Hallo
Mensch !
: ANMERKUNGEN ZU
DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
: K U R Z N A C H R I C H T :
Sehr geehrte Frau Rumpf ( Sozialamt
).
Sie müssen wirklich entschuldigen,
Frau Rumpf. So ein Arbeitsaufwand.
Diese
Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch
Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/sozialamt_20240514_termin_kosten_scheine.html
]
[ 1 ] ANAMNESEBOGEN
Ich habe es versucht. Aber überall; gerade auch
wegen dem anzunehmenden Arbeitsaufwand für eine
grundlegende Untersuchung, schließlich war ich
nun schon ( ca. ) 20 Jahre nicht bei einem Arzt
gemeldet; war im Monat Mai kein Termin dafür zu
bekommen.
Und lt. den Unterlagen der DKV muss ich ja auch
psychische Defekte, welche sich möglicherweise
dann in diesem Basis-Tarif-PKV auswirken
könnten, angeben und dann ebenso bescheinigen
lassen. Also incl. eventueller Überweisung, und
was sonst noch Alles da an Untersuchungen vom
Arzt verlangt wird, ist das ja nun wirklich
keine Kleinigkeit.
Bei unserem letzten Telefonat hatte ich Ihnen ja
zugesichert, dass ich mich dahinter klemmen
werde.
Und 4⅓ ( ca. ) Jahre im Leistungsbezug ohne
Krankenversicherungsschutz ist ja schon eine
stramme Leistung.
Irgendwie scheint das ganze System dann nicht zu
funktionieren. Meinen Sie nicht auch, Frau Rumpf
?!
LANGE REDE + KURZER SINN
Herr Dr. med. Andreas Serjak
Bahnhofstraße 6-8 · 06381 2282
Der früheste Termin ist da am 06.06. um 9 Uhr !
[
2 ] BEHANDLUNGSSCHEINE + KOSTENPAUSCHALE
FRAGE : Haben Sie etwa kein Verständnis dafür,
dass ich wegen dieser ( anscheinend ja schon
chronischen ) Depression einen Facharzt
konsultieren will / muss. Ich sehe mich also
erneut genötigt den dafür erforderlichen
Behandlungsschein anzumahnen !
Auch für die Zahnärztin, ich erwähnte es ja, ist
eine Nachbehandlung und gerade auch wegen der
Kostenanalyse des Zahnersatz, und auf Grund des
alleinigen Verschulden von 'Jobcenter Landkreis
Kusel', ebenfalls im Juni notwendig.
Bis dahin bin ich ( anzunehmend ) auch wieder
psychisch einigermaßen stabil, um einem anderen
Menschen Zugriff bzw. Eingriff in meinen
Mundinnenraum gewähren zu können ...
Und auch bitte ich Sie nunmehr
nochmals meiner Forderung und dem bestehenden
Rechtsanspruch wegen einer ( vollständigen )
Kostenübernahme dieses von der DKV so geforderten,
und nur zum Bruchteil in einer anteiligen
Kostenpauschale bezahlten, 'ANAMNESEBOGEN' zu entsprechen.
Ich habe mich, wie bereits angegeben, mit
mehreren Mitarbeitern der jeweiligen Ärzte wegen
dieser Terminvereinbarung deswegen unterhalten.
Nachdem ich erklärt habe, dass ich schon 20-30
Jahre nicht mehr bei einem Arzt in Behandlung war, und dass
es sich eben um eine Untersuchung und Bestätigung in Form
eines Anamnesebogen für eine Krankenversicherung handelt
wurde zumeist mit dem doch erheblichen Arbeits - und
Zeitaufwand argumentiert. Soweit ich das verstanden habe,
ist diese anteilige Finanzierung durch die DKV wirklich nur
ein Bruchteil der realen Kosten.
Ich muss da wirklich auf einen schriftlich begründeten
Bescheid von Ihnen bestehen !
[ 2 ] ANTRAGSTELLUNG '
Coffee-Shop & Co. '
SIEHE :
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20240503_anfrage_definition_berufung.pdf
]
Ich habe da die beantragten Leistungen; also das
zu was das LSG RLP die Beklagten, also Sozialamt
und Jobcenter im Landkreis Kusel gleichermaßen,
verurteilen soll; auf Anfrage des
Landessozialgericht im anhängigen
Berufungsverfahren Teilhabe (pp) dort so
eingereicht. Und, eher nebenbei, mal den ganzen
Schriftverkehr der ganzen vergangenen Jahre
gesichtet.
Und das hat sich dabei ganz
zwangsläufig dazu ergeben ...
] http://www.erwerbslosenverband.org/klage/schiedsamt_vgka_20240514_schlichtung.pdf
[
Ich muss auch hier ganz
wirklich, also 100%, auf einen schriftlich begründeten
Bescheid von Ihnen bestehen !
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!