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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 4/489 + 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 10.10.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8644 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Mensch !



: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialamt_20241010_mahnung_kostenerstattung_behandlungsscheine.html ]
[ I ]
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf ...
[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
+ KOSTENPAUSCHALE
Kostenübernahmeerklärung. Haben Sie sich da schon zu einem Entschluß durch ringen können ?!

Das war meine bzw. die doch eigentlich wesentliche Frage in meinem Schreiben vom 06.10.2024 !!! + !
Ihre Erwiderung vom 10.10.2024 dazu im Abschnitt [ III ] dieses Schreiben !
Das mit dieser Kostenübernahmeerklärung zur Vorlage bei einem Allgemein-Arzt bringe ich schon seit Monaten bei Ihnen zur Sprache. Leider bisher ohne Erfolg. Und seitdem wird dieses Thema / also dieser so geforderte Rechtsanspruch ( betreffend einer vollständigen Übernahme der Kosten wegen dem von der DKV geforderten und von der DKV nur zu einem geringen Anteil übernommenen Kosten für einen Anamnesebogen )
von Ihnen seitdem mit einer eigentlich bewundenswerten Hingabe nicht klar artikuliert.
Sie haben jetzt 2 Wochen Zeit dieses in einem schriftlichen Bescheid ( unter Angabe der Gründe für Ihre bisherige Weigerung ) zu tun !
Wie Ihnen schon mehrfach mitgeteilt - und so auch schon zig Mal in der Vergangenheit angemahnt - ist diese Behandlung, sprich diese Untersuchung zwecks Erstellung eines Anamnesebogen, nicht im Bereich der Krankenversorgung / Gesundheitshilfe zu werten. Auch ist der Arzt seitens der so ihm / ihr verbindlich zugeordneten Regularien verpflichtet vorab die Kostenerstattung zu klären. Ich erwarte also, um nun endlich nach nicht ganz 5 Jahren
( im dauernden Leistungsbezug ) in den Genuss eines so ja gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherungsschutz zu kommen, diese Übernahmeerklärung der vollständigen Kostenübernahme für den von der DKV geforderten ganzheitlichen Untersuchung ( ~ Anamnesebogen ) !!!
Den schriftlichen ausreichend begründeten Bescheid dazu bitte innerhalb angemessener Frist !
[ 2 ] BEHANDLUNGSSCHEIN Physiotherapeutin ( etc. usw. pp )
Der Termin wegen meiner schon lang anhaltenden Schmerzen im Rücken, ist nicht wie fehlerhaft in meinem Schreiben vom 06.10.2024 angegeben am 14.20.2024 ! Sondern natürlich am 14.10.2024 !!! Und das - ebenso die Notwendigkeit eines Behandlungsschein - hatte ich Ihnen auch schon rechtzeitig vorab mitgeteilt. Leider bis zum heutigen Tag kein nettes Schreiben mit entsprechendem Inhalt in meinem Briefkasten.
Wie ich nun bei Ihrem Schreiben mit Datum vom 10.10.2024 ((( siehe dazu Abschnitt [ III ] ))) zu meinem persönlichen Bedauern feststellen muss wird diese Behandlung ohne Angabe so zulässiger Gründe von Ihnen gänzlich verweigert !
Ich muss mich dagegen auf das Schärfste verwehren. Wie Ihnen bekannt habe ich diese Schmerzen nun schon längere Zeit.
Eine Massagebehandlung ist ( anzunehmend ) die einzige Handhabung, welche dabei zu mindestens Linderung und so langfristig Abhilfe verspricht. Und aus den Ihnen bekannten Gründen ((( ~ Autismo = Mensch mit Behinderung + ich habe nun wirklich keinerlei Lust auf 'Fleischbeschau' und allzu intensiven Kontakt mit irgendwelchen mir nicht bekannten und von mir akzeptierten Ärzten - oder anderen Individuen !!! ))) und sicherlich auch aus diesen doch eher weltanschaulichen Gründen bejahe ich eine Krankenversorgung / Behandlung und Gesundheitshilfe durch die Psychotherapeutin meiner Wahl in Altenglan.
Auch dazu erwarte ich einen schriftlichen ausreichend begründeten Bescheid innerhalb angemessener Frist !
Und schauen Sie wirklich zu, dass ich am Samstag den Behandlungsschein bei mir im Briefkasten habe.
Ansonsten sehe ich mich genötigt auch hier die Kostenübernahme seitens des Sozialamt einzufordern !
Und bitte vermerken Sie in Ihrem Bescheid auch gleich warum bisher eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten wegen diesen anzunehmend schon chronisch depressiven Anwandlungen meiner Person ebenso verweigert wurde.
Und wenn Sie einmal dabei sind, werte Frau Rumpf, können Sie den gleichen / artverwandten Sachverhalt auch wegen dem schlichweg ignorierten Behandlungsschein 
meiner bei Ihnen mehrfach zur Sprache gebrachten Sehschwäche ( altersbedingt ) und dem doch recht nervigen Hautausschlag gleich mit in diesem Bescheid erklären.
Sehen Sie es einfach sachlich !
Ihr - ganz allgemein - habt seit der doch recht eigenwilligen Handhabung bei der Handhabung des 'sozio-kulturellen Existenzminimum' durch das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel und Frau Mang nun wirklich 100% bei mir verschissen !
In meinem letzten Schreiben erwähnte ich eine mündliche Verhandlung beim LSG RLP !!! + !
Verstehen Sie das bitte also als ganz allgemein und konstruktiv geäußerte Systemkritik in Gänze !
[ II ]
Wie in Ihrem Schreiben vom 10.10.2024 ( siehe Abschnitt [ III ] angegeben : » Ich hatte Ihnen eine Entbindung von der Schweigepflicht übersandt mit der Bitte diese unterschrieben zurückzusenden. Durch Vorlage dieser bei der DKV könnten unter Umständen Unklarheiten unmittelbar mit den dortigen Mitarbeitern besprochen werden. «
Uuups ! Entweder ist das bereits auf dem Postverkehr auf der Strecke geblieben !?
Oder aber ich kann diese Schweigepflichtsentbindungserklärung nicht in meinen Unterlagen finden.
Egal. Schicken Sie mir das - bitte - einfach noch einmal zu.
Ich werde es Ihnen dann umgehend wieder zurück senden !
By the way ! In meinem letzten Schreiben erwähnte ich den Hinweis der Richterin beim Landesozialgericht wegen des fehlenden Krankenversicherungsschutz einen so benannten 'Überprufungsantrag' bei der AOK zu stellen. Das klärt sich da !
[ III ]
Sehr geehrte MitarbeiterInnen des Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel ...
Und das dann noch im Landkreis Kusel. Und auch gemeinsam mit diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel'.
Wegen der Zuständigkeitskompetenzen verweise in dem Zusammenhang auf die bereits anhängigen Widerspruchsverfahren.
Am 10.10.2024 um 09:36 schrieb Rumpf Manuela:
Guten Tag Herr Wagener,
mit Schreiben vom 26.09.2024 habe ich Ihnen bereits den Behandlungsschein zur Erstellung eines Anamnesebogens übersandt.
Laut Mitteilung der DKV wurden Sie im Zusammenhang mit dem von Ihnen gestellten Antrag auf Aufnahme ins Versicherungsverhältnis mit Schreiben vom 17.11.2023 um Vorlage verschiedener Unterlagen gebeten. Dieser Aufforderung kamen Sie bis dato nicht nach, so dass der Antrag seitens der DKV storniert wurde.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet sind, die zur Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch erforderlichen Unterlagen (Nachweise, Bestätigungen, Erklärungen und Ähnliches) vorzulegen.
Solange Ihr Anspruch auf Aufnahme bei der DKV nicht geklärt ist, können unsererseits -wie bereits mehrfach besprochen- lediglich die Kosten der Notfallbehandlung übernommen werden.
Ich empfehle Ihnen daher dringlichst die entsprechenden Unterlagen bei der DKV vorzulegen.
Ich hatte Ihnen eine Entbindung von der Schweigepflicht übersandt mit der Bitte diese unterschrieben zurückzusenden. Durch Vorlage dieser bei der DKV könnten unter Umständen Unklarheiten unmittelbar mit den dortigen Mitarbeitern besprochen werden.
Was die Behandlung beim Physiotherapeuten betrifft, kann hier leider keine Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe erfolgen. Allerdings kann ich Ihnen einen Behandlungsschein für den Orthopäden ausstellen, da ein Facharzt bei starken Rückenschmerzen sicherlich der richtige Ansprechpartner wäre.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ein solcher heute noch versandt werden soll.
Viele Grüße
i.A. Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
www.landkreis-kusel.de
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




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