Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240724_antragstellung_hinweis_zahlungsaufforderung.html
]
[ I ] Antragstellung 'Sicherung des
sozio-kulturellen Existenzminimum' !
Die von Ihnen nun schon mehrfach
geforderten Unterlagen werden Morgen im
Briefkasten sein ...
Siehe in dem Zusammenhang auch das Schreiben / die
Mahnung des Internetanbieter Inexio im Anhang der
Mail.
Vorab habe ich ja schon die geforderten
Kontoauszüge rückwirkend bis 7/2023 bei Ihnen in
der Kreisverwaltung persönlich eingereicht. So
haben Sie ja auch den Nachweis der unstrittig
bestehenden 'Mittellosigkeit'.
Ich bitte Sie also - fordere geradezu - um die
umgehende / sofortige Überweisung der ausstehenden
Leistungen !!!
Wie Ihnen sicherlich bekannt - so jedenfalls die
Auskunft der Mitarbeiterin bei der Sparkasse Kusel
- werden von diesem Bankinstitut kostenlos nur
Ausszüge der vergangenen 3 Monate erstellt.
Nachweise vorab werden mit 5 € mtl berechnet !!!
Wie Ihnen bereits am 04.07.2024 per
Mail mitgeteilt, und so ja eigentlich schon
spätestens vorab seit dem 02.02.2024 [ = Tag Ihrer ersten
Aufforderung an meine Person einen Antrag auf
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zu stellen ! = ] durch
das doch erstklassig funktionierende Zusammenspiel
der zwei Leistungsträger im Landkreis Kusel
bekannt, wurde vom Jobcenter Landkreis Kusel das
so benannte Bürgergeld zum Juli 2024 nicht überwiesen.
Ich nehme an, dass es mit einem rückwirkenden
Leistungsbescheid mit Datum vom 22.04.2024 ( >
Frau Lena Joas ) zusammenhängt. Dabei wurde
anscheinend ein Widerspruch mit Datum vom mit
Schreiben vom 28.04.2024 ( formal korrekt auch
postalisch mit Unterschrift und fristgerecht
eingereicht ) gegen den rückwirkenden
Aufhebungsbescheid vom 22.04.2024 bewusst
ignoriert.
Siehe in dem Zusammenhang das Schreiben Online
verfügbar unter :
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf
( 7 Seiten )
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid_briefkopf.pdf
( 1 Seite )
Leider hat das Jobcenter bisher
nicht auf diesen wirklich ausreichend begründeten
Widerspruch reagiert und Juli 2024 die Leistungen
nicht überwiesen. Insoweit wird dann erneut, also
eigentlich die ganz normale Handhabung seit Januar
2021 seitens der Verantwortlichen hier im
Landkreis Kusel, ein Widerspruchsverfahren
verweigert. Und somit natürlich dann auch die bis
auf Hartz V / Bürgergeld
[ § 39 SGB II
] ansonsten generell geltende 'aufschiebende
Wirkung' bei einem Widerspruchsverfahren und
gegebenenfalls einer daraus resultierenden
gerichtlichen Auseinandersetzung. Diese Handhabung
ist so ja im Landkreis Kusel beim
Kreisrechtsausschuss keinesfalls ein Einzelfall
und eigentlich - zu mindestens bei meiner Person -
ja die Regel.
SIEHE auch : § 39 SGB I
Ermessensleistungen
(1) Sind die Leistungsträger
ermächtigt, bei der Entscheidung über
Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln,
haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der
Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen
Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf
pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein
Anspruch.
(2) Für Ermessensleistungen gelten die
Vorschriften über Sozialleistungen, auf die ein
Anspruch besteht, entsprechend, soweit sich aus
den Vorschriften dieses Gesetzbuchs nichts
Abweichendes ergibt.
Aufschiebende Wirkung Widerspruch
Widerspruchsverfahren ...
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Aufschiebende+Wirkung+Widerspruch+Widerspruchsverfahren
Ein geltend gemachter Widerspruch hat
grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Das bedeutet,
dass der angefochtene VA nicht vollzogen werden
darf, bis über den Widerspruch bzw. den geltend
gemachten Rechtsbehelf rechtskräftig entschieden
worden ist. Diese aufschiebende Wirkung wird auch
als Suspensiveffekt bezeichnet.
https://www.verwaltungsrecht-ratgeber.de/verwaltungsrecht/rechtsschutz/aufschiebende-wirkung-des-widerspruchs-als-rechtsmittel
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/widerspruchsverfahren-43-aufschiebende-wirkung-eines-widerspruchs_idesk_PI434_HI12820732.html
https://www.juraforum.de/lexikon/aufschiebende-wirkung
https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/praesidialverwaltung/studium-und-lehre/qualitaet-und-recht/handreichungen/dateien/handreichung-3-widerspruchsverfahren-fakultaeten.pdf
Lange Rede / Kurzer Sinn :
[ II ] Aufforderung zwecks
sofortiger Zahlung der ausstehenden Leistung !
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern und gerade auch um weitere unnötige
Kosten zu vermeiden benötige ich von Ihnen die
umgehende / sofortige Überweisung der ausstehenden
Leistungen seitens des Jobcenter Landkreis Kusel im Rahmen
dieses im heutigen Neusprech so genanntem
'Bürgergeld' zu Gunsten meiner Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die
prompte Handhabung der Angelegenheit.
: P S :
Ich habe da noch Mal darüber nachgedacht ! Mit
Blick auf ein lfd. Berufungsverfahren beim LSG
RLP wegen einer multidiziplinären Bewertung im
Sinne der UN-BRK ist die Handhabung des Jobcenter Landkreis Kusel so (
eigentlich ) gar nicht zulässig.
Insoweit Ihre Handhabung des Sachverhalt, werte
Frau Grunwald, ebenso.
Haben Sie also bitte Verständnis, dass ich bisher
aus diesem Grund eine formal so vollkommen
widersprüchliche Antragstellung bei Ihnen
verweigert habe. Siehe in dem Zusammenhang meine
Argumentation bei dem Widerspruchsverfahren wegen
der Verweigerung der Zahlung des so benannten
'Bürgergeld' !
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!
| Betreff: | Ihr Rechnungsbetrag konnte nicht ausgeglichen werden |
|---|---|
| Datum: | Wed, 24 Jul 2024 09:28:18 +0200 (CEST) |
| Von: | Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de> |
| Antwort an: | Rechnungsstelle IONOS <noreply@ionos.de> |
| An: | arno@humanearthling.org |