| Betreff: | AZ 4/489 : /// ANTRAGSTELLUNG +++ MAHNUNG ZAHLUNG + ANTRAG Zusätzliche Kosten des Zahlungsverkehr \\\ |
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| Datum: | Tue, 27 Aug 2024 09:57:02 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, Frau Maren Grunwald <Maren.Grunwald@kv-kus.de> |
Hallo SachbearbeiterInnen c / o
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel im Landkreis Kusel
!
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald
...
ZAHLUNG und somit Sicherstellung des
sozio-kulturellen Existenzminimum
Warum & Wieso das immer noch nicht
geklappt hat ? + !
Siehe in dem Zusammenhang den dazu
passenden Beleg vom heutigen Tag :
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes
Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
§ 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und
Direktzahlung
§ 44a Vorläufige Entscheidung
(1) Über die Erbringung von Geldleistungen ist
vorläufig zu entscheiden, wenn die
Voraussetzungen des § 41 Absatz 2, 3 und 3a
feststehen und
1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen
des Anspruchs auf Geldleistungen voraussichtlich
längere Zeit erforderlich ist und die weiteren
Voraussetzungen für den Anspruch mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde
nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe
voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Bewilligungsbescheid mit Datum
vom 15.08.2023 : Ich verweise auf den noch
innerhalb der gesetzlichen Frist postalisch zu
erwartenden Widerspruch gegen den
offensichtlich in der Berechnung des Mietzins
fehlerhaften Bewilligungsbescheid.
Und Ja ! Dabei handelt es wirklich
nur um die ( vollständige ) Sicherung und
natürlich Absicherung des sozio-kulturellen
Existenzminimum. Bzw. : Bedanken Sie sich da
doch bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und
des Sozialgericht für die hingebungsvolle
Untätigkeit. Und die dadurch so geschaffene und
wirklich nur eindeutige Gesetzes - und auch
Rechtsgrundlage.
Soweit sind die Unterlagen jetzt vollständig,
Frau Maren Grunwald ? + !
Da wünsche ich uns, also eigentlich nur mir, noch
einen schönen Tag ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ sozialamt_20240827_antrag_zahlung-mahnung_antrag-kosten-bankgebuehren.html
]
FRAGE : Haben Sie sich schon mit Ihren
Kollegen wegen dieser Eingliederungshilfe in
Verbindung gesetzt ?!
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!