: V O N :
: A N :
Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel
Referat 40 - Leistungen
zur Existenzsicherung -
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 :
Jobcenter
Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA
: AZ 006594 :
Jobcenter
Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ
006594 :
Arno
Wagener
Hauptstraße
67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den
05.09.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8708 ( H I S
T O R Y )
Time is on my side,
1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :
Hallo
Mensch !
=
Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation =
¡
! Sozusagen,
bzw. geschrieben, ein Live - Mitschnitt ¿ ?
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Gewissermaßen ist das also dann ja
auch eine Bewerbung im Bereich der Publizistik ! +
? Oder ?!
Sehen Sie es also bitte in direktem
Zusammenhang mit diesen Leistungen zur Existenzsicherung !
Sehr
geehrte Damen und Herren ...
Liebe Sachbearbeiter+Innen vom
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel und vom
'Jobcenter Landkreis Kusel' im Landkreis Kusel,
vertreten durch den Werksleiter / Geschäftsführer
des Jobcenter und gleichzeitig Justiziar des
Landkreis Kusel, Herr Ass. jur. Peter Simon. In
Vertretung tätig für den hierbei Verantwortlichen,
Herr Otto Rubly, welcher
in seiner Funktion als Landrat gesetzlicher
Vertreter des Landkreises und Leiter der
Kreisverwaltung Kusel ist
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ jobcenter_sozialamt_kusel_20240905_antrag_termin_hinweis_zahlungsverzug_pp.html
]
I N D E X ~ Inhaltsverzeichnis ~
[ 1 ]>>>
Als Vorwort - und sozusagen
einleitende Zeilen - etwas für Ass. jur. Peter Simon !
[ 2 ]>>>
Hinweise zum mittlerweile (
teilweise ) erfolgten Sozialtransfer und dem Bewilligungsbescheid des "Sozialamt
der Kreisverwaltung Kusel" vom 15.08.2023. Und
natürlich die Forderung einer umgehenden /
sofortigen Zahlung des vollständigen
"sozio-kulturellen Existenzminimum" ! Ich erwarte innerhalb der nächsten 3
Tage eine vollständige Überweisung der ( lt. dem
Bewillingsbescheid des Sozialamt ) noch zu
zahlenden Monate Juli und August 2024 in Hohe von
( insgesamt lt. Bescheid vom 15.08.2024 ) 2.295,30 € !
[ 3 ]>>>
Antragstellung wegen der
Kostenübernahme bei einem Gerichtstermin.
[ 4 ]>>>
Verfassung
von Rheinland-Pfalz
Artikel 20
[Staatsbürgerliche Treupflicht]
[
5 ]>>>
Hinweis
Schriftverkehr und sonstige Aktivitäten !
C O N T E N T ~ I N H A L T ~
[ 1 ]
Hallo, werter
Herr Ass. jur. Peter Simon !
Inhalt
und Umfang des Verfahren, so benannt als "Querulanzia",
haben Sie mittlerweile verstanden ? + !
Da
geht es ja neben diesem doch eher 'wahnhaftem
Querulantentum', also dem gewissermaßen staatlich
legitimierten "Maulkorb" für den auf sein Recht
beharrenden Bürger, um die Umsetzung der
Staatshaftpflicht gemäß § 839 BGB [
Haftung bei Amtspflichtverletzung ]. Und so
auch bei Ihrer Person um die Inanspruchnahme
möglicher und etwaig bestehender
Schadensersatzansprüche gemäß § 826 BGB [
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ].
Möglicherweise
dabei von Interesse ist auch für mögliche
Mittäter und Beteiligte der
§ 830 BGB.
Das
hat ja auch bisher für Sie ganz prima funktioniert.
Und bei meinem kleinen 'Planspiel'
sowieso !!!
Als argumentative Hilfestellung in dem strittigen "Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] von 11/2020 ( a )
durch einen externen Dienstleister statt durch eine
hierbei geforderte amtsärztliche Untersuchung eine
'schizotypische Persönlichkeitsstörung' zu
diagnostizieren, u.A. um so
diesen kleinen unscheinbaren Absatz 3 im § 99 SGB
IX in Anspruch nehmen zu können und nicht
mehr zu müssen und sollen, und dann noch (
b ) durch die zwei Sätze » Auch die ständigen
rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie
sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu.
Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu
werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen
getreten werde. « das "Wahnhafte" und natürlich
dieses "Querulantentum" mir als Hilfe suchender
Bürger zuzuordnen.
Vielleicht hätten dieser von Ihnen beauftragte Dipl.
Psych. Nico Janzen, welcher ja wirklich nicht dazu
befähigt war Autismus im Erweachsenenalter zu
untersuchen, besser darauf verzichtet dann noch zu
schreiben »
Einige der zu beobachtenden Symptome passen zwar
auch zu der Autismus-Spektrum-Störung
Asperger-Syndrom. Es gibt bei den Symptomen
Überschneidungen. Die festgestellten Symptome passen
allerdings besser zu der schizotypen
Persönlichkeitsstörung als zum Asperger-Syndrom. « !
Die nachweisbaren Unterschiede sind dabei doch zu
gravierend.
Und
JA ! Auch das 'allweissende' Wikipedia hat einen
umfangreichen Artikel zum Thema :
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
]
»
Als
Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht
klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung
ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer
Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen
Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger
oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem
angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen,
misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren
Vorgehen der so bezeichneten Menschen.
Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum
wiederholten Male unbegründete Anträge stellen,
werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der
Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und
entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides
Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als
begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen
beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist
rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen
einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in
Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der
missbräuchlichen Nutzung von Klagen und
Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung
tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine
gesetzliche Definition des Querulanten fehlt,
weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte
Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. In der
Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die
vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie
abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als
Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin
in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits-
und Konzentrationslager verbracht.
Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant
jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und
dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches
Recht pocht. Die Eigenschaft einer solchen Person
wird als Querulanz bezeichnet. «
Und genau das haben Sie, werter Herr
Justiziar Ass. jur. Peter Simon - Werksleiter und
Geschäftführer des 'Jobcenter Landkreis Kusel' - ja
mit diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]
beabsichtigt bzw. bewirkt.
Und bisher - ich kann Ihnen also garantieren, dass
diese Zeiten nun endgültig bald vorbei sein werden -
hat es dank dem guten bis vollständigen Einvernehmen
mit der Sozialgerichtsbarkeit auch ganz hervorragend
funktioniert.
Sie haben deshalb doch sicher auch Verständnis,
dass ich dieses "Querulantentum" - also Ihre
Querulanz - in den Fokus einer Klage stellen habe.
In dem Zusammenhang auch das letzte Schreiben an
das Landessozialgericht RLP :
:
AUSZUG Seite 1 / 6 » Verstehen
Sie das Berufungsverfahren <
L
3 AS 55/23 > einfach als Gegenstand des
Widerspruchsverfahren gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ).1
Und
betrachten Sie das Ganze natürlich in direktem Zusammenhang
mit dem
nunmehr beim SG Speyer anhängigen Verfahren, so benannt als
"Querulanzia".
Mit
den Aktenzeichen S 3 SO 113/23 und S 3 AS 173/24 ! Wie
das Gerichts ja sicherlich zugeben muss – und
dieser Aussage insoweit 100% zustimmen wird – sind diese (
bzw. ist dieses ) Verfahren bei dem beim LSG RLP anhängigen
Berufungsverfahren mit dem AZ < L 3 AS 55/23 > von
ganz
entscheidender und essentieller Bedeutung. «
Sie
haben deshalb doch sicher auch Verständnis, dass
dieses Verfahren "Querulanzia"
als so eingereichte
"Auskunftsklage" nun erst einmal vor den bereits
anhängigen Berufungsverfahren verhandelt und
entschieden werden muss.
Zahlen aus der Vergangenheit ? + !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/0000_INFO.html#eu-autismo
]
Gegenüber dem
Landessozialgericht RLP habe ich es in meinem letzten
Schreiben » in aller Deutlichkeit und statistisch
signifikant eine anscheinend strukturell bedingte
systemimmanente ~ systemische ~ Diskriminierung allererster
Güte [ = in Großbuchstaben ] dieses Personenkreis « genannt.
] Seite 4 / 6 (2) [ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240901_hinweise_berufung_querulanz.pdf ]
Das ist doch
bei dem Zahlenmaterial so zutreffend. Oder ? + !
Auch wurde es gegenüber der Gerichtsbarkeit bei dem
eindeutigen Anstieg im Autismus-Spektrum in den letzten
Jahrzehnten als "zivilisatorisches Regulativ" bezeichnet. ( Bei einer 'zivilisatorischen
Fehlentwicklung' im Sinne der 'Gaia-Hypothese' ! ) = Einerseits folgen
diese 'Zweibeiner' in Scharen einer Aspie
namens Greta Thunberg. Andererseits wird diesen Menschen
eine gleichberechtigte und sicherlich gerechtfertigte
Teilhabe [ ~ Teilnahme ] in und an der Gesellschaft radikal
verweigert. Das ist
doch so zutreffend. Oder ? + !
Gerade mit Sicht auf die
Herausforderungen unserer Zeit ist das ein Fehler ...
Wozu und Warum das Ganze ? +
! .
Durch die doch recht
eigenwillige Handhabung der Verwaltung und ebenso der Justiz
( in meinem speziellen Einzelfall ) bietet es sich nun an
ein eigenständiges Klage / Beschwerdeverfahren ( a ) beim
BVerfG und in Folge ( b ) beim EGMR einzureichen.
IN DEM ZUSAMMENHANG :
[ http://humanearthling.org/book/cerlerock/sg_lsg_rlp_20240901_quer_03_temper.html
]
»
Der Text beschäftigt sich mit
dem Spannungsverhältnis zwischen nationaler
Verfahrensautonomie und effektivem Rechtsschutz in
Deutschland, insbesondere im Kontext der
Sozialgerichtsbarkeit. Das Augenmerk liegt dabei auf den
Herausforderungen, die durch die Überlastung der
Sozialgerichte und die Missachtung von Rechtsnormen durch die
Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter entstehen. Der
Text analysiert, wie diese Probleme die Rechtstaatlichkeit und
die Gewaltenteilung gefährden, indem sie die effektive
Rechtskontrolle beeinträchtigen und den Zugang zu einem fairen
Verfahren erschweren.
Ein zentrales Thema ist die Stigmatisierung von Kritikern als
“Querulanten”, die den Zugang zur Justiz behindert und das
Recht auf rechtliches Gehör gefährdet. Der Text betont die
Bedeutung von Kommunikationsstrategien und Anpassungen im
Gerichtsverfahren, um Menschen mit Asperger-Syndrom zu
unterstützen und ihnen einen effektiven Zugang zur Justiz zu
ermöglichen. «
Das hat dann auch das LSG
RLP in dem oben angeführten Schreiben auf Seite 6 / 6 mit
dem Hinweise 'Last Release' bekommen. Irgendwann die Tage
werde ich den hierbei zuständigen Richter nochmals ( in
aller hiebei gebotenen Deutlichkeit ) auf dieses Schreiben
aufmerksam machen. Und auch, dass dieser Text Bestandteil
des Verfahren ist !
Wozu das Ganze ?!
Und warum dieses Vorwort und diese einleitenden Zeilen.
Dank des Herrn Ass jus. und Justiziar des Landkreis Kusel
bei der Vorgehensweise einer rückwirkenden Aufhebung des
Bezug von Bürgergeld, der ( bisherigen und erneuten bzw.
eigentlich vollkommen normalen ) Weigerung einem
Widerspruchsverfahren dabei zu entsprechen ( Ganz normal im Landkreis Kusel und ein paar Hundert
Verfahren warten auf die Berarbeitung durch den
Kreisrechtsausschuss ! ) und der
darauf folgenden ' Verschleppungstechnique ' und
abschließend einem nur als eindeutig zu charakterisierenden
Bewilligungsbescheid durch das Sozialamt der Kreisverwaltung
Kusel kann ich nun zu mindestens gegenüber der
Sozialgerichtsbarkeit den ( überprüfbar ) schlüssigen
Nachweis führen, dass zwischen der Kreisverwaltung im
Landkreis Kusel und dem Landkreis im Landkreis Kusel
insoweit nun wirklich kein Unterschied in der
Entscheidungskompetenz - und hoheit besteht.
[ 2 ]
Dieser Sozialtransfer, das bzw. mein
Geld und dieses so vom Sozialgericht benannte
sozio-kulturelle Existenzminimum, also diese
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGB XII), wurde mittlerweile (
teilweise ) meiner Bankverbindung gut geschrieben.
Bei nunmehr mehr als 2 Monaten Verzögerung der
Zahlung ohne Angabe hierbei gerechtfertigter Gründe
nenne ich das wirklich eine stramme Leistung.
Wegen
diesem 'teilweise' ? + !.
Siehe dazu im Anhang dieser Mail der
Bewilligungsbescheid als OCR im PDF - Format :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240815_bescheid_in_ocr.pdf
]
: AUSZUG : » Die Hilfe
wird gemäß § 19 Abs. 5 SGB XII als erweiterte
Hilfe gewährt, da der Anspruch auf Rente noch
nicht geklärt ist. Ein entsprechender Antrag wurde
bereits gestellt. Bitte setzen Sie uns umgehend
über weitere Neuigkeiten in Kenntnis. «
SIEHE das Schreiben an die DRV :
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/drv_rlp_20240813_beschwerde_antrag_erwerbsminderung.pdf
]
IN KÜRZE : Da es sich bei dem vom hiesigen Sozialhilfeträger (
AZ 4/489 ) geforderten Antrag auf eine
"Erwerbsunfähigkeitsrente" um ein so ( eigentlich ) nicht
zulässiges Rechtsbegehren handelt, da offensichtlich keinerlei
Anspruchsvoraussetzungen auf eine 'Erwerbsminderungsrente'
bestehen, verstehen Sie diesem Abschnitt meines Schreiben vom
13.08.2024 wirklich doch eher rein rhetorischer Natur.
Mich interessiert einzig diese "Beschwerde gegen
die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme" !!!
: AUSZUG : » Da Sie vom 01.07.2024 bis 31.08.2024
nachweislich Leistungen nach dem SGB II erhalten
haben, wird die Zahlung für diese beiden Monate bis
zur abschließenden Klärung einbehalten. Bei Fragen
bezüglich der Zahlungen im v.g. Zeitraum wenden Sie
sich bitte an das Jobcenter des Landkreises Kusel. «
Es
ist nachweisbar, dass meine Person vom 01.07.2024
bis 31.08.2024 nachweislich keine Leistungen nach
dem SGB II - also vom Jobcenter Landkreis Kusel -
erhalten hat. Auch ist es nachweisbar und
aktenkundig, dass mit einem rückwirkenden
Aufhebungsbescheid vom 22.04.2024 von Frau
Lena Joas die Leistung des so benannten 'Bürgergeld'
eingestellt wurde.
Da mein formal korrekter und fristgerecht
eingereichter Widerspruch keine aufhebende Wirkung
entfaltet ist dieser Bescheid des Jobcenter bis zur
Erledigung eines Widerspruchsverfahren,
gegebenenfalls in Folge Klrung durch das Gericht,
rechtskräftig.
Insoweit darf dann auch das 'Jobcenter Landkreis
Kusel' gar keine Leistungen mehr erbringen !!!
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf
]
Lt. meinem letzten
Schreiben wegen dieser durch nicht zu
rechtfertigenden Missachtung der gesetzlichen
Verpflichtung der Verwaltung das sozio-kulturellen
Existenzminimum vollständig sicher zu stellen wird
durch einen nun seit mehr als 2 Monaten statt
findenden Zahlungsverzug ( anscheinend im
besten Einvernehmen ) gemeinsam von 'Jobcenter
Landkreis Kusel' und 'Sozialamt der Kreisverwaltung
Kusel' meine Lebenssituation empfindlich und grob
fahrlässig beeinträchtigt.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240904_mahnung_zahlungen_widerspruch.html
]
Wie in dem letzten Schreiben an die verantwortliche
Sachbearbeiterin beim Sozialamt angegeben
fehlen lt. dem rechtmäßig wirksamen Bescheid des
'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' nun insgesamt
2.295,30
€ bei dem so verbindlich zugesicherten
'sozio-kulturellen Existenzminimum.
Bein einem Telefonat am heutigen Tag wurde ich an
das Jobcenter Landkreis Kusel als zuständigen
Ansprechpartner verwiesen. Ein Gespräch zwecks
Klärung des doch offensichtlichen Sachverhalt mit
der Abteilungsleiterin und auch deren direktem
Vorgesetzten wurde nicht ermöglicht !
Wer auch immer dafür nun zuständig ist erscheint
eigentlich egal !
Nach meinem Dafürhalten ist dieses "vom 01.07.2024 bis 31.08.2024
nachweislich Leistungen nach dem SGB II"
offensichtlich, nachweisbar und auf Grund der
Aktenlage völlig fehlerhaft in dem betreffenden
Bescheid.
Ob nun das Sozialamt oder eben das Jobcenter ?!
Ich erwarte innerhalb der nächsten 3 Tage eine
vollständige Überweisung der ( lt. dem
Bewillingsbescheid des Sozialamt ) noch zu zahlenden
Monate Juli und August 2024 in Hohe von ( insgesamt
lt. Bescheid vom 15.08.2024 ) 2.295,30
€ !
Vorausschauend hatte ich deswegen
bereits am 08.03.2024 mit Hinweis auf ein nicht
bearbeitetes Widerspruchsverfahren wegen einem so
nicht statthaften Bewilligungsbescheid seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' eine Untätigkeitsklage
eingereicht.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20240901_klage_auskunft_untaetigkeit.pdf
]
: AUSZUG Seite 1 / 1 :
» IN
KURZFORM :
Zu
den Aktenzeichen S
3 SO 113/ 23
+
S
3 AS 173/24 [ =
Also
dieser
Auskunftsklage
!
=
], welche
mit
der Weigerung seitens der Beklagten ( Sozialamt und
Jobcenter im
Landkreis Kusel gleichermaßen ) das ‚soziokulturelle
Existenzminimum‘ vollständig sicher zu stellen und einer
deswegen
erhobenen ‚Untätigkeitsklage‘ ja
irgendwie doch schon in direktem Zusammenhang zu
verstehen ist
? + ! Begründet wird dieses statthafte Rechtsmittel mit
der nachweisbaren Tatsache eines ( erneut ) missachteten
Widerspruch
und der Dringlichkeit die Lebensführung des Kläger, eines
‚Mensch mit Behinderung‘, kurz – langfristig
sicher
zu stellen. Siehe
in dem Zusammenhang als Anlage das Schreiben an das LSG
RLP wegen 5
derzeit anhängigen Berufungsverfahren in dem ich mehr
oder weniger
deutlich zur Sprache bringe, dass diese „Auskunftklage“
vorrangig
in der Ermittlungverpflchtung der Gerichtsbarkeit zu
verstehen ist.
«
Wir dem hierbei
zuständigen Sachbearbeiter bei Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel, Frau Maren Grunwald, bereits
mitgeteilt :
» Da
kommt die Tage ( es verbleiben ja noch 2
Wochen Zeit dafür ) wegen dem Bewilligungsbescheid
mit Datum vom 15.08.2023 noch innerhalb der
gesetzlichen Frist postalisch ein formal korrekter
Widerspruch gegen den offensichtlich in der
Berechnung des Mietzins vollkommen fehlerhaften
Bewilligungsbescheid. Und Ja ! Dabei handelt es
wirklich nur um die ( vollständige ) Sicherung und
natürlich Absicherung des sozio-kulturellen
Existenzminimum. Bzw. : Bedanken Sie sich da
doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des
Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit.
Und die dadurch so geschaffene und wirklich nur
eindeutige Gesetzes - und auch Rechtsgrundlage. Siehe in dem
Zusammenhang meine Argumentation
bei dem Widerspruchsverfahren wegen der
Verweigerung der Zahlung des so benannten
'Bürgergeld' ! «
[ 3 ]
Im ANHANG der Mail das Schreiben des
Landessozialgericht RLP wegen dem Termin einer
mündlichen Verhandlung.
[
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg_rlp_20240729_in_termin_ocr.pdf
]
:
ANTRAGSTELLUNG :
Beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel und dem
Jobcneter Landkreis Kusel im Landkreis Kusel.
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme der
Fahrtkosten für den Gerichtstermin !
Das ist schon wichtig. Und es handelt sich dabei um
5 verschiedene Berufungsverfahren. U.A. auch etwas
wegen dieser Teilhabe ( pp ), dieser wie im SGB
angegeben selbst bestimmten Lebensführung eines
'Mensch mit Behinderung'. Und dergleichen mehr !
Ohne die ( rechtzeitige ) Bereitsstellung der
Fahrkosten vorab kann ich diesen Termin nicht
wahrnehmen. Und das bedeutet dann ganz eindeutig und
unwiderruflich einen deutlichen und so ja nun
wirklich nicht allzu statthaften Rechtsbruch im
Sinne des GG Art 103. Ich verweise gleichzeitig auf
die bereits bei Frau Maren Grunwald hingebungsvoll
von meiner Person zur Sprache gebrachten Hinweise
betreffend der Sicherung des so benannten (
vollständigen ) sozio-kulturellen
Existenzminimum. Leider bin ich nicht in der Lage;
auf Grund des nur als unzureichend zu
kennzeichnenden im Neusprech so benannten
'Bürgergeld' bzw. ja jetzt dieser 'Grundsicherung',
zumal eine so nicht hinnehmbare nicht statthafte
Kürzung diese Existenzminimum erfolgte; die Kosten
der Hin - und Rückfahrt zu diesem Gerichtstermin zu
tragen bzw. bezahlen zu können. Aus diesem Grund
beantrage ich diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Bedanken
Sie sich da doch bitte bei Ihren Kollegen vom
Jobcenter und des Sozialgericht für die
hingebungsvolle Untätigkeit.
Auskunft zu den Kosten ( wegen
des Termin um 10 Uhr erscheint ein Transfer mit
dem Taxis zusätzlich erforderlich, um den Termin
rechtzeitig wahrnehmen zu können
) : Mobilitätszentrale Kreisverwaltung Kusel [
Tel. 424 - 270 / https://www.vrn.de/tickets/ticketkauf/verkaufsstellen/artikel/003899/index.html \
]
Lt. 'bahn.de/buchung/fahrplan/suche' muss ich nach
einem ca. 40 Minuten dauerndem Spaziergang [ Ein
Fahrrad ist schließlich kein lebensnotwendiger
Bedarf ! ] mit dem Zug von Theisbergstegen um
noch vor 6 Uhr los und komme dann kurz
vor 10 Uhr in Mainz Hbf an. Die einfache Fahrt
kostet 37,90 €.
Pünktlich bis zum Gericht [ Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz ]
im Dauerlauf bzw. dem ÖPNV ist das einfach nicht zu
schaffen. Die einzige Alternative dabei bietet ein
Taxi.
Kosten lt. Auskunft der Taxizentrale Mainz : 6 € (
ca. ).
Beim
Rückweg werde ich natürlich ein öffentliches
Verkehrsmittel in Form einer Busverbindung nutzen [
3 € ].
Insgesamt
beziffere ich die Kosten also auf 83,80 € !!!
Ich
bitte um rechtzeitige Überweisung und auch umgehende
Benachrichtigung in Form eines schriftlichen und
ausführlich begründeten Bescheid innerhalb der
hierbei angemessenen Frist ( = Hinweis auf die
Dringlichkeit !!! ) vorab.
[ 4 ]
Als Hinweis für die
Verwaltungs - und Amtstätigkeit der Mitarbeiter+Innen im
Landkreis Kusel und Anderswo in RLP !
Verfassung
von Rheinland-Pfalz
Artikel
20 [Staatsbürgerliche Treupflicht]
Und
Hinweise zu den bereits bei Frau Grunwald erfolgten
Antragstellungen . . .
In meinem Schreiben vom 14.08.2024 an Frau Maren Grunwald
hatte ich mir einen kleinen Ausflug in die doch eher
lyrischen Gefilde der heutigen Schriftstellerei
gegönnt. PARTE de "Betrachtungen
aus dem Mülleimer der Nation" !
: AUSZUG : = http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#dialog
=
»
A: " Tja, irgendwie hast
du ja recht. Aber... "
C: " Aber, hör´ bloß mit diesem Aber
auf. Solche kleinen Pissnelken sind die Stütze des
Systems. Ohne diese Arschkriecher, welche ihre Nasen im
After des Vorgesetzten breitquetschen hätte es keine
KZ´s und Krematorien geben können. "
A: "Aber..."
C: "Schon wieder Aber. Du mit deinem
Aber. Aber die mußten doch, aber sie konnten nicht
anders, aber die Situation, Sachzwänge...Alles Scheiße.
Denen macht das Spaß, die brauchen das. Verklemmte
mickrige Scheißer, die nur nach Befehlen und Anordnungen
gieren, um sich selbst einen Freischein ausstellen zu
können. Die kompensieren doch nur ihre eigenen
Minderwertigkeitskomplexe und drücken dir dabei ihren
Arsch in´s Gesicht. Du solltest mal aufstehen, und
diesem Sack die Meinung sagen."
A: " Das geht doch nicht. Entweder
riskiere ich ne´ Anzeige, dann habe ich doch noch den
Antrag wegen Förderung meiner Selbständigkeit und möchte
wirklich nicht eine große Klappe riskieren. "
C: " Du bist ein kleinlauter Scheißer."
« **1**
Unter erwerbslosenverband.org/klage
finden Sie den Hinweis auf etwas Getipptes aus
alten Tagen !
Ich habe da noch Mal
darüber nachgedacht ! Also über solche Zeilen und
einen derart gestalteten zukünftigen
Schriftverkehr speziell im Umgang mit den
MitarbeiterInnen der Verwaltung im Landkreis
Kusel. Nein. Da soll es Ihnen wirklich nicht
anders ergehen als den MitarbeiterInnen 1990
im Sozialamt Oldenburg (Oldbg. ). Da ist nun einmal kein
Unterschied. Damals habe ich eine
kleine Ausarbeitung mit der Bezeichnung
KZ.sdo zum Thema 'Gemeinwohl'
und 'Verfassungstreue', diesem Früher und Heute,
eingereicht. Wesentlich in dem Schreiben war
eigentlich meine Feststellung, dass es nur einen
graduellen Unterschied bedeutet Menschen ein klein
wenig fertig zu machen. Oder eben direkt in den
Ofen zu schieben. Und, dass es keine Öfen im
Sozialamt mehr gibt. Und wir statt dessen
Heutzutage ( 1991 ~ 2024 ) Zentralheizung haben.
Mit Blick auf den unter
[ 2 ] angegebenen Gerichtstermin [ Einem lfd. Berufungsverfahren
beim LSG RLP wegen einer multidiziplinären
Bewertung im Sinne der UN-BRK — siehe dazu
auch die Antragstellungen von 2022 — 2024 beim
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel — resultierend aus einer Antragstellung am
27.01.2021 bei Ihren Kollegen vom 'Jobcenter
Landkreis Kusel' und dem Sachverhalt, dass dann
nun statt Teilhabe (pp) mal wieder nur 8
Umzugskarton verhandelt werden sollen ! ]
habe ich mich der Thematik des "wahnhaften
Querulantentum" und diesem "Arbeit-macht-frei" in
'Querulanzia № 02' **2**
in den letzten Tagen mit einer gewissen Wonne und
Hingabe ausführlich gewidmet.
Insgesamt bin ich da nunmehr bei ca. 1.200 Seiten in
Tahoma 14pt und derzeit arbeite ich da gerade [ neben
dem ganz alltäglichen Schriftverkehr mit dem Amt
und für die holde Gerichtsbarkeit ] an
„Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation“ und da
« Die Akte Schmidt und das Gespenst des 'wahnhaften
Querulantentums' ».
Das ist echt cool und wirklich schmackhaft ! Das
können Sie mir ruhig glauben !!!
Ganz zwangsläufig
hat sich dabei auch wegen der Weigerung des Gericht
eine in der Jurisprudenz und den allgemein so
benannten "Grundsatz der
Waffengleichheit" [ L 3 AS 55/23 + L 3 AS 56/23 + L 3 AS 57/23 + L 3 AS 58/23 + L 3 AS 59/23 ], bzw.
den so vom Grundgesetz und der EU-Rechtsprechung
verbindlich zugesicherten Rechtsweg und gerade auch
deses 'rechtliche Gehör', zu
gewährleisten
eine so formal korrekte Zulässigkeit einer
Verfassungsveschwerde bei dem in deutlichem
Widerspruch zu GG Art. 146 so benannten BVerfG
ergeben. Wie in dem Schreiben – u.A. auch wegen dieser 'multidiziplinären Bewertung im Sinne
der UN-BRK' –
ebenso auch Ihrer Behörde mitgeteilt ist die
Ausschöpfung des interstaatlichen Rechtsweg das
notwendige Muss auf dem Weg zum EGMR, dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg ...
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_bsg_bverfg_egmr_20240317_antrag_beschwerde.pdf
]
:
AUSZUG Seite 14 / 32 : » Diese Handhabung dem
Bürger ein wahnhaftes Verhalten, so bezeichnet als
Querulantentum, zuzuordnen hat anscheinend in
Deutschland Tradition und ist bei den staatlichen
Organen eine beliebte Methode, um 'renitenten'
Bürgern – so mir bekannt auch einigen Anwälten –
einen anscheinend juristisch statthaft so
reglementierten 'Maulkorb' umzubinden. Soweit mir
bekannt, muss dann auch die Verwaltung bzw. Justiz
nicht mehr auf Rechtsbegehren des von dieser
Handhabung betroffenen Menschen reagieren. Da es
sich ja – so die Rechtfertigung – um ein wahnhaftes
Verhalten handelt. Wenn der Bürger / die Bürgerin
sich dann beschwert ist das natürlich ein deutliches
Signal für den 'Wahn'. Anzunehmend wird ein Facharzt
bei Erstellung eines vergleichenden Gutachten zur
Schlussfolgerung gelangen, dass es sich bei diesen
umfangreichen Schriftsätze, welche mir als eine Art
'Beschäftigungstherapie' von der Verwaltung und der
anscheinend im besten Einvernehmen mit der Exekutive
agierenden Justiz aufgenötigt / aufgezwungen wurden,
um ein eindeutiges Signal einer zutiefst gequälten
menschlichen Seele handelt, welche durch die
staatliche Obrigkeit widerrechtlich zu einem Dasein
als bloßes Objekt staatlicher Willkür seit mehr als
3 Jahrzehnten degradiert wurde. « [
>>> Seite 7 / 30 : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_begr%C3%BCndung_parte_de_querulanzia_01_anlage_03.pdf
]
Insoweit
ist diese Handhabung des Sachverhalt in dem Sinne ganz
eindeutig eine Erfüllung des Artikel 20 [Staatsbürgerliche
Treupflicht] der Verfassung von Rheinland-Pfalz : » Jeder
Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und
Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine
körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem
Gemeinwohl entspricht. « !
Also
etwas was Sie als Bürger*In gleich mir auch ruhig einfach
mal tun sollten ! ! !
Und das ist ganz im Sinne des § 1 Selbstbestimmung und
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX !
Ebenso
wie Menschen — mit oder eben auch ohne Behinderung — das Recht
auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft
haben. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt,
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht
über allen anderen Rechtsnormen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt diese
Begriffsbestimmungen klar und deutlich. Und geradezu
eindeutig.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich Sie, also die
MitarbeiterInnen des Referat 40 - Leistungen zur
Existenzsicherung - im Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel im
Landkreis Kusel deshalb fragen muss :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
2.3.1: Die Verfassungstreue ist auch bei
Beschäftigten Voraussetzung für die Einstellung in den
öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der
Tarifbeschäftigten ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden
Funktionen. Ja wirklich.
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !
Also seien Sie bitte nicht
zu 'pingelig' und allzu bürokratisch.
Machen Sie doch einfach Ihren 'Job' !
Ich mache das ja auch. Oder ?!
Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst,
damit etwas Gutes, seien Sie eine der Verfassung treue,
geradezu Linien treue, Bürgerin.
**1**
Und in dem kleinen Essay auszugesweise
vorab, welches ich Frau Grunwald ( eigentlich auch Ihnen und
Ihren KollegenInnen ) wirklich sorgsam aus den ca. 35 Jahren
bereits erfolgtem 'Schreibkram' heraus gesucht habe handelt es
sich wirklich nicht um beleidigende Äußerungen !!!
Gerade die Passage "Du solltest mal aufstehen, und diesem Sack
die Meinung sagen." signalisiert in aller Eindeutigkeit, dass
Sie als weibliches Wesen damit nicht persönlich gemeint sind
!!!
Auch darf ich mich gar nicht - so die höchstrichterliche
'Rechtsprechung' in Deutschland - zu diesem "Arbeit macht frei
!" und der Bürokratie früher und Heute äußern. Und - streng
genommen - es in einer kritischen vergleichenden Äußerung noch
nicht einmal schreiben bzw. verwenden.
Deswegen will ich das jetzt und hier und dieser Stelle auch
nicht tun !
**2**
Bei 'Querulanzia № 01'
geht es eigentlich um die Staatshaftpflicht im Sinne
des § 839 BGB und ebenso auch etwaige
Schadensersatzansprüche resultierend aus § 826 BGB.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_umfang_anlage_01.pdf ]
[ 5 ]
Tippkram
& Sonstiges !
BETRACHTUNGEN
AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION
Çer
Lerock : Auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice !
Buch
№ 3 : Abschnitt 03 ‘Unter den Bürokraten’ :
Ich
verweise auf das angegeben Schreiben an das LSG RLP.
Und dort die auf Seite 6 angegeben Hinweise zu Texten von
mir.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240901_hinweise_berufung_querulanz.pdf ]
Derzeit schreibe ich gerade an einem Buch für Kinder ( und
auch Erwachsene ) über Hunde ...
[ http://humanearthling.org/book/perros_preview_flow.pdf
]
Unter
Sonstiges verweise ich auf das Schreiben an Frau Katrin
Langensiepen vom EU-Parlament betreffend einer Anfrage
wegen 'Autismus & Inklusive Beschäftigung'.
[ mail/ei_public_coop_20240903_katrin_langensiepen.html
]
Von da kommt Mann oder eben auch Frau weiter. Und immer
weiter ...
| Change the Beat ! |
:
5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «
Tja. Das war es auch schon für
den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und
möglicher orthographischer Mängel jetzt
einfach mal los.
• ·
In dem Sinne ! · •
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
| THE
END |