil des Verfahren ist !
Wozu das Ganze ?!
Und warum dieses Vorwort und diese einleitenden Zeilen.

Dank des Herrn Ass jus. und Justiziar des Landkreis Kusel bei der Vorgehensweise einer rückwirkenden Aufhebung des Bezug von Bürgergeld, der ( bisherigen und erneuten bzw. eigentlich vollkommen normalen ) Weigerung einem Widerspruchsverfahren dabei zu entsprechen (
Ganz normal im Landkreis Kusel und ein paar Hundert Verfahren warten auf die Berarbeitung durch den Kreisrechtsausschuss ! ) und der darauf folgenden ' Verschleppungstechnique ' und abschließend einem nur als eindeutig zu charakterisierenden Bewilligungsbescheid durch das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel kann ich nun zu mindestens gegenüber der Sozialgerichtsbarkeit den ( überprüfbar ) schlüssigen Nachweis führen, dass zwischen der Kreisverwaltung im Landkreis Kusel und dem Landkreis im Landkreis Kusel insoweit nun wirklich kein Unterschied in der Entscheidungskompetenz - und hoheit besteht.

[ 2 ]
Dieser Sozialtransfer, das bzw. mein Geld und dieses so vom Sozialgericht benannte sozio-kulturelle Existenzminimum, also diese Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), wurde mittlerweile ( teilweise ) meiner Bankverbindung gut geschrieben. Bei nunmehr mehr als 2 Monaten Verzögerung der Zahlung ohne Angabe hierbei gerechtfertigter Gründe nenne ich das wirklich eine stramme Leistung.
Wegen diesem 'teilweise' ? + !.
Siehe dazu im Anhang dieser Mail der Bewilligungsbescheid als OCR im PDF - Format :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240815_bescheid_in_ocr.pdf ]
: AUSZUG : » Die Hilfe wird gemäß § 19 Abs. 5 SGB XII als erweiterte Hilfe gewährt, da der Anspruch auf Rente noch nicht geklärt ist. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Bitte setzen Sie uns umgehend über weitere Neuigkeiten in Kenntnis. «
SIEHE das Schreiben an die DRV :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/drv_rlp_20240813_beschwerde_antrag_erwerbsminderung.pdf ]
IN KÜRZE : Da es sich bei dem vom hiesigen Sozialhilfeträger ( AZ 4/489 ) geforderten Antrag auf eine "Erwerbsunfähigkeitsrente" um ein so ( eigentlich ) nicht zulässiges Rechtsbegehren handelt, da offensichtlich keinerlei Anspruchsvoraussetzungen auf eine 'Erwerbsminderungsrente' bestehen, verstehen Sie diesem Abschnitt meines Schreiben vom 13.08.2024 wirklich doch eher rein rhetorischer Natur.
Mich interessiert einzig diese "Beschwerde gegen die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme" !!!
: AUSZUG : » Da Sie vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 nachweislich Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, wird die Zahlung für diese beiden Monate bis zur abschließenden Klärung einbehalten. Bei Fragen bezüglich der Zahlungen im v.g. Zeitraum wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Landkreises Kusel. «
Es ist nachweisbar, dass meine Person vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 nachweislich keine Leistungen nach dem SGB II - also vom Jobcenter Landkreis Kusel - erhalten hat. Auch ist es nachweisbar und aktenkundig, dass mit einem rückwirkenden Aufhebungsbescheid vom  22.04.2024 von Frau Lena Joas die Leistung des so benannten 'Bürgergeld' eingestellt wurde.
Da mein formal korrekter und fristgerecht eingereichter Widerspruch keine aufhebende Wirkung entfaltet ist dieser Bescheid des Jobcenter bis zur Erledigung eines Widerspruchsverfahren, gegebenenfalls in Folge Klrung durch das Gericht, rechtskräftig.
Insoweit darf dann auch das 'Jobcenter Landkreis Kusel' gar keine Leistungen mehr erbringen !!!

[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf ]
Lt. meinem letzten Schreiben wegen dieser durch nicht zu rechtfertigenden Missachtung der gesetzlichen Verpflichtung der Verwaltung das sozio-kulturellen Existenzminimum vollständig sicher zu stellen wird durch einen nun seit mehr als 2 Monaten statt findenden Zahlungsverzug ( anscheinend im  besten Einvernehmen ) gemeinsam von 'Jobcenter Landkreis Kusel' und 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' meine Lebenssituation empfindlich und grob fahrlässig beeinträchtigt.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240904_mahnung_zahlungen_widerspruch.html ]
Wie in dem letzten Schreiben an die verantwortliche Sachbearbeiterin beim  Sozialamt angegeben fehlen lt. dem rechtmäßig wirksamen Bescheid des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' nun insgesamt
2.295,30 € bei dem so verbindlich zugesicherten 'sozio-kulturellen Existenzminimum.
Bein einem Telefonat am heutigen Tag wurde ich an das Jobcenter Landkreis Kusel als zuständigen Ansprechpartner verwiesen. Ein Gespräch zwecks Klärung des doch offensichtlichen Sachverhalt mit der Abteilungsleiterin und auch deren direktem Vorgesetzten wurde nicht ermöglicht !
Wer auch immer dafür nun zuständig ist erscheint eigentlich egal !
Nach meinem Dafürhalten ist dieses "
vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 nachweislich Leistungen nach dem SGB II" offensichtlich, nachweisbar und auf Grund der Aktenlage völlig fehlerhaft in dem betreffenden Bescheid.
Ob nun das Sozialamt oder eben das Jobcenter ?!
Ich erwarte innerhalb der nächsten 3 Tage eine vollständige Überweisung der ( lt. dem Bewillingsbescheid des Sozialamt ) noch zu zahlenden Monate Juli und August 2024 in Hohe von ( insgesamt lt. Bescheid vom 15.08.2024 )
2.295,30 € !
Vorausschauend hatte ich deswegen bereits am 08.03.2024 mit Hinweis auf ein nicht bearbeitetes Widerspruchsverfahren wegen einem so nicht statthaften Bewilligungsbescheid seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' eine Untätigkeitsklage eingereicht.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20240901_klage_auskunft_untaetigkeit.pdf ]
: AUSZUG Seite 1 / 1 :
»  IN KURZFORM : Zu den Aktenzeichen S 3 SO 113/ 23 + S 3 AS 173/24 [ = Also dieser Auskunftsklage ! = ], welche mit der Weigerung seitens der Beklagten ( Sozialamt und Jobcenter im Landkreis Kusel gleichermaßen ) das ‚soziokulturelle Existenzminimum‘ vollständig sicher zu stellen und einer deswegen erhobenen ‚Untätigkeitsklage‘ ja irgendwie doch schon in direktem Zusammenhang zu verstehen ist ? + ! Begründet wird dieses statthafte Rechtsmittel mit der nachweisbaren Tatsache eines ( erneut ) missachteten Widerspruch und der Dringlichkeit die Lebensführung des Kläger, eines ‚Mensch mit Behinderung‘, kurz – langfristig sicher zu stellen. Siehe in dem Zusammenhang als Anlage das Schreiben an das LSG RLP wegen 5 derzeit anhängigen Berufungsverfahren in dem ich mehr oder weniger deutlich zur Sprache bringe, dass diese „Auskunftklage“ vorrangig in der Ermittlungverpflchtung der Gerichtsbarkeit zu verstehen ist. «
Wir dem hierbei zuständigen Sachbearbeiter bei Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel, Frau Maren Grunwald, bereits mitgeteilt :
» Da kommt die Tage ( es verbleiben  ja noch 2 Wochen Zeit dafür ) wegen dem Bewilligungsbescheid mit Datum vom 15.08.2023 noch innerhalb der gesetzlichen Frist postalisch ein formal korrekter Widerspruch gegen den offensichtlich in der Berechnung des Mietzins vollkommen fehlerhaften Bewilligungsbescheid. Und Ja ! Dabei handelt es wirklich nur um die ( vollständige ) Sicherung und natürlich Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimum. Bzw. : Bedanken Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit. Und die dadurch so geschaffene und wirklich nur eindeutige Gesetzes - und auch Rechtsgrundlage. Siehe in dem Zusammenhang meine Argumentation bei dem Widerspruchsverfahren wegen der Verweigerung der Zahlung des so benannten 'Bürgergeld' ! «
[ 3 ]
Im ANHANG der Mail das Schreiben des Landessozialgericht RLP wegen dem Termin einer mündlichen Verhandlung.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg_rlp_20240729_in_termin_ocr.pdf ]
: ANTRAGSTELLUNG :
Beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel und dem Jobcneter Landkreis Kusel im Landkreis Kusel.
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme der Fahrtkosten für den Gerichtstermin  !
Das ist schon wichtig. Und es handelt sich dabei um 5 verschiedene Berufungsverfahren. U.A. auch etwas wegen dieser Teilhabe ( pp ), dieser wie im SGB angegeben selbst bestimmten Lebensführung eines 'Mensch mit Behinderung'. Und dergleichen mehr ! Ohne die ( rechtzeitige ) Bereitsstellung der Fahrkosten vorab kann ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Und das bedeutet dann ganz eindeutig und unwiderruflich einen deutlichen und so ja nun wirklich nicht allzu statthaften Rechtsbruch im Sinne des GG Art 103. Ich verweise gleichzeitig auf die bereits bei Frau Maren Grunwald hingebungsvoll von meiner Person zur Sprache gebrachten Hinweise betreffend der Sicherung des so benannten ( vollständigen ) sozio-kulturellen
Existenzminimum. Leider bin ich nicht in der Lage; auf Grund des nur als unzureichend zu kennzeichnenden im Neusprech so benannten 'Bürgergeld' bzw. ja jetzt dieser 'Grundsicherung', zumal eine so nicht hinnehmbare nicht statthafte Kürzung diese Existenzminimum erfolgte; die Kosten der Hin - und Rückfahrt zu diesem Gerichtstermin zu tragen bzw. bezahlen zu können. Aus diesem Grund beantrage ich diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Bedanken Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit.
Auskunft zu den Kosten (
wegen des Termin um 10 Uhr erscheint ein Transfer mit dem Taxis zusätzlich erforderlich, um den Termin rechtzeitig wahrnehmen zu können ) : Mobilitätszentrale Kreisverwaltung Kusel [ Tel. 424 - 270 / https://www.vrn.de/tickets/ticketkauf/verkaufsstellen/artikel/003899/index.html \ ]
Lt. 'bahn.de/buchung/fahrplan/suche' muss ich nach einem ca. 40 Minuten dauerndem Spaziergang [ Ein Fahrrad ist schließlich kein lebensnotwendiger Bedarf ! ] mit dem Zug von Theisbergstegen um noch vor 6 Uhr los und komme dann 
kurz vor 10 Uhr in Mainz Hbf an. Die einfache Fahrt kostet 37,90 €.
Pünktlich bis zum Gericht [
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz ] im Dauerlauf bzw. dem ÖPNV ist das einfach nicht zu schaffen. Die einzige Alternative dabei bietet ein Taxi.
Kosten lt. Auskunft der Taxizentrale Mainz : 6 € ( ca. ).
Beim Rückweg werde ich natürlich ein öffentliches Verkehrsmittel in Form einer Busverbindung nutzen [ 3 € ].
Insgesamt beziffere ich die Kosten also auf 83,80 € !!!
Ich bitte um rechtzeitige Überweisung und auch umgehende Benachrichtigung in Form eines schriftlichen und ausführlich begründeten Bescheid innerhalb der hierbei angemessenen Frist ( = Hinweis auf die Dringlichkeit !!! ) vorab.
[ 4 ]
Als Hinweis für die Verwaltungs - und Amtstätigkeit der Mitarbeiter+Innen im Landkreis Kusel und Anderswo in RLP !
Verfassung von Rheinland-Pfalz
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]

Und Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten Antragstellungen . . .
In meinem Schreiben vom 14.08.2024 an Frau Maren Grunwald hatte ich mir einen kleinen Ausflug in die doch eher lyrischen Gefilde der heutigen Schriftstellerei gegönnt. PARTE de "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation" !
: AUSZUG : = http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog =
» 

A: " Tja, irgendwie hast du ja recht. Aber... "

C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen im After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es keine KZ´s und Krematorien geben können. "

A: "Aber..."

C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles Scheiße. Denen macht das Spaß, die brauchen das. Verklemmte mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen und Anordnungen gieren, um sich selbst einen Freischein ausstellen zu können. Die kompensieren doch nur ihre eigenen Minderwertigkeitskomplexe und drücken dir dabei ihren Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen."

A: " Das geht doch nicht. Entweder riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und möchte wirklich nicht eine große Klappe riskieren. "

C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."

« **1**
Unter erwerbslosenverband.org/klage finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus alten Tagen !
Ich habe da noch Mal darüber nachgedacht ! Also über solche Zeilen und einen derart gestalteten zukünftigen Schriftverkehr  speziell im Umgang mit den MitarbeiterInnen der Verwaltung im Landkreis Kusel. Nein. Da soll es Ihnen wirklich nicht anders ergehen als den MitarbeiterInnen 1990 im Sozialamt Oldenburg (Oldbg. ). Da ist nun einmal kein Unterschied. Damals habe ich eine kleine Ausarbeitung mit der Bezeichnung KZ.sdo zum Thema 'Gemeinwohl' und 'Verfassungstreue', diesem Früher und Heute, eingereicht. Wesentlich in dem Schreiben war eigentlich meine Feststellung, dass es nur einen graduellen Unterschied bedeutet Menschen ein klein wenig fertig zu machen. Oder eben direkt in den Ofen zu schieben. Und, dass es keine Öfen im Sozialamt mehr gibt. Und wir statt dessen Heutzutage ( 1991 ~ 2024 ) Zentralheizung haben.
Mit Blick auf den unter [ 2 ] angegebenen Gerichtstermin [ Einem lfd. Berufungsverfahren beim LSG RLP wegen einer multidiziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK — siehe dazu auch die Antragstellungen von 2022 — 2024 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel — resultierend aus einer Antragstellung am 27.01.2021 bei Ihren Kollegen vom 'Jobcenter Landkreis Kusel' und dem Sachverhalt, dass dann nun statt Teilhabe (pp) mal wieder nur 8 Umzugskarton verhandelt werden sollen ! ] habe ich mich der Thematik des "wahnhaften Querulantentum" und diesem "Arbeit-macht-frei" in 'Querulanzia № 02' **2** in den letzten Tagen mit einer gewissen Wonne und Hingabe ausführlich gewidmet.
Insgesamt bin ich da nunmehr bei ca. 1.200 Seiten in Tahoma 14pt und derzeit arbeite ich da gerade [ neben dem ganz alltäglichen Schriftverkehr mit dem Amt und für die holde Gerichtsbarkeit ] an „Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation“ und da « Die Akte Schmidt und das Gespenst des 'wahnhaften Querulantentums'  ».
Das ist echt cool und wirklich schmackhaft ! Das können Sie mir ruhig glauben !!!
Ganz zwangsläufig hat sich dabei auch wegen der Weigerung des Gericht eine in der Jurisprudenz und den allgemein so benannten "Grundsatz der Waffengleichheit" [ L 3 AS 55/23 + L 3 AS 56/23 + L 3 AS 57/23 + L 3 AS 58/23 + L 3 AS 59/23 ], bzw. den so vom Grundgesetz und der EU-Rechtsprechung verbindlich zugesicherten Rechtsweg und gerade auch deses 'rechtliche Gehör', zu gewährleisten eine so formal korrekte Zulässigkeit einer Verfassungsveschwerde bei dem in deutlichem Widerspruch zu GG Art. 146 so benannten BVerfG ergeben. Wie in dem Schreiben – u.A. auch wegen dieser 'multidiziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK' – ebenso auch Ihrer Behörde mitgeteilt ist die Ausschöpfung des interstaatlichen Rechtsweg das notwendige Muss auf dem Weg zum  EGMR, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf ]
: AUSZUG Seite 14 / 32 : » Diese Handhabung dem Bürger ein wahnhaftes Verhalten, so bezeichnet als Querulantentum, zuzuordnen hat anscheinend in Deutschland Tradition und ist bei den staatlichen Organen eine beliebte Methode, um 'renitenten' Bürgern – so mir bekannt auch einigen Anwälten – einen anscheinend juristisch statthaft so reglementierten 'Maulkorb' umzubinden. Soweit mir bekannt, muss dann auch die Verwaltung bzw. Justiz nicht mehr auf Rechtsbegehren des von dieser Handhabung betroffenen Menschen reagieren. Da es sich ja – so die Rechtfertigung – um ein wahnhaftes Verhalten handelt. Wenn der Bürger / die Bürgerin sich dann beschwert ist das natürlich ein deutliches Signal für den 'Wahn'. Anzunehmend wird ein Facharzt bei Erstellung eines vergleichenden Gutachten zur Schlussfolgerung gelangen, dass es sich bei diesen umfangreichen Schriftsätze, welche mir als eine Art 'Beschäftigungstherapie' von der Verwaltung und der anscheinend im besten Einvernehmen mit der Exekutive agierenden Justiz aufgenötigt / aufgezwungen wurden, um ein eindeutiges Signal einer zutiefst gequälten menschlichen Seele handelt, welche durch die staatliche Obrigkeit widerrechtlich zu einem Dasein als bloßes Objekt staatlicher Willkür seit mehr als 3 Jahrzehnten degradiert wurde. « [ >>> Seite 7 / 30 : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_begr%C3%BCndung_parte_de_querulanzia_01_anlage_03.pdf ]
Insoweit ist diese Handhabung des Sachverhalt in dem Sinne ganz eindeutig eine Erfüllung des Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] der Verfassung von Rheinland-Pfalz : » Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. « !
Also etwas was Sie als Bürger*In gleich mir auch ruhig einfach mal tun sollten ! ! !
Und das ist ganz im Sinne des § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX !
Ebenso wie Menschen — mit oder eben auch ohne Behinderung — das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft haben. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt diese Begriffsbestimmungen klar und deutlich. Und geradezu eindeutig.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich Sie, also die MitarbeiterInnen des Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung - im Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel im Landkreis Kusel deshalb fragen muss :
Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
In dem Abschnitt : HIER AUCH ETWAS zu Normenkontrolle AUS DEM SCHÖNEN RHEINLAND-PFALZ ! : bei http://www.erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_002_anlage_begruendung_blabla_02.html : habe ich das Thema „Verfassung RLP“ in Zusammenhang mit der 'Treupflicht' ein wenig vertieft.
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : » 
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht. «
[ https://www.rlp.de/fileadmin/02/Unser_Land/Landesverfassung/Verfassung_fuer_Rheinland-Pfalz_Stand_2015.pdf ]
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' !
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
2.3.1: Die Verfassungstreue ist auch bei Beschäftigten Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der Tarifbeschäftigten ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. Ja wirklich. Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !
Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch.
Machen Sie doch einfach Ihren 'Job' !
Ich mache das ja auch. Oder ?!

Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes, seien Sie eine der Verfassung treue, geradezu Linien treue, Bürgerin.
**1**
Und in dem kleinen Essay auszugesweise vorab, welches ich Frau Grunwald ( eigentlich auch Ihnen und Ihren KollegenInnen ) wirklich sorgsam aus den ca. 35 Jahren bereits erfolgtem 'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es sich wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack die Meinung sagen." signalisiert in aller Eindeutigkeit, dass Sie als weibliches Wesen damit nicht persönlich gemeint sind !!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die höchstrichterliche 'Rechtsprechung' in Deutschland - zu diesem "Arbeit macht frei !" und der Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng genommen - es in einer kritischen vergleichenden Äußerung noch nicht einmal schreiben bzw. verwenden.

Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser Stelle auch nicht tun !

**2**
Bei 'Querulanzia № 01' geht es eigentlich um die Staatshaftpflicht im Sinne des § 839 BGB und ebenso auch etwaige Schadensersatzansprüche resultierend aus § 826 BGB.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch ]
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_umfang_anlage_01.pdf ]
[ 5 ]
Tippkram & Sonstiges !

BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION

Çer Lerock : Auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice !

Buch № 3 : Abschnitt 03 ‘Unter den Bürokraten’ :

Ich verweise auf das angegeben Schreiben an das LSG RLP.
Und dort die auf Seite 6 angegeben Hinweise zu Texten von mir.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240901_hinweise_berufung_querulanz.pdf ]
Derzeit schreibe ich gerade an einem Buch für Kinder ( und auch Erwachsene ) über Hunde ...
[ http://humanearthling.org/book/perros_preview_flow.pdf ]
Unter Sonstiges verweise ich auf das Schreiben an Frau Katrin Langensiepen vom EU-Parlament betreffend einer Anfrage wegen 'Autismus & Inklusive Beschäftigung'.
[ mail/ei_public_coop_20240903_katrin_langensiepen.html ]
Von da kommt Mann oder eben auch Frau weiter. Und immer weiter ...


| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener



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