| Betreff: | 4/58.24399 : + : AZ 006594 : + : AZ S 3 SO 113/23 : + : LSG DIVERSE ! /// HINWEIS Klage + Beschwerden + Antragstellung \\\ MAHNUNGEN + SONSTIGES /// |
|---|---|
| Datum: | Fri, 16 Feb 2024 22:42:05 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de> |
Hallo Mensch !
@ Frau Grunwald und Frau Joas !
Im Abschnitt C finden Sie das Neueste von H v B ...
Ihr Schreiben, Frau
Joas, vom 05.02.2024. Bzw. das Schreiben der
Kreisverwaltung, Frau Grunwald, vom
02.02.2024. Und der derzeit ja unstrittig noch
geltende Leistungsbescheid mit Datum vom
14.12.2023 ! Wegen meiner
Mitwirkungsverpflichtung bei diesem Antrag auf
Grundsicherung bzw. den
Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen gemäß
SGB XII verweise ich auf unser Telefonat. Und
auch auf meine entsprechenden Ausführungen im
Abschnitt [ B III ] !
MfG
Sehr
geehrte Damen und Herren . . .
Werte
Bürokraten und geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo (
unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14
der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben
...
Diese Mail / dieses
Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer
Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_20240216_.html
]
: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :
Antragstellungen, so auch Eingaben
bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur
!
Gestatten Sie mir - bitte - diese gemeinsame
Mail / das inhaltlich ja zusammen gehördende
Schreiben an die verschiedenen hierbei
involvierten Adressaten ! Der Umfang dieses
Schreiben war auch wirklich nicht zu
vermeiden. Ich war wirklich nur bemüht den
Sachverhalt einer Weigerung des verbindlich
für die Beklagte geltenden Rechts - und
Gesetzesgrundlage bei einer „Teilhabe und
selbst bestimmten Lebensführung“ für einen so
bezeichneten Menschen mit Behinderung klar in
Deutlichkeit zu kennzeichnen.
Wie der / die Damen und Herren
Herr Richter*Innen der Sozialgerichtsbarkeit und
dieser durch Ihr Verschulden eingereicheten
Untätigkeitsklag dann bei dem Ihnen hinlänglich
bekannten und seit 01/2021 in hingebungsvoller
Untätigkeit laufendem bzw. ja so betrachtet
ruhendem Verfahren auf Umzugskarton als Inhalt
und Umfang kommen konnte ist mir wirklich immer
noch vollkommen unverständlich !!!
Da Sie, Herr Ass. jur. Peter Simon – tätig und verantwortlich
als Werksleiter / Geschäftsführer des
Jobcenter Landkreis Kusel und Justiziar des
Landkreis Kusel – der Gerichtsbarkeit
erst kürzlich mitteilten niemals die betreffende
Antragstellung mit Datum vom 27.01.2021 erhalten
zu haben sehe ich mich nun von Ihnen genötigt
diesen Antrag – multidiziplinäre Bewertung im
Sinne der UN-BRK und einen so von mir
bezeichneten 'Feldversuch' zwecks Teilhabe,
selbst bestimmte Lebensführung, Menschenwürde
etc. usw. pp – Heute erneut zu stellen. Selbstverständlich
in aktualisierter Form und mit verlässlichen
Daten und Angaben zu Inhalt und Umfang.
Auch wegen dem Ihnen sicherlich noch in
Erinnerung befindlichen Sachverhalt 'Mahntitel'
und 'GG Art. 14' muss ich Ihnen zu meinem
persönlichen Bedauern mitteilen, dass trotz
meiner intensivsten Bemühungen dieser
'Streitpunkt' immer noch strittig ist !
Haben Sie auch bitte Verständnis,
dass ich die Gerichtsbarkeit direkt in diesem
Schriftverkehr mit Ihnen einbeziehe. Aber bei dem -
anscheinend - bestehenden freundschaftlichen Einvernehmen
zwischen Ihnen muss ich von der Annahme bzw. der ohne
Frage bestehenden Wertigkeit ausgehen, dass Sie gemeinsam
in diesem berühmt-berüchtigten Boot sitzen [ ~ Welches, so
u.A. Verlautbarungen vom IPCC Klimarat und des
UN-Generalsekretär, zu kentern droht ! ~ ] und somit auch
gemeinsam von mir als Kontrahenten bei diesem feinen Match
anzusehen sind.
INDEX
~ INHALTSVERZEICHNIS ~
[ A ] Sozialamt
:
Frau / Herr : DKV +
Kostenübernahme + Behandlungsscheine +
MAHNUNG !!!
[ A ] Sozialamt
:
HINWEIS wegen i.d.S. rechtstaatlichem
Handeln Ihrer Behörde bei dieser
'KV-Debatte' ...
[
B ] Jobcenter
:
Frau / Herr :
Hinweis Antragstellung / Mahnung
Mietzahlung + Widerspruch ...
[
B ] Jobcenter
: HINWEIS ANTRAGSTELLUNG und der
damit verbundene Klärungsbedarf !
[ C ] + [ D ] LSG
RLP + SG
Speyer : HINWEIS
MAILVERKEHR ...
[
C ] SG
Speyer : Frau / Herr : Hinweis
auf kommende Attraktionen ...
[ D ] Landessozialgericht
RLP : Frau /
Herr : Hinweis auf
kommende Attraktionen ...
[ E ] Deutsche
Rentenversicherung
DRV : Frau /
Herr : Widerspruch
gegen Bescheid ...
[ F ] A
PREVIEW : Betrachtungen aus dem
Mülleimer der Nation [ Etc. Usw. pp ]
!
[ G ] @ audience :
Mahnungen !!! Und bestimmt auch irgend etwas
sonst noch !
[ H ] Appendix
[
HINWEIS
u.A.
Gewaltenteilung,
Gemeinwohlkompetenz,
Verfassung
RLP, Belehrung der 'Pflicht zur
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst',
Datenverkehr via Mail ]
[
II ]
ERINNERUNG + ALLERLETZTE UND WIRKLICH LETZTE
MAHNUNG
Ich warte da immer noch ganz
sehnsüchtig auf einen formal
korrekten Bescheid zum Thema
"Behinderung" und
"Eingliederungshilfe". Also wegen
den Anspruchsvoraussetzungen bei
dieser Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer
Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB
XII), Hilfe in anderen Lebenslagen
(§§ 70 ff. SGB XII) und
Eingliederungshilfe (SGB IX §§
90–150).
Bitte werten Sie diesen
Sachverhalt bei Ihrem Bescheid
bitte in direktem Zusammenhang mit
dem "Gutachten" [ = in
Anführungszeichen ] von 11/2020
!!!
Auch warte ich immer noch auf
einen Bescheid wegen den
Zahnbehandlungkosten und ebenso
eine vollständige Kostenübernahme
- wie so zugesichert und
verpflichtend - zu Gunsten meiner
Bankverbindung ...
[
III ]
BY THE
WAY !
Hat sich da übrigens bei der
"Zuständigkeitsdebatte" zwischen
Ihnen und Ihren Kollegen beim
Jobcenter des Landkreis Kusel in
der 'Behindertenfrage' schon etwas
Konkretes ergeben ? + !
Anscheinend ja nicht, da ansonsten
das Schreiben mit Datum vom
05.02.2023 von 'Jobcenter
Landkreis Kusel', mit der
Aufforderung nun doch endlich auch
Mal Bürgergel zu beantragen,
gänzlich ohne Sinn erscheint !!!
Lt.
einer durch das hiesige Jobcenter
in Auftrag gegebenen Attestierung
11/2020 ist der Sachverhalt einer
'Behinderung' eindeutig.
Und somit ist dieser 'Kunde'
spätestens seit November 2020 in
der Zuständigkeit des hiesigen
Sozialhilfeleistungsträger !
Zögern Sie also nicht mir da -
siehe die Aufforderung zu einem
schriftlichen Bescheid - umgehend
Kenntnis zu geben.
Das
Sozialgericht
interessiert
sich bestimmt
nicht für eine
erneute
Untätigkeitsklage.
Das können Sie
mir wirklich
glauben !
ANTRAGSTELLUNG : Ich
beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung" im
Sinne der UN-BRK. Und da im Speziellen Artikel 12
(5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den
Artikel 26 a) ! Und passend dazu einen so von mir
bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die
dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer
beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger
evaluieren zu können. Damit ich diese
Selbstbestimmung meiner Lebensführung
verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der
bereits beantragten 5.000 € und dazu vorab
natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter
Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen
schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine letzte
Antragstellung
mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail vorab
am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr
der letzten 15 Monate, und die nach dem
psychologischen Gutachten doch recht eindeutige
Rechtslage !
BEGRÜNDUNG
: Als Begründung verweise ich auf die
Ihnen sicher bekannte Rechtslage. National und
auch international, sofern die BRD durch
völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran
gebunden ist.
Lt.
einer durch das hiesige Jobcenter
in Auftrag gegebenen Attestierung
11/2020 ist der Sachverhalt einer
'Behinderung' eindeutig. Und somit
dieser 'Kunde' in der
Zuständigkeit des hiesigen
Sozialhilfeleistungsträger ! Und
lt. einem Schreiben der
Kreisverwaltung mir Datum vom
02.02.2024 scheint das ja nun auch
im Rahmen der Zuständigkeit nun
möglich sein. In deutlichem
Widerspruch dazu aber das
Schreiben des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' mit Datum vom 05.02.2024.
Können Sie mich da bitte aufklären
!
Zögern Sie also nicht mir da
umgehend Kenntnis zu geben.
Bis zu einer ( abschließenden )
Klärung des Sachverhalt durch die
hierbei in der Instanzenhierarchie
zuständige Sozialgerichtsbarkeit
verzichten Sie bitte auf irgend
welche 'Leistungssperren' wegen so
benannter 'mangelnder
Mitwirkungsverpflichtung', was so
ja einfach nicht gegeben ist !
Das
Sozialgericht
interessiert
sich bestimmt
nicht für eine
erneute Klage.
Und schon gar
nicht so eine
mit dem
Attribut
"Eilbedürftigkeit"
! Die haben
beim SG Speyer
und ebenso
beim LSG RLP
sowieso schon
mit einer so
benannten
"Verzögerungsrüge"
iSv § 198 Abs.
3 Satz 1
Gerichtsverfassungsgesetz
wegen der
nachweisbaren
und durch die
Akte
hinlänglich
dokumentierte
'Verfahrensverschleppung'
schon vollends
und genug zu
tun !
[ V ] HINWEIS
In dem Zusammenhang
auch ein paar möglicherweise hilfreiche Hinweise !
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter /
Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in
Zukunft auf den rechtlich verbindlichen Gehalt,
welcher ganz unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit
Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen oder
aber dem Frl. Lettang u.A. § 826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die
eigentlich Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!
„Klima-Klage“
AZ SG Speyer < S 7 AS 700/22 > LSG RLP <
L 3 AS 58/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf
„Teilhabe-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS
707/21 > LSG RLP < L 3 AS 55/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf
„Corona-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS 857/21
> LSG RLP < L 3 AS 56/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_857-21_berufung_corona_kv.pdf
„Inflation+Regelsatz“ AZ SG Speyer < S 7 AS
470/22 > LSG RLP < L 3 AS 57/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_470-22_berufung_regelsatz.pdf
„Wohnraumbeschaffungskosten“ AZ SG Speyer < S 7
AS 721/22 > LSG RLP < L 3 AS 59/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_721-22_berufung_wbk.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230323_berufung_diverse_az.pdf
Und
natürlich das Verfahren wegen diesem
Querulantentum ...
Diesem (
anzunehmenden ) zivilsatorischem Regulativ benannt
als 'Autismus' ...
L3 AS 41/23 KL
Klage Querulanz
( AZ : L3 AS 41/23 KL +
AZ L 3 AS 114/23 KL )
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch
Also die von der Klage
/ Beschwerde ( AZ : L3 AS 41/23 KL ) abgetrennten,
so vom Kläger beanstandeten, Verfahren mit dem AZ
L 3 AS 114/23 KL ! Hat sich da schon wegen der
beantragten PKH etwas ergeben.
Einen
Berechtigungssein, wie Ihnen ja dazu mitgeteilt,
wird mir ebenso vom hiesigen Amtsgericht
verweigert ...
Es
gibt doch so etwas wie 'Waffengleicheit' zwischen
sich streitenden Kontrahenten in einem
Rechtsstreit.
Und mehr als zig Mal beim LSG anmahnen, dass Sie
in der Angelegenheit vorab zu einer Entscheidung
kommen sollen, kann ich doch nun wirklich nicht
tun. Oder ?!
to be accomplished ...
Und das sollten wir wirklich
doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind
allenfalls ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den
Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung
der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen
Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung
meiner Person anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf
]
: P S :
Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der
Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar
nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie
nicht auch ? + !
In
dem Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter
– zumal ohne Angabe von in sich schlüssigen
und so der Rechts - und Gesetzeslage
entsprechenden Gründen, welche eine Kürzung des
lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen könnten
– des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so
benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum',
Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !
Sehen Sie
das doch einfach in direktem
Zusammenhang mit dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" .
. .
Antragstellungen, so
auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Der
Einfachheit
und der Kosten
halber – siehe in dem
Zusammenhang
das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz
wegen dieser
nur als
unzureichend
zu wertenden
Höhe des
geltenden
Regelsatz mit
dem
Aktenzeichen L
3 AS 57/23 – sende
ich Ihnen (
falls
erforderlich
und gewünscht
) ergänzende
Unterlagen, so
auch die in
dem heutigen
Schreiben
angegebenen
Schriftsätze
nur mit einem
Link, also einem
Hinweis auf
die für Sie
jederzeit
verfügbaren
Daten im
Internet. Wenn
Sie die
jeweiligen
Schriftsätze
in
vollständiger
Form von mir
benötigen,
bitte ich Sie
um Mitteilung
! Und - wie
Sie sicher
verstehen
werden - in
dem Fall muss
ich hiermit
eine vollständige
Kostenübernahme der
erforderlichen
Aufwendungen
für Ausdruck
und
postalische
Übermittlung
der von Ihnen
geforderten
Schriftsätze beantragen. Sie
sollen jedoch
- so oder so -
auf jeden Fall
Teil der Akte
beim Jobcenter
Landkreis
Kusel und auch
des Sozialamt
Kreisverwaltung
Kusel , sowie
der
Sozialgerichtsbarkeit,
sein ! Ich
verweise auf
den
diesbezüglichen
Schriftverkehr
mit dem SG
Speyer in
dieser
Angelegenheit
!