-------- ORIGINAL MAIL [ + Einige orthographische Mängel beseitigt ! ] --------
Betreff : : AZ : 6594 JC + 4/411 : SA : Zahnschmerzen / Kostenübernahme \ DIVERSES + LEGALES
Datum : Wed, 17 Aug 2022 10:12:23 +0200
Von : Human <arno@humanearthling.org>
An : Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
Sozialamt Kusel Frau Sabrina Loos <sabrina.loos@kv-kus.de>,
Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
Jobcenter Kusel Frau Lena Joas <jobcenter-leistung@kv-kus.de>
Kopie (CC) : Herr Landrat Otto Rubly <otto.rubly@kv-kus.de>,
Frau Christa Dahl <christa.dahl@kv-kus.de>,
Frau Andrea Weis <andrea.weis@kv-kus.de>,
Herr Ralf Berg <ralf.berg@kv-kus.de>
: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 17.08.2022
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel : AZ : 4/411 :
Abteilung 4 - Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 6594 :
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7959 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000

【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
-------- M A I L --------
Betreff :0  : AZ : 6594 JC + 4/411 : SA : Zahnschmerzen / Kostenübernahme \ DIVERSES + LEGALES :
Datum :0  17.08.2022
Von :0  Human <arno@humanearthling.org>
An :0  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Sozialamt Kusel Frau Sabrina Loos <sabrina.loos@kv-kus.de>
 Sozialamt Kusel Frau Bettina Seubert <bettina.seubert@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel Herr RFL A. Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>
 Jobcenter Kusel Frau Lena Joas <jobcenter-leistung@kv-kus.de>
 + CC
 Herr Landrat Otto Rubly <otto.rubly@kv-kus.de>,
 
Frau Christa Dahl <christa.dahl@kv-kus.de>,
 Frau Andrea Weis <andrea.weis@kv-kus.de>,
 Herr Ralf Berg <ralf.berg@kv-kus.de>

 + BCC . . .
[ erwerbslosenverband.org/.../jobcenter_sozialamt_kusel_20220817_zahnschmerzen_kosten_diverse_legales.html ]
= Diese Mail ist auch online verfügbar für Sie ( ~ bzw. dich ). Incl. dieser feinen Linkereien . . .

Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Sehr geehrte Frau Lena Joas von der Leistungsabteilung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
Sehr geehrte Frau Sabrina Loos und auch Frau Bettina Seubert vom 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel'.
C / O Kreisverwaltung Kusel — Abteilung 4 — Abteilung Jugend und Soziales + Referat 40 — Leistungen zur Existenzsicherung —
Hallo Herr RFL A. Körbel vom Team M & I [ ~ Markt + Integration ] des 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
Bitte widmen Sie Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit dem Abschnitt [ B 2 ] wegen der zum Juli erfolgten 'Einmalzahlung' ! Es geht ja wirklich nur um ein paar Tausend € Portokosten und Briefpapier. Und die berechtigten Interessen der von dem so nicht rechtmäßigen Handeln der staatlichen Organe betroffenen Bürger. Es ist also eindeutig im so benannten allgemeinen öffentlichen Interesse zu werten. Also sputen Sie sich.
Und natürlich ein paar erklärende Zeilen zu den bisher immer nicht mit einem schriftlichen Bescheid erwiderten Rechtsbegehren meiner Person im
Abschnitt [ ω ] ! Möglicherweise sollten ebenso auch Sie als Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' das tun !? Und ja, eher ferner liefen, geht es auch um "Staatshaftung" und gerade auch für Sie als 'Beamte' ( ~ im rechtlichen Sinne ) möglicherweise um die Umsetzung von 'Amtshaftpflicht'.
Das ist wirklich nicht persönlich gemeint, also teilweise bei dem hierbei eigentlich Verantwortlichen doch, und sollte Sie
auch nicht gleich zu einer 'Krisensitzung' im Rathaus veranlassen. Das dauert noch ...
Heute nur ein 'Zustandsbericht' nach dem aus meiner Sicht außerordentlich erfolgreichen 'Match' beim Sozialgericht in Speyer [ Beschluss 'Mahntitel' AZ : S 6 AS 548/22 ER : ], mal wieder etwas wegen Zahnschmerzen - ein wirklich leidiges Thema - und einem knappen Hinweis wegen den aus dem ursächlichen Verschulden [ = des 'Jobcenter Landkreis Kusel', so auch jetzt nachweisbar des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel', also Landkreis und Kreisverwaltung Kusel ] resultierenden Folgekosten bei Zahnbehandlung und gesundheitlicher 'Rehabilitation'. Siehe Abschnitt [ A ] ...
Dann noch etwas zu den §§ 90 ff SGB IX, das habe ich im Abschnitt [ α ] und bei [ P.MÜLLER ] und einem netten Schreiben an Frau Sabrina Loos untergebracht. Und dann natürlich auch dieses "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] bzw. beim Rentenversicherungsträger bzw. dieser "Rückgabe einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht zur Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)". = Abschnitt [ B ] ! Oder eben im Abschnitt [ RFL A. KÖRBEL ].
S
owie mögliche Perspektiven der Zukunft, also Wahrscheinlichkeitstendenzen am Horizont der Wirklichkeit(en) ...
Und natürlich ebenso meinen Bestrebungen, gerade auch im Bereich der freien Künste mit meinen zugegebenermaßen immer noch bestehenden schriftstellerischen Unvollkommenheiten, und teilweise sogar orthographischen Mangelhaftigkeiten, endlich und letztendlich ohne euch Mitarbeiter*innen vom Amt im Bereich des 'freien' Arbeitsmarktes und ebenso auch einer 'freien' Berufswahl ganz im Sinne des Art. 12 GG eine "sicher gerechtfertigten gleichberechtigten Teilhabe in und an der Gesellschaft und einer selbstbestimmten Lebensführung unabhängig von Sozialleistungen in Würde, freier Entfaltung der Persönlichkeit, und Unverletzlichkeit des Leben für einen 'Mensch mit Behinderung' in Form einer autarken Lebensführung" leben zu können. Verstehen Sie das - bitte - als Nachweis meiner Bemühungen dem Arbeitsmarkt [ GESAMT ] im Rahmen meiner so ja bestehenden Erwerbsfähigkeit - das brauche und muss ich also so nicht auch noch dem Rentenversicherungsträger erklären - zur Verfügung zu stehen.
Hochachtungsvoll usw. MfG
Arno Wagener




[ α ] °°°^^^^°°°
INTRO + Blabla und Hinweise auf zukünftige 'Attraktionen' !
HINWEISE FÜR DIE ZUSTÄNDIGEN SACHBERARBEITER*INNEN wegen Ihren Schreiben mit Datum vom 08.08.2022 !

Hallo Mensch. Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Gestatten Sie
[ ~ gestatte du ] mir bitte diese gemeinsame Mail / dieses gemeinsame Schreiben an die verschiedenen anscheinend bestehenden Zuständigkeiten innerhalb des Landkreis Kusel !
Und verstehen Sie diese geradezu asketisch knappen Zeichen bitte als Nachweis meiner Bemühungen dem 'allgemeinen' auch mir verfügbaren Arbeitsmarkt in Form meiner schriftstellerischen und somit freischaffenden Tätigkeit dem Nachrangigkeitsprinzip der Grundsicherung / Sozialhilfe entsprechend zur Verfügung zu stehen.
Nach diesem Montag - this very painful shitty Monday - fühle ich mich geradezu von Ihnen, werte Mitarbeiter + Innen des Landkreis Kusel, dazu genötigt Ihnen dazu ein paar
dazu passende Zeilen - es war wirklich ein 'beschissener' Tag - aus meiner Tastatur heraus zu prügeln.
Ein geradezu passendes Zitat in dem Zusammenhang :
: 5th Element : Jean-Baptiste Emanuel Zorg : » Let's change the beat ! «

Und JA ! Dieses Schreiben erscheint durcheinander, ist aber klar strukturiert !
Und
Alles - also wirklich Alles dabei - passt auf einmal ganz herrlich zusammen ...
Eigentlich ist es für das Landessozialgericht in Mainz als nunmehr bald agierende Entscheidungsebene geschrieben !
Da Herr Landrat Otto Rubly ja offiziell der eigentlich Verantwortliche für etwaige - und auch gravierende - Rechtsverstöße innerhalb des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel ist, war ich diesbezüglich am Montag bemüht ein klärendes Gespräch (
Telefonat 15.08.2022 um 13:28 - 13:32 Uhr ) mit Frau Christa Dahl (Vorzimmer Landrat, Cheffahrerin) zu ermöglichen. Dann ist Herr Landrat Otto Rubly auch noch Aufsichtsratsvorsitzender des Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Kusel. Also besonders kompetent - gerade in finanziellen Belangen Ihrer 'Schützlinge' - sind die ja nun wirklich nicht. Nur weil irgendwelche "Oschis" Klartext "ausgequetschtes Stoffwechselausscheidungsprodukt" fabrizieren muss ja nicht gleich die 'Chefetage' angeprangert werden. Das kann man tun, muss es aber nicht. Außer natürlich, wenn sachdienlich begründete Argumente diese an sich kontraproduktive und für alle Beteiligten nur lästige Vorgehensweise dann nahelegen.
Dazu habe ich auch Ihnen die Schreiben der vergangenen Wochen und Monate, ja dieser nun fast 3 Jahre, hier aufgelistet.
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php

Und ich war schockiert ! Ja wirklich. Bis in's Mark getroffen und mein Innerstes blutete für einen erschrockenen Moment, als ich bei Durchsicht der Mitarbeiter*innen Liste des Landkreis Kusel entdecken musste, dass Frau Silvia Mang, also meine direkte Ansprechpartnerin in den letzten Tagen dieser "Zahn-Krise", neben der 'ambulante Hilfe zur Gesundheit', dem' Pauschalen Unterhalt', auch für 'Bestattungskosten' zuständig ist.
Welche perfiden Pläne verfolgt dabei der Landkreis Kusel und die Kreisverwaltung ??? + !
Ich schob dann diese eher amüsierenden und wirklich nicht ganz ernsthaften Gedanken in die Rubrik " nicht ganz ernst zu nehmende Verschwörungspraktiken " irgendwo in die Peripherie meines Bewusstsein ( =
चित्त ). Also ganz so schizotypisch und in meiner Persönlichkeitsstruktur völlig und vollkommen 'behindert' oder gar gestört; wie der im Auftrag und anzunehmend ganz im Sinne des Landkreis Kusel - in dem Sinne des dabei eigentlich Verantwortlichen Herr Ass. jur. Peter Simon - handelnde Dipl. Psych. Nico Franzen in seiner psychologischen Begutachtung, also diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] doch recht unqualifiziert und dann noch gänzlich ohne ausreichende fachliche Kompetenz diagnostizierte; bin ich ja nun wieder nicht. Zumal - wie Herr Janzen - in seiner 'Begutachtung' angibt scheint es auch mit meiner 'geistigen Leistungsfähigkeit' alles in Ordnung zu sein . . .
Darum möchte ich den Mitarbeiter*innen des Landkreis / Kreisverwaltung ein paar ganz prinzipielle Frage vorstellen ! Es sind also dem Sachverhalt entsprechend insoweit angemessene und entsprechende Fragen eines nach fast 3 Jahren 'Amtstätigkeit' des Landkreis / Kreisverwaltung Kusel in 'LIVE' reichlich irritierten und mittlerweile sogar völlig abgenervten und immer noch Hilfe suchenden Bürger.
Und ich erwarte dazu einen schriftlichen ausführlich mit Angaben der Rechtsquellen begründeten Bescheid.
Natürlich innerhalb angemessener Frist. Sie können sich also ruhig Zeit lassen, weil ich wegen dieser 'bohrenden' Zahnschmerzen und der unzureichenden medikamentösen Behandlung derzeit nur bedingt einsatzfähig bin.
Dann noch dieser OP-Termin bei der Uniklinik im Homburg.
Das wirkt sich dann schon fett heftig auf das so von mir - dem individuellen Menschsein und der Wirklichkeit entsprechend - so bezeichneten 'psycho-sozio-kulturellen Existenzminimum' aus. Nachteilig. Und echt derbe !
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020
- 2 BvR 2347/15 -, Rn. 1-343,

http://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html
L e i t s ä t z e ...
1a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dazu auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Urteil von 2020.
Im Text dieses Urteils heißt es: „Zur freien Selbstbestimmung gehört […] auch die Entscheidung, ob und aus welchen Gründen ein Einzelner sein Leben in Würde beenden will. All dies hängt von den Überzeugungen und Vorstellungen jedes Einzelnen ab und liegt in seiner Autonomie.“

: FRAGE : Gehört zu diesem 'Ausdruck persönlicher Autonomie' auch das 'Recht auf selbstbestimmtes Leben' ?! Und, obwohl das ja aus der Alpenrepublik stammt, ist es rechtmäßig, dass ein Einzelner nur sein Leben — und das wirklich mit einem streng reglementierten Umgang mit euch "Fuzzis vom Amt" und ohne des 'zwangsverpflichteten' Bezug von Sozialleistungen — leben will. Was dann ja gerade ( auch ) von den seitens Ihrer Amtstätigkeit zu respektierenden und verbindlich in innerdeutschen so geltenden gesetzlichen Grundlagen und Rechtnormen dabei einschränkenden und so de facto nicht bestehenden 'Ermessensspielraum' abhängt. Ja wirklich ! Wie Ihnen ja sicherlich bekannt ist auch die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Und Recht ist ein höheres 'Rechtsgut' als eben Gesetz. Das kann insoweit 'nur' als „Sekundärrecht“ gewertet werden. Der daraus resultierende Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist Kernstück des Rechtsstaatsprinzips und unterscheidet dadurch den so benannten Rechtsstaat von einem Willkürstaat. Nach diesem Grundsatz sind alle Verwaltungsmaßnahmen an Gesetz und Recht gebunden. Die Verwaltung - gleichermaßen die Mitarbeiter*innen des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel - handelt nach geltenden gesetzlichen Vorgaben und ist dabei an das verbindlich für Alle im Grundgesetz postulierte Recht gebunden. Da steht also nichts, korrigieren Sie mich bitte falls ich mich da irren sollte, von etwaigen formal zumeist korrekten Dienstanweisungen oder auch Verordnungen und Richtlinien der BA, aber eben auch rein gar nichts von doch oftmals recht eigenwilligen und teilweise dem Recht zuwider handelnden Vorstellungen mancher Vorgesetzter. Letztendlich - in geradezu gnadenloser Konsequenz - sind Sie die 'Hoheitsgewalt' und ausführendes 'staatliches Organ'. Sie haben Ihre Befugnisse und sind eigenverantwortlich für Ihre Entscheidungen ganz alleine zuständig. Und Sie als
Mitarbeiter*innen des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel oder auch Anderswo - wie bereits erwähnt und Ihnen doch sicher ebenso bekannt / bewusst -  sind in Ihrer Berufsausübung an das hierzulande geltende Recht und auch die ( zum Teil das Recht beugenden ) Gesetze gebunden. Ich will jetzt auch gar nicht argumentieren, dass wenn wir uns zufällig an der Kasse im Supermarkt, oder wieder mal dort vor leeren Regalen, treffen würden, dass wir in einer gesunden Reflexion unserer Meinungen und Ansichten viele überschneidende Sichtweisen und Überzeugungen zu Politik und Weltgeschehen haben würden. Das ist wirklich ganz normal und eigentlich ( in der Regel ) immer so. Seien Sie also ruhig einfach mal ganz ungezwungen und gänzlich ungeniert ein 'mündiger' Staatsbürger, optional eine dieser unbeschreiblich weiblichen Staatsbürgerinnen. Und probieren Sie es bei Ihrem nächsten Einkauf doch mal aus ? + !
Meine Frage also : Sind 'Überzeugungen und Vorstellungen des Einzelnen' von Ihnen, also seitens der Mitarbeiter*innen der 'Träger dieser stattlichen Gewalt' - und nicht nur hier im Landkreis Kusel - zu respektieren ?! Und dann ebenso unverzüglich ohne weitere ( unnötige ) zeitliche Verzögerung umgehend umzusetzen; um so, den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben entsprechend, eine selbst bestimmte Lebensführung, somit die sicherlich gerechtfertigte gleichberechtigte Teilhabe in und an der Gesellschaft, nebst einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt des davon betroffenen 'Hilfesuchenden' zu unterstützen und zu fördern;
wie es ja in den Ihrer Verwaltungstätigkeit zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen nahezu bedingungslos und mit erheblichen Einschränkungen ihres 'Spielraum' beim Ermessen Ihrer Behörde gefordert wird.
Und worin nicht nur eine 'Gewährung' von Hilfe zu verstehen ist, sondern gerade auch zwingend eine gleichberechtigte Partizipation "Verwaltung + Bürger*innen" bei der Verwirklichung einer 'freien' und von Ihnen ungehinderten nicht behinderten persönlichen Entfaltung der
individuellen Autonomie von Bürger + Bürgerinnen. Ob nun Erwerbslos, ein bisschen oder auch ausgewachsen 'gaga'. Oder eben nicht !
Was somit ganz grundsätzlich verbindlich auch für Sie
in Ihrer Verwaltungstätigkeit dazu gehört.
Oder eben nicht ! + ?
Wirklich. Ganz so abwegig ist diese Frage meiner Person mit 63 Jahren, also gewissermaßen schon im fort geschrittenen jugendlichen Alter meiner mir vom Grundgesetz zugeordneten Würde und dieser 'freien' Entfaltung der Persönlichkeit nach mehr als 30 Jahren zwangsverordneter Abhängigkeit von Menschen wie Ihnen, nun wieder nicht. Gerade in Zeiten dieser anzunehmend gen-manipulierten Mutanten aus Wuhan, diesem 'Klimanotstand', und den damit einhergehenden sozialen Umwälzungen [ ~ Große Transformation ] schon absehbar in naher Zukunft, nicht !

: FRAGE : Ist dieser gesetzliche Rahmen vom BVerfG in seinem 'Suizid-Urteil' definierte 'Ausdruck persönlicher Autonomie' und 'Recht auf selbstbestimmtes Leben' bzw. eben dann auch 'Sterben', nebst dem Recht auf Teilhabe, diesem Gleichheitsgrundsatz, Menschenwürde, GG, MRK, UN-BRK, und gerade auch die Verfassung von Rheinland-Pfalz bzw. dergleichen mehr, verbindliche und somit ohne unnötige zeitliche Verzögerung umsetzbare Grundlage für die Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' und auch 'Jobcenter Landkreis Kusel' hier in dieser eher dörflichen Idylle des Landkreis Kusel. Oder eben nicht  ? + !
: UND WIE SCHON ANGEGEBEN : Ich erwarte dazu einen schriftlich ausführlich mit Angaben der Rechtsquellen begründeten Bescheid von Ihnen. Natürlich innerhalb angemessener Frist. Sie können sich da auch gerne zusammen tun. Es muss ja nicht jede/r von Ihnen einzeln und ganz alleine an seinem Schreibtisch im Amt hocken.
: IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT BESCHEID UND FRAGE ! :
Kennen Sie die „Verfassung RLP“ in Zusammenhang mit der 'Treupflicht' ? + !
https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf

Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !

Dann seien Sie dementsprechend bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?!
Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes !
Sie sind dann ein/e der Verfassung treue/r und geradezu Linien treue/r Bürger/in.


HINWEISE FÜR DIE ZUSTÄNDIGEN SACHBERARBEITER*INNEN wegen Ihren Schreiben mit Datum vom 08.08.2022 !
Sehr geehrte Frau Lena Joas !
Von der Leistungsabteilung des 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
DANKE !
Endlich habe ich den schriftlichen Nachweis von Ihnen mit Ihrem Schreiben vom 08.08.2022 bekommen.
Nach all den Jahren dieser nur fälschlichen Informationen; und auch einer diesbezüglichen, gewissermaßen nur als arglistige 'Täuschung' und gleichzeitig als Diffamierung / Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte zu wertenden, der Gerichtsbarkeit übermittelten Erklärung des hierbei eigentlich Verantwortlichen und Verursacher, Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel', Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis Kusel', beim Sozialgericht in Speyer. Es ist schön endlich von Ihnen schriftlich den unzweifelhaften und zudem schriftlich verfassten Nachweis zu haben, dass (a) nach fast 3 Jahren immer noch kein Krankenversicherungsschutz besteht.
Und auch (b), dass dieser Nachweis aufzeigt, dass es im Rahmen des 'Ermessen' Ihrer Behördig als zugehörig zu erachten ist mit dem hierbei ebenfalls in der Pflicht stehenden Krankenversicherungsunternehmen eine Zusammenarbeit im Sinne und zum Nutzen eines betroffenen Bürger bei seiner 'gesetzlichen' Verpflichtung einer Krankenversicherungsschutz zu haben, endlich und letztendlich dann irgendwann entsprechen kann.
Und (c) selbstverständlich, dass ich ihr Schreiben an die AOK dem LSG RLP präsentieren kann.
Nochmals DANKE ! Dankedankedanke ...
: IN DEM ZUSAMMENHANG :
18.01.2022
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220118_bescheid_mahnungen.pdf
Mein(e) Schreiben ! Unter anderem das Teil mit Datum vom 18.12.2021.
[ A ]        BITTE UM ZUSENDUNG MEINES SCHREIBEN VOM 06.12.2021 !
Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde das Schreiben „ jobcenter_kusel_20211206_hinweis_klage_miete “ durch einen Fehler beim Abspeichern wegen einer eindeutig psychisch indizierten Überreaktion aus Versehen überschrieben. Ihre nur als 'dreist' zu kennzeichnende Aufforderung wegen des Krankenversicherungsschutz war dabei, wie Ihrer Behörde mitgeteilt, die Ursache.
Vermeiden Sie es einfach in Zukunft. Ich muss das Jobcenter Landkreis Kusel heute erneut auffordern mir eine Kopie dieses Schreiben zu übermitteln. Das brauche ich einfach !

Frau B. Seubert und Herr RFL A. Körbel und Herr Peter Müller !
Sehr geehrte Frau Sabrina Loos . . .

Diese knappen Zeilen in Erwiderung einer Anfrage von einem Herr Peter Müller vom 08.08.2022 zu Händen von Frau Loos geht auch Sie etwas an. Danach kommen Sie aber noch ganz persönlich an die Reihe.
Verzeihen Sie diese Wortwahl : Shit happens. So etwas passiert halt !
Frau Loos
, in dem Schreiben von Herr Peter Müller vom 08.08.2022 wurden Sie als hierbei zuständige Sachbearbeiterin und Adressatin einer Erwiderung, bzw. Erklärung zu den von Herr Müller gestellten Fragen, verbunden mit der unmissverständlichen Forderung im Rahmen meiner ja bestehenden Mitwirkungspflicht eine Beantwortung zu erledigen, angegeben.
Interessant in dem Zusammenhang : 3 Schreiben am gleichen Tag von 3 verschiedenen 'Abteilungen' des Landkreis Kusel !
Ich meinte dazu in der "Beschwerde" betreffend einem erst kürzlich erfolgten "Beschluss" [ = in Anführungszeichen ] des Sozialgericht in Speyer; ursächlich wegen einer gravierenden Beeinträchtigung meines Rechtsanspruch resultierend aus Art. 14 GG und natürlich alleinig resultierend aus der fortdauernden und schon lang anhaltenden 'Untätigkeit' des 'Jobcenter Landkreis Kusel', so ja jetzt auch vom 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' praktiziert in Form negierter Antragstellungen und der keinesfalls Ihrem sachgemäßen Ermessen angemessenen Verweigerung eines gewährenden oder eben ablehnenden Bescheid / Verwaltungsakt oder eben dem hingebungsvollen Hantieren mit den Ihnen reichlichst zur Verfügung stehenden 'Textbausteinen'; dass diese "Untätigkeit" einer Behörde keinesfalls dazu ausarten darf, dass der davon betroffene Bürger, optional eine davon betroffene Bürgerin, dann einen "Full-Time-Job" zur Befriedigung - von dieser Annahme muss ich ausgehen - anscheinend zu mindestens unterschwellig vorhandener 'Machtgelüste' der jeweiligen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Zuständigkeiten hat.
Und, dass dieser geltendes Recht beugende Umstand keinesfalls im Einklang mit einer 'selbstbestimmten' Lebensführung, wie in § 90 SGB IX angegeben, anzusehen ist. Und auch, dass diese langjährig erprobte und seitens der 'Hoheitsgewalt' der BA exakt ausformulierte und explizit durch strukturierte 'Methodik' im Umgang mit dem Hilfe suchenden Bürger - und dann noch durch 'Textbausteine' und dem hemmungslosen Einsatz moderner Informationstechnologien - nicht mehr mit dem geltenden Recht zu vereinbaren ist.
Als geradezu passendes Beispiel dazu das auch das insoweit Sinn entleerte Schreiben von Herr Peter Müller und auch RFL A. Körbel, sicherlich mit Kenntnisnahme und im Auftrag als direkte oder im 'Kegelclub' getroffene Dienstanweisung von Herr Ass. jur. Peter Simon, mit Datum vom 08.08.2022.
UND JA ! Es geht in diesem Schreiben einzig und alleine um diese vollkommen 'irrige' und keineswegs sachgemäße Frage wegen der Zuständigkeit des Rehabilitationsträger, zumal nachweisbar lt. einem vom Landkreis / Kreisverwaltung Kusel ~ 'Jobcenter Landkreis Kusel' ~ erstellten "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] da keine "Rehabilitationmaßnahme" — Wie es Ihnen doch sicherlich in Ihrem von bürokratischer Amtswillkür geprägten und - wie bereits erwähnt - aus möglicherweise auch bei Ihnen
zu mindestens unterschwellig vorhandener 'Machtgelüsten' resultierenden Vorstellungen in den Sinn gekommen oder aber eben von der Ihnen vorgesetzten Amtspersönlichkeit zu geordenet wurde ?! — in Ihrem sachgemäßen Ermessen angemessen erscheint, und Art und Umfang meines Rechtsbegehren gemäß § 90 ff SGB IX, werter Herr P. Müller.
Und natürlich um diese von mir hiermit schon vorab - vor der in Folge in diesem Schreiben erstellten / Auszug des Schreiben an das LSG RLP \ notwendigerweise doch recht ausführlichen Begründung unter Angabe der dabei verbindlich geltenden Rechtsgrundlagen - erneut in Frage zu stellende und somit erneut verweigerten "Einwilligung zur amtsärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit", werter Herr RFL A. Körbel. Der Spachgebrauch ist übrigens von dem ebenso werten Herr Ass. jur. Peter Simon und wurde heraus kopiert aus einem Schreiben mit Datum vom 28.07.2022 an das Sozialgericht in Speyer betreffend einem Verfahren mit dem Aktenzeichen <S 6 AS 548/22 ER> auf Grund eines Schriftsatz der Gerichtsbarkeit vom 28.07.2022.

NUN zur Beantwortung ihrer Frage(n), werter Herr P. Müller !

Ich habe am 29.07.2022 keine Leistungen im Rahmen des SGB IX beantragt.
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220729_gesundheitshilfe_unbrk_mahntitel.pdf
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-unbrk_mahntitel.html

Was ich am 29.07.2022 beantragt habe war auf Grund eines immer noch fehlenden Krankenversicherungsschutz Sozialhilfe (SGB XII) + Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII) wegen akuten und doch recht schmerzhaften Zahnschmerzen. Was ich am 29.07.2022 ferner beantragt habe ist eine "multidisziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK nebst der vollständigen Kostenübernahme eines privat in Auftrag gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit". Und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen Besonderheiten [ ~ Behinderung ]. Und [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Abschrift ] des 'Begutachtungstermin' 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) ! Gefordert und bereits seit 2019 mehrfach beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' beantragt war eine 'amtsärztliche' Bewertung / Untersuchung des Sachverhalt !

Würden Sie - bitte - die Freundlichkeit haben und das erledigen ! Und - falls es Ihnen beliebt und Sie der Meinung sind im Rahmen Ihrer Amtspflichten es erledigen zu müssen - erwarte ich dazu von Ihnen einen schriftlich ausführlich mit Angaben der Rechtsquellen begründeten Bescheid. Natürlich innerhalb angemessener Frist !

Was dann in diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] ohne die hierbei notwendige Kompetenz von Herr Dipl. Psych. Nico Franzen unzweifelhaft festgestellt wurde - wie vorab von anderen 'Leistungsträgern' in der Vergangenheit - war eine 'Erwerbsminderung' alleinig in der Form, dass eine 'Vermittlungsfähigkeit' in den so benannten 'normalen' Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint. Und über die Diagnostik 'schizotype' Persönlichkeitsstörung, oder eben nicht, und der so keinesfalls korrekten Verfahrensmäßigkeit bei der Erstellung dieses "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] werde ich mich noch eingehend mit der hierbei jetzt zuständigen Gerichtsbarkeit [ LSG RLP, BVerfG, EGMR ] gerade auch wegen einem bereits seit September 2021 in dem Zusammenhang anhängigen Verfahren beim Sozialgericht in Speyer : "TEILHABE <S 6 AS 707/21>" beschäftigen.
Sie - gestatten Sie mir diesen Hinweis - haben damit ganz und gar nichts mehr zu tun. Also entspannen Sie sich. Lehnen Sie sich einfach mal in Ruhe zurück. Reflektieren Sie vielleicht ihr Leben, gerade auch das Arbeitsleben, und machen Sie ein Päuschen . . .
Einfach Herr Werkleiter Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel', Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis Kusel' fragen. Das schaffen Sie dann schon ...
So etwas vertreibt den doch anzunehmend recht lästigen Arbeitsalltag. Und verschafft etwas Freizeit.


Was ich zu einem früheren Zeitpunkt beantragt habe war war natürlich [ 1 ], [ 2 ] und auch [ 3 ] !.
Zu einem früheren Zeitpunkt als eben diesem 29.07.2022 habe ich Sozialhilfe (SGB XII) beantragt.

    Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII)
    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)
    Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII)
Und als amtlich ( ! ) anerkannter 'Mensch mit Behinderung' natürlich Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150) . . .

Wie Ihnen aber Frau Seubert kenntlich machen kann ging es primär um Zahnschmerzen und Gesundheitshilfe und, dass als Kostenträger auf Grund des eindeutigen Verschulden dieser 'Notlage' das 'Jobcenter Landkreis Kusel' zu erachten ist. Ohne den mir verweigerten Krankenversicherungsschutz war der Antrag auf Sozialhilfe für eine Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII) erforderlich. Und §§ 67 ff. SGB XII, §§ 70 ff. SGB XII und auch SGB IX §§ 90–150. Und den Rest des SGB und dieses GG natürlich auch.
Und was soll ich Ihnen dazu jetzt großartig noch schreiben. Beantragt ist eben beantragt.
Es waren eine, ja sogar mehrere Antragstellung(en). Klar formuliert und auch entsprechend ausreichend begründet.
Da ich die letzten Tage und eigentlich schon seit Wochen angeregt über "Inkompetenzkompetenzverschiedungkompetenzen" oder eben auch "
Inkompetenzkompensationskompetenz" im Zusammenhang mit 'Kompetenzhierarchien' reflektiert habe und dann - ebenso angeregt und sogar ganz ausführlich - in der diesbezüglichen Fachliteratur und auch den einschlägigen 'Urteilungen' des so benannten BVerfG gestöbert habe, möchte ich nicht verhehlen Ihnen in diesem Zusammenhang; also u.A. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, dieser Hilfe in anderen Lebenslagen, und natürlich Eingliederungshilfe; mitzuteilen, dass es ganz eindeutig Ihre Zuständigkeit ist.
Gerade weil das 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' als 'Rehabilitationsträger' in der Zuständigkeit mein Ansprechpartner ist; und gerade bei der gesundheitlichen Rehabilitation wegen diesen "Zahnschmerzen" und den daraus resultierenden, durch das nachweisbare und ursächliche Verschulden Ihrer Kollegen + Innen im 'Jobcenter Landkreis Kusel', zuständig ist, oder genau genommen hier der Landkreis Kusel natürlich ist; habe ich durchaus Verständnis für Ihre Frage betreffend dem exakten Leistungsumfang im Rahmen der §§ 90 ff. SGB IX.
Konkret werden beantragt die angebotenen Hilfestellungen im Rahmen der §§ 90 ff. SGB IX, des SGB und GG nahezu in Gänze, und auch internationale Abkommen, soweit sie dabei innerstaatliche Geltung und verbindlichen Rechtscharakter in der BRD haben.
Insbesondere bei diesem § 90 SGB IX beantrage ich :
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
§ 90 - Aufgabe der Eingliederungshilfe -
(1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
(3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
(4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
(5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Nach Absatz (2) ist es besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation , eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Nach der OP und dem sicherlich zu fördernden Entzug von Nikotin ist eigentlich nur eine 'gesundheitliche' Rehabilitation von nöten. Das schaffen Sie dann schon. Meinen Sie nicht auch, werte Frau Loos ? + !!!
Wie Sie diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] → http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf ← sicher leicht entnehmen können sind lt. der "Diagnostik" des hierbei im Auftrag des 'Jobcenter Landkreis Kusel' tätigen Dipl.Psych. » die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern « und ebenso » seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde « ein geradezu typisches Merkmal für eine 'schizotype' Persönlichkeitsstörung.
» Braucht er besondere Hilfen? (berufl./med. Reha, pädagogische oder therapeutische Hilfe) . . .
Eine psychotherapeutische Behandlung, vorzugsweise mit Verhaltenstherapie, wäre angezeigt. Bei Herrn Wagner dürfte allerdings keine diesbezügliche Compliance gegeben sein. Er hat zwar eine gewisse Vorstellung davon, dass er psychische Probleme hat, und dass diese ihn beruflich einschränken. Er begreift sich allerdings nicht als psychisch krank.
Eine berufliche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt halte ich für aussichtslos.
Ob er mit einer selbstständigen Tätigkeit erfolgreich sein wird, halte ich für fraglich. Die Teilnahme an einer Maßnahme halte ich auch für wenig zielführend. Ich gehe davon aus, dass seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft aufgehoben ist. «
Zugegeben ! Die "gewisse Vorstellung davon, dass er psychische Probleme hat, und dass diese ihn beruflich einschränken" ist mir durchaus bewusst. Deshalb haben sich ja auch in den letzten mehr als 30 Jahren immer mal wieder rechtlichen Streitereien mit dem Sozialamt und in Folge dieser "Sozialreform" namens 'Agenda 2010' dann mit diesen, sicherlich im SGB nur irrtümlich und nicht in arglistiger Täuschung so benannten, 'Jobcenter' ergeben. So auch meine ständigen Anklagen und gelegentlichen Klagen, diskriminiert zu werden, und dass meine Menschenwürde mit Füßen getreten werde.
Da aber lt. diesem Dipl.Psych. [ ~ im Auftrag des hierbei Verantwortlichen ] für eine Reha-Maßnahme keine diesbezügliche Compliance gegeben sein dürfte; wobei ich anmerken möchte, dass 'Complinace' in der Wortbedeutung und Sinnhaftigkeit 'Beachtung, Nachgiebigkeit und gerade auch Fügsamkeit' bedeutet; brauche ich nun wirklich nicht, wie in § 90 (2) SGB IX ausgeführt,
psychologisch indizierte Rehabilitation, um eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder den ohne Frage bei Ihnen Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Also Pflege brauche ich nun wirklich nicht von Ihnen ! Ganz und gar nicht.
Wie in
§ 99 Absatz 1 SGB IX ja angegeben erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 Leistungen der Eingliederungshilfe. Da steht also nichts, aber gar nichts, von zwangsverordnen, also unter Zwang gegen den Willen des Betroffenen erzwingen, und innerhalb Ihres doch recht eingeschränkten bis eigentlich so nicht vorhandenen 'Ermessensspielraum' dann anzuordnen.
Nach diesem schriftlich erteilten Hinweis sollten Sie das auch gar nicht erst versuchen ! Das Ergebis wird Ihnen nicht gefallen.
In diesem §§ geht es alleinig darum Menschen die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Hilfe bei der individuellen Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dabei zu fördern.
Die Leistung soll die von einer Behinderung - im Sinne der Normalen und ach so gesunden Menschen - Betroffenen dazu befähigen, ihre Lebensplanung und - führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Und besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
Ferner ist es besondere Aufgabe der Teilhabe eine hochschulische Aus - und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es also, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Natürlich nur wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.
Lt. Absatz (3) von § 90 SGB IX gibt es auch Menschen mit 'anderen' geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs - und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.
Dieser Personkreis kann Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
: ANMERKUNG : Was so schon alleine durch die Unterscheidung 'andere' eine eindeutige Verletzung und so eigentlich nicht hinnehmbare Rechtswidrigkeit im Gesetzestext in der Wertigkeit des 'Gleichheitsgrundsatz' darstellt und bereits in der ersten Instanz dahin fleuchen und im Orkus des juristischem 'Nirvana' ein würdiges Ende finden würde !
Meine Person - da wird Herr Dipl.Psych. Nico Franzen sicherlich zustimmern - ist kein Mensch mit
'anderen' geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die in Wechselwirkung mit einstellungs - und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.  Auch wenn es in dem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ], welches anzunehmend im Sinne des dabei Verantwortlichen erstellt wurde, so im Interesse des Auftraggebers angedeutet wurde.
Genau aus diesem Grund;
schon um diesen Sachverhalt zu klären ist dabei die Gerichtsbarkeit in der hierzulande ohne Zweifel bestehenden 'Kompetenzhierarchie' in der Pflicht und Notwendigkeit und sozusagen bzw. geschrieben warten Sie, werte Mitarbeiter*innen von 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' und gerade auch das 'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw der eigentlich Verantwortliche für diese ganze Entwicklung und nun bestehenden Sachverhalt, Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel', Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis Kusel', da erst mal diese endgültige Entscheidung ab; und natürlich, um diese lt. Ansicht eines 'Fachmann' namens Nico Janzen; welcher mit seiner Kursleiterausbildung zur Gewichtsreduktion, als NLP-Practitioner und auch Transaktionsanalytiker unter Supervision (PTSTA) neben seinem beruflichen Werdegang als Personalfachkaufmann sicherlich in den Bereichen seine Qualifikationen hat, 'fragliche' http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdferfolgreiche selbstständige Tätigkeit als einzige Option / Alternative zum zwangsweise in klarer Beugung von Gesetz, Recht und Grundrechten verordneten Bezug von Sozialleistungen bei einer gänzlich fehlenden Eignung [ ~ Vermittlungsfähigkeit ] in den normalen, sprich lohnabhängigen, Arbeitsmarkt zu evaluieren habe ich dann am 21.01.2021 eine "multidisziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK beantragt.
Und am 29.07.2022 - wie bereits zum Anfang dieser wenigen Zeilen - eben auch die vollständigen Kostenübernahme eines privat in Auftrag gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit" und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen Besonderheiten [ ~ Behinderung ]. Und natürlich [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Abschrift ] des 'Begutachtungstermin' 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) seitens des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' und auch 'Jobcenter Landkreis Kusel' gefordert !
Ich habe entsprechende Tests gemacht und die geburtliche Prägung meines individuellen Menschsein ist anzunehmend im hochfunktionalen Autismusspektrum, und da in der 'Schublade' Asperger-Syndrom, anzusiedeln.

Ich möchte Sie jetzt auch gar nicht mit einschlägiger Fachliteratur oder den anerkannten und insoweit verbindlich bei Erwachsenen vorgeschriebenen Untersuchungs - und Analysemethodiken langweilen oder gar überfordern. Die Informationen sind bereits in der Akte, so auch bei der hierbei für eine Entscheidung über Ihr weiteres Vorgehen in der Angelegenheit zuständigen Gerichtsbarkeit gelandet. Das ist ja sowieso - wie bereits erwähnt - ganz alleine Sache des Gericht / der Rechtsprechung, welche dazu schon die relevanten Informationen übermittelt bekommen hat, und deren Entscheidung [ Urteil im Namen des Volkes ! ] sollten / müssen Sie als gute deutsche Bürger*innen und strebsame Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung und Träger der staatlichen Gewalt erst einmal abwarten.
Zu dieser "
staatlichen Gewalt" habe ich etwas Aufschlußreiches vom Robert-Koch-Institut gefunden . . .
Über '
potentielle Stressoren' !
EBH-­Schwerpunktbericht zur psychischen Gesundheit Teil 1: Erwachsene (19.1.2022)
Fokus: Depression und kognitive Leistungsfähigkeit ...

https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/P/Psychische_Gesundheit/EBH_Bericht_Psyschiche_Gesundheit.pdf
: AUSZUG : »
Als Schutzfaktoren werden Einflussfaktoren bezeichnet, die bei Vorliegen von individuellen und/oder situativen Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit eine psychische Störung zu entwickeln, mindern können. Schutzfaktoren können protektive individuelle Eigenschaften sein, aber auch aus dem sozialen und familiären Umfeld stammen und insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn Personen mit potentiellen Stressoren konfrontiert sind. «
Das 'Jobcenter Landkreis Kusel', und auch das 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel', also in dem Sinne die Entscheider bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel, so gerade auch das 'politischen System' BRD bei der Nicht-Bewältigung der 'Klima-Problematik' und doch recht einseitigen Handhabung der seit Mitte 2021 bestehenden Inflationsrate, sind eindeutig 'potentiellen Stressoren' mit denen ich als Mensch in meinem "psycho-sozio-kulturellen Erleben" konfrontiert und in dem vom so benannten BVerfG postulierten und hingebungsvoll ausformulierten 'Existenzminmum' stark und so nicht länger mehr hinnehmbar beeinträchtigt werde.
Rückblickend; wie der Behörde und den jeweiligen Sachbearbeiter*innen, so gerade auch der Gerichtsbarkeit, bekannt; bin ich seit nunmehr mehr als 30 Jahren in dieser in den Medien so begrifflich geprägten "sozialen Hängematte" oder eben diesem "Mülleimer der Nation" !
Die 'AGB' des Konstrukt Hartz IV / SGB II im Speziellen haben nachhaltig bisher ein Entkommen verhindert.
Meine Person - und das ist sicher kein Einzelschicksal - wurde also nicht nur behindert, sondern an einer "sicher gerechtfertigten gleichberechtigten Teilhabe in und an der Gesellschaft und einer selbstbestimmten Lebensführung unabhängig von Sozialleistungen in Würde, freier Entfaltung der Persönlichkeit, und Unverletzlichkeit des Leben für einen 'Mensch mit Behinderung' in Form einer autarken Lebensführung" gehindert. Also nicht nur ein klein bisschen behindert !
Das ist auch ohne Zahnschmerzen aus der klar nachweisbaren 'Untätigkeit' des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und ebenso auch des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' nun resultierend aus fast 3 Jahren bzw. knapp 1 Monat bei Ihrem Arbeitgeber für die Gerichtsbarkeit unzweifelhaft überprüf - und feststellbar,
Ganz entschieden ist dabei die Einschränkung und teilweise Verweigerung allgemein geltender Grundrechte anzusehen, welche so für mich als direkt davon Betroffenen zu einer besonderen Härte geführt haben.
30 Jahre, und die Beweisführung meiner immerwährenden Bemühungen, Anstrengungen und natürlich auch Rechtsbegehren in zahllosen Schriftsätzen, und gerade auch den zumeist 'unbeantworteten' Antragstellungen, sind ohne Zwweifel nachweisbar und somit feststellbar.
Wie in § 90 (2) SGB IX ausgeführt dient eine Rehabilitation dazu, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Die von mir geforderte vollständige Kostenerstattung der bereits entstandenden und noch zu erwartenden Kosten und natürlich nicht zu vergessen kausal zu wertende Folgekosten, dieser alleinig durch das Verschulden des hierbei Verantworlichen, Herr Werkleiter / Geschäftführer etc. usw. zu begründenden Ausgaben und das ganze Leiden und dieser Schmerz, dann noch Zeit und natürlcih Schadenersatz und Schmerzensgeld in angemessener Höhe, welche bisher nicht berücksichtigt und auch nicht mit einem ablehnenden bzw. bewilligenden Bescheid in der dafür erforderlichen Dringlichkeit zeitnah begründet wurden und insoweit rechtsgültig erstellt wurden ist eine Sache ! Das können Sie ja noch vor dem Wochenende an Ihrem PC erledigen.
So etwas - also das ja anscheinend ganz normale Verhalten einer Verwaltung dem Bürger gegenüber - würde ich wirklich noch nicht als "potentielle Stressoren" eines - dem Wesen des Menschsein angemessen und entsprechend -
so von mir bezeichneten 'psycho-sozio-kulturellen' Existenzminimum oder gar als eine Beinträchtigung von Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des hierzulande geltenden Grundgesetz ansehen.
Da bin ich einigermaßen abgehärtet und Stress tolerant. Das 'Jobcenter Landkreis Kusel', und Herr etc. usw., helfen dabei !
Dagegen ohne Krankenversicherungsschutz und nur mit für einen Zahnarzt definierten 'Behandlungsschein' und bohrenden - ja geradezu quälenden - Zahnschmerzen das ganze Wochenende und auch die Tage bzw. Nächte davor verbringen zu müssen ist eine, und zwar ganz ganz, andere Sache. Sozusagen bzw. geschrieben ein gänzlich anderes 'Kaliber' !
Montag Morgen hat mich mein Nachbar / Vermieter, Herr Rüdiger Klein und tätig beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung Kusel, dann aus rein menschlichen Erbarmen freundlicherweise nach Kusel gefahren, damit ich mir bei dem betreffenden Zahnarzt, Herr Dr. med. dent. Stephan Alles, ein dringend benötigtes Antibiotikum gegen die Vereiterung und ein Schmerzmittel, also nicht so ein lasches rezeptfrei erhältliches 'Ibuprofen_akut_400mg', heraus hole, welches bei starkem andauernden Zahnschmerz auch deutliche Wirksamkeit entfaltet.
Ich direkt Morgens um 8 auf dem Parkplatz vor der Praxis, neben mit eine Flasche mit kalten Wasser und Morgens früh direkt 3 von diesen relativ wirkungslosen Tabletten, welche aber so - wie bereits Fr. Mang per Mail mitgeteilt - nur mit entsprechend Alkohol als Unterstützung vor dem Schlafen eingenommen, ausreichende Wirkung erzeugen, um eine schnelle Bettruhe zu gewährleisten.
¼ nach 8 und die Rolladen sind immer noch herunter gelassen.
Kein Hinweis an der Eingangtür.
Und ich rufe an, ob ich mich vielleicht mit den Öffnungszeiten geirrt habe.
Stimme auf dem AB : Urlaub ab 5.08. !
WHAT THE FUCK ! Werte 'Stressoren. Da habt ihr aber ganz tief in dieses ausgequetschte Stoffwechselausscheidungsprodukt hinein gegriffen !
Das Problem, welches sich nach kurzem überlegen aufzeigte : Ohne einen neuen Behandlungsschein konnte ich zu keinem anderen Zahnarzt und somit auch keine Schmerzmittel bzw. diese Antibiotika erhalten !
Auf dem Weg nach Hause kurz noch ein Stopp beim COVID-TEST-Container auf dem Parkplatz bei Wasgau im 'Industriegebiet.
Prinzipiell da auch das gleiche Problem. Ohne Krankenversicherungskarte keine Impfung und auch ein Covid-Test mit Behandlungsschein, ich habe die Servicekraft extra gefragt, funktioniert da gar nichts gratis.
Auch das kostet wieder 25 €. Und zum Glück fährt mich Herr Klein direkt Morgens früh hin.


Nun zu diesem "nach dem heutigen Tag fühle ich mich geradezu dazu genötigt ein paar Zeilen aus meiner Tastatur heraus zu prügeln". Und dem dazu geradezu passenden Zitat : Let's change the Beat!"
Was ja soviel bedeutet wie den Rhytmus zu ändern bzw. anzupassen.
Also in Zukunft statt ein wenig Beat und eher sanften Rock-Balladen eine Weile 'Techno', nur damit die zuständigen Instanzen und der eigentlich dafür Verantwortliche es auch in aller Deutlichkeit mit bekommt.
Es funktioniert durchaus auch anders als nur immer ein eher duldsamer 'Kunde' sein.

Wesentlich dabei  für diese nun erfolgten und zukünftig geltenden ' Parameteranpassungen ' !

Kurz vor Altenglan - ich habe schon immer Gefrierbehälter in der Satteltasche dabei - geht mir das Wasser aus.
Schmerztablette oder eben nicht. Kaltes Wasser im Mund spülen und bei wirklich heftigen Schmerzen alle paar Minuten frisches Naß nachtrinken ist das einzig Wahre. Wodka tut es auch. Man wird nur so schnell 'besoffen' davon.
Es waren auch ungefähr nur 5 - 10 Minuten bis ich dann im Supermarkt am Kühlschrank war . . .
Aber in 5 Minuten kann sich Einiges ändern. Unter Anderem die Melodie und der Takt der Musik !
Auch der Einsatz der dabei Verwendung findenden Instrumente ist dabei sicher von Bedeutung ...

Sehr geehrte Frau Loos, werte Frau Sachbearbeiterin, für grundsätzliche Fragen in diesem Gebiet, Seubert !
Ich hoffe, ich habe die Frage von Herr Müller betreffend den §§ 90 ff SGB IX und dieser so nicht notwendigen 'Rehabilitationmaßnahmen', zur Behebung einer geburtlichen Prägung und fest im im individuellen Menschsein verankerten / integrierten und nun mal einfach nicht zu therapierenden und rehabilitierenden 'gagaSein' und dieser anzunehmend evolutionären Fortentwicklung, zu Ihrer Zufriedenheit im Einklang meiner im SGB bestehenden Mitwirkungsverpflichtung erfüllt.
Falls nicht zögern Sie nicht zu ihren Textbausteinen zu greifen und ein neues Schreiben zusammen zu setzen.
Wegen diesen 'Reha-Massnahmen' betreffend "Zahn" und daraus resultierender wieder zu behebender Folgeschäden erwarte ich einen
schriftlich ausführlich mit Angaben der Rechtsquellen begründeten Bescheid von Ihnen. Natürlich innerhalb angemessener Frist.
Sehen Sie es einfach sachlich. Und bleiben Sie locker. Das Gericht wird Ihnen die Vorgaben Ihrer Amtstätigkeit anzunehmend irgendwann exakt und im Detail erläutern. Vorab natürlich innerhalb der Ihnen zugewiesenen  Grenzen und Aufgabenteilung sollten Sie aber sich doch schon etwas Mühe bei diesem Bescheid geben. Die BA oder eben auch Herr S etc. usw. helfen da sicher gerne mit Rat und entsprechenden Vordrucken und schmackigen Textbausteinen. Das schaffen Sie schon. Und, das dann auch innerhalb angemessener Frist !
Auch ich werde mich dann an diese Vorgaben halten. Und gemeinsam, sozusagen kollegial, werden wir dann an der Verwirklichung der Grundsätze des SGB und den Grundsätzlichkeiten des Verfassungsgebot konstruktiv Zusammenarbeit ausloten.
Ich mag zwar » sonderbare Ansichten oder magisches Denken, das das Verhalten beeinflusst und nicht mit subkulturellen Normen übereinstimmt « haben, so jedenfalls dieser bei der Bewertung von Autismus bei Erwachsenen vollkommen inkompetente und so auch gar nicht bei einer so geforderten 'amtsärztlichen' Begutachtung zuständige "Psycho-Fuzzi". Auch, so sein Hinweis » haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine geistige Leistungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt sein könnte «.
Also meine und nicht seine. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit betonen !
In dem Sinne, Herr Peter Müller : Verschonen Sie mich in Zukunft mit derart sinnlosem Schreibkram.
Ich nehme an, dass Sie ebenso wie auch meine Person Besseres zu tun haben als nutzlose Fragen zu stellen !
Oder eben dann dem Landessozialgericht noch ein paar Zeilen mehr zu schreiben, welche Frau Loos dann lesen muss.
Da wünsche ich Ihnen, werte Frau Loos, noch einen angenehmen Tag. Bin aber der Meinung, sogar der festen Ansicht, dass derartige Wunschvorstellungen am Besten funktionieren, wenn Sie es sich selbst wünschen und dann auch verwirklichen ...
Frau Seubert,
Siehe + LESE die Hinweise zu Zahnschmerzen und Kosten bzw. Folgekosten unter 
'potentielle Stressoren' im Abschnitt "Schreiben an Fr. Loos" !! + !
Lt. dem Eintrag vom 'Bürgerservice' bei landkreis-kusel.de sind Sie neben Ihrer Tätigkeit in der 'Grundsicherung' auch als Systemadministrator angegeben.
>>> RECHTSHINWEISE DATENVERKEHR VIA E-MAIL AN LANDKREIS UND KREISVERWALTUNG
Die so nicht Ihren Amtsobliegenheiten entsprechende Verwaltungstätigkeit muss ich ebenso wie bei dieser 'Einmalzahlung' Ihre Behörde - also den Landkreis und die Kreisverwaltung Kusel und ganz allgemein in der BRD - anmahnen und sogar auf das Schärfste kritisieren. Gerade Sie als 'Systemadministratorin' sollten da doch etwas mehr Achtsamkeit und Sorgfalt entfalten.
Auch die Hinweise wegen den leider immer noch nicht beantworteten und mit einem schriftlich begründeten Bescheid erwiderten Antragstellungen; also die formal korrekt und in klar verständlicher Sprache [ = Deutsch ] eingereichten Rechtsansprüche / Forderungen / Anträge, welche für Sie, so auch den anderen Mitarbeiter*innen des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' und gerade auch im 'Jobcenter Landkreis Kusel' unter ANTRAGSTELLUNG (en ) = ERINNERUNG ~ MAHNUNG ~ !, als Mahnung und gewissermaßen Erinnerungsstütze untergebracht wurden; werden sicher Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit nicht entgehen.
Auch ist der offizielle Sprachgebrauch nicht 'Eingliederungshilfe für behinderte Menschen', sondern 'Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung'. Diskriminieren Sie bitte diese sowieso schon behinderten Bürger*innen nicht länger !
Und erledigen Sie Ihre Arbeit korrekt und sofort ! Gerade bei solch' gravierenden Fehlerhaftigkeiten wie dem fehlenden Hinweis wegen der Rechtswirksamkeit im Mailverkehr kann ich einfach nicht wegschauen !
Also machen Sie doch einfach Ihre Arbeit auch ordentlich. Ich tue das ja schließlich auch ?!
Ich hatte Sie, und somit auch Ihre Kollegen beim Landkreis und in der Kreisverwaltung Kusel, ja bereits auf die entsprechende Dienstanweisung betreffend der 'Treupflicht' in der Verfassung von Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht !
Ja wirklich. Das habe ich getan. Sie erinnern sich doch sicherlich ?! Auf Seite 2 / 2 bei :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20220809_zahnschmerzen_antrag_mahntitel.pdf
Gerade Sie, werte Frau Seubert, als Ansprechpartner für Grundsatzfragen aus diesem Gebiet - so die Angaben unter https://landkreis-kusel.de/verwaltung/jugend-soziales/soziales/hilfe-zum-lebensunterhalt.html - sollten derartigen Grundsätzlichkeiten, wie auch in Art. 20 GG angegeben - also nicht nur im Bundesland Rheinland-Pfalz geltend - nicht Ihre Anteilnahme und Aufmerksamkeit entsagen.
Ja. Ich meine Gesetz und Recht i.S.d. Art. 20 Abs. 3 GG !
Gefunden bei : https://www.dr-riemer.de/gesetz-und-recht-i-s-d-art-20-abs-3-gg-nur-eine-tautologie :
Ein Beitrag von Louisa Poltersdorf.
Die wohl herrschende Meinung definiert den Begriff des Rechts i.S.d. Art. 20 Abs. 3 GG als eine Vielzahl an verbindlichen Verhaltensregeln, die in dem Interesse eines menschlichen Beisammenseins und bewährten Rechtserfahrungen verwurzelt sind und demzufolge auf materielle Gerechtigkeit ausgerichtet sind. Dadurch wird das Gewohnheitsrecht verfassungsrechtlich anerkannt und fundamentale Prinzipien der Rechtsordnung werden angesprochen, die ihre Wirksamkeit bei der richterlichen Rechtsfortbildung entfalten können. Dadurch sind Exekutive und Judikative nicht nur den geschriebenen, formellen Gesetzen verpflichtet, sondern auch an Gerechtigkeitsprinzipien gegenüber den Bürgern gebunden, die aus moralischen und sittlichen Geboten hervorgehen. Resultierend daraus wird nicht nur die Legalitätsfrage, sondern auch die Legitimitätsfrage in der Verfassung thematisiert. Sinn und Zweck dieser Formulierung ist es, dass das formelle Gesetz nicht unbeachtlich von Gerechtigkeitsansprüchen besteht. Mithin gebietet nach dieser Auffassung Recht, Gerechtigkeit zu verwirklichen.
Hingegen wird auch vertreten, dass der Begriff des Rechts i.S.d. Art. 20 Abs. 3 GG als ein Hinweis auf die gesamte verfassungsgemäße Ordnung zu verstehen ist. Dadurch wären Exekutive und Judikative vorrangig dem Grundgesetz, sowie untergesetzlichen Nomen, verpflichtet. Nachrangig wären sie aber auch an das Gewohnheitsrecht und infolgedessen an Gerechtigkeitsvorstellungen gebunden. Somit schließt auch nach dieser Ansicht der Begriff des Rechts die Gerechtigkeit mit ein.
Nicht immer entspricht das gesetzte Recht dem Gerechtigkeitsdenken der Menschen. Doch indem Gerechtigkeitsproblematiken von der Stufe des überpositiven Rechts, das lediglich eine Vorstellung der Gerechtigkeit ist, auf die Ebene des geschriebenen Rechts, welches aus den Vorstellungen hinreichend bestimmte Normen verfasst, gezogen werden, sind durch diesen Prozess meist Gesetz und Recht identisch, da zentrale Gerechtigkeitsgesichtspunkte meist verbindlich normiert werden. Mithin sind Konflikte zwischen positiven Gesetzen und Gerechtigkeitsvorstellungen zwar durchaus möglich, aber schwer denkbar. Nichts desto trotz ist die Staatsgewalt gem. Art. 20 Abs. 3 GG nur den formellen Gesetzen verpflichtet und soll die Bindung an das Recht, sprich an Gerechtigkeitsprinzipien, nur als Appell verstehen.
Da lobe ich mir doch die Verfassung von Rheinland-Pfalz. Wir haben wenigstens eine Verfassung.
Was man in der BRD nun wirklich im Einklang mit dem Art. 146 GG nicht so sagen darf.

Und wir haben die 'Treupflicht'. Ganz etwas Feines für linientreue Bürger und Bürgerinnen.
Nun also nochmals meine Frage !
Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
In dem Abschnitt : HIER AUCH ETWAS zu Normenkontrolle AUS DEM SCHÖNEN RHEINLAND-PFALZ ! : bei http://www.erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_002_anlage_begruendung_blabla_02.html : habe ich das Thema „Verfassung RLP“ in Zusammenhang mit der 'Treupflicht' ein wenig vertieft.
https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf

Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] :
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' : https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 : Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 !

Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Machen Sie doch einfach Ihren 'Job' !
Ich mache das ja auch. Oder ?! Also tun Sie dem 'Gemeinwohl', und gerade auch sich selbst, damit etwas Gutes, seien Sie eine der Verfassung treue, geradezu Linien treue, Bürgerin.

Das haben Sie damals sogar mit der Post bekommen. Also vollkommen legal und völlig rechtswirksam, trotz der mir so in dieser Form niemals kenntlich gemachten rechtlichen Informationen, welche mir erst Heute - es war wirklich ein Zufall - aufgefallen sind !
Achja. Siehe das Schreiben zu den 'Stressoren' im Abschnitt "LOOS" zur Vorgeschichte.
Nachdem ich am Kühlschrank in Supermarkt in Altenglan erst mal - geradezu gierig - an einem erfrischenden und zudem eiskaltem Nass genuckelt habe bin ich nach ein paar Einkäufen bei der Gelegenheit auch gleich zur Apotheke.
Den Scan der Quittung für eine Packung 'Ibuprofen Schmerztabletten akut 400mg' der Marke gesundleben von der Fair-Med Healthcare GmbH in Hamburg für 5,45 € mit einem Herstellungswert von - ich schätze mal - 27 cent habe ich Ihnen in einem PDF dieser Mail angefügt. Sie können es sich aber auch - ganz wie es beliebt - diese Datei online hier anschauen :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_20220815_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel.pdf
Die andere Quittung, wie Ihnen bereits kenntlich gemacht und übermittelt, finden Sie hier :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_20220804_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel.pdf
Notfalls mit Hilfe eines Taschenrechner schaffen Sie es doch bestimmt die einzelnen Posten zu addieren.
Ich hatte es so schon im Beitrag bzw. der Rubrik "Loos" schon so ähnlich geschrieben . . .
Werte 'Stressoren. Da habt ihr aber tief in dieses ausgequetschte Stoffwechselausscheidungsprodukt gegriffen !
In dem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß und gänzlich ohne hochachtungsvolles Wischiwaschi.
Und nun zu Ihnen, werter Herr RFL A. Körbel vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ]

Ach, Herr RFL A. Körbel . . .
Wie konnten Sie bloß, Herr RFL A. Körbel ? + !
Derzeit denke ich über 'Inkompetenzkompensationskompetenz' und auch ''Inkompetenzkompenzverschiebungskompetenzen' nach !
Ich habe es beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' und erst kürzlich auch bei diesem 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' - also in dem Sinne die Entscheider bei Landkreis und Kreisverwaltung Kusel - wirklich mit zartester "Diplomatie" versucht.
So gut es mir eben möglich war !
Aber dann diese Aktion von Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss. Sein Schreiben beigefügt diesem 'Mahntitel-Beschluss' vom 02.08.2022.
Und diese bewusste Irreführung der Gerichtsbarkeit verbunden mit der erneuten Diffamierung meiner Person.
Irgendwie gibt man sich Mühe, macht gewissermaßen einen höflichen Knicks. Oder war es jetzt ein Diener, so eine Verbeugung, gewissermaßen ein Kniefall, und bemüht sich im Umgang mit Ihnen um eine verständnisvolle und akzeptierende Geisteshaltung.
Nach mehr als 30 Jahren in der eher fordernden Situation eines mündigen Bürger fühlt man sich dabei wie ein um Fisch bettelnder Delphin, der vor einer Horde johlender und Hamburger mampfender Zweibeiner seine Kunststücke in einem von Chlor verseuchten gerade mal 3 m tiefem Becken macht.
Was ja eigentlich genau das ist was bei dem Mechanismus 'Jobcenter' im Umgang mit renitenten Leistungsempfängern tagtäglich passiert.
Erst wenn sie nur noch betteln und kriechend vor Ihnen liegen, ihre Persönlichkeit zerrüttet und die Menschlichkeit besudelt ist, wird vielleicht vom Sachbearbeiter, und diesem den Menschen und das Menschsein verachtenden System, ein abgenagter Knochen huldvoll zugeworfen.
Ich also zenmäßig in Übungen der Demut und auch Diplomatie versenkt.
Und dann so etwas, werter RFL A. Körbel !
Vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ] ...
Da haben Sie ja echt fett in die 'Scheiße' gegriffen.

Ich will jetzt auch nicht - vollkommen nutzlos, da ja Ihr Vorgesetzter Herr Werkleiter als Geschäftsführer eines Betriebes ohne Geinnerzielungsabsicht der eigentiliche Verursacher und somit Verantwortliche ist - mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, die ich wegen der mir permanent durch Ihre Person zugeordneten "Sonderbehandlung" Ihnen auch wirklich gönnen würde.
Aber Sie sind ja wirklich nur ein eher untergeordnetes Rädchen im Getriebe.
Befolgen Ihre Anweisungen und machen ja nur als braver folgsamer Sachbearbeiter ihre Arbeit.
Aber trotzdem sehe ich mich genötigt einen Strafantrag - also genau genommen einen Antrag auf Eröffnung einer Ermittlungsverfahren - gegen Ihre Person, so auch Ihre Vorgesetzten, zu stellen. Herr Landrat Otto Rubly, welcher ja immer bei Ihren Amtsgeschäften als eigentlich Verantwortlicher zeichnet, erwischt es dabei ganz zwangsläufig auch.
Beschweren Sie sich also jetzt nicht bei mir, nur weil die Möglichkeiten der 'Diplomatie' versagt haben.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom 04.08.2010 per Mail an die verschiedenen Instanzen in Berlin, welche sich mit der Verwaltung der hierzulande künstlich aufrecht erhaltenen Minderbeschäftigung und Erwerbslosigkeit die Zeit vertreiben und arbeitswilligen Bürgern wie mir Zeit, Energie und zudem ihr Leben rauben.
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/alt/index.htm :
Da war als Betreff Art. 20 ( 4 ) GG und die treffende Umschreibung War angegeben. Es ist Krieg ! Also zu mindestensein doch recht rabiat geführter 'Klassenkampf'. Nach dem doch recht eindeutigen Verhalten ihrer "gut dressierten" Mitarbeiter*innen in den nun fast 3 Jahren unseres Mit - und auch Gegeneinander ist es nun wirklich Zeit, dass Sie es zur Abwechselung auch einfach mal deutlich und in aller Deutlichkeit mit kriegen. Und als guter deutscher Bürger - so jedenfalls mein Verständnis - sollte man dieses Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) GG nicht nur als Recht, sondern als innere Verpflichtung verstehen, um dem im Art. 20 GG postulierten " Sozialstaat " wieder Geltung zu verschaffen.
Solche Leute wie Sie – gewissermaßen genauso wie ich gefangen in einem den Menschen und das Menschsein verachtenden System namens Hartz4 bzw. auf der Metaebene eben neoliberaler Wachstumsideologie der real herrschenden Finanzoligarchie – sind dabei sicherlich nur willige Erfüllungsgehilfen derjenigen Kräfte, welche diese staatliche Ordnung zerstören wollen.
Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat !
So jedenfalls Mahatma Gandhi.
Die Wahrscheinlichkeit einer Konfrontation dabei hier im Landkreis Kusel ist leider auch nicht auszuschließen.
Ganz ernsthaft. Diplomatie ?! Das funktioniert weder mit mir noch mit Euch.
Es ist Krieg und es ist wirklich Zeit das Alles es auch mit kriegen …
Ich erwähnte ganz zu Anfang in diesem Schreiben wegen der nunmehr erfolgten 'Parameteranpassung' im Umgang mit Ihrer Behörde ein Zitat aus "The 5th Element" !
Da gibt es noch ein dazu passendes : If it's war they want, it is war they get !
[ http://www.dailyscript.com/scripts/thefifthelement.html ]

Und da diese entsprechenden Anträge schlichtweg ignoriert wurden habe ich bei der bestehenden Rechtssituation  sogar ausgezeichnete Karten dabei.
Und denken Sie daran. Bedenken Sie !
Es betrifft Sie als Mitarbeiter ganz persönlich !
Das Staatshaftungsgesetz der „BRD" wurde 1982 aufgehoben.

Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder Beamte - und das sind Sie nunmal vom rechtlich unstrittigen Sprachgebrauch - haftet somit persönlich und gesamtschuldnerisch.
Auch für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörden gilt : BGB § 823 Schadenersatzpflicht . . .
Laut Urteil 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a ) : „Für die Beurteilung im Sinne § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Demnach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amte im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts - und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für Behörden, die wie Finanzämter durch Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind".
Deshalb sollten wir das mit dieser " Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen " jetzt einfach Mal konsequent angehen.  Ein Verbleiben meiner Person im Leistungsbezug ist jetzt - gerade auch für Sie - gänzlich ohne irgend welchen Sinn.
Und – dank mehr oder weniger willkommener Hilfestellungen seitens Ihrer Behörde – spare ich mir jetzt sogar den gänzlich unnötigen Hürdenlauf durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Und auch mein Rechtsbeistand freut sich sicherlich über die konstruktive Hilfestellung, welche Sie durch die Grundgesetz widrige Handhabung über Monate, ja Jahre, hinweg geleistet haben.
Zu mindestens dafür kann ich Ihnen meinen Dank
aussprechen und insoweit auch ( gewissermaßen ) meine Anteilnahme bekunden. Was bleibt mir das als 'Kunde' auch großartig anderes ünrig ?!
Wenn Sie mir fast zum Schluss noch die Bemerkung gestatten :
Gute Bürger tun so etwas nicht. Sie sind zwar nicht das eigentliche Problem. Aber durch ihre Einstellung – die prinzipiell sich nicht von der unterscheidet, welche in der Vergangenheit der deutschen Nation soviel Unheil und Leid geschaffen hat – sind sie ein Teil des Problem. Und somit auch schuldig.
So, im Sinne der Gerechtigkeit, Recht und Ordnung, verdienen Sie es dann wirklich auch nicht anders ...
Im Abschnitt 'SEUBERT' habe ich auch Hinweis zur Verfassung von Rheinland-Pfalz' und einer diesbezüglich Ihrer Amtstätigkeit verbindliche Dienstanweisung unter gebracht. Und JA ! Das hatten Sie auch schon per Mail auf Ihren Schreibtisch bekommen !
Meine Meinung ist aber immer noch :
1. Eine eher destruktive Auseinandersetzung ist doch einfach blöd.
2. Das bringt bzw. nützt weder Ihnen noch mir etwas. Gerade auch dem Landkreis, in dem ich schließlich lebe, nicht.
Die Einzigen, welche davon nachteilig betroffen sind die Mitarbeiter*innen der Behörde, welche auch nur Angst haben ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder in irgend einem 'Loch' die Zeit bis zum Rentenanspruch einen Stempel schwingen zu dürfen.
3. Sie können sich auch sicher leicht an 2 - 3 Fingern oder eben - falls es bei Ihnen notwendig erscheint  - unter Zuhilfenahme eines Taschenrechner ausrechnen, dass egal welche Variante Ihre Behörde
in Ihren bzw. Ihr werter Herr Vorgesetzter in seinen, natürlich nur möglicherweise vorhandenen oder gar in den Abgründen seines Bewusstsein schlummernden und dann auch nur vielleicht latent vorhandender, 'Allmachtsphantasien' bevorzugen, hat meine Person schon im Vorfeld des Geschehen Ihrer doch recht schwerfälligen bis statisch verweigernden bzw. Antragstellungen und Rechtsbegehren konsequent negierende Entscheidunsfindung ein paar Züge weiter gedacht habe.
In dem Zusammenhang ! Irgendwie bewundere ich ja diese Hingabe und Ausdauer bei der doch recht eigenwilligen Bewältigung Ihrer Amtsobliegenheiten in den letzten annähernd 3 Jahren. Es macht sich auf jeden Fall gut in der Akte und auch in den nunmehr anhängigen Verfahren als in sich schlüssige Argumentation und zweifelsfrei erwiesener Tatbestand.
Auch wenn diese dem Recht gänzlich zuwider laufende bzw. schleichende Handhabung und Verwaltungstätigkeit meine individuellen Grundrechte doch schon arg beeinträchtigt hat und mich zudem noch empfindlich verletzt und in dieses "Recht auf Leben auch im Sinne des SGB und gerade meine ganz persönliche körperliche Unversehrtheit, wie in Art. 2 GG angegeben, völlig missachtet hat. Ich hätte vielleicht doch nicht Herr Simon nach seinem ersten Widerspruchsbescheid nicht schreiben sollen, dass er sich in Zukunft etwas mehr Mühe geben soll. Und mich nicht mit derart - ich glaube der Sprachgebrauch war - 'luschigen' Argumentationen langweilen soll. Aber so hat er sich doch wenigstens Mühe gegeben, Hingabe und Ausdauer gezeigt, und seine Geisteshaltung im Umgang mit 'renitenten' von ihm und seiner Willensbildung abhängigen Hilfesuchenden in Klarheit signalisiert.

4. Ihr seid zu schwerfällig. Habt da gar keine Möglichkeiten.
5. Und irgendwann ist es einfach viel zu teuer und nur noch lästig.

Ich möchte Ihre Behörde also hiermit nochmals auffordern die Rechtmäßigkeit Ihrer Verwaltungstätigkeit einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.
Um den Sachverhalt " Grundlegende Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Verwaltungstätigkeit " zu verdeutlichen und somit meinem gerechtfertigten Begehren einer selbstständigen Arbeitsaufnahme und auch freien Berufswahl gemäß Art. 12 GG als einzig realistische auch langfristig tragfähige Variante dem 'allgemeinen' Arbeitsmarkt; bei den durch das im Auftrag des 'Jobcenter Landkreis Kusel' so in dem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] anerkannten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und der gänzlich fehlenden Eignung einer Vermittlungsbefähigung in den so benannten 'normalen' - sprich lohnabhängigen - Arbeitsmarkt mit der als einzig hiermit verbleibenden Option / Alternative einer 'Selbstständigkeit', so auch als freischaffender Künstler; zur Verfügung zu stehen und Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung ein klein auf die Sprünge zu helfen, um dass dann auch kurzfristig und zeitnah noch in Jahresfrist vor der Einführung diese 'Bürgergeld' unserer allseits geschätzten und selbstverständlich in ihrer fachlichen Qualifikationen, Sachkenntnis, Bürgernähe, und gerade dem umfassenden Verständnis von sozialverantwortlichen Handeln in der Gesetzgebung nur zu kritisierenden, "Ampelkoalition" erledigen zu können.
Und selbstverständlich; um somit nicht nur mittelfristig, sondern als
realistische Langzeitperspektive, und um ebenso dabei für den Landkreis Kusel die Möglichkeit einer sicherlich in Relation Kosten günstigen Alternative bei der Verwendung von hierbei verwendeten Haushaltsmitteln aufzuzeigen, ein Leben unabhängig vom Bezug von Sozialtransfer wie "ALG !!" bzw. diesem Hartz IV [ Sozialhilfe, Bürgergeld. Whatever ! ] befähigt zu sein, und damit den Lebensunterhalt für mich, und meine irgendwann dann ansonsten unterhaltsberechtigten Angehörigen und in dem Sinne dann ebenfalls Geschädigten, verdienen zu können; um der ganzen ganz sicher gerechtfertigten und Gesetz, Ordnung und Recht konformen Forderung erneut Nachdruck zu verleihen möchte ich Ihre Behörde also nochmals in aller Nachdrücklichkeit auffordern die Rechtsstaatlichkeit Ihrer Verwaltungstätigkeit zu prüfen.
Lt. der Satzung [
] des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ist - wie in § 7 - Landrat - angeben - gemäß Absatz § 7 (1)  der hiesige Landrat, Herr Otto Rubly, Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Werkleitung und auch Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebs des Landkreis Kusel. Das betrifft Herr Ruby demzufolge also, neben einem strafrechtlich relevanten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Kaiserlautern, ganz persönlich bei einer möglichen Geltendmachung von Ansprüchen und Rechtsmitteln. Dafür darf, kann und anzunehmend hat, Herr Landrat Rubly (CDU) auch das Recht bekommen lt. Absatz (2) der Werkleitung Einzelanweisungen zu erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger Belange des Landkreises, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind. Und - nur meine Meinung - ich finde wirklich und zwar ganz ohne Bedenken, dass dies nun dringenst und auch notwendig geboten ist.
Wie in § 8 - Werkleitung - der Satzung in Absatz (3) angeben ist die Werkleitung für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich und hat den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegenheiten Auskunft zu erteilen. Gemäß 
§ 7 (3) ist auch vor Eilentscheidungen nach § 42 der Landkreisordnung, die den Eigenbetrieb betreffen, die Werkleitung zu hören.
Meine Empfehlung also an den Landrat,
Herr Otto Rubly, und ebenfalls an den Beirat nach § 18 d SGB II wie in § 14 der Satzung angegeben ! Hören Sie einfach auf das was Herr Simon Ihnen dazu zu sagen hat.
Sie haben zwei Optionen. So weiter machen wie bisher. Oder eben einen als konstruktiv und angemessen zu bewertenden Vorschlag meiner Person zu akzeptieren, schnellmöglich umzusetzen, und dann weiter im Landkreis ungestört das 'Zepter' schwingen können, wenn Sie mir diese doch irgendwie passende Umschreibung gestatten mögen.

: IN DEM ZUSAMENHANG : ANTRAG vom 26.05.2022 in Reflexion zum Erstantrag von Oktióber 2019 und zig anderen zwischenzeitlich erfolgten Anträgen zwecks etwaigen - sicher möglichen - Hilfestellungen !
In diesem Zusammenhang verweise ich auf verschiedene Patentanmeldungen, welche ich diesem Schreiben und auch anderen Schreiben dem MitarbeiterInnen des Landkreis und der Kreisverwaltung kenntlich gemacht habe :
: Z B : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220526_klage_mahnung_ergaenzung_patent.html :
Da es sich bei den angegebenen Rechtstiteln jeweils um die Absicherung teilweise von 'echten' so genannten Massenartikeln handelt, und somit einem nicht unbeträchtlichen möglichen Einnahmespektrum, bitte ich Ihre Behörde diese Schriftsätze a ) durch das Rechtsamt und b ) die örtliche IHK zwecks Bewertung einer langfristig tragfähigen selbstständigen Existenz unabhängig vom Bezug von staatlichen Leistungen durch Veräußerung oder Verwertung derselben Rechtstitel zu prüfen.
Gegebenenfalls - bei anzunehmend positiver Stellungnahme durch die IHK - möchte ich hiermit Ihre Behörde im Rahmen Ihrer durchaus vorhandenen Möglichkeiten auffordern mir darlehensweise oder beispielsweise durch eine Bürgschaft bei einer Kreditvermittlung, etc. usw. whatever, dabei Hilfestellungen zu gewährleisten unabhängig von Sozialleistungen leben zu können und meinem Recht auf Eigentum in angemessener Form dann als tatendurstiger Konsument entsprechen zu können.
Auch beantrage ich einen vorläufigen Rechtsschutz gegen jede Entscheidung Ihrer Behörde, die nicht im Einklang mit den hierzulande ja immer noch geltenden Bestimmungen des GG und der vorherrschenden gesetzlichen Grundlagen ist und im Widerspruch zu meinem Begehren mir der Realität und Wirklichkeit entsprechend eine langfristig tragfähige Variante dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen zu ermöglichen, um somit als Langzeitperspektive zu einem Leben unabhängig vom Bezug von Sozialtransfer wie ALG2 bzw. diesem Hartz4 / Sozialhilfe etc. befähigt zu sein und damit den Lebensunterhalt für mich und meine unterhaltsberechtigten Angehörigen verdienen zu können und natürlich meiner geltenden Verpflichtung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen endlich entsprechen zu können.
Insbesondere Art. 14 GG dürfte hierbei als eindeutige Handlungsrichtlinie für Ihre Behörde Anwendung finden.
Von diesem Recht auf freier Entfaltung der Persönlichkeit oder gar Menschenwürde und dergleichen mehr aus dem GG möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht erst anfangen herum zu quatschen.
Ich will nur noch Eines. Nichts mehr mit euch "bürokratischen Sesselpupsern" zu tun haben.
Entschuldigen Sie bitte.
Nach 30 Jahren mehr oder weniger unfreiwillig eine Akte füllen betrachtet man es so.
Darum beantrage ich Heute erneut Anerkennung und eine umgehende Bearbeitung bereits beantragter Leistungen bei Ihrer Behörde zur baldigen Bewilligung. Oder eben Ablehnung.
Und vergessen Sie bitte nicht die rechtlich relevanten Quellen dabei anzugeben.
Und ich finde, es wäre ja wirklich eine stramme Leistung, wenn Ihre 'Behörde' in der Verwaltung und politischen Hierarchie der verschiedenen "Abteilungen" dieses Landkreis Kusel nach bereits 12 Tagen die oftmals heikle Kompetenzfrage jeweiliger Zuständigkeiten geklärt hat.
Und - dem Anschein nach - wieder der eigentlich Verantwortliche das 'Zepter' übernommen hat.
Für mich als so in der Vergangenheit bezeichneten 'Kunden', welcher dem Slogan der Werbeindustrie zu Folge ja eigentlich 'König' sein sollte, stellt sich resultierend aus den Erfahrungen der Vergangenheit mit Ihrer Behörde, also diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel', und gerade auch nach den persönlichen Telefonaten / Gesprächen zwischen uns
die an sich doch zulässige Frage, ob Ihre Behörde die Kompetenzen jeweiliger Zuständigkeiten zwischen den staatlichen Organen innerhalb dieser 'Kometenzhierarchie'  überhaupt für sich, und somit den von Ihrer Amtstätigkeit direkt und elementar betroffenen Bürger, eindeutig geklärt hat ? + !
Amscheinend ja nicht, wie sollte ich mir sonst diesen
Bescheid / dieser Kurzmitteilung mit Datum vom 08.08.2022 und dieser erneuten Aufforderung einer Einverständniserklärung erklären, wegen einer so gar nicht zulässigen Begutachtung durch die Rentenversicherung zu unterschreiben und Ihnen dann auch noch auszuhändigen.
Ist so etwas legal ?! Großartig gefragt werde ich da ja nicht. Und es ist ja nicht so, dass es für mich als "Kunden" Ihrer Behörde egal ist. Die anscheinend bestehende Konfusion, mir fällt momentan wirklich keine bessere oder gar freundlichere Umschreibung für Ihre Verwaltungstätigkeit ein, welche nur anscheinend mit eigenständigem Rechtscharakter gewissermaßen am Rande der Legalität durch teilweise als 'Eigenbetrieb' agierenden 'Abteilungen' des Landkreis bzw. der Kreisverwaltung Kusel in meinen Augen immerwährend präsent ist, als ausreichende Begründung zu werten, um auf Grund der wegen Zahnschmerzen und ohne fehlenden Krankenversicherungsschutz so notwendigen Gesundheitshilfe eine neu zu bestimmende Zuständigkeit das "Serviceteam" zu beantragen ist für meine Person ist so ja sicher nicht zu beanstanden.
DAS WAR JETZT GERADE EBEN EINE ANTRGSTELLUNG !
Aber bestehende Verpflichtungen aus dem "Vertragsverhältnis", so ganz ohne die von mir mehrfach geforderte 'Eingleiderungsvereinbarung' nach einer nur als fadenscheinig zu kennzeichnenden Begründung von Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel', Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis Kusel' bei der Gerichtsbarkeit in Speyer bei einer so illegalen und gewissermaßen "fristlosen Kündigung" des Vertragsverhältnis unter dem erbarmungslosen Joch der ' AGB ' des Konstrukt "Hartz IV / SGB II" zu leugnen schaffe ich einfach nicht.
Und überhaupt.
Das gibt dem "Kunden" in diesem Miteinander nicht unbedingt das sichere Gefühl von Stabilität und Verbindlichkeit . . .
Das sind eindeutig Fragen eines deswegen höchst verwirrten Kunden.
Meinen Sie nicht auch, werte Behörde. Da ist ein gewisser Klärungsbedarf dringend erforderlich.
Und das ich Heute erneut einen Antrag bei Ihrer Behörde auf die schmerzhaft vermisste 'Eingliederungsvereinbarung' stelle, um meine Ansprüche aus dem mit Ihrer Behörde bereits bestehenden Vertragsverhältnis nicht zu verlieren, verstehen Sie doch sicher irgendwie 100% oder eben gar nicht !
Aber ich will mich gar nicht so pingelig anstellen.
Meine erneute Frage, nachdem der Antrag gestellt und irgendwann oder wieder nicht seitens Ihrer Behörde ein Bescheid erstellt wird, oder eben nicht ! Wie konnten Sie bloß ?! Ach, Herr RFL A. Körbel . . .
Die rechtlichen Notwendigkeiten einer erneuten und so vollkommen korrekten Ablehnung der Forderung Ihres Vorgesetzten, Ass. jur. Peter Simon, eine Einverständniserklärung bei einer so sowieso nicht zulässigen, da erzwungenen, Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger entnehmen Sie bitte Ihrem Abschnitt [ RFL KÖRBEL ] . . .

Bzw. hier und etwas ausführlicher mit einer in sich stimmigen rechtlichen Begründung und dem Verweis auf die für Ihre Behörde verbindlich geltenden gesetzlichen und rechtlichen Regelungen finden Sie unter Abschnitt [ B ] dieses Schreiben . . .
Gänzlich ohne Achtung oder gar Hochachtung vor der Recht beugenden Tätigkeit ihrer Behörde und im Speziellen Ihrer 'Sachbearbeitigkeit' verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ...
: P S : Was bedeutet eigentlich dieses "RFL". Ich war da echt am rätseln.
Reichsverwesungsleiter kann ja nicht sein. Dann würde es ja RVL heißen.
Bittebitte, werter Herr RFL A. Körbel. Helfen Sie mir da doch.
Es läßt mir einfach keine Ruhe und brennt mir zu meinem Glück nicht unter den Fingernägeln . . .
Rechtsverfälscherlieferant kann es ja auch nicht sein. Wieder etwas mit RVL.
Und rechtsformaler Lügner wäre ja schon irgendwie beleidigend.
Deswegen möchte ich das hier gar nicht erst schreiben !
Vielleicht Regeln folgender Formaler ???
Oder "Rechtsauskünfte verweigernder Fuzzi".
Nein. Das ist wieder mit V in der Mitte.
: P P S : Wo wir doch gerade bei der eher blumigen Ausdrucksweise angekommen sind ...
Und da Sie doch so ein guter Kumpel von Ihrem Dienstherren und vorgesetzten - anders kann man diese Handhabung des Landkreis Kusel als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Stellenbesetzung dieses Eigenbetrieb gänzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht ja wirklich nicht kennzeichnenen - Herr Werkleiter / Geschäftsführer; also Herr Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel' als wirtschaftlich selbständige Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, und natürlich Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss und Justiziar des 'Landkreis Kusel'; sind können Sie ihm vielleicht (
möglichweise natürlich nur ) erzählen, dass diese nun folgenden Zeilen ganz alleine seiner Person gewidmet sind und auch später im Printformat gänzlich ohne eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte werden !
Ist dir [ ~ Ihnen, werte Gerichtsbarkeit und auch Mitarbeiter*innen des Landkreis Kusel ] eigentlich bewusst, wie viele Metaphern wir im Alltag nutzen, um uns bildlich - also in dem Sinne leichter verständlich - auszudrücken ?
Metaphern visualisieren ! Ganz ohne Frage tun sie das . . .
Eine Metapher ist ein so genanntes sprachliches Bild. Mit ihr werden verschiedene Sachverhalte oder Gegenständen, die im Normalfall meistens gar nichts miteinander zu tun haben, in Form von Bildern in einen neuen Zusammenhang gebracht.
Sie erzeugen dadurch eine bestimmte Botschaft.
Im Sprachgebrauch sind Metaphern eines der bedeutendsten rhetorischen Stilmittel.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
Aus seinem Herzen keine Mördergrube machen
Der Schwanz wedelt mit dem Hund
Kein Blatt vor den Mund nehmen
Die Karten werden neu gemischt
Im wahrsten Sinne des Wortes
Mit offenen Karten spielen
Das ist der wahre Jakob
Wissen, wie der Hase läuft
Einen Persilschein haben
Unter einer Decke stecken
Eine Hand wäscht die andere
Mit Samthandschuhe anfassen
Kadavergehorsam leisten
Nach Schema F verfahren
Sand in die Augen streuen
Eine ruhige Kugel schieben
Den Kopf in den Sand stecken
Wasser predigen, Wein trinken
Etwas unter den Teppich kehren
Jemanden über den Tisch ziehen
Nach Strich und Faden betrügen
Vor jemandem zu Kreuze kriechen
Da liegt der Hase im Pfeffer
Ich kenne meine Pappenheimer
Mit gezinkten Karten spielen
Etwas auf dem Kerbholz haben
Jemanden in flagranti erwischen
Etwas aus sicherer Quelle wissen
Jemandem einen Strick aus etwas drehen
Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts
Das kann man mit Fug und Recht behaupten
Es zieht sich wie ein roter Faden hindurch
Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche
Das schlägt dem Fass den Boden aus
Das passt wie die Faust aufs Auge
Das setzt einer Sache die Krone auf
Jetzt haben wir die Bescherung
Gleiches mit Gleichem vergelten
Mit jemandem ins Gericht gehen
Jemandem die Levite lesen
Die Sau rauslassen
Alle Register ziehen
Ins Schwarze treffen
Etwas aufs Korn nehmen
Jemandem den Kopf waschen
Jemandem einen Zahn ziehen
Jemandem aufs Dach steigen
Jemandem den Marsch blasen
Jemandem das Handwerk legen
Mit jemandem Tacheles reden
Jemanden an die Wand stellen
Jemandem eine Abfuhr erteilen
Jemandem in die Suppe spucken
Jemanden in die Mangel nehmen
Jemanden durch den Kakao ziehen
Jemandem auf den Schlips treten
Jemandem auf die Sprünge helfen
Jemandem zeigen, was eine Harke ist
Jemandem den Federhandschuh hinwerfen
Jemandem die Daumenschrauben anziehen
Jemandem das Fell über die Ohren ziehen
Jemandem die Hammelbeine lang ziehen
Sich wie die Axt im Walde benehmen
Etwas an die große Glocke hängen
Die Katze aus dem Sack lassen
Den Nagel auf den Kopf treffen
Das geht unter die Gürtellinie
Unter verschärften Bedingungen
Brief und Siegel darauf geben
Jemandem geht der Arsch auf Grundeis
Mit ihm habe ich noch ein Hühnchen zu rupfen
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen
+ Das letzte Wort haben . . .







[ A ] °°°^^^^°°°
ZAHNSCHMERZEN + FOLGEKOSTEN

Das habe ich Ihnen doch Alles schon mitgeteilt !
SIEHE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php

: STICHWORT UND ZAHLEN : 929 Tage :

Rauchst du noch oder lebst du schon ?

Rauchen bringt :

#Kohlenmonoxid blockiert nachhaltig die Sauerstoffbindung am Hämoglobin
# Kurzatmigkeit, verringertes Lungenvolumen, gesenkte Ausdauer
# Nicotin wirkt gefäßverengend (blutdrucksteigernd, führt zur Impotenz)
# Lungenfunktionen werden generell behindert
# Lungen-, Bronchial- und andere Krebsarten werden gefördert
# Arteriosklerose-, Schlaganfall- und Gefäßverschlussrisiko sind höher
# Rauchen hält evtl. Schlank aber auf keinen Fall fit!
# Raucher sterben im Durchschnitt 15 Jahre früher als Nichtraucher
# Verringerung des Geschmacks- und Geruchssinns
# Reduzierung der Sportlichen Leistungsfähigkeit
# Verleiht Kleidern und Haaren einen muffigen Geruch
# führt zu Mundgeruch
# verursacht Schlafstörungen
# verfärbt Wände, Möbel, Bilder
# Gefährdet die Gesundheit eines Ungeborenen Kindes
# verfärbt Fingernägel, Zähne, Haut
# lässt die Haut vorzeitig altern
# Verursacht Lungekrebs, Herzkreislauferkrankungen
# Rauchen in der Schwangerschaft gefährdet den Embryo bzw. Fötus, da die von der Mutter eingeatmeten Giftstoffe über den Blutkreislauf in den kindlichen Organismus gelangen. Durch das Rauchen werden die Blutgefäße verengt und somit die Sauerstoffversorgung des Kindes beeinträchtigt. Die Folge ist ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt und von körperlichen Fehlbildungen. Auch ist eine Schädigung der Chromosomen des Kindes durch den Nicotinkonsum der Schwangeren möglich. Auch erhöht Rauchen während der Schwangerschaft die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind bei der Geburt weniger wiegt und dass es später unter Lern- und Konzentrationsschwächen leidet. Die Wahrscheinlichkeit für Hyperaktivität sowie einen niedrigeren Intelligenzquotienten ist ebenfalls erhöht im Vergleich zu Kindern von Nichtraucherinnen.

Nichtrauchen bringt :

Nach der letzten Zigarette verbessert sich die Gesundheit :
# Nach 20 Minuten :
Puls und Blutdruck sinken auf Werte eines Nichtrauchers.
Die Temperatur von Händen und Füßen steigt auf Normalwert.
# Nach acht Stunden :
Der Raucheratem ist weg.
Kein giftiges Kohlenmonoxid mehr im Blut.
Der Sauerstoffgehalt im Blut steigt auf Normalwert.
# Nach einem Tag :
Risiko für einen Herzinfarkt ist etwas geringer.
# Nach zwei Tagen :
Geruchs- und Geschmackssinn verbessern sich wieder.
# Nach drei Tagen :
Die Atmung wird merklich besser.
# Nach zwei Wochen :
Die schlimmsten Entzugserscheinungen sind vorbei.
# Nach einem Monat :
Das Immunsystem bekämpft jetzt Infektion wieder besser.
Mehr körperliche Energiereserven.
# Nach drei Monaten :
Die Blutzirkulation hat sich verbessert.
Die Lungenkapazität hat sich 30 Prozent gesteigert.
# Nach neun Monaten :
Infektionen werden noch seltener.
Der Raucherhusten und die Kurzatmigkeit verschwinden, weil Flimmerhärchen in den Lungen, die Fremdstoffe entfernen, nachgewachsen sind. Die Leistungsfähigkeit steigt.
# Nach einem Jahr :
Das Risiko einer Herzkranzgefäßerkrankung ist halb so groß wie bei Rauchern.
# Nach fünf Jahren :
Das Schlaganfallrisiko sinkt. Die Gefahr an Lungenkrebs zu sterben, hat sich fast um die Hälfte im Vergleich zu Rauchern verringert.
# Nach zehn Jahren :
Risiko für Mundhöhlen- und Speiseröhrenkrebs sinkt.
# Nach 15 Jahre :
Das Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben bzw. einen Schlaganfall zu erleiden, ist genauso hoch wie das eines Nichtrauchers.




[ B ] °°°^^^^°°°
HINWEISE GUTACHTEN RENTENVERSICHERUNG + EINMALZAHLUNG


Das habe ich Ihnen doch Alles schon mitgeteilt !
SIEHE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php
Aber ich will ja mal nicht so sein. Zu der von Ihnen, werter Herr RFL A. Körbel, geforderten Einverständniserklärung zu einer erneuten gutachterlichen Begutachtung. Also dieser "Rückgabe der Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht zur Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)".
: IN KURZFORM :
Lt. Klageerhebung 'Untätigkeitsklage' <S6 AS 707/21> vom 19.07.2021 und betreffend dem Gerichtsbescheid mit Datum vom 02.09.2021 ist das Verfahren zur Klärung des Sachverhalt resultierend aus der Weigerung seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' zu dem Antrag "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK"; und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können, mit Datum vom 27.01.2021; einen Bescheid zu erstellen. Die ganze Angelegenheit dieser "Begutchtungen" [ etc. usw. pp ! ] liegt im Rahmen der hierzulande geltenden "Kompetenzhierarchie" also jetzt in der Zuständigkeit beim Sozialgericht in Speyer bzw. nun bald eigentlich beim 'LSG RLP' in Mainz.
Sie haben da gar nicht mehr mit irgend welchen Schreiben und wegen einer so - naheliegend anzunehmenden - de facto gar nicht zulässigen 'Abschiebung' in die 'Fänge' des 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel' zu machen. Verschonen Sie mich - bitte - also auch mit anderen derartigen gewissermaßen Sinn entleerten Anfragen seitens Ihrer Behörde. Ihre
'Inkompetenzkompensationskompetenz' oder auch ''Inkompetenzkompenzverschiebungskompetenzen' sind nicht mehr angesagt . . .
Soweit verstanden,
Herr RFL A. Körbel vom Team M & I [ ~ Markt + Integration ] des 'Jobcenter Landkreis Kusel' ?!
: GANZ GANZ KURZE KURZFORM :
Nöö !
: ANMERKUNG : Ich dachte ja wirklich, dass wir das ja schon bei unseren Telefonaten [ +49638199698128 Telefonat Körbel am 6. Mai 2021 - 09:16 Uhr 1 Stunde 8 Minuten 1 Sekunde + Telefonat Körbel am 25. März 2021 13:48 Uhr 1 Stunde 26 Minuten 55 Sekunden ] auch zu Ihrer Zufriedenheit geklärt haben.
: HIER DAS GANZE ETWAS LÄNGER UND AUSFÜHRLICH !
 [
Auszug aus dem Schreiben an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ]
Schreiben vom 31.03.2021 / 29.04.2021 ? + ! Hääh ...
Soweit mich mein Erinnerungsvermögen und auch geistige Leistungsfähigkeit; welche ja so auch in dem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ], im Auftrag des und ganz im Sinne des
'Jobcenter Landkreis Kusel' durch Dipl. Psych. Nico Janzen erstellt, und mit seinen salbungsvollen Worten "Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine geistige Leistungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt sein könnte." attestiert wurde, so auch meine eigentlich gut sortierten Unterlagen; nicht trügen gab es nur ein Schreiben. Das vom 31.03.2021 !
Ich mag mich ja irren, was ja so auch menschlich wäre.
Aber es ist eigentlich auch unerheblich, ob nun 1 oder eben 2 Schreiben.
Da in den betreffenden Telefonaten mit RFL A. Körbel vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ] des Antragsgegner / Beklagten und in dem Sinne Beschwerdegegner \ eine Klärung des Sachverhalt "Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)" und somit eine "Erledigung unserer Schreiben vom 31.03.2021/29.04.2021 bzgl. der Rückgabe der Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht zur Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)" stattfand.
Oder wie will sonst der Antragsgegner / Beklagte und in dem Sinne Beschwerdegegner \ gerade bei diesem brisanten Thema "Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)" die stillscheigende Duldung dieser mangelnden 'Mitwirkungspflicht' des zu diesen damit verbundenen ' Tätigkeiten ' im SGB verpflichteten Bürger [ optional auch die Bürgerin ] im Rahmen dieser "Erledigung unserer Schreiben vom 31.03.2021/29.04.2021 bzgl. der Rückgabe der Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht zur Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)" das erklären.
Es handelt sich bei diesem Zeitraum ja nicht nur um ein paar Wochen !
Genau genommen sind es bis zum Zeitpunkt 08.08.2022 genau 466 bzw. 495 Tage.
Das ist ja nun wahrlich keine Kleinigkeit. Meinen Sie nicht auch, werte Gerichtsbarkeit ?!
Wie will das der Antragsgegner / Beklagte und in dem Sinne Beschwerdegegner \ erklären ? + !

Erscheint es dagegen dann nicht in klarem Gegensatz zur Verlautbarung des Antragsgegner / Beklagten und in dem Sinne Beschwerdegegner \ schlüssig, dass in den oben angeführten Telefonaten mit RFL A. Körbel eine Klärung des Sachverhalt, also keiner "Veranlassung einer gutachterlichen Stellungnahme durch den Rententräger (DRV Rheinland-Pfalz)" erzielt wurde.
Und, dass diese so nicht zulässige Umsetzung seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' also auch in direktem Zusammenhang mit der im Verfahren seit dem 09.02.2022 anhängigen so von mir bezeichneten „Teilhabe-Verfahren“ <S6 AS 707/21> beim Sozialgericht in Speyer anzusehen ist ? + !
: 2. Klageverfahren : INTRO Parte 1 :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210719_klage_anlage_01.pdf
: 1. Erwiderung des Sozialgericht Speyer : Klage abgelehnt :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210721_in.pdf
: Erwiderung zu einem Widerspruchsverfahren :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210826_gerichtsbescheid.pdf
: 2. Klageverfahren : INTRO Parte 2 :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210826_klageerhebung.pdf
: 2. Erwiderung des Sozialgericht Speyer : Klage angenommen :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210902_in.pdf
: 2. Klageverfahren : INTRO Parte 3 : LAST RELEASE : DER LINKER :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Und das natürlich ebenfalls in direktem Zusammenhang mit der Antragstellung wegen einer 'multidisziplinären Bewertung' vom 27.01.2021 und den so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß diesem “Gutachten” [ = in Anführungszeichen ] des Antragsgegner / Beklagten und in dem Sinne Beschwerdegegner \ dabei offene Fragestellungen der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können.
Ist das nicht wahrscheinlich ? + !
Anzunehmend dann auch ( wahrscheinlich ) zutreffend ?

Und die 'Anmerkung' des Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss \ an die Gerichtsbarkeit erscheint somit wirklich nur als bewusste 'Irreführung' des Sozialgericht in Speyer und somit gleichermaßen als 'arglistige' Täuschung zum Schaden des Antragsteller / Kläger und in dem Sinne Beschwerdeführer.
Ich will da auch RFL A. Körbel, oder den anderen Mitarbeiter*innen vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ] gar keinen Vorwurf machen. Das ist ganz eindeutig der 'Landkreis Kusel', welchen ich immer gerne als 'Familienbetrieb' kennzeichne.
Und - in dem Sinne - das von einer 'neoliberalen Gesinnung' geprägte politische 'Establishment' !
Und, dass insoweit anzunehmend eine bewusste 'Irreführung' der Gerichtsbarkeit im Sinne und im Auftrag des dafür Verantwortlichen statt gefunden hat, ist alleinig dem Herr Werkleiter / Geschäftsführer Ass. jur. Peter Simon des 'Jobcenter Landkreis Kusel' und Vorsitzender des Kreisrechtsauschuss, so auch Sinne Justiziar des Antragsgegner / Beklagten und in dem Sinne Beschwerdegegner zu verdanken, welcher in allen Bereichen der Tätigkeit des Antragsgegner / Beklagten und in dem Sinne Beschwerdegegner \ dafür verantwortlichen zeichnet und auch der direkte Dialog führende 'Partner' des Sozialgericht in Speyer ist. Es wurde jetzt also nicht eine zu mindestens 'kooperierende' Partnerschaft der anderen Beteiligten - also Gericht / Richter und Antragsggegner/Beklagter/Beschwerdegegner bei dieser 'Beschlussfindung' zur Spache gebracht. Oder eben ein den rechtsstaatlichen Gründsätzen einer 'fairen' Verhandlungsführung im Sinne einer ausgewogenen 'Waffengleichheit' gänzlich zuwider handelnde - und somit rechtswidrige - Handhabung der anderen Beteiligten bei diesem 'Beschlussverfahren' !
Und das ist auch kein Einzelfall.
Siehe dazu die in sich schlüssigen Hinweise wegen dem immer noch fehlenden Krankenversicherunsschutz ! Und auch den geradezu 'schusseligen' Versuch von Herr Simon mit bewussten Falschaussagen die Gerichtsbarkeit gegen den und zum Nachteil des Beschwerdeführer einzunehmen. Diese Vorgehensweise ist nun wahrlich nicht diese berühmt-berüchtigte "Eintagsfliege". Das, also die empfindliche Beeinträchtigung der Rechtsnatur des Beschwerdeführer geschieht nunmehr schon seit fast 3 Jahren. Wie ich der Gerichtsbarkeit bereits mitgeteilt habe wurde es vorab vor der 'Beschlussfindung' so auch dem Sozialgericht in Speyer mit geteilt !
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/klage_teilhabe_sachverhalt_20220705.pdf =
Anscheinend dient hier das von der Beklagten im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des Kläger in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen !
: AUSZUG der 'gutachterlichen' Stellungnahme vom 11.11.2020 :
» Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. «
= http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf =







[ C ] °°°^^^^°°°
RECHTSHINWEISE DATENVERKEHR VIA E-MAIL . . .
Ich habe also gründlich nachgeschaut. Es nochmals überprüft.
Da steht nichts. Kein Link und kein Hinweis auf den doch recht entscheidenden Sachverhalt.
Und sicherheithalber habe ich die relevanten Seiten @ landkreis-kusel.de direkt gespeichert ...
Gefunden, also zufällig entdeckt, bei https://landkreis-kusel.de/buergerservice/mitarbeiterinnen.html . . .
: Wichtiger Hinweis zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel :
https://landkreis-kusel.de/fileadmin/user_upload/redakteure/Verwaltung/Elektronische_Kommunikation_mit_der_Kreisverwaltung_Kusel.pdf
Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Landkreis Kusel <kv-kusel@poststelle.rlp.de>
Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar.
Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten.
Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Kreisverwaltung Kusel stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Alternativ können Sie nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service  mit einer elektronischen qualifizierten Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Kreisverwaltung Kusel senden.

Dieser ja rechtlich verbindliche Hinweis und somit die Einschränkungen einer 'rechtwirksamen' Kommunikation per E-Mail auf den so einzig möglichen direkten und auch rechtswirksamen E-Mail-Kontakt zum Landkreis bzw. der Kreisverwaltung [ = Sozialamt / Jobcenter incl. ] muss ( a ) auf den relevanten Seiten in Bezug zu Sozialamt bzw. Jobcenter @ Landkreis Kusel zur Verfügung stehen.
Und ( b ) bei der Erstberatung in aller Deutlichkeit gegen Quittierung des Sachverhalt
kenntlich gemacht und in Folge ( c ) so auch in jedem erteilten Leistungsbescheid nachgewiesen werden.
Da es nicht so ist bzw. war und die Mitarbeiter*innen der jeweiligen Behörden mich in dem Glauben belassen haben, dass eine direkte Mail an den jeweiligen Mitarbeiter so zulässig und mit ausreichendem Rechtscharakter ist, erscheint - zu mindestens meiner Person - der Mailverkehr der Vergangenheit meiner 'Kundschaftigkeit' mit dem Sozialamt und auch Jobcenter [ etc. pp ] als vollständig rechtswirksam.
Siehe in dem Zusammenhang auch den HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs. Kostenerstattung !








[ D ] °°°^^^^°°°
PSYCHO + "GUTACHTEN" [ = IN ANFÜHRUNGSZEICHEN ]
vs. I + I
Das habe ich Ihnen doch Alles schon mitgeteilt !
SIEHE :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php

Siehe auch in dem Zusammenhang die Begriffsbildung 'PLANSPIEL' http://www.erwerbslosenverband.org/klage





[ ω ] °°°^^^^°°°
Hinweise zu den bereits erfolgten Antragstellungen . . .
SIEHE : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/1_lister.php

Geradezu schmerzhaft, dieses gerade auch in direktem Kontext mit einer so nicht gerechtfertigten Schmälerung [ = Minderung / Reduzierung / Beeinträchtigung ] des so von der Sozialgerichtsbarkeit postulierten bzw. von der obersten Gerichtsbarkeit, also dem so benannten BVerfG, hingebungsvoll und ausreichend ausformulierten 'sozio-kulturellen Existentminimum, wird von Ihnen immer noch ein 'Feedback', oder zu mindestens eine wie auch immer geartete Resonanz, zu den bereits erfolgten Antragstellungen und Rechtsbegehren vermisst, welche Sie noch immer nicht mit einem Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ] 'beglückt', sprich erwidert, haben. Verstehen Sie diese Zeilen bitte als Hinweis und Mahnung [ Wegen dem anscheinend so nicht 'flüssig' funktionierenden Dialog zwischen Bürger und Behörde und den rechtlichen Anforderungen bei Ihrem Amtsauftrag entsprechend ! ] auf das sonst zu erwartende klärende Verfahren bei der Gerichtsbarkeit.
Auch möchte ich Sie auf die Tatsache aufmerksam machen, dass diese Vorgehensweise der Verweigerung eines 'Bescheid' so von Ihnen keinesfalls rechtens ist. Ebenso nicht das Verhalten [ ~ die Methodik ] der staatlichen Organe zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit dann der Gerichtsbarkeit von Ihnen verweigerte Entscheidungen zuzuordnen. Zur Vermeidung derartiger Überschneidungen der 'Kompetenzhierarchien' ist die Verwaltung [ ~ Schließlich sind Sie ja im Auftrag des deutschen Volkes und im Einklang der hierzulande geltenden Rechtsordnung tätig ! Oder ?! ] bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahren gemäß den Rechtsgrundlagen unserer feinen 'Rechtsstaatlichkeit' verpflichtet eigene Entscheidungen zum Sachverhalt zu treffen !
wikipedia.org_Inkompetenzkompensationskompetenz#Bedeutung
: ANMERKUNGENEN :
Das Wort Kompetenz stammt aus lateinisch competentia ‚Eignung‘, ‚Befugnis‘, dessen Verb competere ‚zusammentreffen‘, ‚ausreichen‘, ‚zu etwas fähig sein‘, ‚zustehen‘ oder ‚wetteifern‘ bedeuten kann.
: INKOMPETENZ : Bedeutung + Definition :
: Das Inkompetentsein, fehlende Kompetenz. Aber auch Mangelnde Fähigkeiten und Kenntnisse oder Befugnisse !
+ Auch ein paar dazu passende Zitate will ich Ihnen nicht verschweigen !
„Die politischen Eliten geben ein Bild ab, welches oftmals an Peinlichkeit, Weltfremdheit und Inkompetenz nicht mehr zu überbieten ist.“
( Epoch Times, 30. Januar 2019 )
„Jeder wird so weit befördert, bis er seine absolute Inkompetenz erreicht hat?“
( DIE ZEIT, 20. September 2018 )
„Viele Menschen neigen dazu ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Das kann Konsequenzen haben — vor allem, wenn man die eigene Inkompetenz nicht bemerkt.“
( WDR.de, 02. Juni 2020 )

Seien Sie also versichert, werte Mitarbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen !
Sie sind kompetent genug und besitzen ausreichend Kompetenzbefugnisse und Kompetenznotwendigkeiten, um innerhalb der Kompetenzhierarchien der staatlichen Organe eigenständige Sachentscheidungen zu treffen, und nicht diese ganze Arbeit direkt und unverzüglich ohne eigens Dazutun der sowieso schon nahezu hoffnungslos überforderten Gerichtsbarkeit zu überantworten !

ANTRAGSTELLUNG MAHNTITEL = ERINNERUNG ~ MAHNUNG ~ !
HINWEIS Datenübermittlung Mail / Daten im Internet vs. Kostenerstattung !

Der Einfachheit und der Kosten halber siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe dieser derzeit noch geltenden Grundsicherung / Sozialhilfe mit dem Aktenzeichen 6 AS 470/22 sende ich Ihnen ergänzende Angaben / Unterlagen + Informationen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Daten nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet.
Wenn Sie allerdings ( falls erforderlich und gewünscht ) die jeweiligen Schriftsätze [ Angaben / Unterlagen + Informationen = Daten ] in vollständiger Form; also ausgedruckt, unterschrieben, und ebenso postalisch übermittelt; benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und einen schriftlich - mit Angabe von Gründen und der Rechtsgrundlage - innerhalb angemessener Frist verfassten Bescheid [ ~ Verwaltungsakt ].
: ANTRAGSTELLUNG : Und - wie Sie sicher verstehen werden - wird hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck [ Das bedeutet Aufwendungen für Papier, Tinte und Druckerabnutzung pauschalisiert ! ] und eine postalische Übermittlung der Ihnen übermittelten Schriftsätze beantragt.
: HINWEIS : Die 'online' Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen [ ~ Daten ] sind jedoch - so oder so - auf jedem Fall Teil der Akte und des Verfahren !
Wie bereits ( s.O. ) erwähnt wird ansonsten von Ihnen um eine schriftliche Mitteilung gebeten - warum und wieso - Sie sich dieser rechtlichen Forderung verweigern.

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 00 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 01 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 02 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 03 ~

ABSCHNITT [ ω ] ~ DATA 04 ~

MfG
Arno Wagener