: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67a in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 11.05.2022

JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
         Ihr Aktenzeichen : AZ 6594

        Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7861 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 00001 : 01.11.2000

Hallo Mensch !

Sehr geehrte Damen und Herren . . .
[ ONLINE : http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220511_klage_intro.html ]
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[ 1 ] Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung
[ 1 ] von Schadensersatz - und Entschädigungsansprüchen nach GG, SGB, § 21 Abs.4 AGG
[ 1 ] und international verbindlich für den deutschen Staat geltenden Vereinbarungen.
Sehen Sie Abschnitt [ 1 ] bitte ( auch ) in direktem Zusammenhang mit Punkt [ 3 ] dieses Schreiben.
Und natürlich dieser gleichberechtigten Teilhabe und einer - in dem Falle auch meiner - selbst bestimmten Lebensführung.

Und ebenso diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] und gerade auch dieser Antragstellung 'multidisziplinären Bewertung' der individuellen Bedürfnisse und Stärken.

Und - ganz ehrlich - als Erwerbsloser ist der Mensch ( im Sinne der UN-BRK etc. usw. ! ) nicht nur ein bisschen und gewissermaßen völlig behindert und auch seine Kinder an einer sicherlich gerechtfertigten gleichberechtigten Teilhabe gehindert. Und - dieses ist im Kontext der realen Wirklichkeit und in Form und Inhalt der rechtlichen Normen schlüssig nachzuweisen - zudem werden 'Ökös' und auch ( teilweise ) Erwerbslose auf Grund ihrer Weltsicht und politischen Überzeugungen völlig diskriminiert. Die eigentliche Herausforderung, seien Sie dessen versichert, war es mit Sicht auf BVerfG, und in Folge dem Eüropäischen Gerichtshof für Menschenrechte, eine innovative und auch dem geltenden "Zeitgeist" entsprechende "Klimaklage" in Form einer zulässigen Beschwerde dabei gleich mit umzusetzen. Also - gewissermaßen - eine ALL-IN-ONE-LÖSUNG auch als Rechtsgrundlage für das von dieser Ampelkoalition geplante 'Bürgergeld a la Grundeinkommen' bzw. den knallharten Ausstieg aus dem im Grundgesetz postulierten Sozialstaatsprinzip. Und - gewissermaßen eher nebenbei - für das ganze Dilemma unserer zivilisatorischen Zwangsjacke ein dazu passender ( möglicher ) Lösungsansatz.
Und noch nicht mal so der Allerschlechteste. Auch das mit dieser Abstimmung im Sinne des Art. 20 (2) im Oktober wird dir als Mensch sicher sehr gut gefallen !

= https://www.google.com/search?q=%22Klimanotstand%22+EU-Parlament
= https://www.google.com/search?q=%22multidisziplinäre+Bewertung%22+UN-BRK =


Diesen ersten hier zuletzt angeführten Hinweis zum 'Googlen' verstehen Sie bitte in direktem Zusammenhang mit dem von der Beklagten - Sie erinnern sich doch sicherlich an das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen  XYZ - ganz in Ihrem Sinne erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] ! + ?
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
DAZU : Mehrdimensionale Diskriminierung – Begriffe, Theorien und juristische Analyse :
[ https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_mehrdimensionale_diskriminierung_jur_analyse.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Seite 52 von 95 : Für die Fälle mehrdimensionaler Diskriminierung stellt sich die Frage, ob die Mehrdimensionalität eine Erhöhung der Entschädigungssumme zur Folge hat, haben würde und haben wird. Dies wird in der Gesetzesbegründung und in der Literatur offensichtlich vor dem Hintergrund eines additiven Konzepts von Intersektionalität durchaus vertreten. Eine Persönlichkeitsverletzung aufgrund mehrerer Merkmale sei ein verstärkter Eingriff in die Persönlichkeitssphäre. [ --- ] Gerichte haben sich dazu bislang nicht geäußert.  Diskriminierung ist in Deutschland natürlich verboten und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es neben dem Artikel 3 des Grundgesetz ein Regelungswerk, das vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben, bei Alltagsgeschäften und auch vor den 'AGB' eines so benannten "Jobcenter" schützt.
Die rechtlichen Bestimmungen dabei sind ( eigentlich ) eindeutig. Sie müssen wirklich entschuldigen. Das wurde mir erst jetzt bewusst ! Welcher Bürger schaut sich da schon alle Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften an, die es Alles so gibt. Sonst hätte ich das ja schon längst einmal und in aller Deutlichkeit bei Ihnen zur Sprache gebracht.
Das ist wirklich so. Und nach diesem Bekanntwerden des an sich vollkommen unstrittigen Sachverhalt - also den dabei entscheidenden Ausführungen im AGG
- habe ich dann als Geschädigter nur 2 Monate Zeit meine Ansprüche bei dem Schädiger, also den hierbei Verantwortlichen, geltend zu machen.
Und das ist in dem Fall ja das Jobcenter Landkreis Kusel bzw. die Werksleitung in Form von Ass. jur. Peter Simon !
Also nicht Sie, Herr Andreas Körbel oder gar das Frl. Daniela Lettang vom Team M & I [ ~ Markt und Integration ].
Sie sind ja wirklich - gewissermaßen - nur eine ausführende Sekundärfunktion. Ohne reale Entscheidungsgewalt ...
Ist es aber doch in Ihrem Tätigkeitsbereich der Fall, so können Sie sich ruhig auch ein wenig verantwortlich fühlen.

Den oder die dabei eigentlichen Verantwortlichen auszumachen ist gar nicht so einfach ! Das darf man als Bürger bei der korrekten Adressierung einer solchen Forderung; auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz - und Entschädigungsansprüchen nach GG, SGB und § 21 Abs. 4 AGG etc. usw.; wirklich nicht vernachlässigen.
Oder gar im Vorfeld des Geschehen - sprich der daraus geradezu zwangsläufig resultierenden Auseinandersetzung vor Gericht - das von Anfang an gleich fehlerhaft zu benennen.
Eigentlich verantwortlich ist ja auch nicht der so bezeichnete Geschäftführer
Herr Simon !
[ A ] führt er ja gar kein Geschäft. Zumal ja auch dieses 
'Jobcenter Landkreis Kusel' - wie in der Betriebssatzung unter § 1 (3) angegeben - ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig ist. Wenn überhaupt ist so ein 'Jobcenter' also als ein reines Verlustgeschäft konzipiert. Und dazu, um das zu schaffen, braucht es ja auch wirklich keinerlei besondere Qualifikation.
[ B ] wurde Herr Simon gewissermaßen als Parteifunktionär ( CDU ) auf seinen Posten im Amt durch den Landrat mit Zustimmung des Kreistages dort hinein bestellt.
[ C ] Und da so ein 'Jobcenter' - nicht nur hier bei uns im Landkreis - als ein reines Verlustgeschäft konzipiert ist bedarf es dazu wirklich keinerlei besondere Qualifikation.
[ D ] Gemäß § 8 der Betriebssatzung leitet Herr Simon zwar den Eigenbetrieb des Landkreis Kusel als Werkleiter; im Rahmen der Eigenbetriebs - und Anstaltsverordnung, der Betriebssatzung, der Beschlüsse des Kreistages und des Werkausschusses sowie der ergangenen Weisungen; in eigener Verantwortung.
[ E ] Jedoch wird entsprechend § 1 - Gegenstand, Zweck und Stellung des Eigenbetriebes - Absatz (2) der Eigenbetrieb benannt als 'Jobcenter Landkreis Kusel' als wirtschaftlich selbständige Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Ich habe mir diese Betriebssatzung, nebst den sonstigen Bestimmungen und Notwendigkeiten, wirklich in Ruhe und ganz genau durch gelesen.
So etwas wie " Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit " bedeutet wirklich genau das ...
Deshalb ist der Landkreis Kusel bzw. die Kreisverwaltung Kusel verantwortlich. Und da eigentlich unserer allseits geschätzter - und von einigen seinen Parteigenossen sicher sogar innig geliebter - Landrat Herr Otto Rubly (CDU), welcher ja nun mal lt. § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Jobcenter Landkreis Kusel als Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Werkleitung und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebs sowieso die direkte Verantwortung für etwaiges Fehlverhalten trägt. Und da dieses 'Jobcenter Landkreis Kusel' nun einmal keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt muss ja irgendwer oder irgendwas Rechtspersönlichkeit besitzen. Schon damit die Tätigkeit irgendwie - in welcher Form auch immer - legitimiert ist.
Also nicht vollkommen illegal ist. Oder gar den Grundsätzen unseres ja immer noch geltenden Grundgesetz widerspricht.
Ich kann also nur mutmaßen, und bei dazu passender Gelegenheit einen Fachanwalt kontaktieren und auch die gesetzlich für die "Träger der staatlichen Gewalt" verpflichtende Informationsfreigabe in Anspruch nehmen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer DE811458858 als 'Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung', vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, da direktiv und zentralisiert das Zepter schwingt.
Oder war das jetzt - und das ist unstrittig und nachweisbar historische Wahrheit - die Bertelmannstiftung als Begründer von 'Hartz IV' ? + !
Mal unabhängig davon ist das Land Rheinland-Pfalz in Verletzung seiner Aufsichtspflicht, ebenso die Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Rechtsvertretung, und natürlich auch diese internationale Staatengemeinschaft benannt als Europäische Union [ EU ] dafür zuständig diese Ansprüche gemäß dem AGG geltend zu machen.
: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) :

: Expertensuche : Das AGG ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind.
[ https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html
= https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=14
+ https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweiser_erlaeuterungen_beispiele.pdf?__blob=publicationFile&v=7
: Richtlinien der Europäischen Union :
Zwischen 2000 und 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union vier Gleichbehandlungsrichtlinien, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in deutsches Recht umsetzt. Die Richtlinien geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor und verpflichten u.a. zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie zur Beweiserleichterung für die Betroffenen. Die Richtlinien sollen die gesellschaftliche Wirklichkeit in den EU-Mitgliedstaaten verändern, das heißt, sie sollen Diskriminierungen nicht nur verbieten, sondern wirksam beseitigen.
[ https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/richtlinien-der-eu/richtlinien-der-eu-node.html
Und dazu gibt es auch die UN-BRK. Sie erinnern sich doch sicherlich an meine Antragstellung wegen diesem

[ 2 ] Anmerkung in der vorletzten Mail wegen diesem Müll !
Betreff: Unser Telefonat : Mülltrennung und dazu Informationen für Neu-Bürger*innen :
Datum: Mon, 9 May 2022 11:47:21 +0200
: AUSZUG :  Und Heute - es führt an dieser Stelle wirklich zu weit das Warum & Wieso zu erklären - hat es mich wirklich ganz ernsthaft genervt !
SIEHE DAZU : http://www.citizennet.de/asyl/house_eckhaus_muell_20220509.pdf :
Meinem Sachbearbeiter, Herr Andreas Körbel vom Team M & I [ ~ Markt + Integration ] beim sicher nur irrtümlich im SGB so bezeichneten 'Jobcenter', kann das bestimmt verstehen und ihm, so auch seinen direkten Vorgesetzten hier im Landkreis bis hoch auf Landesebene, wird dieser Tae sicherlich noch lange kurzweilige Unterhaltung und ausreichend Beschäftigung verschaffen . . .
Fragen sie doch bei Ihren Kollegen bei dem so benannten 'Jobcenter Landkreis Kusel' nach dem Kunden mit dem Aktenzeichen 6594 !
Ich bin wirklich am überlegen, ob ich bei dieser
'multidisziplinären Bewertung' den Schriftverkehr mit meinem Sohn  via WhatsApp als Beweismittel angeben werde.
AUSZUG : Kannst du den Staub da auf dem roten Buch erkennen ?!
Nein. Das bringt mein Handy in der Auflöung auch nicht.
Aber da schimmert deutlich so eine dünne Schicht Zeit ...
Ich schätze mal, das war gestern der einleitende Impuls zu meinem erneuten Abstieg in die Niederungen der menschlichen Existenz.
Zugegeben. Nur Gefühle, möglicherweise auch reduziert auf eine hormonelle Dysfunktion.
Aber eindeutig ganz persönliche Empfindung und auch Wahrnehmung.
Und das eigentlich resultierend aus der 'Zwangsjacke' eines Leben im Konstrukt Hartz IV !
Noch nicht einmal weil die Gesetze nicht stimmen, und das darauf basierende Grundgerüst so nicht funktionieren könnte.
Nein. Es ist ganz eindeutig dieser menschliche Faktor.
Und das ( teilweise ) resultierend aus einem nur als verwerflich zu kennzeichnenden obrigkeitshörigen zumeist unbewussten Denken.
Bei den eigentlichen Entscheidern, diesen somit Verantwortlichen im mittleren Management, der entmündigten Masse von zumeist nur pfurzenden Konsumenten ist es anzunehmend die Bewusstseinstrübung in Form einer Geisteshaltung, welche als 'neoliberale Gesinnung' zu kennzeichnen ist.
Aber in der wirklich Etage der Macht ist es zum Teil sicherlich eine nur so zu kennzeichnende soziopathische Persönlichkeitsstörung, welche dieses ganze Irgendetwas erst zustande gebracht hat !
Ich will die [ ~ groß geschrieben DIE ] jetzt wirklich nicht als einen Haufen von durchgeknallten Psychopathen bezeichnen.
Aber WIR [ ~ groß geschrieben ] müssen damit leben. Und normal ist das ja irgendwie wirklich nicht . . .
[ BILD ? + ! = http://erwerbslosenverband.org/klage/pic/20220509_075219_10.jpg ]

[ 3 ] Korrekter Umgang mit den/r/m Leistungsberechtigten !
Werte Sachbearbeiter und natürlich Innen des Jobcenter Landkreis Kusel . . .
Sie können / dürfen nicht alles machen.
Diese Tatsache ist Ihnen doch sicherlich bewusst ?!
Selbst in diesem Konstrukt und einem sicherlich im SGB so nur irrtümlich benannten 'Jobcenter' geht das nicht !
UND JA ! Sehen Sie das hier in Abschnitt [ 3 ] Getippte bitte ( auch ) in direktem Zusammenhang mit dem unter Punkt [ 1 ] in diesem Schreiben angegebenen juristischen Hinweisen.
Auch darf; ich auf Grund der für Ihre Tätigkeit als Teil der Exekutive geltenden Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen, wie beispielsweise festgelegt im SGB und auch dem für Sie als Mitarbeiter*innen einer Behörde als Richtsschnur Ihres Handeln verbindlichen Verwaltungsrecht; von der Annahme ausgehen, dass Sie entsprechend ausgebildet bzw. ausreichend geschult wurden ?! Das sollte / muss ja so sein. Schon um die Tragweite, den Umfang, sowie die engen Grenzen und auch Konsequenzen, Ihres Amtsauftrag - und somit ja Ihrer Rechte und Pflichten - nachvollziehen zu können. Falls dieses allerdings nicht der Fall ist sollten Sie ganz unbedingt bei der Geschäftsleitung Ihrer Behörde oder sogar direkt den Verantwortlichen im Landkreis einen entsprechenden Einführungs - oder eben Fortbildungslehrgang als hierbei rechtlich verpflichtende Ausbildung einfordern.
Glauben Sie mir. So eine Fortbildungsmaßnahme ist ganz etwas Feines.
Sie müssen entschuldigen. Aber auf Grund der Erfahrungen der letzten 2½ Jahre verwundert mich die Handhabung seitens Ihrer Behörde nun doch ein wenig. Bzw. ziemlich eindeutig sogar. Es verwundert nicht nur, es irritiert sogar.
Weil so darf das ja eigentlich gar nicht sein. Die Gerichtsbarkeit wird mir da ganz sicher zustimmen.
Ich habe extra nochmal nachgeschaut !
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe –
[ https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015600.pdf
§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe
(1)
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2)
Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. 3Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirke
§ 4 Zusammenarbeit
(1)
- 1 - Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit anderen Stellen, deren gesetzliche Aufgaben dem gleichen Ziel dienen oder die an Leistungen beteiligt sind oder beteiligt werden sollen, zusammen, insbesondere mit den Trägern von Leistungen nach dem Zweiten, dem Achten, dem Neunten und dem Elften Buch, sowie mit anderen Trägern von Sozialleistungen und mit Verbänden.
- 2 - Darüber hinaus sollen die Träger der Sozialhilfe gemeinsam mit den Beteiligten der Pflegestützpunkte nach § 7c des Elften Buches alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Hilfe- und Unterstützungsangebote koordinieren.
- 2 - Die Rahmenverträge nach § 7a Absatz 7 des Elften Buches sind zu berücksichtigen und die Empfehlungen nach § 8a des Elften Buches sollen berücksichtigt werden.
(2)
Ist die Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten, sollen zu diesem Zweck Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.
§ 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
(1)
Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
(2)
Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
§ 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung
(1)
Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt.
(2)
- 1 - Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage.
- 2 - Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft umfasst auch ein gesellschaftliches Engagement.
- 3 - Zur Überwindung der Notlage gehört auch, die Leistungsberechtigten für den Erhalt von Sozialleistungen zu befähigen.
- 4 - Die Beratung umfasst auch eine gebotene Budgetberatung.
ETC. USW. PP !
Den Begiff bzw. Sprachgebrauch 'Kunde' konnte ich dabei jedoch wirklich nirgendwo, aber auch wirklich nirgends, entdecken. Sie - dann natürlich vom Thron Ihrer bürokratischen Machtbefugnisse entfernt - an meiner Stelle verstehen dann diesen Standpunkt sicherlich.
Ich - Sie würden das dann in der Situation genauso empfinden - fühle mich also in meiner Menschenwürde arg beeinträchtigt, wenn Sie als Sachbearbeiter*in oder Ihre Behörde diesen Sprachgebrauch verwendet. Können Sie das bitte in Zukunft vermeiden.
Ich bin ein Bürger und gemäß den Bestimunngen des SGB ein 'Leistungsberechtigter'.
Das ist der offizieller und vom SGB so vorgegebene Sprachgebrauch. Halten Sie sich bitte in Zukunft daran !
Sie können auch gerne hier nachschauen : https://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
SGB 1
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - PDF
SGB 2
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - PDF
SGB 3
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - PDF
SGB 4
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - PDF
SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - PDF
SGB 6
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - PDF
SGB 7
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - PDF
SGB 8
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - PDF
SGB IX
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – PDF
SGB 10
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -  PDF
SGB 10/Kap1/2
Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -  PDF
SGB 10/Kap3
Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -  PDF
SGB 11
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - PDF
SGB 12
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - PDF
SGB XIV
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung –  PDF

Auch im Grundgesetz steht da nicht drin; dass man Bürger, also  im Sinne und Sprachgebrauch des SGB als 'Leistungsberechtigte' bezeichnete Hilfesuchende, welche bei einer Behörde Leistungen beanspruchen müssen, dann als Kunde bezeichnen und somit zu einem kommerziell verwertbaren Tauschobjekt bzw. Humankapital degradieren kann / darf !
= https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
+ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/GG.pdf

[ 4 ] Abschnitt-D-Antrag etc. usw. !
Erst einmal etwas zu diesem so benannten  "Abschnitt-D-Antrag", bei dem es ja gewissermaßen um das anrechenbare bzw. dann nicht anrechenbare Einkommen und sozusagen bze. geschrieben um Geld verdienen geht. Das natürlich zum Zwecke der Verselbstständigung, wegen dieser Teilhabe und einer selbst bestimmten Lebensführung, und gerade auch, um zugesicherte Rechtsnormen; wie beispielsweise das in Artikel 14 GG festgelegte Recht auf Eigentum und im Speziellen bei dem 'Forderungsmanagement' gegenüber meiner EX auf Teneriffa dieses Erbrecht; überhaupt wahrnehmen zu können.
Irgendwie geht es da ja wirklich um diese ganzen Kann-Bestimmungen und insbesondere gerade auch um den Sachverhalt "Anrechenbares Einkommen".
Also gewissermaßen - gestatten Sie mir diesen zutreffenden Sprachgebrauch - den Deckel von diesem Mülleimer der Nation, benannt als SGB II bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch als HARTZ IV.
Und Herr Peter Hartz und auch Frau Prof. Spindler haben dieses Konzept ganz anders ausgearbeitet, als es dann federführend von der Bertelsmannstiftung umgesetzt wurde. Diese Fakten sind bekannt. Und auch Gegenstand des laufenden Verfahren.
Das müssen wir ganz unbedingt einmal klären. Und das habe ich schon 2019 bei Ihnen beantragt !
Das mit dem so benannten "Abschnitt-B-Antrag". Und das auch in Zusammenhang mit meinem Erbe, also Art. 14 GG "
Verstehen Sie das bitte jetzt als MAHNUNG mit Dringlichkeitscharakter.Gerade bei privaten Verbindlichkeiten, das wird dann letztendlich die Argumentation der Schuldnerin bzw. deren Anwalt sein, ist die Frist von 3 Jahren verbindlich. Das wird jetzt mit einem ( kostenpflichtigen ) Mahntitel und diesem 'Forderungsmanagement' wirklich akut und dringend.

[ 4.1 ]
Zu Ihrer Kenntnisnahme und als Nachweis für den Ihrer Behörde bereits bekannten und nach wie vor bestehenden außergewöhnlichen Bedarf verweise ich auf das dieser Mail beigefügte PDF "quittungen_Ausgaben_01_20220505.pdf".
Leider wurde das Alles - so auch unumgängliche Einkäufe wie in den Kontoauszügen der Vergangenheit nachweisbar bzw. wie Sie der beigefügten PDF 'Quottungen' entnehmen können - bisher in der Berechnungsgrundlage als besonderer Bedarf seitens Ihrer Behörde bisher nicht berücksichtigt.
Und JA ! Das wurde beantragt.
Und somit Ihrer Behörde der Ihnen Bedarf erneut kenntlich gemacht. Können Sie das bitte in Zukunft vermeiden ? + !
Zu diesem ' bestehenden außergewöhnlichen und zusätzlichen Bedarf ' [ ~ gestatten Sie mir dabei diesen doch recht eigenwilligen Sprachgebrauch ] und einer baldmöglichsten - sprich umgehenden + sofortigen - Klärung betreffend diesem so benannten  "Abschnitt-D-Antrag" [ ~ ] erwarte ich einen schriftlichen Bescheid !
Natürlich innerhalb angemessener Frist.
[4.1.1 ]
D:\0WN\DOC\00_CO2
IM ANHANG DER MAIL

co2_hopferwieser_20220505_mahnung.pdf
Dipl-Ing. Walter Hopferwieser, AT - 5020 Salzburg
AUSLOBUNG 100.000 € [ zzgl. Zinsen ]
Siehe dazu die Angaben in Ihren Unterlagen bzw. in dem betreffenden Schreiben als PDF.
[ 4.1.2]
D:\DATA\CIVIL\DOC
IM ANHANG DER MAIL
ulrikeschneider_20220503_zahlungsaufforderung-mahnung.pdf
Frau Ulrike Schneider, ES - 38589 Arico el Viejo
Schulden [ vollständige Erbschaft als Darlehen ]
> 65.000 € < 240.000 €
Siehe dazu die Angaben in Ihren Unterlagen bzw. in dem betreffenden Schreiben als PDF.
Ja. das war es doch erst einmal für Heute . . .
[ 5 ] und den ganzen sonstigen Rest bekommen Sie später !

Auf das Hochachtungsvoll verzichte ich einfach mal + MfG ...
Arno Wagener