Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240805_mahnung_zahlungsaufforderung.html
]
Bei Durchsicht meiner Kontounterlagen musste ich
leider feststellen, dass die Zahlung Juli, so
auch nicht August 2024, auf meinem Konto
verbucht wurde. Ich hatte diese Zahlung als
Überbrückung bis zur Klärung der fachlichen
Zuständigkeiten durch die Gerichtsbarkeit
bereits bei Frau Mang am Anfang des vergangenen
Monats gestellt.
Betreffend der von Ihnen bereits im Februar 2024
widerrechtlich geforderten Antragstellung wegen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach den §§41 ff SGB XII verweise ich auf die
verschiedenen Telefonate, den Schriftverkehr,
die Ihnen seit letzten Monat rechtzeitig ujnd
vollständig nunmehr zur Verfügung stehenden
Antragsunterlagen, und natürlich auch die
Schreiben wegen Mahnung und
Zahlungsaufforderung.
Achja. Ich erhebe hiermit eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie, und Ihre
Vorgesetzten, welche diese Handhabung Ihrer
Person schließlich zu verantworten haben..
Lange Rede / Kurzer Sinn :
[ II ] Aufforderung zwecks
sofortiger Zahlung der ausstehenden Leistung !
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern und gerade auch um weitere unnötige
Kosten zu vermeiden benötige ich von Ihnen die
umgehende / sofortige Überweisung der ausstehenden
Leistungen seitens des Jobcenter Landkreis Kusel im Rahmen
dieses im heutigen Neusprech so genanntem
'Bürgergeld' zu Gunsten meiner Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die
prompte Handhabung der Angelegenheit.
: P S :
ANTRAGSTELLUNG / HINWEIS
Hiermit mache
ich die durch Sie verursachten zusätzlichen
Kosten des Zahlungsverkehr geltend.
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!