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¡! o A PREVIEW o ¿?

: AKTUALISIERT : 13.08.2022 :

[ Garniert mit ein paar Video's zum Thema ! ]




Didi Hallervorden bei seinem Sachbearbeiter im 'German Employment Center' !



: STAND DER DINGE / STATE OF ART \ :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 7955 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 0001 : 01.11.2000
JA. Dieser 01.11.2000 !
Da habe ich keine Unterlagen mehr.
Wenn überhaupt in ein paar Karton's irgendwo in Bovenden.
Die Abholung dieser für verschiedene anhänge Verfahren rechtsrelevanten Unterlagen / Dokumente gestaltet sich aber schwierig ! In der Situation "Hartz IV / SGB II" - zumal bei der derzeit galoppierenden Inflation - ist die Finanzierung eines Transporter nicht zu stemmen. Es geht einfach nicht. Außerdem, so der Sprachgebrauch, wäre es 'unwirtschaftliches' Verhalten und 'Zweckentfremdung' der Hilfeleistungen bei Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.
Und trotz mehrerer - formal korrekter und ausreichend begründeter - Anträge beim derzeit für mich zuständigen 'Leistungsträger', dem 'Jobcenter Landkreis Kusel', wird eine Kostenübernahme verweigert. Insoweit dann natürlich auch eine korrekte und ausreichende - notwendige - Wahrnehmung rechtlicher Interessen und Schutzansprüche.

Das mit diesem 'Planspiel' ist nicht mein ( ursächliches ) Verschulden !
Und Sie [ ~ du solltest ] es auch nicht als Spiel, oder gar Spielerei, betrachten.

Planspiel bezeichnet eine Methode zur Simulation komplexer realer soziotechnischer Systeme.
Ihr Ursprung liegt in der Simulation militärischer Auseinandersetzungen (militärisches Planspiel).
Planspiele werden häufig auch zu Lehr- und Lernzwecken der dabei Partizipierenden eingesetzt.
Ein Planspiel besteht dabei aus grundlegenden Komponenten :
  • einer (sozialen) Umwelt des Systems,
  • einer interaktiven Rollenspielkomponente und
  • einer Regelspielkomponente (Spielregeln).
  • Darin unterscheiden sich Planspiele von einfachen Simulationen.
    Seit einigen Jahren setzt sich auch im deutschsprachigen Raum ein umfassender Planspielbegriff durch.
    Dieser korrespondiert mit dem englischsprachigen Verständnis der 'Gaming Simulation'.
    Mit Planspielen kann man nahezu alle soziotechnischen Systeme simulieren.
    Ein Beispiel ist die Lösung konfliktreicher Situationen mit vielen Akteuren.
    Auf der Grundlage eines Szenarios übernimmt jeder Teilnehmende eine zugewiesene Rolle.
    In diesen Rollen versuchen sie, ihre spezifischen Interessen zu vertreten.
    Das jewilige Planspiels im Entscheidungsprozess beinhaltet spezifische Interessen und Positionen in Bezug auf den Konfliktgegenstand. Planspiele leben von der Bereitschaft der Teilnehmenden, sich auf offene Lernprozesse einzulassen. Das Ergebnis der Simulation bestimmen die Spieler daher selbst.
    Planspiele ermöglichen selbst gesteuertes und kreatives Arbeiten und Lernen.
    Dafür muss im Planspiel die Komplexität der realen Welt notwendigerweise auf das Wesentliche reduziert werden.
    Planspiele sind eine bewährte Methode des 'Action Learning'. Der handlungsorientierte Ansatz von Planspielen kann bei den Teilnehmenden neben einem Zugewinn an Faktenwissen auch zu einem tieferen Verständnis gesellschaftlicher Prozesse führen.
    Gleichzeitig kann das Eindenken in möglicherweise ungewohnte Positionen zur Reflexion eigener Ansichten beitragen.
    Aus diesem Grund werden Planspiele vielfach auch in der Demokratie - und Toleranzerziehung eingesetzt.
    Bedanken Sie sich [ = bedanke dich ] da bei dem ehemaligen Vorsitzenden Richter Prilop beim Verwaltungsgericht in Göttingen !
    Das ist ganz alleine Schuld dieses hochverehrten und natürlich allseits verehrten Richter 'im Namen des Volkes'.
    Bzw. dieser schon damals im Jahr 2000 'grassierenden' neoliberalen Gesinnung in den Schreibstuben der Republik !
    : IN DEM ZUSAMMENHANG : Das Schreiben 'WARNING' an den hoch verehrten und natürlich allseits geehrten Richter.

    http://erwerbslosenverband.org/alt/antrag040213.htm#warning
    Sie können [ ~ du kannst ] es auch gerne mit Scheisse.SDO oder eben 'KZ' vergleichen !
    Der Dialog in Folge von ' WARNING ' ist dagegen wirklich harmlos, aber lesenswert . . .
    'BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION'
    : ARBEITSTITEL : Cer Lerock : Auf dem Weg zur Zeitbasis Alice :
    : HIER : Band 2 und da Kapitel № 3 : Unter den Bürokraten . . .
    As a example for some action ! Bücher, Books, Libros / Proyectos /// Happy Teachers & Students will change the World ! /// Los Educadores y Estudiantes felices cambiarán el mundo ! \\\ Glückliche Lehrer + Schüler werden die Welt verändern ! ///
    : AUSZUG : PROUDLY TO PRESENT : SCHEISSE.sdo :
    ~ http://schema3.org/info/index.html#scheisse ~
    Es ist zwar schon mehr als 30 Jahre her, und wurde als Arbeitsprobe bei einer deutschen Behörde eingereicht.
    Aber ich finde immer noch, dass es ein wahres 'Highlight' meiner schriftstellerischen Unvollkommenheiten darstellt.
    • · Ein Zitat wegen dieser allzu heftig langen Tipperei ! · •
    » Mit Schreiben rechtfertige ich den Raum, den ich auf dem Planeten Erde einnehme. «
    » By writing I justify the space I take place on planet Earth. «

    — ( John Updike ) ( * 18.03.1932 † 27.01.2009 ) —

    • · : Anmerkungen : Comments : Comentarios : · •

    • · Ich glaube an die Segnungen der Textbausteine ! · •
    • · Auch ein immer wieder gerne verwendetes Zitat in dem Zusammenhang · •

    » Ich zitiere mich oft selbst. Es bringt Attraktivität in meine Konversationen. «
    » I often quote myself. It adds spice to my conversations. «

    — ( George Bernard Shaw ) ( * 26.07.1856 † 02.11.1950 ) —

    • · In dem Sinne ! · •

    · • Das nun - nach einer kurzen Zwischenepisode mit einem Video und daruf folgend dem 'Textbaustein' für den ooder die Sachbearbeiter*innen vom Amt und natürlich auch den Richter*innen im Amt - Folgende findet Eingang in die Begründung zu dem bzw. den bereits anhängigen Verfahren wegen (m)einer Forderung nach einer sicherlich gerechtfertigten gleichberechtigten Teilnahme in und an der Gesellschaft. • ·
    · • Das dann incl. einer Integration in den 'allgemeinen' Arbeitsmarkt [ ~ Also der Förderung einer Selbstständigkeit unabängig vom Bezug von Sozialleistungen; da ich lt. einer von mir geforderten und dann ( irgendwann ) vom Leistungsträger in Auftrag gegegbenen pschologischen Begutachtung als eigeschränkt erwerbsfähig und völlig ungeeignet für eine Vermittlung [ = Vermittlungsfähigkeit = ] in den so benannten 'normalen', sprich alleinig den 'lohnabhängigen', Arbeitsmarkt; bin ! ] • ·
    · • Das Ganze dann, um eine selbst bestimmten Lebensführung des Menschen mit einer von den 'Gesunden' und 'Normalen' vollkommen so diffamierend so bezeichneten 'Behinderung'. • ·
    · • Ich habe wirklich überlegt, ob ich das Ganze dir [ ~ Ihnen ] nur als 'Link' diesem Text beifügen sollte. Siehe in dem Zusammenhang die 'Rechtsbelehrung' wegen dieser 'Linkerei' und online verfügbaren Daten im Abschnitt [ ω ] ! • ·
    · • Aber es erschien einfach folgerichtig es in Gänze für dich [ meinetwegen auch Sie ]; so auch also dem 'Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel', und diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel'; hier aufzulisten. • ·
    Und so - das verstehen Sie [ = verstehst du ] sicherlich - war die Länge von ' I + I ' gerade mit Sicht auf diese so von mir beabsichtigte erneute - privat und auf Kosten des Leistungsträger - in Auftrag zu gebende psychologische 'Gutachten' und den ganzen im Vorfeld anzunehmend statt findenden juristischen 'Hickhack' mit der Gerichtsbarkeit, wirklich einfach nicht zu vermeiden ! • ·
    Wie bereits in einem Schreiben an die Gerichtsbarkeit mit Datum vom 08.11.2021 erwähnt dient die bewusste 'Irreführung' der Gerichtsbarkeit, beispielsweise bei dem mir immer noch fehlenden Krankenversicherungsschutz, aber ebenso auch die völlig unqualifizierte Erstellung eines "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig zum Zwecke der Diffamierung meiner Person. • ·
    · • Und somit letztendlich nur dazu den gerechtfertigten Rechtsanspruch, welchen ich im Zusammenhang mit dieser Klimaproblematik und diesem von dieser 'Ampelkoaltion' geplante "Bürgergeld" als Interessenvertretung der Menschen in Deutschland [ Erwerbslos oder eben nicht ! ] zur Sprache bringe, völlig diffamierend in Verletzung der 'Würde des Menschen' - und dann noch etwas gaga und offiziell 'behindert' - in Misskredit zu bringen und als 'Hirngespinst', und wahnhafte Anwandlung einer in dem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] so bezeichneten „ schizotypen Persönlichkeitsstörung “, darzustellen. • ·

    . . . Charlie Winston - In Your Hands (official video) . . .



    : nun etwas in textbausteinen :
    ! ! - - ! - -! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! !
    ! ! - -
    ! ! - -          Andere Sache bzw. ja immer noch das Gleiche ...
    ! ! - -          Hier die - geradezu asketisch knappen - Ansprache für Sachbearbeiter*innen !
    ! ! - -          Art. 20 (4) GG in dem noch nicht gemäß Art. 146 GG zu geltenden Grundgesetz !
    ! ! - -          Erst einmal eine Frage ! Es ist wirklich nur eine ( ernsthafte ) Frage ...
    ! ! - -          Sind Sie als Bürger*in wirklich mit Hartz4 und ALG² einverstanden ?!
    ! ! - -          Zugegeben. Sie sind ja ( auch ) ein Teil des Serviceteam eines Sozialamt !
    ! ! - -          Oder eben eines im SGB sicherlich nur irrtümlich so benannten 'Jobcenter'.
    ! ! - -          Und ARGE, Jobcenter und auch Hartz4 und SGB² + XII ist ja das Gesetz !
    ! ! - -
    ! ! - -          Aber ist diese Entwicklung - der Trend - unserer Gesellschaft noch Recht ?!
    ! ! - -          Gemäß Art. 20 (3) GG ist vollziehende Gewalt, so auch die Rechtsprechung,
    ! ! - -          an Gesetz und Recht gebunden. Da unterscheidet das Grundgesetz genau !
    ! ! - -          Also ? Ist diese Entwicklung - der Trend - unserer Gesellschaft noch Recht ?
    ! ! - -          Das ist eine einfache Frage. Und die Antwort finden Sie nicht in Ihrer Akte !
    ! ! - -          Oder vielleicht doch. Sie wissen wie oft Unrecht zu spüren war. Von Ihnen.
    ! ! - -          Von den Anderen. Oft zu Unrecht. Schließlich machen Sie nur Ihren Job.
    ! ! - -
    ! ! - -          Wie kann Veränderung geschehen. Ohne das Sie Ihre Pflicht verletzen.
    ! ! - -          Mehr als Entscheidungen menschlich zu vermitteln können Sie nicht !
    ! ! - -          Sie als Mitarbeiter sind ebenso an diese Entscheidungen gebunden.
    ! ! - -
    ! ! - -          Und diese Entscheidungen kommen von irgendwo ganz da Oben !
    ! ! - -          Das dabei wirksame Prinzip ist allerdings nur Teile und Herrsche ?!
    ! ! - -
    ! ! - -          Ansonsten geht es um Machterhalt. Und Kontrolle der Massen.
    ! ! - -          Nichts sonst ist dabei von Interesse und Berechtigung für ALG².
    ! ! - -
    ! ! - -          Aber Ihre eigene Entscheidung ist nicht nur Erfüllung des Gesetz.
    ! ! - -          Sondern zuerst Handhabung von Recht. Vermeiden von Unrecht !
    ! ! - -
    ! ! - -          Nun machen Sie sich die eigene Verantwortung deutlich bewusst !
    ! ! - -          Ihre Arbeit — Ihre Verantwortung — ist die Menschlichkeit im System !
    ! ! - -          Stellen Sie sich der Herausforderung. Funktionieren Sie doch menschlich ! + ?
    ! ! - -          Und entscheiden Sie sich für Grundeinkommen. Statt Hartz4 +  ALG² !
    ! ! - -
    ! ! - - ! - -! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! - - ! !
    

    : a garbage can production unlimited :


    : PROUDLY TO PRESENT :

    : § 105 Abs. 2 Satz 1 SGG :



    Die Sache mit den besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art !

    Das Schreiben an den oder die Berichterstatter*in und den ehrenamtlichen Richtern !

    Ein Schreiben an das Landessozialgericht mit Datum vom 21.12.2020 !
    Das eigentlich Wesentlichen dabei :
    "die besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art fangen gerade erst an für die Gerichtsbarkeit interessant zu werden. Sie sind sozusagen dabei aus dem 'Strampelalter' der anfänglichen Kontaktaufnahme mit der Sozialgerichtsbarkeit langsam zu lernen aufrecht auf zwei Beinen zu gehen"


    Sehr geehrte Damen und Herren …
    Sie müssen entschuldigen, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde . . .
    Aber wie in Ihrem Schreiben vom 17.11.2020 mitgeteilt haben war es mir freigestellt an dem Termin 15.12.2020 um 12:30 Uhr in Mainz zu erscheinen.
    Zumal Sie mir mit Schreiben vom 04.12.2020 dann ja schon vorab den betreffenden Beschluss mitgeteilt haben, ich gesundheitlich derzeit wirklich einfach nur darnieder liege, erschien es mir sinnvoll darauf zu verzichten an diesem Termin teilzunehmen . . .
    Wie ich dem Beschluss entnehmen kann hat der 3. Senat des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 3. Dezember 2020 entschieden gemäß § 153 SGG (5) in den Fällen des § 105 Abs. 2 Satz 1 durch Beschluss die Berufung dem Berichterstatter die Berufung zu übertragen, welche/r zusammen mit den ehrenamtlichen Richtern dann darüber entscheidet. Das ist ja dann auch ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist, und ist dann durch einfachen Gerichtsbescheid zu entscheiden.
    Wie mit Schreiben vom 04.12.2020 ja geschehen !
    Insoweit habe ich mich gefragt was ich da bei diesem Termin zu einer mündlichen Verhandlung überhaupt soll.
    Mainz, wie es singt und lacht, in dieser Frühphase der karnevalistischen Festivitäten besuchen kann ja nicht wirklich der Sinn dabei sein. Wenn sowieso alles schon vorher entschieden wurde !
    Bzw. was für eine Sinnhaftigkeit hat da dieses Schreiben vom 17.11.2020 überhaupt sonst gehabt ? + !
    ZUM SACHVERHALT :
    Die wesentlichen Fakten sollten Ihnen also bekannt sein, wenn gemäß des § 105 Abs. 2 Satz 1 die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Und der Sachverhalt insoweit geklärt ist !?
    Nach meiner Meinung ist das allerdings nicht der Fall ! Oder wurde das mit dem Beklagten schon im Sinne des SGB und dem ja immer noch geltenden GG geklärt ?
    Da aber, sofern ich das in diesem Punkt eigentlich nicht falsch zu verstehende Schreiben vom 04.12.2020 richtig verstanden habe, ist der Beschluss unanfechtbar. Aber eigentlich, so etwas tröstet mein Nicht-Juristen-Hirn wirklich ungemein, geht es bei diesem Beschluss ja nur darum dem Berichterstatter die Berufung zu übertragen, der oder die zusammen mit den ehrenamtlichen Richtern dann darüber entscheidet !
    Also jetzt statt ein paar höflichen und sittsamen Buchstaben und Satzzeichen, um bei dem hochverehrten 3. Senat des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz möglicherweise Gehör zu finden, ein paar ehrliche und offene Worte an den / die Berichterstatter und auch den ehrenamtlichen Richtern, welche dann mein Leben entscheiden sollen.
    [ - - - - - ]
    All das signalisiert in Deutlichkeit die Weigerung des Beklagten eine reale Hilfestellung überhaupt leisten zu wollen. Oder eben zu können ?! Um somit dem 'Amtsauftrag' der dafür zuständigen Behörde im Rahmen unserer hierzulande ja immer noch geltenden Rechtsordnung dann auch korrekt entsprechen zu können . . .
    Das Alles bedeutet aber auch, dass im Widerspruch zum Beschluss vom 3. Senat des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz die Sache sehr wohl besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt keinesfalls geklärt ist !
    Und das kann ich nur versuchen Ihnen, also dem / der Berichterstatter*in und den ehrenamtlichen Richtern, in aller Ruhe und Eindeutigkeit zu erklären.
    Und das Alles sind nach meinem Dafürhalten sachlich erhebliche und somit Streit entscheidende Umstände, welcher bei diesem Klageverfahren bzw. Berufung und letztendlich dann ja ausschlaggebend für Ihre Entscheidungsfindung sein sollten . . .
    [ - - - - - ]
    In diesem Schreiben habe ich das Landessozialgericht auch darauf hingewiesen, dass es bei dem Widerspruch bzw. dem Klageverfahren ganz grundsätzlich um den Anspruch auf Wiedereingliederung (m)einer Person in die Gesellschaft geht. Und, dass der Beklagte hingebungsvoll bemüht war, bzw. immer noch ist, eine Wiedereingliederung meiner Person in die Gesellschaft nachhaltig zu verhindern. Das tut der Beklagte, nachweisbar und durch die Aktenlage begründet, immer noch ! Auch so etwas bedeutet dann, dass gemäß des § 105 Abs. 2 Satz 1 die Sache doch besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Ich kann Ihnen, also dem / der Berichterstatter*in und den ehrenamtlichen Richtern somit dazu nur erklären, dass dieses deutlichst der Fall ist . Auch finde ich, nur meine ganz und gar persönliche Meinung dazu, dass der strittige und offensichtliche Sachverhalt absolut nicht geklärt wurde. Und die besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art fangen gerade erst an für die Gerichtsbarkeit interessant zu werden. Sie sind sozusagen dabei aus dem 'Strampelalter' der anfänglichen Kontaktaufnahme mit der Sozialgerichtsbarkeit langsam zu lernen aufrecht auf zwei Beinen zu gehen ...
    Ich komme dabei eigentlich nun zu zwei sozusagen parallel laufenden Entwicklungen.
    Dieses Berufungsverfahren. Und ein gesondertes Verfahren vor dem Sozialgericht . . .
    Wegen nachweisbaren 'Versäumnissen' der Beklagten bei der Bereitstellung einer Krankenversicherung und dem gänzlichen Negieren meiner Forderung der Förderung einer selbstständigen Existenz bietet sich dabei geradezu eine 'Untätigkeitsklage' an !Auch muss ich das Verhalten des Beklagten als eine gezielte Diskriminierung meiner Person ansehen. Die Handhabung des Beklagten im Umgang mit 'Kunden' ist sicher nicht die Regel. Und ich kann nur mutmaßen, dass es sich dabei — gewissermaßen — um eine 'Sonderbehandlung' meiner Person handelt. Bei dieser neuen Klage — sehen wir es doch einfach mal locker und außerordentlich sachlich — handelt es sich also eher um einen präventiven ' Rechtsschutz ' gegen Behörden — und auch Justizwillkür !
    Klar. Dabei geht es auch um Menschenwürde. Meinem und auch deinem Recht auf Eigentum. Das Erbrecht dann auch gewährleistet wird. Und nicht mir und meinen Erben dabei gar Unrecht geschieht. Es geht schließlich bei dieser Klage ganz grundsätzlich um immer wieder den gleichen einfachen identischen Sachverhalt ! Besteht ein Anspruch auf Wiedereingliederung und der gerechtfertigten und somit auch gleichberechtigten Teilhabe in und an der Gesellschaft. Oder gibt es das nicht ?!
    [ C ] Ganz grundsätzlich komme ich mir nach dem Beschluss vom 03.12.2020 des 3. Senat des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz schon ein klein wenig verarscht vor. Auch wenn ich der Meinung bin, dass diese Vorgehensweise der deutschen Justiz im Umgang mit renitenten Erwerbslosen ja nun wirklich nicht so allzu überraschend ist !AUSZUG Schreiben 23.09.2020 Seite 5 : » diese doch recht fragwürdige Amtstätigkeit des Beklagten und möglicherweise sogar ein Verstoß gegen dieses immer noch geltende Grundgesetz « und » kann / muss ich dann aber wirklich und ganz ernsthaft nur als den konsequent beabsichtigten Ausstieg von dem so in unserem Grundgesetz postulierten 'Sozialstaatsprinzip' werten « weil » so eine für unser Gemeinwesen nach meiner ganz persönlichen Ansicht doch recht schädliche, gewissermaßen sogar asoziale, Entwicklung kann bei einer funktionierenden Gewaltenteilung gar nicht erst entstehen « und » will das jetzt auch gar nicht auf diese obersten Richter unserer Republik schieben. Oder gar auf die Sozialgerichte. Und erst recht nicht auf das Landessozialgericht hier in Rheinland-Pfalz « aber » die ausführenden Organe unseres Staatswesen, also die Exekutive, orientieren sich wirklich nur an den rechtlichen Grundlagen, welche die gesetzgebende Instanz, benannt als Legislative oder auch Pappnasen genannt, als Handlungsprämissen den jeweils geltenden marktwirtschaftlichen Zielsetzungen einer real herrschenden Kaste entsprechend vorgeben. Und ich kann nicht ernsthaft von einem kleinem Angestellten, also Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin, erwarten verfassungsrechtliche Bedenken in seiner oder ihrer Arbeit umzusetzen. «
    Und auch etwas von Seite 6 aus dem betreffenden Schreiben : » Die Gerichtsbarkeit meinte ja schließlich selbst, dass ich hier keinen juristisch formulierten Antrag stellen muss, aber in der Sache klar machen sollte, worum es mir eigentlich geht. Das will ich dann auch gar nicht irgendwie beschönigend als dezent bräunliches Stoffwechselausscheidungsendprodukt bezeichnen. Und dabei doch lieber klare Worte finden. «

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