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        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 04.07.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8646 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :




Hallo Mensch !



: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240704_antragstellung_kosten-pkv_behandlungsscheine.html ]

[ I ] Antragstellung 'Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimum'
Bei der Prüfung meines Kontostand musste ich gestern am Bankautomaten feststellen, dass vom Jobcenter Landkreis Kusel das so benannte Bürgergeld ( + anscheinend ebenfalls die Mietzahlung ) nicht überwiesen wurde. Ich nehme an, dass es mit einem rückwirkenden Leistungsbescheid mit Datum vom 22.04.2024 ( > Frau Lena Joas ) zusammenhängt. Dabei wurde anscheinend ein Widerspruch mit Datum vom mit Schreiben vom 28.04.2024 ( formal korrekt auch postalisch mit Unterschrift und fristgerecht eingereicht ) gegen den rückwirkenden Aufhebungsbescheid vom 22.04.2024 bewusst ignoriert.
Siehe in dem Zusammenhang das Schreiben Online verfügbar unter :
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid.pdf ( 7 Seiten )
http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_20240428_kostenuebernahme_aufhebungsbescheid_briefkopf.pdf ( 1 Seite )

Leider hat das Jobcenter bisher nicht auf diesen wirklich ausreichend begründeten Widerspruch reagiert und Juli 2024 die Leistungen nicht überwiesen. Insoweit wird dann erneut, also eigentlich die ganz normale Handhabung seit Januar 2021 seitens der Verantwortlichen hier im Landkreis Kusel, ein Widerspruchsverfahren verweigert. Und somit natürlich dann auch die 'aufschiebende Wirkung' bei einem Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls einer daraus resultierenden gerichtlichen Auseinanderstezung.
Diese Handhabung ist so ja im Landkreis Kusel beim Kreisrechtsausschuss keinesfalls ein Einzelfall und eigentlich - zu mindestens bei meiner Person - ja die Regel.
Lange Rede / Kurzer Sinn :
Um meinen Lebensunterhalt zu sichern benötige ich die umgehende / sofortige Überweisung der ausstehenden Leistungen zu Gunsten meiner Bankverbindung.
Kreissparkasse Kusel
Konto-Nr.: 100603273 // Arno Wagener \\
IBAN : DE07 5405 1550 0100 6032 73
BIC : MALADE51KUS
Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe und die prompte Handhabung der Angelegenheit.
[ II ] Ihre Schreiben mit Datum vom 13.05. und 13.06.2024
Sehr geehrte Frau Maren Grunwald ...
Sie als hierbei zuständige Sachbearbeiterin sollten sich eigentlich der Tatsache bewusst sein, dass ich meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang entsprochen habe. Auch habe ich - wie von Ihnen angegeben - keinesfalls am 29.01.2024 einen diesbezüglichen Antrag bei Ihnen gestellt. Die Schwierigkeiten bei den jeweiligen Zuständigkeiten liegt meines Erachten in der doch recht eigenwilligen und so keinesfalls rechtlich statthaften Einordung des Terminus "Erwerbsfähigkeit".
Im Abschnitt [ I ] dieses Schreiben verweise ich dabei auf einen Widerspruch mit entsprechenden Begriffsdefinitionen zum Sachverhalt. Das klärt gerade das Landessozialgericht RLP. Bis dahin bitte ich Sie, so ebenfalls die Verantwortlichen bei der Kreisverwaltung und im Landkreis Kusel um Geduld.
Die Handhabung dabei wurde so schon vom SG Speyer am 26.01.2024 ( S3 SO 113/23 ) als  sog. Verzögerungsrüge i.S.v. § 198 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz  („Verfahrensverschleppung“)
erfasst. In der Sache informiere ich, dass die Gerichtsakte des Verfahrens S 3 SO 113/23 von dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zu dem dort anhängigen Verfahren L 3 AS 114/23 KL beigezogen worden ist. Da geht es dann auch um verschiedene auch schon seit einem Jahr anhängige Berufungsverfahren.
Bis zur Klärung der Angelegenheit durch die ja unstrittig dabei zuständige Sozialgerichtsbarkeit bitte ich Sie um Geduld.
Und selbstverständlich werde ich den jeweiligen Widerspruch zu Ihren Schreiben vom 13.05. und 13.06.2024 noch ausreichend begründet ( Keine Angst. Das schaffe ich ganz in Kürze ! ), postalisch und mit Unterschrift jeweils fristgerecht erledigen.
[ II ] Ihre Schreiben mit Datum vom 13.05. und 13.06.2024
Sehr geehrte Frau Manuela Rumpf ...
Mein letztes Schreiben mit Dtum vom 10.06.2024.
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240610_termin_kosten_scheine.html ]
Sie als hierbei zuständige Sachbearbeiterin sollten sich eigentlich der Tatsache bewusst sein, dass ich meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang entsprochen habe. Auch habe ich - wie von Ihnen ja hinlänglich durch den Scriftverkehr der vergangenen Monate bekannt - mehrfach auf den dabei strittigen Sachverhalt der Zuständigkeiten und der so formal notwendigen Erforderniosse und Ihrer daraus resultierenden Handhabunbg hingewiesen. Die Schwierigkeiten bei den jeweiligen Zuständigkeiten liegt meines Erachten in der doch recht eigenwilligen und so keinesfalls rechtlich statthaften EVerfahrensverschleppung durch die Verantwortlichen im Landkreis Kusel bei Kreisverwaltung ( Sozialamt ) und Landkreis ( Jobcenter ) gleichermaßen.
Im Abschnitt [ I ] dieses Schreiben verweise ich dabei auf einen Widerspruch mit entsprechenden Begriffsdefinitionen zum Sachverhalt. Das klärt gerade das Landessozialgericht RLP. Bis dahin bitte ich Sie, so ebenfalls die Verantwortlichen bei der Kreisverwaltung und im Landkreis Kusel um Geduld.

[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
Siehe mein Schreiben mit Datum vom 10.06.2024. Und den Schriftverkehr vorab.

[ 2 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte I
FRAGE : Haben Sie etwa kein Verständnis dafür, dass ich wegen dieser ( anscheinend ja schon chronischen ) Depression einen Facharzt konsultieren will / muss. Ich sehe mich also erneut genötigt den dafür erforderlichen Behandlungsschein anzumahnen !
Auch für die Zahnärztin, ich erwähnte es ja, ist eine Nachbehandlung und gerade auch wegen der Kostenanalyse des Zahnersatz, und auf Grund des alleinigen Verschulden von 'Jobcenter Landkreis Kusel', ebenfalls im August notwendig.
Und auch bitte ich Sie nunmehr nochmals meiner Forderung und dem bestehenden Rechtsanspruch wegen einer ( vollständigen ) Kostenübernahme dieses von der DKV so geforderten, und nur zum Bruchteil in einer anteiligen Kostenpauschale bezahlten, 'ANAMNESEBOGEN' zu entsprechen.
Ich habe mich, wie bereits angegeben, mit mehreren Mitarbeitern der jeweiligen Ärzte wegen dieser Terminvereinbarung deswegen unterhalten.
Nachdem ich erklärt habe, dass ich schon 20-30 Jahre nicht mehr bei einem Arzt in Behandlung war, und dass es sich eben um eine Untersuchung und Bestätigung in Form eines Anamnesebogen für eine Krankenversicherung handelt wurde zumeist mit dem doch erheblichen Arbeits - und Zeitaufwand argumentiert. Soweit ich das verstanden habe, ist diese anteilige Finanzierung durch die DKV wirklich nur ein Bruchteil der realen Kosten.
Ich muss da wirklich auf einen schriftlich begründeten Bescheid von Ihnen bestehen !
[ 3 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte II
Und lt. den Unterlagen der DKV muss ich ja auch psychische Defekte, welche sich möglicherweise dann in diesem Basis-Tarif-PKV auswirken könnten, angeben und dann ebenso bescheinigen lassen. Also incl. eventueller Überweisung, und was sonst noch Alles da an Untersuchungen vom Arzt verlangt wird, ist das ja nun wirklich keine Kleinigkeit.
Bei unserem letzten Telefonat hatte ich Ihnen ja zugesichert, dass ich mich dahinter klemmen werde.
Und 4⅓ ( ca. ) Jahre im Leistungsbezug ohne Krankenversicherungsschutz ist ja schon eine stramme Leistung.
Irgendwie scheint das ganze System dann nicht zu funktionieren. Meinen Sie nicht auch, Frau Rumpf ?!
Mein Vorschlag dazu :
Ich melde mich da nun erst Mal ganz normal bei einem allgemeinen Arzt zu einer Generaluntersuchung an.
Das ist dann durch einen Behandlungsschein und i.d.S. dann auch durch die Krankenkasse gedeckt.
Keine Ahnung, ob ich da jetzt noch im Juli einen Termin ergattern kann ? + !
Ich melde mich dann da gegebenenfalls bei Ihnen.
Ansonsten einen Behandlungsschein bzw. gleich mehrere Behandlungscheine für Juli und besser gleich auch auch August.
Und dann kläre ich da erst einmal eine allgemeine Untersuchung und bringe dabei auch den für die DKV erforderlichen Anamesebögen bei dem betreffenden Arzt ur Sprache.
Ich erinnere da an meine mehrfachen Antragstellungen wegen einem Hautleiden und der Konsultation eines Dermatologen.
Das hätten wir schon vor Monaten, also genaugenommen schon letztes Jahr, erledigen können.
Dann wäre diese ganze, alleinig durch Ihr Verschulden entstandene, Verzögerung bei der Erlangung eines so ja allgemein zugesicherten Krankenversicherungsschutz gar nicht erst entstanden.
Da sehen Sie doch sicherlich ein, werte Frau Rumpf ?!
Ebenso, dass eine vollständige Kostenübernahme notwendig ist, und dem Anschein nach hierbei der zuständige Leistungsträger - wie Ihnen bereits in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt - das Jobcenter Landkreis Kusel ist.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |