Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
: K U R Z N A C H R I C H T :
Sehr geehrte Frau Rumpf ( Sozialamt
).
Mein letztes Schreiben
vom 14.05.2024.
Die anderen Schreiben davor in dieser
Angelegenheit !
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240610_termin_kosten_scheine.html
]
[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
Ich habe es versucht. Es hat nicht, aus den
Ihnen schon seit Monaten mit geteilten Gründen
und denn so bereits mehrfach und exakr und
eindeutig beantragten und von Ihnen ohne Angabe
von Gründen verweigerten Leistungen, nicht
geklappt.
Sie können da jetzt auch gerne bei dem Arzt
nachfragen, welcher Ihnen den Sachverhalt - wie
nachfolgend geschildert - bestätigen wird.
LANGE REDE + KURZER SINN
Herr Dr. med. Andreas Serjak
Bahnhofstraße 6-8 · 06381 2282
Sie können da gerne nachfragen.
Der Herr Doktor wird den Sachverhalt bestätigen
!!!
Bei der Konsultation wurde mir von
Herr Dr. Serjak mitgeteilte, dass ( a ) die Erstellung
dieses Anamesebogen nicht "Krankenkassenabrechnungsfähig"
ist, und der Behandlungsschein diese Leistungen nun einmal
nicht abdeckt.
Und ( b ) sich diese Erstellung über mehre Termine
hinstrecken würde, und mindestens 300 € kosten würde.
Und, dass er - also Herr Dr. Serjak - dabei auf Barzahlung
bestehen würde.
[
2 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte I
FRAGE : Haben Sie etwa kein Verständnis dafür,
dass ich wegen dieser ( anscheinend ja schon
chronischen ) Depression einen Facharzt
konsultieren will / muss. Ich sehe mich also
erneut genötigt den dafür erforderlichen
Behandlungsschein anzumahnen !
Auch für die Zahnärztin, ich erwähnte es ja, ist
eine Nachbehandlung und gerade auch wegen der
Kostenanalyse des Zahnersatz, und auf Grund des
alleinigen Verschulden von 'Jobcenter Landkreis
Kusel', ebenfalls im Juli notwendig.
Und auch bitte ich Sie nunmehr
nochmals meiner Forderung und dem bestehenden
Rechtsanspruch wegen einer ( vollständigen )
Kostenübernahme dieses von der DKV so geforderten,
und nur zum Bruchteil in einer anteiligen
Kostenpauschale bezahlten, 'ANAMNESEBOGEN' zu entsprechen.
Ich habe mich, wie bereits angegeben, mit
mehreren Mitarbeitern der jeweiligen Ärzte wegen
dieser Terminvereinbarung deswegen unterhalten.
Nachdem ich erklärt habe, dass ich schon 20-30
Jahre nicht mehr bei einem Arzt in Behandlung war, und dass
es sich eben um eine Untersuchung und Bestätigung in Form
eines Anamnesebogen für eine Krankenversicherung handelt
wurde zumeist mit dem doch erheblichen Arbeits - und
Zeitaufwand argumentiert. Soweit ich das verstanden habe,
ist diese anteilige Finanzierung durch die DKV wirklich nur
ein Bruchteil der realen Kosten.
Ich muss da wirklich auf einen schriftlich begründeten
Bescheid von Ihnen bestehen !
[
3 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE Parte II
Und
lt. den Unterlagen der DKV muss ich ja auch
psychische Defekte, welche sich möglicherweise
dann in diesem Basis-Tarif-PKV auswirken
könnten, angeben und dann ebenso bescheinigen
lassen. Also incl. eventueller Überweisung, und
was sonst noch Alles da an Untersuchungen vom
Arzt verlangt wird, ist das ja nun wirklich
keine Kleinigkeit.
Bei unserem letzten Telefonat hatte ich Ihnen ja
zugesichert, dass ich mich dahinter klemmen
werde.
Und 4⅓ ( ca. ) Jahre im Leistungsbezug ohne
Krankenversicherungsschutz ist ja schon eine
stramme Leistung.
Irgendwie scheint das ganze System dann nicht zu
funktionieren. Meinen Sie nicht auch, Frau Rumpf
?!
Mein Vorschlag dazu :
Ich melde mich da nun erst Mal ganz normal bei
einem allgemeinen Arzt zu einer
Generaluntersuchung an.
Das ist dann durch einen Behandlungsschein und
i.d.S. dann auch durch die Krankenkasse gedeckt.
Keine Ahnung, ob ich da jetzt noch im Juni einen
Termin ergattern kann ? + !
Ich melde mich dann da gegebenenfalls bei Ihnen.
Ansonsten einen Behandlungsschein bzw. gleich
mehrere Behandlungscheine für Juli.
Und dann kläre ich da erst einmal eine
allgemeine Untersuchung und bringe dabei auch
den für die DKV erforderlichen Anamesebögen bei
dem betreffenden Arzt ur Sprache.
Ich erinnere da an meine mehrfachen
Antragstellungen wegen einem Hautleiden und der
Konsultation eines Dermatologen.
Das hätten wir schon vor Monaten, also
genaugenommen schon letztes Jahr, erledigen
können.
Dann wäre diese ganze, alleinig durch Ihr
Verschulden entstandene, Verzögerung bei der
Erlangung eines so ja allgemein zugesicherten
Krankenversicherungsschutz gar nicht erst
entstanden.
Da sehen Sie doch sicherlich ein, werte Frau
Rumpf ?!
Ebenso, dass eine vollständige Kostenübernahme
notwendig ist, und dem Anschein nach hierbei der
zuständige Leistungsträger - wie Ihnen bereits
in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt - das
Jobcenter Landkreis Kusel ist.
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!