Hallo
SachbearbeiterInnen c / o Sozialamt der Kreisverwaltung
Kusel im Landkreis Kusel !
Sehr
geehrte Frau Maren Grunwald ...
Im ANHANG der Mail die von Ihnen nun zusätzlich
noch geforderten Unterlagen und Angaben.
2 Schreiben :
dkv_20230718_in_bestatigung_anmeldung_scan.pdf
dkv_20231116_antrag_pkv_basistarif.pdf
Warum & Wieso das immer noch nicht geklappt
hat ? + !
= sozialamt_20240610_termin_kosten_scheine.html
=
Fragen Sie da doch einfach Ihre Kollegin, Frau
Manuela Rumpf.
Ich warte da immer noch auf eine
Bescheinigung betreffend der vollständigen
Kostenübernahme bei dem von der DKV geforderten
Anamnesebogen. Ohne diese Bescheinigung wird es
einfach bei einem Arzt ganz praktisch nicht
funktionieren !!!
Bewilligungsbescheid mit Datum
vom 15.08.2023 : Ich verweise auf den noch innerhalb
der gesetzlichen Frist postalisch zu erwartenden Widerspruch
gegen den offensichtlich in der Berechnung des
Mietzins fehlerhaften Bewilligungsbescheid.
Und Ja ! Dabei handelt es wirklich
nur um die ( vollständige ) Sicherung und
natürlich Absicherung des sozio-kulturellen
Existenzminimum. Bzw. : Bedanken Sie sich da doch
bitte bei Ihren Kollegen vom Jobcenter und des
Sozialgericht für die hingebungsvolle Untätigkeit.
Und die dadurch so geschaffene und wirklich nur
eindeutige Gesetzes - und auch Rechtsgrundlage.
Soweit sind die Unterlagen jetzt vollständig, Frau
Maren Grunwald ? + !
Da wünsche ich uns, also eigentlich nur mir, noch
einen schönen Tag ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240820_antragstellung_unterlagen_dvk_hinweis_widerspruch.html
]
FRAGE : Haben Sie sich schon mit Ihren
Kollegen wegen dieser Eingliederungshilfe in
Verbindung gesetzt ?!
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!