Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240704_antragstellung_kosten-pkv_behandlungsscheine.html
]
[ I ] Antragstellung 'Sicherung des
sozio-kulturellen Existenzminimum'
Bei der Prüfung meines Kontostand
musste ich gestern am Bankautomaten feststellen,
dass vom Jobcenter Landkreis Kusel das so benannte
Bürgergeld ( + anscheinend ebenfalls die Mietzahlung ) nicht überwiesen
wurde. Ich nehme an, dass es mit einem rückwirkenden
Leistungsbescheid mit Datum vom 22.04.2024 ( >
Frau Lena Joas ) zusammenhängt. Dabei wurde
anscheinend ein Widerspruch mit Datum vom mit
Schreiben vom 28.04.2024 ( formal korrekt auch
postalisch mit Unterschrift und fristgerecht
eingereicht ) gegen den rückwirkenden
Aufhebungsbescheid vom 22.04.2024 bewusst
ignoriert.
Siehe in dem Zusammenhang das Schreiben Online
verfügbar unter :
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf
( 7 Seiten )
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid_briefkopf.pdf
( 1 Seite )
Leider hat das Jobcenter bisher nicht auf diesen
wirklich ausreichend begründeten Widerspruch
reagiert und Juli 2024 die Leistungen nicht
überwiesen. Insoweit wird dann erneut, also
eigentlich die ganz normale Handhabung seit Januar
2021 seitens der Verantwortlichen hier im
Landkreis Kusel, ein Widerspruchsverfahren
verweigert. Und somit natürlich dann auch die
'aufschiebende Wirkung' bei einem
Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls einer
daraus resultierenden gerichtlichen
Auseinanderstezung.
Diese Handhabung ist so ja im Landkreis Kusel beim
Kreisrechtsausschuss keinesfalls ein Einzelfall
und eigentlich - zu mindestens bei meiner Person -
ja die Regel.
Lange Rede / Kurzer Sinn :
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern benötige ich
die umgehende / sofortige Überweisung der
ausstehenden Leistungen zu Gunsten meiner
Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die
prompte Handhabung der Angelegenheit.
[ II ] Ihre Schreiben mit Datum vom
13.05. und 13.06.2024
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald ...
Sie als hierbei zuständige Sachbearbeiterin
sollten sich eigentlich der Tatsache bewusst sein,
dass ich meiner Mitwirkungspflicht in vollem
Umfang entsprochen habe. Auch habe ich - wie von
Ihnen angegeben - keinesfalls am 29.01.2024 einen
diesbezüglichen Antrag bei Ihnen gestellt. Die
Schwierigkeiten bei den jeweiligen Zuständigkeiten
liegt meines Erachten in der doch recht
eigenwilligen und so keinesfalls rechtlich
statthaften Einordung des Terminus
"Erwerbsfähigkeit".
Im Abschnitt [ I ] dieses Schreiben verweise ich
dabei auf einen Widerspruch mit entsprechenden
Begriffsdefinitionen zum Sachverhalt. Das klärt
gerade das Landessozialgericht RLP. Bis dahin
bitte ich Sie, so ebenfalls die Verantwortlichen
bei der Kreisverwaltung und im Landkreis Kusel um
Geduld.
Die Handhabung dabei wurde so schon vom SG Speyer
am 26.01.2024 ( S3 SO 113/23 ) als sog.
Verzögerungsrüge i.S.v. § 198 Abs. 3 Satz 1
Gerichtsverfassungsgesetz
(„Verfahrensverschleppung“) erfasst. In der Sache informiere ich, dass
die Gerichtsakte des Verfahrens S 3 SO 113/23 von
dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zu dem
dort anhängigen Verfahren L 3 AS 114/23 KL
beigezogen worden ist. Da geht es dann auch um
verschiedene auch schon seit einem Jahr anhängige
Berufungsverfahren.
Bis zur Klärung der Angelegenheit durch die ja
unstrittig dabei zuständige Sozialgerichtsbarkeit
bitte ich Sie um Geduld.
Und selbstverständlich werde ich den jeweiligen
Widerspruch zu Ihren Schreiben vom 13.05. und
13.06.2024 noch ausreichend begründet ( Keine
Angst. Das schaffe ich ganz in Kürze ! ),
postalisch und mit Unterschrift jeweils
fristgerecht erledigen.
[ II ] Ihre Schreiben mit Datum vom
13.05. und 13.06.2024
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf ...
Mein letztes Schreiben mit Dtum vom 10.06.2024.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240610_termin_kosten_scheine.html
]
Sie als hierbei zuständige
Sachbearbeiterin sollten sich eigentlich der
Tatsache bewusst sein, dass ich meiner
Mitwirkungspflicht in vollem Umfang entsprochen
habe. Auch habe ich - wie von Ihnen ja hinlänglich
durch den Scriftverkehr der vergangenen Monate
bekannt - mehrfach auf den dabei strittigen
Sachverhalt der Zuständigkeiten und der so formal
notwendigen Erforderniosse und Ihrer daraus
resultierenden Handhabunbg hingewiesen. Die
Schwierigkeiten bei den jeweiligen Zuständigkeiten
liegt meines Erachten in der doch recht
eigenwilligen und so keinesfalls rechtlich
statthaften EVerfahrensverschleppung durch die
Verantwortlichen im Landkreis Kusel bei
Kreisverwaltung ( Sozialamt ) und Landkreis (
Jobcenter ) gleichermaßen.
Im Abschnitt [ I ] dieses Schreiben verweise ich
dabei auf einen Widerspruch mit entsprechenden
Begriffsdefinitionen zum Sachverhalt. Das klärt
gerade das Landessozialgericht RLP. Bis dahin
bitte ich Sie, so ebenfalls die Verantwortlichen
bei der Kreisverwaltung und im Landkreis Kusel um
Geduld.
[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
Siehe mein Schreiben mit Datum vom 10.06.2024.
Und den Schriftverkehr vorab.
[
2 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte I
FRAGE : Haben Sie etwa kein Verständnis
dafür, dass ich wegen dieser ( anscheinend ja
schon chronischen ) Depression einen Facharzt
konsultieren will / muss. Ich sehe mich also
erneut genötigt den dafür erforderlichen
Behandlungsschein anzumahnen !
Auch für die Zahnärztin, ich erwähnte es ja, ist
eine Nachbehandlung und gerade auch wegen der
Kostenanalyse des Zahnersatz, und auf Grund des
alleinigen Verschulden von 'Jobcenter Landkreis
Kusel', ebenfalls im August notwendig.
Und auch bitte ich Sie nunmehr
nochmals meiner Forderung und dem bestehenden
Rechtsanspruch wegen einer ( vollständigen )
Kostenübernahme dieses von der DKV so geforderten,
und nur zum Bruchteil in einer anteiligen
Kostenpauschale bezahlten, 'ANAMNESEBOGEN' zu entsprechen.
Ich habe mich, wie bereits angegeben, mit mehreren
Mitarbeitern der jeweiligen Ärzte wegen dieser
Terminvereinbarung deswegen unterhalten. Nachdem ich erklärt habe, dass ich schon 20-30
Jahre nicht mehr bei einem Arzt in Behandlung war, und dass
es sich eben um eine Untersuchung und Bestätigung in Form
eines Anamnesebogen für eine Krankenversicherung handelt
wurde zumeist mit dem doch erheblichen Arbeits - und
Zeitaufwand argumentiert. Soweit ich das verstanden habe,
ist diese anteilige Finanzierung durch die DKV wirklich nur
ein Bruchteil der realen Kosten.
Ich muss da wirklich auf einen schriftlich begründeten
Bescheid von Ihnen bestehen !
[
3 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte II
Und lt. den
Unterlagen der DKV muss ich ja auch psychische
Defekte, welche sich möglicherweise dann in diesem
Basis-Tarif-PKV auswirken könnten, angeben und
dann ebenso bescheinigen lassen. Also incl.
eventueller Überweisung, und was sonst noch Alles
da an Untersuchungen vom Arzt verlangt wird, ist
das ja nun wirklich keine Kleinigkeit.
Bei unserem letzten Telefonat hatte ich Ihnen ja
zugesichert, dass ich mich dahinter klemmen werde.
Und 4⅓ ( ca. ) Jahre im Leistungsbezug ohne
Krankenversicherungsschutz ist ja schon eine
stramme Leistung.
Irgendwie scheint das ganze System dann nicht zu
funktionieren. Meinen Sie nicht auch, Frau Rumpf
?!
Mein Vorschlag dazu :
Ich melde mich da nun erst Mal ganz normal bei
einem allgemeinen Arzt zu einer
Generaluntersuchung an.
Das ist dann durch einen Behandlungsschein und
i.d.S. dann auch durch die Krankenkasse gedeckt.
Keine Ahnung, ob ich da jetzt noch im Juli einen
Termin ergattern kann ? + !
Ich melde mich dann da gegebenenfalls bei Ihnen.
Ansonsten einen Behandlungsschein bzw. gleich
mehrere Behandlungscheine für Juli und besser
gleich auch auch August.
Und dann kläre ich da erst einmal eine
allgemeine Untersuchung und bringe dabei auch den
für die DKV erforderlichen Anamesebögen bei dem
betreffenden Arzt ur Sprache.
Ich erinnere da an meine mehrfachen
Antragstellungen wegen einem Hautleiden und der
Konsultation eines Dermatologen.
Das hätten wir schon vor Monaten, also
genaugenommen schon letztes Jahr, erledigen
können.
Dann wäre diese ganze, alleinig durch Ihr
Verschulden entstandene, Verzögerung bei der
Erlangung eines so ja allgemein zugesicherten
Krankenversicherungsschutz gar nicht erst
entstanden.
Da sehen Sie doch sicherlich ein, werte Frau
Rumpf ?!
Ebenso, dass eine vollständige Kostenübernahme
notwendig ist, und dem Anschein nach hierbei der
zuständige Leistungsträger - wie Ihnen bereits
in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt - das
Jobcenter Landkreis Kusel ist.
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!