Hallo
Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
: AZ : 4/58.24399 : + : AZ
006594 :
Sehr geehrte Frau Silvia Mang ...
Hallo Herr RFL A. Körbel vom Team M & I . . .
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20230813_antrag_hinweis_drv_dkv.html
]
Ehe ich es vergesse. Da habe ich es beim Ausdruck
der Antragstellung versäumt einen dazu passenden
Hinweis / Link zu der alleinig hier in dieser Mail
stehenden Begründung
unter zu bringen.
Ich schäme mich deswegen geradezu. Ganz
schrecklich ist das ...
Auch war ich bemüht in diesem Schreiben per Mail
eine klare und offene Wortwahl zu finden, nebst
möglicherweise sachdienlichen Informationen.
Gewissermaßen als Mensch-Mensch-Kommunikation. Und
sehen wir es doch einfach sachlich. Entweder bin
ich eine "schizotype Persönlichkeitsstörung", wie
in dem "Gutachten"
( = in Anführungszeichen ) so
diagnostiziert. Und / oder möglicherweise auch ein
'Aspie'. Vielleicht sogar im hoch-funktionalen
Autismus-Spektrum. Und als Sozialarbeiter*in
sollten Sie in Ihrem Beruf als Berufung doch schon
ein gewisses Maß an Duldungsfähigkeit besitzen.
Schon, um nicht einem frühzeitigem "Burn-Out"
anheim zu fallen. Ich tippe nur so vor mich hin.
Parte de "Betrachtungen
aus dem Mülleimer der Nation" !
Zudem bekommen Sie postalisch auch noch ein
Schreiben, gewissermaßen mit der Würze des Ganzen
sogar in Kürze auf zwei Seiten. Wegen der von
Ihnen geforderten Schweigepflichtsentbindung !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20230814_antrag_hinweis_drv_dkv.pdf
]
Und
in dem Briefumschlag finden Sie auch eine am
heutigen Tag in diesem Schreiben neu verfasste und
aktualisierte Antragstellung. Zugeben. Recycelt.
Sozusagen aus der Tonne wieder hervor geholt und
als Erinnerungsstütze und 'Refreshment' zu Ihrem
geschätzten Werturteil bei Ihnen neu eingereicht.
Ergänzt mit einer wirklich in sich schlüssigen
Begründung. Nur so für das Gericht geschrieben.
Und das ist also wirklich besser als eine neue
Untätigkeitsklage beim SG in Speyer einzureichen.
Meinen Sie nicht auch ?!
Sie sollten das wirklich aus der Sicht Ihrer
Kollegen beim Sozialgericht sehen. In der
'Entscheidungskompetenz' sind Sie da zuerst an der
Reihe. Die haben auch erst Mal mit dem 'Splitting'
meiner letzten Klage / Beschwerde beim LSG in RLP
wirklich genug und reichlich zu tun.
Und
Sie müssen entschuldigen. Ich schaffe diesen
Schriftverkehr mit euch 'Jungs und Mädels' vom Amt
echt nicht mehr anders, genauso wenig wie auch den
doch recht einschläfernden Schriftwechsel mit den
hoch verehrten und allseits geehrten Richter*innen
beim Sozialgericht. Es macht mich einfach krank.
Und da können Sie sich wirklich noch glücklich
schätzen. Bei Ihnen, also Sozialamt und Jobcenter
im Landkreis Kusel gleichermaßen, schlaffe ich nur
noch ab. Kein Esprit. Ich finde da fehlt total der
Pepp. Das kann man dann doch keinem Leser, und
schon gar nicht den Leserinnen, zumuten und dann
gleichzeitig dabei noch Tantiemen und
Bucheinnahmen verlangen.
Auch da sehe ich das mit diesem "anrechenbaren
Einkommen" ganz realistisch noch in weiter Ferne.
Zu meinem persönlichen Glück und Wohlbefinden
machen mir dagegen diese verbalen Ergüsse und
Genüsse im Umgang mit der Gerichtsbarkeit wieder
so richtig Spaß. Zenmäßig diesen 'Juristen' ab und
an eine Seite um die Ohren klatschen. 2 Züge im
voraus denken. Und entsprechend tippen.
Warten auf den nächsten Beschluss, ein Urteil "im
Namen des Volkes".
Vielleicht dann eine Beschwerde einlegen oder auch
Berufung. Warten.
Auch mal quengeln und drängeln. Oder ein paar
sinnige Fragen stellen.
Und irgendwann dann mit einem
kompetenten Rechtsanwalt den
berühmt-berüchtigten Arsch aufreißen.
Sehen Sie es also wirklich locker, Frau Mang. Und
ihr Menschen da beim Sozialamt !
Vielleicht erinnern Sie sich noch an unseren
Gesprächstermin in der Kreisverwaltung ?
Ich stelle meine Anträge, weiß was sich umzusetzen
lohnt. Und das tue ich dann auch !
Die von Ihnen
geforderte Schweigepflichtsentbindung.
Ja ! Die muss einfach so sein . . .
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_kusel_20230814_antrag_hinweis_drv_dkv_anlage.pdf
]
Das Schreiben finden Sie auch im Anhang dieser
Mail. Und sogar unterschrieben und ausgedruckt
bald bzw. irgendwann in Ihrem Briefkasten. Wenn
ich dann Lust habe diesen Marsch durch den Regen
zu wagen.
Das bisher letzte Schreiben der DKV betreffend dem
Basistarif in einer 'privaten' KV !
[ Siehe das PDF als Scan im
Anhang dieser Mail ! ]
Und hier auch die notwendigen für die DKV
erforderlichen Angaben eines Zahnarzt bzw. Arztes
...
[
Siehe die PDF als Scan im Anhang
dieser Mail ! ]
Mein
Schreiben an die DKV deswegen mit Datum vom
13.08.2023 ...
[ Siehe das PDF im
Anhang dieser Mail ! Bzw.
die Datei online ? + ! ]
INDEX
Zu Ihrer
Kenntnisnahme, Herr
Körbel !
[ A ] Sozialamt
Krankenversicherung
[ B
] HINWEIS
ZWANGSVERRENTUNG
[ C
] ERINNERUNG
ANTRAGSTELLUNG ( Antragstellung
aktualisiert ) ....
[ D ] Mahnungen
Frau
Maren Grunwald [ >>> ] +
Frau Silvia Mang [ >>> ]
[ E ] Appendix
[
HINWEIS
u.A.
Gemeinwohlkompetenz,
Verfassung
RLP, Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst',
Datenverkehr via Mail ]
Vordruck
für bzw. die Untersuchung von Arzt +
Zahnarzt : Ja. Das kommt. Da bin ich
mit der Sachbearbeiterin Fr. Silvia
Mang [ Sozialamt der Kreisverwaltung
Kusel <silvia.mang@kv-kus.de>
( Tel. 06381/424-337 ) ] im Rahmen
der Gesundheitshilfe bzw.
Krankenversorgung schon im Dialog.
Ohne einen Behandlungsschein,
bereits beantragt, brauche ich nun
wirklich nicht bei einem Arzt bzw.
meiner Zahnärztin aufzulaufen.
Das funktioniert nicht bei dem
Status Hartz V bzw. Bürgergeld !
Gerade auch im Interesse des Arztes
muss dabei erst einmal die
Kostenübernahme geklärt sein.
Das sollten wir wirklich tun, damit ich auch Zeit
nah zu einer Krankenversicherung komme.
Klären
Sie mich da bitte auf. Ja. Ich benötige Aufklärung, so
auch Auskunft und Beratung.
Und gegebenenfalls auch einmal einen rechtsgültigen
Bescheid. Innerhalb angemessener Frist !
Das können Sie, werter Herr RFL A. Körbel
vom Team M & I, gerne überprüfen. Das stimmt !
[
III ]
In dem Zusammenhang auch ein paar möglicherweise
hilfreiche Hinweise !
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter /
Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft
auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz
unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen u.A. §
826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich
Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!
[ D ]
:
ANTRAGSTELLUNG :
[ I ] Ich
beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der
UN-BRK".
Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der
UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und passend dazu einen so von mir bezeichneten
'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten'
von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der
Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich diese
Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann
benötige ich die Auszahlung der bereits beim 'Jobcenter
Landkreis Kusel' beantragten 5.000 €.
Dazu vorab natürlich - ebenso zum frühst möglichen
Termin - unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen
schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise diesbezüglich in dem Zusammenhang auf meine
damalige Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw.
per Mail vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den
Schriftverkehr der letzten 31 Monate mit dem Träger der
Grundsicherung - Hartz IV / SGB II - 'Jobcenter
Landkreis Kusel', und die nach dem psychologischen
"Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] doch recht
eindeutige Rechtslage !
In dem Zusammenhang mit
dieser "multidisziplinären Bewertung im Sinne der
UN-BRK" beantrage ferner ich die vollständige
Kostenübernahme zwecks Erstellung eines privat in
Auftrag gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und
Feststellung meiner teilweise vorhandenen
Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw.
Berufsunfähigkeit".
Und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen
Besonderheiten [ ~ Behinderung ].
Und [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die
Abschrift ] des 'Begutachtungstermin 11.11.2020 ( AZ PD
2020-019 ) !
Auch das wurde schon mehrfach beantragt, so auch von
Dipl.Psych. Niko Janzen, beim 'Jobcenter' beantragt.
Ebenfalls ohne Reaktion oder gar eine schriftliche
Stellungnahme seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' .
. .
[ II ] Wie
bereits dem Träger der Grundsicherung im Rahmen SGB II
seit 2019 mehrfach mitgeteilt benötige ich nunmehr
umgehend eine 'Kostenübernahmeerklärung' wegen eines so
bezeichneten 'Forderungsmanagement' gegenüber meiner EX
!
Siehe : http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_mahntitel.pdf :
Das ist nun wirklich akut und dringend, und muss wegen
der verpflichtend bestehenden Notwendigkeit einen
Rechtseinwalt bei diesem zu erhebenden Mahntitel [ =
Amtsgericht Meyen + https://agmy.justiz.rlp.de/de/mahngericht ] zwecks
Eintreibung nachweisbar bestehender Forderungen [ http://www.volcansolymar.org/ley02/civil/transferencia_herencia.pdf ] und
der hierzulande geltenden 3-Jahres-Frist bei privaten
zivilrechtlichen Forderungen spätestens bis zum
15.08.2022 spruchreif erledigt sein !
Da es sich nicht nur um 'Eigentum', sondern auch um mein
Erbe, handelt findet Art. 14 GG dabei eindeutig
Anwendung.
Als Hinweis zum Umfang der Forderung verweise ich auf
das Schreiben [ per Mail ] an's 'Jobcenter Landkreis
Kusel' :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20
220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html#antrag
: BEGRÜNDUNG : Als
Begründung verweise ich auf die Ihnen doch sicher
bekannte Rechtslage hierzulande !
National und auch international, sofern die BRD durch
völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran
gebunden ist.
Und das sollten wir wirklich doch einfach
mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls
ausführendes Organ.
Sehen Sie das doch einfach in
direktem Zusammenhang mit dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .
Ja wirklich. Das
erscheint als geeignetes Regulativ bei der in
früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht
es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und
dem Wohlergehen des Volkes und auch des
einzelnen Individuum entsprechend
ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit
gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das
seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert.
Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des
Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es
somit letztlich nur, das „öffentliche
Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu
verwirklichen. So heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung über den Freistaat
Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die
Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] :
Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht
gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen,
die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen
und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es
dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der
'Pflicht zur Verfassungstreue im
öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das
ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem
'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit
etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung
treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung
von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse
und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so
die grundlegenden Wertigkeiten der Staats -
und Gesellschaftsordnung in Deutschland als
ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich
verbindlich für alle Menschen und gerade auch
den Bürger so bestimmten Sozialstaat.
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !