Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialamt_20241010_mahnung_kostenerstattung_behandlungsscheine.html
]
[ I ]
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf ...
[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
+ KOSTENPAUSCHALE
Kostenübernahmeerklärung. Haben Sie sich da
schon zu einem Entschluß durch ringen können ?!
Das war meine bzw. die doch eigentlich wesentliche Frage in
meinem Schreiben
vom 06.10.2024 !!! + !
Ihre Erwiderung vom
10.10.2024 dazu im Abschnitt [ III ] dieses Schreiben !
Das mit dieser Kostenübernahmeerklärung zur Vorlage bei
einem Allgemein-Arzt bringe ich schon seit Monaten bei Ihnen
zur Sprache. Leider bisher ohne Erfolg. Und seitdem wird
dieses Thema / also dieser so geforderte Rechtsanspruch (
betreffend einer vollständigen Übernahme der Kosten wegen
dem von der DKV geforderten und von der DKV nur zu einem
geringen Anteil übernommenen Kosten für einen Anamnesebogen
) von Ihnen seitdem mit einer eigentlich
bewundenswerten Hingabe nicht klar artikuliert.
Sie haben jetzt 2 Wochen
Zeit dieses in einem schriftlichen Bescheid ( unter Angabe
der Gründe für Ihre bisherige Weigerung ) zu tun !
Wie Ihnen schon mehrfach mitgeteilt - und so auch schon zig
Mal in der Vergangenheit angemahnt - ist diese Behandlung,
sprich diese Untersuchung zwecks Erstellung eines
Anamnesebogen, nicht im Bereich der Krankenversorgung /
Gesundheitshilfe zu werten. Auch ist der Arzt seitens der so
ihm / ihr verbindlich zugeordneten Regularien verpflichtet
vorab die Kostenerstattung zu klären. Ich erwarte also, um
nun endlich nach nicht ganz 5 Jahren ( im dauernden Leistungsbezug ) in den Genuss eines so ja gesetzlich
verpflichtenden Krankenversicherungsschutz zu kommen, diese
Übernahmeerklärung der vollständigen Kostenübernahme für den
von der DKV geforderten ganzheitlichen Untersuchung ( ~
Anamnesebogen ) !!!
Den schriftlichen ausreichend begründeten Bescheid dazu
bitte innerhalb angemessener Frist !
[
2 ] BEHANDLUNGSSCHEIN Physiotherapeutin (
etc. usw. pp )
Der Termin wegen meiner schon lang
anhaltenden Schmerzen im Rücken, ist nicht wie
fehlerhaft in meinem Schreiben vom 06.10.2024
angegeben am 14.20.2024 ! Sondern natürlich am
14.10.2024 !!! Und das - ebenso die
Notwendigkeit eines Behandlungsschein - hatte
ich Ihnen auch schon rechtzeitig vorab
mitgeteilt. Leider bis zum heutigen Tag kein
nettes Schreiben mit entsprechendem Inhalt in
meinem Briefkasten.
Wie ich nun bei Ihrem Schreiben mit
Datum vom 10.10.2024 ((( siehe dazu Abschnitt [
III ] ))) zu meinem persönlichen Bedauern
feststellen muss wird diese Behandlung ohne Angabe
so zulässiger Gründe von Ihnen gänzlich verweigert
!
Ich muss mich dagegen auf das Schärfste
verwehren. Wie Ihnen bekannt habe ich diese
Schmerzen nun schon längere Zeit.
Eine Massagebehandlung ist ( anzunehmend ) die
einzige Handhabung, welche dabei zu mindestens
Linderung und so langfristig Abhilfe
verspricht. Und aus den Ihnen bekannten
Gründen ((( ~ Autismo = Mensch mit Behinderung
+ ich habe nun wirklich keinerlei Lust auf
'Fleischbeschau' und allzu intensiven Kontakt
mit irgendwelchen mir nicht bekannten und von
mir akzeptierten Ärzten - oder anderen
Individuen !!! ))) und sicherlich auch aus
diesen doch eher weltanschaulichen Gründen
bejahe ich eine Krankenversorgung / Behandlung
und Gesundheitshilfe durch die
Psychotherapeutin meiner Wahl in Altenglan.
Auch dazu erwarte ich einen schriftlichen ausreichend
begründeten Bescheid innerhalb angemessener Frist !
Und schauen Sie wirklich zu, dass ich am Samstag den
Behandlungsschein bei mir im Briefkasten habe.
Ansonsten sehe ich mich genötigt auch hier die
Kostenübernahme seitens des Sozialamt einzufordern !
Und bitte vermerken Sie in Ihrem Bescheid auch gleich warum
bisher eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten wegen
diesen anzunehmend schon chronisch depressiven Anwandlungen
meiner Person ebenso verweigert wurde.
Und wenn Sie einmal dabei sind, werte Frau Rumpf, können Sie
den gleichen / artverwandten Sachverhalt auch wegen dem
schlichweg ignorierten Behandlungsschein meiner bei Ihnen mehrfach zur Sprache gebrachten
Sehschwäche ( altersbedingt ) und dem doch recht nervigen
Hautausschlag gleich mit in diesem Bescheid erklären.
Sehen Sie es einfach
sachlich !
Ihr - ganz allgemein - habt seit der doch recht
eigenwilligen Handhabung bei der Handhabung des
'sozio-kulturellen Existenzminimum' durch das Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel und Frau Mang nun wirklich 100% bei
mir verschissen !
In meinem letzten Schreiben erwähnte ich eine mündliche
Verhandlung beim LSG RLP !!! + !
Verstehen Sie das bitte also als ganz allgemein und
konstruktiv geäußerte Systemkritik in Gänze !
[ II ]
Wie
in Ihrem Schreiben vom 10.10.2024 ( siehe
Abschnitt [ III ] angegeben : » Ich hatte Ihnen eine Entbindung von
der Schweigepflicht übersandt mit der Bitte diese
unterschrieben zurückzusenden. Durch Vorlage dieser bei der
DKV könnten unter Umständen Unklarheiten unmittelbar mit den
dortigen Mitarbeitern besprochen werden. «
Uuups ! Entweder ist das bereits auf dem
Postverkehr auf der Strecke geblieben !?
Oder aber ich kann diese
Schweigepflichtsentbindungserklärung nicht in
meinen Unterlagen finden.
Egal. Schicken Sie mir das - bitte -
einfach noch einmal zu.
Ich werde es Ihnen dann umgehend wieder zurück
senden !
By the way ! In meinem letzten Schreiben erwähnte
ich den Hinweis der Richterin beim
Landesozialgericht wegen des fehlenden
Krankenversicherungsschutz einen so benannten
'Überprufungsantrag' bei der AOK zu stellen. Das
klärt sich da !
[ III ]
Sehr geehrte MitarbeiterInnen des
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel ...
Und
das dann noch im Landkreis Kusel. Und auch
gemeinsam mit diesem 'Jobcenter Landkreis
Kusel'.
Wegen der Zuständigkeitskompetenzen verweise in
dem Zusammenhang auf die bereits anhängigen
Widerspruchsverfahren.
Am 10.10.2024 um 09:36 schrieb
Rumpf Manuela:
Guten Tag Herr Wagener,
mit Schreiben vom 26.09.2024 habe ich Ihnen bereits den
Behandlungsschein zur Erstellung eines Anamnesebogens
übersandt.
Laut Mitteilung der DKV wurden Sie im Zusammenhang mit dem
von Ihnen gestellten Antrag auf Aufnahme ins
Versicherungsverhältnis mit Schreiben vom 17.11.2023 um
Vorlage verschiedener Unterlagen gebeten. Dieser
Aufforderung kamen Sie bis dato nicht nach, so dass der
Antrag seitens der DKV storniert wurde.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 60 Erstes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet sind, die zur
Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch
erforderlichen Unterlagen (Nachweise, Bestätigungen,
Erklärungen und Ähnliches) vorzulegen.
Solange Ihr Anspruch auf Aufnahme bei der DKV nicht geklärt
ist, können unsererseits -wie bereits mehrfach besprochen-
lediglich die Kosten der Notfallbehandlung übernommen
werden.
Ich empfehle Ihnen daher dringlichst die entsprechenden
Unterlagen bei der DKV vorzulegen.
Ich hatte Ihnen eine Entbindung von der Schweigepflicht
übersandt mit der Bitte diese unterschrieben zurückzusenden.
Durch Vorlage dieser bei der DKV könnten unter Umständen
Unklarheiten unmittelbar mit den dortigen Mitarbeitern
besprochen werden.
Was die Behandlung beim Physiotherapeuten betrifft, kann
hier leider keine Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe
erfolgen. Allerdings kann ich Ihnen einen Behandlungsschein
für den Orthopäden ausstellen, da ein Facharzt bei starken
Rückenschmerzen sicherlich der richtige Ansprechpartner
wäre.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ein solcher heute noch versandt
werden soll.
Viele Grüße
i.A. Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
www.landkreis-kusel.de
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:
https://landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!