Follow the green way...
I H K

Göttingen

Bürgerstr. 21

37073 Göttingen

 

Prüfung eines Darlehensantrag

auf € 10.225

beim örtlichen GöBi – Fonds :

Conzept

Sehen wir es doch mal sachlich. Es geht nur um P.R. ( Öffentlichkeitsarbeit ).

Entertainment. Fun + Happyness. Die nächste Bundestagswahl.

Auch, dass bevor ein Merchandising stattfindet, die Symbolik, so auch eine urheberrechtliche Absicherung der Werbeträger, spruchreif sein sollte.

In diesem Fall " Follow the Green Rabbit " und einer Synthese zwischen $ / € und §.

 

 

Ich möchte meine Idee in ein paar Sätzen vorstellen.

Mein Name ist Arno Wagener, geboren am 23.06.1959 in Eiserfeld / Kreis Siegen und deutscher Staatsangehöriger. 2 Unterhaltsverpflichtungen.

Kreditwürdigkeit lt. Schufa – Auskunft = 0. Langzeit - Erwerbsloser. Professional.

Unabhängig von Aktivitäten meiner Person im sozialen Bereich [ zb url : openhand.de ] , der Eigenvermarktung als Webworker oder dadurch, dass ich meinen Kopf einschalte, denken kann, möchte ich mit meinem geschäftlichen Vorhaben im Bereich der in meiner Gewerbeanmeldung angeführten Tätigkeitsbeschreibung " Beratung und Organisation zur Selbsthilfe und von Interessengruppierungen ". und " Dienstleistungen. " tätig sein und eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage für mich und meine Familie [ so Gott und das regionale Verfassungsgericht es will ] erwirtschaften.

Ich bin Freak, eher so ´ne Art Hippie [ Auslaufmodell ]. Ein emanzipierter Anarchist.

Sehen Sie sich doch nur mein schlabbriges Outfit an.

Sicherlich auch durch einige Fehlentscheidungen von mir und privater Probleme ( so auch Drogen ) verlor ich den Bezug für eine normale bürgerliche Existenz, incl. der sonst üblichen Erwerbstätigkeit und dergleichen mehr. Und ich fühle mich gut dabei.

Mittlerweile bin ich 44 Jahre, beantrage seit ca. 14 Jahren im Rahmen des § 30 BSHG ein Existenzgründungsdarlehen.

Das dem Sozialhilfeträger seit mehreren Jahren bereits bekannte Unternehmenskonzept "Beratung und Organisation zur Selbsthilfe und von Interessengruppierungen. Dienstleistungen." in einer I + I + AG erscheint heutzutage und hierzulande zeitgemäß.

[ 2 0 0 4 ] und es gibt I C H – A G. Sozialreform. Agenda 2010.

Die gängige Handhabung des § 30 BSHG ( in der BRD die einzige juristische Möglichkeit ein Kreditbegehren für eine Existenzgründung zu artikulieren ) ist als verfassungswidrig zu werten. So auch die z.Zt. in der BRD geltende Handhabung bei T H C – Konsum.

Ich möchte Sie bitten die knappe Skizzierung der momentanen geschäftlichen Konzeption wohlwollend zu prüfen und zwecks gutachterlicher Stellungnahme rechtzeitig für die nächste Sitzung des hiesigen GöBi – Fonds am 05.05.04 einen Termin mit mir zu vereinbaren.

Soweit ich informiert bin, fordert der GöBi – Fonds eine Prüfung des Businessplans und eine formelle Antragstellung 1 Monat vor einem Sitzungstermin.

Die Ergänzung meiner Unternehmenstätigkeit, nebst der Vermarktung des Rechtsanspruches " Schmerzlindernde Pressmasse ", Webwork und dergleichen mehr ist mit der Organisation / Planung einer Coffee – Shop – Kette zu umschreiben, welche bei einer Legalisierung von T H C – haltigen Cannabisprodukten ähnlich wie in den Niederlanden bei nur 10 % Marktanteil des in ca. 3 – 4 Jahren wahrscheinlich legalen "Genussmittelmarktes" in der Vermarktung eines gastronomisch der Kneipe, dem Pub vergleichbaren CoffeeShop hier in Göttingen eine Vollexistenz gewährleisten könnte.

Ich habe das bei 1.200 ( wie gesagt in 3 – 4 Jahren ) in Franchising kooperierenden regional eigenständig agierenden Vertragspartnern theoretisch mal durchgerechnet.

Es lohnt sich, so jedenfalls mein Verständnis, ganz klar und eindeutig. Ein cooles Konzept.

Selbst die mehrjährige Planungsphase und erhebliche Vorlaufkosten, so auch die öffentlichkeitswirksam sicherlich erforderlichen Massnahmen, um eine gänzliche Legalisierung der Kulturpflanze H A N F in der BRD bzw. der EU – Wirtschaftsgemeinschaft zu erreichen, erscheinen im Vergleich zu der prognostizierten Einnahmeerwartung als gerechtfertigt, so auch für mögliche Investoren als geeignete Argumentation ausreichend.

Hanf, als Nutzpflanze, von der durch intensiven Sonneneinfluss natürlich entstehenden Drogenwirkung mal ganz abgesehen, ist ein Millarden $, aber auch € Geschäft.

Sponsoring, gewissermassen Fundraising, dieser " Beratung und Organisation von Interessengruppierungen ", in dem Falle der ca. 4 – 8 Millionen Kiffer / gelegentlichen Cannabis [ Dope ] Konsumenten + der Hanf – Lobby hier in der B R D erscheint möglich.

Werbeträger sind durch das soziale Engagement und den eindeutigen Bezug der Aktivitäten zur sogenannten Jugend [ Alternative ] – Szene bei einer entsprechend eindeutigen Botschaft zum Umgang mit Drogen wie Nikotin, Cannabis, Alkohol oder Heroin, MTMA, ektasy etc. auch im Einvernehmen mit staatlichen Stellen relativ leicht zu erreichen.

Eine Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten außerhalb des deutschsprachigen Raum (CH – AT - DE) kann durch die enge Verflechtung der " Hanf - Community " als gegeben angesehen werden.

Global, die Prohibition von Hanf ist ein globales Problem, kann bei günstiger Entwicklung, flankierender Öffentlichkeitsarbeit vorausgesetzt, innerhalb 8 – 12 Jahren mit einer Legalisierung der Kulturpflanze H A N F / wahrscheinlich sonstiger psychoaktiven Pflanzen, sowie entsprechenden Mehreinnahmen in einer weltweiten Vertriebsstruktur für den geplanten Geschäftsbetrieb " Coffee – Shop ". gerechnet werden.

Und, soweit ich mit den geltenden Rechtsvorschriften vertraut bin, ist die Organisation einer dem Konsumenten / Endverbraucher / Kiffer plausiblen Vertriebsstruktur im Bereich einer z.Zt. noch illegalen Substanz ähnlich " Coffein, Alkohol oder Nikotin zu vergleichendem Genusssmittel " mit Sichtweise auf eine mögliche Legalisierung (theoretisch natürlich nur) nicht illegal.

Und bei einer Legalisierung kurzfristig ein wirklicher Wachstumsmarkt.

Da die Prüfung durch die I H K nicht auf Eventualitäten etwaiger Änderung des geltenden BTMg ( Betäubungsmittelgesetzes ) bzw. des GG erfolgen kann werde ich die Unternehmensbeschreibung, so auch die der Ertragsprognose der nächsten Jahre auf den Merchandisingbereich und das bereits übliche ( legale ) Headshop - Geschäft beschränken.

Gleichzeitig ein kleines Marktsegment im Genussmittelbereich bei der Vermarktung dieser durch eine ungerechtfertigte Prohibition weltweit geächteten Pflanze im Falle einer Legalisierung zu sichern ist doch wirklich ein cooles Conzept ! ¿? . Isn´t it.

 

 

Hanf : Eine Einführung in die Thematik

 

 

Droge :

 

Bei einer Regulierung des Cannabismarktes ist ein Steuervolumen durch direkte Cannabissteuern und Umsatzsteuer von mindestens ca. 530 Mio. € pro Jahr zu erwarten. Auch erheblich höhere Einnahmen scheinen nicht unrealistisch.

Durch die dafür notwendige Legalisierung von Cannabis würde der Staat von ca. 1 Mrd. € an jährlichen Repressionskosten ca. 500 Mio. € einsparen und Kapazitäten für die Verfolgung anderer Straftaten bzw. für die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit freimachen.

Durch weitere wirtschaftliche Auswirkungen sind mindestens 13.500 neue Arbeitsplätze und mindestens 200 Mio. € pro Jahr für die Staatskassen (Einkommensteuer und Sozialversicherungen) zu erwarten.


Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 984 Mio. € pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen.

Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich.

 

Auszug :

 

Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung

(Deutscher Hanf Verband)

Quelle : http://www.cannabislegal.de/politik/dhv-zahlen.htm

Siehe auch: cannabislegal.de/argumente/kosten.htm


Siehe auch: cannabislegal.de/argumente/steuern.htm

 

Pflanze :

Die Vielfalt der Verwertungsmöglichkeiten von Hanf ist eines der erstaunlichsten Merkmale der Pflanze. Ganze Industriezweige könnten sie als Rohstoff für ihre Produkte verwenden. Einige der Produktfamilien könnten derzeit aus meist administrativen Gründen nicht realisiert werden (Beispiel: Arzneimittel). Leider steht Hanf derzeit noch in Konkurrenz zu einer Vielzahl weniger effektiver Rohstoffe. Diese werden durch den rücksichtslosen Raubbau an den Ressourcen unseres Planeten (Beispiel: Papier) bzw. durch Inkaufnahme einer schleichenden Verseuchung der Böden durch Pestizide (Beispiel: Rapsöl, Baumwolle) gewonnen.

 

  • Die Pflanze insgesamt kann als Brennmaterial verwertet werden.
  • Ihre Schäben könnten zu Druck- und Schreibpapier, Zeitungspapier, stabilen Lkw -Planen, Teppichuntergewebe, Folien, Formpreßteile, Brems- und Kupplungsbeläge, Hanfwolle, Textilien und Feintextilien sowie Baumaterial verarbeitet werden.
  • Die Zweigspitzen und Samenhüllen können zu CBD7THC verarbeitet werden, das als Grundlage für allerlei 'sanfte' Arzneimittel gilt, die aus juristischen Gründen heute (in dieser Form) nicht hergestellt werden. Aus bewußtem Teil der Pflanze wird auch Haschisch und Marihuana gewonnen.
  • Schließlich könnte der Samen der Erzeugung von (wiederum) sanften Arzneimitteln und Drogen, aber auch Speiseöl Margarine, und technischen Produkten, wie Ölfarben, Kitte, Firnisse, Druckfarben, Reinigungsmittel, Schmierseife und Sägekettenöl dienen.

Source : Deutsches Hanf Museum : http://www.dhm.de/

Geschichte :

 

Geschichte und Politik

 

Ein kurzer Blick in die Geschichte

 

Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit. Über viele Jahrhunderte hinweg wurde Hanf in fast allen europäischen Ländern angebaut und stellte eine wichtige, zum Teil die wichtigste, Rohstoffquelle für die Herstellung von Seiten, Segeltuch, Bekleidungstextilien, Papier und Ölprodukten dar.

5500 v. Christus Frühester Fund von Cannabissamen auf dem Gebiet des heutigen Deutschland (Eisenberg/Thübingen).

550 Die Kleidung der im Jahre 565 in Paris begrabenen Merowingerkönigin Adelgund bestand aus bereits voll aufgearbeitetem Hanfgewebe.

800 Karl der Große ordnete mit einem Gesetz ( Kapitulare ) an, daß in seinem Reich Hanf angebaut werden muß.

1390 Eröffnung der ersten Papiermühle in Nürnberg zur Massenpapierherstellung. Das Papier wurde überwiegend aus den zumeist hanfhaltigen Alttextilien (Lumpen) hergestellt.

1455 Gutenberg druckt eine Bibel auf Hanfpapier.

1765 G. Washington, erster Präsident der USA, baut ebenfalls Hanf an.

1885 3,5 t Ganja (Marihuana) 12 t Bhang (marihuanahaltiges Getränk) und 300 t Charas (Haschisch) wurden allein im September nur im Hamburger Hafen gelöscht.

1900 ca. Die Hanffaser wird von aus " Billiglohnländern " stammenden Faserpflanzen ( Manilahanf, Sisal, Jute... ) verdrängt.

1924 Die 2. Internationale Opiumkonferenz erläßt ein weltweites Gesetz zur Drogenkontrolle. Hanf befindet sich auf Drängen von Südafrika (das weiße Burenregime hatte Schwierigkeiten mit seiner aufsässigen kiffenden Bevölkerung) mit auf der Verbotsliste.

 

1 9 3 7 In den USA tritt der " Marijuana Tax Act " in Kraft

 

1939 Der Hanfanbau zur Fasergewinnung wird weltweit in Folge des Krieges und der abgeschnittenen Importrouten für überseeische Faserpflanzen forciert.

1941 Cannabis wird aus der Pharmocopeia (Medikamentenliste) gestrichen. Die deutschen Pharmariesen Bayer und IG Farben hatten sich ihre Erfindungen Heroin, Kokain und Methadon als neue Wundermedizinen patentieren lassen.

1945 Nach dem Krieg geht der Hanfanbau in der westlichen Welt wieder bis zur Bedeutungslosigkeit zurück.

1972 Erste Coffeeshops in Amsterdam.

Die einschlägigen Gesetze der Hanfverbot praktizierenden Länder leiten sich allesamt aus

der in den Vereinigten Staaten von Amerika erlassene ' Marihuana Tax Act ' ab.

Der Entstehungsprozeß dieses Gesetzes läßt sich bis zur Jahrhundertwende zurückverfolgen.

Interessant ist, daß der Begriff Marihuana seinerzeit neu eingeführt wurde, um das Gesetz

unbehelligt von Ärzteschaft und Hanfbauern durchs Parlament schleusen zu können.

Nahezu alle 'Hearings' fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.

Die Argumentation stützte sich auf die These, Hanf sei eine tödliche Droge.

Die Folgegesetze der 'Marihuana Tax Act' sind bis heute rechtskräftig.

Eine Ausnahme bildete jedoch die Zeit des Zweiten Weltkrieges : Zur Deckung des erhöhten Rohstoffbedarfs wurde der Hanfanbau sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland mit enormem Propagandaaufwand forciert, um ihn gleich nach Kriegsende wieder unter Strafe zu stellen.

Die Absurdität des ' Treibens ' um Hanf als Droge findet in Deutschland bis heute seine Entsprechung in der den Bundesländern obliegenden Bestimmung einer sogenannten 'geringfügigen Menge'. Demnach führt der Besitz einer Ebensolchen nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung (wohl aber der Handel) und bleibt ungeahndet. Die Auffassungen der zuständigen Behörden in den verschiedenen Bundesländer, was denn eine 'geringe Menge' sei, gehen dabei weit auseinander...

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass diese Pflanze in einer 12 – wöchigen Wachstumsphase für bestimmte Bereiche der Baubranche den gleichen Rohstoff darstellen könnte, wie vergleichsweise Bäume mit einer Wachstumsdauer von 12 Jahren usw.usw.

Von Interesse in diesem Zusammenhang ist möglicherweise, dass die Pflanzenfamilie cannabaceae nicht nur die Pflanze Cannabis Sativa ( Hanf ), sondern auch den Gemeinen Hopfen, Grundlage der deutschen Stammtischkultur, beinhaltet.

Nur wenige Wochen vor dem Verbot der Kulturpflanze H A N F in den U S A wurde einer Erntemaschine für Hanf ein Patent erteilt. Zum Glück für die einheimische Baumwollindustrie wurde dann nicht nur in den USA, anschließend weltweit Hanf geächtet.

Die internationale Kriminialisierung dieser Kulturpflanze wegen so ein bisschen natürlicher THC – Produktion erscheint unverständlich.

Unangemessen, zumal Cannabis im Vergleich zu den tradierten Genussmitteln Nikotin und Alkohol weniger suchtgefährdend, und im Vergleich zu den neuen Designer – Drogen wirklich nur ein ein sanftes Stimulanz darstellt.

 

Recht :

 

Ich beschäftige mich jetzt seit knapp 16 Jahren mit dem § 30 BSHG, verfassungsrechtlich betrachtet mit dem Recht auf Kapital für den Produktionsfaktor Arbeit ( Erwerbslos ) und die Erweiterung meines Rechtsbegehrens mit dieser Kiffer ( Hanf ) Geschichte erschien mir nur folgerichtig. Eher zufällig, aber logisch und dem Unternehmensziel durchaus förderlich.

Gleichzeitig, so ein bisschen Legalisierung von Joints und Wasserpfeifen, einer Kulturpflanze, ist in Relation zu der Forderung " Kapital für Alle ! " im regionalen verfassungsrechtlichen Rahmen betrachtet eher als netter Zeitvertreib anzusehen.

Da internationales Recht von dieser Umstrukturierung der Definition " Droge / verboten " berührt wird erscheint die Prognose einer Legalisierung von HANF eher als UN – Problem.

So verweise ich in diesem Zusammenhang nur auf die prekäre Situation unserer Bundesregierung, und die Wahl im Jahre 2006. Eine wirklich interessante Konstellation.

Zahlen :

Für den Merchandisigbereich beziffere ich die Einnahmen im Verlauf der nächsten 4 Jahre auf ca. 1 € per Anno pro Einheit der Zielgruppe ( ab 01 / 2005 ].

Ausreichend ab 08 / 03 um den Geschäftsbetrieb C O F F E E – S H O P, nebenbei auch erwerbloseninitiative.de oder buergernetz-goettingen etc., mit dem nötigen Kleingeld zu versorgen, um die Aktivitäten des Geschäftsbetriebes flankierend zu unterstützen.

Da die Einnahmeentwicklung in diesem Segment von einer Akzeptanz der Zielgruppe entscheidend bestimmt wird verweise ich in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Fachliteratur und bin zuversichtlich, dass die oben angeführte Ertragsprognose bei entsprechender Vorfinanzierung des Geschäftsvorhaben zutreffend ist.

Cannabis – Produkte

Konsum B R D 80.000.000 Bürger

> 5.000.000 Konsumenten a´ Tag 0,2 g = 1.000.000 g

pro Jah r ( x 360 ) = 360 t

 

Konsum G O E 140.000 Bürger

 

> 8.750 Konsumenten a´ Tag 0,2 g = 1.750 g

 

pro Jah r ( x 360 ) = 0,63 t

 

 

Headshop – Produkte

Konsum B R D 80.000.000 Bürger

> 8.000.000 Konsumenten a´ Tag 0,2 € = 1.600.000 €

pro Jahr ( x 300 ) = 480 Mill. €

 

Konsum G O E 140.000 Bürger

 

> 14.000 Konsumenten a´ Tag 0,2 € = 2.800 €

 

pro Jah r ( x 300 ) = 0,84 Mill €

 

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Beteiligte U R L

http://www.buergernetz-goettingen.de/

http://www.goe-no1.de/

http://www.duneun.org/

http://www.menschenweb.de/

http://www.humanweb.de/

http://www.erwerbsloseninitiative.de/

http://www.erwerbslosen.de/

http://www.strassensozialarbeit.de/

http://www.strassensozialarbeit.org/

http://www.schwarzarbeiter.org/

http://www.webmaster-goettingen.de/

http://www.agency4.de/ media

http://www.cannabaceae.de/ I N C A

http://www.cannabaceae.com/ S H O P $

http://www.cannabaceae.org/ I N F O §

Wir suchen noch regionale Kooperationspartner. Sponsoren für das Team.

Aufträge in Webwork, Marketing und Design werden gerne angenommen…

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Und :

Du sollst begehren deines Nächsten Marktanteil.

Zusammenfassend bleibt noch übrig den momentanen Stand der Dinge in meinem Bestreben [ so dem hiesigen Sozialhilfeträger, dem GöBi – Fonds ( Göttinger Fonds für örtliche Beschäftigungsinitiativen ), der IHK ( Industrie – und Handelskammer ), dem VEBF ( Verein zur Förderung neuer Beschäftigungsformen ) bereits hinlänglich bekannt ] eine von Sozialleistungen unabhängige Existenz zu erwirtschaften zu kennzeichnen.

Hochachtungsvoll

und mit freundlichen Grüssen

 

( Arno Wagener )

A N L A G E

Zeichen des Sozialhilfeträgers : 5031.1.0837

Antragstellung gemäß den Bestimmungen des BSHG, GG