-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 4/58.24399 : + : AZ 006594 : + : AZ S 3 SO 113/23 : + : LSG DIVERSE ! /// HINWEIS Klage + Beschwerden + Antragstellung \\\ MAHNUNGEN + SONSTIGES ///
Datum: Fri, 16 Feb 2024 22:42:05 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>


Fwd: 4/58.24399 : + : AZ 006594 : + : AZ S 3 SO 113/23 : + : LSG DIVERSE ! /// HINWEIS Klage + Beschwerden + Antragstellung \\\ MAHNUNGEN + SONSTIGES ///
【 POWERED BY 】 Erwerbslosenverband Deutschland 【 e.V. i.Gr. 】
        ZUM LISTER DER ANHÄNGIGEN KLAGEN ? + !
 
: V O N :


: A N :

Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA AZ 4/58.24399 :
Jobcenter Landkreis Kusel
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ 006594 :
Sozialgericht Speyer
67346 Speyer, RLP, BRD, EU, GAIA
: AZ S 3 SO 113/23 :
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

55116 Mainz, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ DIVERSE :
Dt. Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
55116 Mainz, RLP, BRD, EU, GAIA : AZ DIVERSE :

Arno Wagener
Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen,
den 16.02.2024
Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8507 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones : Tag 0001 : 01.11.2000 :



Hallo Mensch !


@ Frau Grunwald und Frau Joas !
Im Abschnitt C finden Sie das Neueste von H v B ...
Ihr Schreiben, Frau Joas, vom 05.02.2024. Bzw. das Schreiben der Kreisverwaltung, Frau Grunwald, vom 02.02.2024. Und der derzeit ja unstrittig noch geltende Leistungsbescheid mit Datum vom 14.12.2023 ! Wegen meiner Mitwirkungsverpflichtung bei diesem Antrag auf Grundsicherung bzw. den Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen gemäß SGB XII verweise ich auf unser Telefonat. Und auch auf meine entsprechenden Ausführungen im Abschnitt [ B III ] !
MfG


Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Werte Bürokraten und geschätzte Bürokratinnen ...
Hallo ( unbekannter ) Beirat nach § 18 d SGB II, wie in § 14 der Satzung des 'Jobcenter Landkreis Kusel' angegeben ...
Diese Mail / dieses Schreiben steht natürlich auch Online zu Ihrer Verfügung :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_20240216_.html ]

: ANMERKUNGEN ZU DEM HEUTIGEN SCHREIBEN :

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Gestatten Sie mir - bitte - diese gemeinsame Mail / das inhaltlich ja zusammen gehördende Schreiben an die verschiedenen hierbei involvierten Adressaten ! Der Umfang dieses Schreiben war auch wirklich nicht zu vermeiden. Ich war wirklich nur bemüht den Sachverhalt einer Weigerung des verbindlich für die Beklagte geltenden Rechts - und Gesetzesgrundlage bei einer „Teilhabe und selbst bestimmten Lebensführung“ für einen so bezeichneten Menschen mit Behinderung klar in Deutlichkeit zu kennzeichnen.
Wie der / die Damen und Herren Herr Richter*Innen der Sozialgerichtsbarkeit und dieser durch Ihr Verschulden eingereicheten Untätigkeitsklag dann bei dem Ihnen hinlänglich bekannten und seit 01/2021 in hingebungsvoller Untätigkeit laufendem bzw. ja so betrachtet ruhendem Verfahren auf Umzugskarton als Inhalt und Umfang kommen konnte ist mir wirklich immer noch vollkommen unverständlich !!!
Da Sie, Herr Ass. jur. Peter Simon – tätig und verantwortlich als  Werksleiter / Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Kusel und Justiziar des Landkreis Kusel – der Gerichtsbarkeit erst kürzlich mitteilten niemals die betreffende Antragstellung mit Datum vom 27.01.2021 erhalten zu haben sehe ich mich nun von Ihnen genötigt diesen Antrag 
– multidiziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK und einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch' zwecks Teilhabe, selbst bestimmte Lebensführung, Menschenwürde etc. usw. pp Heute erneut zu stellen. Selbstverständlich in aktualisierter Form und mit verlässlichen Daten und Angaben zu Inhalt und Umfang.
Auch wegen dem Ihnen sicherlich noch in Erinnerung befindlichen Sachverhalt 'Mahntitel' und 'GG Art. 14' muss ich Ihnen zu meinem persönlichen Bedauern mitteilen, dass trotz meiner intensivsten Bemühungen dieser 'Streitpunkt' immer noch strittig ist !
Haben Sie auch bitte Verständnis, dass ich die Gerichtsbarkeit direkt in diesem Schriftverkehr mit Ihnen einbeziehe. Aber bei dem - anscheinend - bestehenden freundschaftlichen Einvernehmen zwischen Ihnen muss ich von der Annahme bzw. der ohne Frage bestehenden Wertigkeit ausgehen, dass Sie gemeinsam in diesem berühmt-berüchtigten Boot sitzen [ ~ Welches, so u.A. Verlautbarungen vom IPCC Klimarat und des UN-Generalsekretär, zu kentern droht ! ~ ] und somit auch gemeinsam von mir als Kontrahenten bei diesem feinen Match anzusehen sind.


INDEX ~ INHALTSVERZEICHNIS ~


[ A ] Sozialamt : Frau / Herr : DKV + Kostenübernahme + Behandlungsscheine + MAHNUNG !!!
[ A ] Sozialamt : HINWEIS wegen i.d.S. rechtstaatlichem Handeln Ihrer Behörde bei dieser 'KV-Debatte' ...
[ B ] Jobcenter : Frau / Herr : Hinweis Antragstellung / Mahnung Mietzahlung + Widerspruch ...
[ B ] Jobcenter : HINWEIS ANTRAGSTELLUNG und der damit verbundene Klärungsbedarf !
[ C ] + [ D ] LSG RLP + SG Speyer : HINWEIS MAILVERKEHR ...
[ C ] SG Speyer : Frau / Herr : Hinweis auf kommende Attraktionen ...
[ D ] Landessozialgericht RLP : Frau / Herr :  Hinweis auf kommende Attraktionen ...
[ E ] Deutsche Rentenversicherung DRV : Frau / Herr :  Widerspruch gegen Bescheid ...
[ F ] A PREVIEW : Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation [ Etc. Usw. pp ] !
[ G ] @ audience : Mahnungen !!! Und bestimmt auch irgend etwas sonst noch !
[ H ] Appendix
[ HINWEIS u.A. Gewaltenteilung, Gemeinwohlkompetenz, Verfassung RLP, Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst', Datenverkehr via Mail ]


: CONTENT : INHALT :

Liebe MitarbeiterInnen Landkreis + Kreisverwaltung Kusel ...
: HINWEIS : Die Anderen, also die eben etwas weniger Lieben oder eben gar nicht so liebenswerten Mitarbeiter + Innen des Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel, suchen sich möglicherweise eine Ihnen hierfür geeignet erscheinende Ecke. Und reflektieren vorab statt direkt dem Lesen dieser Lektüre vielleicht erst einmal besser die Sinnlosigkeit ihres ansonsten doch recht erbärmlichen Daseins !



[ A ] Sozialamt Kreisverwaltung Kusel


[ A I ] DKV + so ...
[ A II ] ERINNERUNG + ALLERLETZTE UND WIRKLICH LETZTE MAHNUNG
[ A III ] Zuständigkeitsdebatte


[ I ]
DKV + so ...

Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 13.11.2023 mitgeteilt habe ich mit Fr. Pichler, der zuständigen Sachbearbeiterin der DKV, telefoniert.
= Wegen den erforderlichen Unterlagen [ ~ Komplettuntersuchung ] eines Allgemein-Arztes für die DKV ! =
Wie mir die Sachbearbeiterin bei der DKV erklärte wird zwar anzunehmend keine Laboruntersuchung, welche sehr Kosten intensiv ist, benötigt. Jedoch konnte Sie meinen Einwand / Hinweis wegen der vollständigen Kostenübernahme im Rahmen der Gesundheitshilfe / Krankenversorgung nachvollziehen und - soweit ich es korrekt verstanden habe - auch diese Handhabung im Interesse des behandelnden Arztes bejahen; zumal ich schon Jahrzehnte nicht mehr bei einem allgemein tätigen Arzt hier in Deutschland war, und somit eine grundlegende Untersuchung bei der vom der DKV geforderten Anamese-Nachweis nötig ist.
Da die Kosten nur in Höhe von ( ca. ) 73 € von der Krankenkasse erstattet werden muss ich Sie erneut [ a ] auf einen Behandlungsschein fürt den noch zu findenden Arzt und [ b ] auf einen schriftlichen Bescheid betreffend der vollständigen Kostenübernahme für diesen Arzt ansprechen !!!
Bzw. Ihnen das nun noch einmal schreiben. Sie wollen doch sicherlich auch, dass ich nun bald nach nunmehr ziemlich genau 1613 Tagen im Leistungsbezug hier im Landkreis Kusel einen soliden Krankenversicherungsschutz, und nicht nur so eine doch eher luschige 'Gesundheitshilfe/Krankenversorgung' bekomme.

Und, nur wenn Sie als ausführendes Organ des deutschen Staates dem Gemeinwohl etwas Gutes tun wollen ?!
Ich verweise in dem Zusammenhang 'Gemeinwohl' und "KV Gesetzlich vs. Privat" auf Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] der Verfassung von Rheinland-Pfalz. Schauen Sie doch einfach im Anschnitt [ G ] Appendix [ HINWEISE ] unter der diesbezüglichen Rubrik "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" nach !?
Weigern Sie sich einfach an diesem durch Gesetze und eine Selbstverwaltung der Krankenversicherungskonzerne legitimierten Unrecht teil zu haben ! Und [ Da unstrittig - de facto und in Realität - keine dem deutschen Krankenversicherungsschutz vergleichbare KV im Ausland bestanden hat ! ] bestehen Sie wie ich auf die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit, dass meine Person ganz einfach in den so benannten gesetzlichen Krankenversicherungsschutz mit hinein gehört.
Lt. Angaben der Sozialverbände sind derzeit < als 800.000 Menschen in der BRD von diesem Mißstand betroffen !
Es geht also nicht nur mich etwas an. Sondern ebenso Sie. Und alle Anderen auch !
Und als tatendurstige, und ebenfalls in der hierzulande staatsorganisatorisch nicht wirklich bestehenden Gewaltenteilung, Behörde sollten Sie diesen Hinweis bei eingehender Prüfung des strittigen Sachverhalt als zutreffend erachten. Und dann einfach Ihren Amtspflichten entsprechen !

Dann benötige ich noch einen  Behandlungsschein für den Monat März für die Zahnärztin.
Und ich muss Sie - erneut - wegen meinem Hautleiden an den Behandlungsschein für einen Dermatologen erinneren.
Und ich muss Sie - erneut - wegen meiner visuellen Defizite an den Behandlungsschein für einen Augenarzt erinneren.
Und ich muss Sie - erneut - wegen der ja bereits attestierten Behinderung an den Behandlungsschein für einen Psychologen erinneren.
Dann wünsche ich Ihnen und Ihren Kollegen noch einen schönen Tag. Und mir natürlich auch ...

[ II ]
ERINNERUNG + ALLERLETZTE UND WIRKLICH LETZTE MAHNUNG

Ich warte da immer noch ganz sehnsüchtig auf einen formal korrekten Bescheid zum Thema "Behinderung" und "Eingliederungshilfe". Also wegen den Anspruchsvoraussetzungen bei dieser Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII), Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII) und Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150).
Bitte werten Sie diesen Sachverhalt bei Ihrem Bescheid bitte in direktem Zusammenhang mit dem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] von 11/2020 !!!
Auch warte ich immer noch auf einen Bescheid wegen den Zahnbehandlungkosten und ebenso eine vollständige Kostenübernahme - wie so zugesichert und verpflichtend - zu Gunsten meiner Bankverbindung ...

[ III ]
BY THE WAY !

Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen beim Jobcenter des Landkreis Kusel in der 'Behindertenfrage' schon etwas Konkretes ergeben ? + !
Anscheinend ja nicht, da ansonsten das Schreiben mit Datum vom 05.02.2023 von 'Jobcenter Landkreis Kusel', mit der Aufforderung nun doch endlich auch Mal Bürgergel zu beantragen, gänzlich ohne Sinn erscheint !!!
Lt. einer durch das hiesige Jobcenter in Auftrag gegebenen Attestierung 11/2020 ist der Sachverhalt einer 'Behinderung' eindeutig.
Und somit ist dieser 'Kunde' spätestens seit November 2020 in der Zuständigkeit des hiesigen Sozialhilfeleistungsträger !

Zögern Sie also nicht mir da - siehe die Aufforderung zu einem schriftlichen Bescheid - umgehend Kenntnis zu geben.
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Untätigkeitsklage. Das können Sie mir wirklich glauben !


[ B ] Jobcenter Landkreis Kusel Herr RFL A. Körbel vom Team M & I & Co. ...


[ I ] INTRO ~ HIStory ~
SIEHE AUCH :
Ihr Schreiben vom 05.02.2024 und der derzeit ja unstrittig noch geltende Leistungsbescheid mit Datum vom 14.12.2023 ! Siehe wegen meiner Mitwirkungsverpflichtung bei diesem Antrag auf Grundsicherung auch meine Ausführungen im Abschnitt [ B III ] !
HINWEIS : Man mag ja über dieser Hartz V, im Neusprech das so bezeichnete 'Bürgergeld', meckern und schimpfen. Als Weiterführung des allbekannten Hartz IV gewöhnt der 'Kunde' eines Jobcenter bzw. der BA sich aber auch daran !
Meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der
Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 ! Leider bisher ohne eine hierbei verpflichtend Ihrer Behörde zugeordnete Erteilung eines Bescheid, bzw. einer hierbei klärenden Erledigung Ihrer Beratung - und Auskunftspflicht. Und betrachten Sie das bitte in direktem Zusammenhang mit der Klage "Querulanzia" [ nahängig beim LSG RLP und dem SG in Speyer ] und diesem erneut Ihrem erlauchten Auge, werter Herr RFL A. Körbel vom Team M & I & Co., kenntlich gemachten Hinweis unter [ IV ] !

http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230329_hinweis_selbststaendigkeit_mahnung_antraege.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230502_crowdfunding_antraege_mahnung_no3.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_sg_lsg_20231113_.html
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt.html ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html ]

Die hier für Sie angegebenen - in den jeweiligen Schriftsätzen mit dem String / Suchbegriff 'Publi' auch für Sie leicht zu findenden Textfragmente beschäftigen sich mit der in Abschnitt [ II ] angegebenen Antragstellung und dem dabei anvisierten Bereich meiner beruflichen und selbstständigen Ambitionen im Bereich der Publizistik und ebenfalls des Patentmarketing !

DAZU AUCH ABSCHNITT [ F ] A PREVIEW : Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation [ Etc. Usw. pp ] !
UND EINE GUTE NACHRICHT !!! >>> SIEHE :
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20240109_antrag_gebuehr_dpma.html ]
Diese Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr für einen Gebrauchsmusterschutz, das Dt. Patent - und Markenamt konnte meiner in sich schlüssigen Argumentationskette ganz unbedingt Folge leisten, ist nun nicht mehr erforderlich.
DAZU AUCH ETWAS IM ABSCHNITT
[ F ] !


[ II ] AUSSTEHENDE MIETZAHLUNG ~ FEHLERHAFTER BESCHEID ~


Hinweis wegen dem erneut erfolgten Widerspruch wegen der ungerechtfertigten Kürzung der Mietzahlung.
Und diesem Bescheid(en) wegen der angemessenen Mietobergerenze von 250 €. Oder waren es jetzt 150 € ?!
Bekomme ich da  mal einen Bescheid ?! Und ebenso das so ja verpflichtend so vorgegebene Widerspruchsverfahren ?!
Bzw. : Nun endlich und letztendlich baldmöglichst die Überweisung des ausstehenden Regelsatz zu Gunsten meines Kontos !

[ III ] ANTRAGSTELLUNG

Hinweis wegen einer aktuell erforderlichen Antragstellung in direktem Zusammenhang mit der bereits erfolgten - und bisher ohne rechtgültigen Bescheid immer noch anhängigen - Antragstellung vom 27.01.2021 und den hierbei anhängigen Beschwerde - und Klageverfahren beim LSG RLP / SG SPEYER . . .

IN DEM ZUSAMMENHANG !

Und deshalb werde ich nochmals einen Antrag wie vom 27.01.2021 - natürlich in überarbeiteter Form und mit aktualisierten Werten und Angaben beim Jobcenter Landkreis Kusel bzw. dem definitiv so bindend seit November 2020 ja zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel einreichen. Es geht natürlich - neben diesem ganzen Behindertenrecht - auch um Selbstständigkeit.
Diese sicherlich gerechtfertigte gleichberechtigte Teilhabe an und in der Gesellschaft.
Eine - so ja unstrittig - im SGB & GG zugesicherte selbstbestimmte Lebensführung, Menschenwürde und dergleichen mehr ...

ANTRAGSTELLUNG : Ich beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung" im Sinne der UN-BRK. Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) ! Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 € und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine letzte
Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr der letzten 15 Monate, und die nach dem psychologischen Gutachten doch recht eindeutige Rechtslage !
BEGRÜNDUNG : Als Begründung verweise ich auf die Ihnen sicher bekannte Rechtslage. National und auch international, sofern die BRD durch völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran gebunden ist.

Das da oben war jetzt der Antrag von Januar 2021. Im Speziellen wegen einem hierbei erforderlichen Schutz gegen ansonsten blindwütig agierende Inkassodienste ( * ) benötigt Ihr Kunde Klärung und gegebenenfalls Auskunft und Beratung.
( * ) Die kann man 100 mal anschreiben ( Zugegeben ich habe es nur zwei Mal getan ! ) und trotzdem bekomme ich einmal die Woche von irgend einem dieser 'Dienstleister' ein Schreiben, und es erscheint bei der Tragfähigkeit einer selbstständigen Existenz ( nicht nur bei ) meiner Lebensplanung notwendig eine Absicherung in Form einer 'sozialen Grundsicherung' für den Zeitraum von 2½ Jahren in Anspruch zu nehmen. Das sicherlich auch im Sinne eines ansonsten hoffnungslos überforderten Gerichtsvollzieher !
: HINWEIS : Der Schriftverkehr mit Ihnen hier im Landkreis Kusel währt nunmehr 55 Monate. Diese staatlich verordnete Abhängigkeit im sozialen Absicherungssystem, incl. der damit verbundenen Folgen und Auswirkungen, nun mehr als 34 Jahre ! Der hierbei vom BVerfG verwendete Sprachgebrauch lautet : » Zum bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert ! «

Das hier angeführte statistische Zahlenmaterial ist doch ganz und gar eindeutig !?


Autismus und inklusive Beschäftigung | O-000017/2021
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html
Plenardebatten - Autismus und inklusive Beschäftigung ...
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2021-06-10-ITM-013_DE.html

Die anscheinend systemimmanente und strukturell bedingte Benachteiligung von Menschen im Autismus-Spektrum ist - es gibt da wirklich keine besser oder gar passender Wortwahl - eine Diskriminierung allererster Güte und Qualität ! = DISKRIMINIERUNG ALLERERSTER GÜTE UND QUALITÄT !  

Nachdem wir uns wegen einem ergänzenden / vergleichenden Gutachten – also diese für Verwaltung und Gerichtsbarkeit gleichermaßen verbindlich geltenden Bestimmungen einer multidiziplinären Bewertung wie im UN-Behindertenrechtskonvention [ UN-BRK ]
näher ausgeführt – nun doch schon eine Weile beschäftigen. Und seitdem der Audiomitschnitt der so benannten Begutachtung von November 2020; welcher frühzeitig bei Ihnen Allen - so auch dem Dipl. Psych. Nico Janzen - beantragt und als verwertbares Beweismittel für meine Anschuldigungen gegenüber Herr Ass. jur. Peter Simon und den anderen Beklagten, welche dem Anschein nach in bestem Einvernehmen mit diesem Juristen ( gleich den Verantwortlichen beim SG + LSG + BSG ) handelten und den ( noch ) zu verurteilenden ( anzunehmenden ) Amtsmissbrauch - also von Gericht und Verwaltung gleichermaßen - tatkräftig bzw. durch Untätigkeit und / oder zu mindestens stillschweigende Duldung weiterhin geschehen ließen, benötigt wurde nun - so das Verlauten des Herrn Justiziar Simon - nicht mehr aufzufinden ist.
Ja. Das kann natürlich passieren. In einer gut sortierten Behörde sollte so etwas ja nun wirklich nicht geschehen. Und inwieweit der Herr Diplom Psych., und ebenso die Ihnen beauftragende Behörde, eine Aufbewahrungspflicht und auch Auskunftspflicht entsprechen müssten sei an dieser Stelle nicht weiter erörtert.
Beantragt wurde das jedoch mehrfach und frühzeitig genug !



„Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn.“
Konfuzius (551 – 479 v. Chr.)
[ latinisierter Name für Kongfuzi, K’ung-fu-tzu, »Meister Kong«, chinesischer Philosoph ]



Ich verweise in dem Zusammenhang auf das Schreiben an Herr Danner betreffend Land L(i)EBEN + SmartCity = „Zukunfts-Check Dorf“ und ebenso mehrerer in sich stichhaltiger Konzepte ganz im Rahmen der für Ihre Tätigkeit verbindlichen Normen der EU und BRD !
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/job_soz_zukunft-dorf_jens-danner_20231211_.html ]
SIEHE AUCH :
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/kreisverwaltung_kusel_20220829_landrat.pdf ]
[ http://erwerbslosenverband.org/klage/kreisverwaltung_kusel_20230522_landrat.pdf ]

Hier auch etwas zur Ihnen sicherlich bekannten Vorgeschichte ...


DAS "GUTACHTEN" [ = IN ANFÜHRUNGSZEICHEN = ]
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_psycho_20201115_gutachten_ocr.pdf
DER ANTRAG AUF EINE MULTIDIZIPLINÄRE BEWERTUNG IM SINNE DER UN-BRK
http://erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf

Derzeit ist diese - damals nach angemessener Einhaltung des gesetzlich gegebenen Frist beim SG SPEYER - eingereichte Untätigkeitsklage und ebenso einer doch eigentlich nur bewunderswerten und hingebungsvollen Untätigkeit beim SG Speyer von knapp 1¾ Jahren jetzt wegen der doch etwas unglücklichen 'Verhandlungsstrategie' des zuständigen Richter beim SG Speyer statt dessen 8 Umzugskarton zu verhandeln und dieses auch so in dem Beschluss ( im Namen des Volkes ) anzugeben im Beschwerdeverfahren beim LSG RLP !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf ]
Sie; Herr RFL A. Körbel, also das Team M & I & Co.; haben jetzt durch eine korrekte Amtsausübung nicht nur die einmalige Möglichkeit Ihren Arsch [ Gestatten Sie mir bitte diese ach so deutsche Wortwahl ! ] aus dem Fokus des Geschehen und möglicher zukünftiger Entwicklungen und Verwicklungen zu manövrieren. Sondern ebenso einfach das Richtige zu tun. Und ein korrekter Ede hinter Ihrem Schreibtisch zu sein !

[ IV ] BY THE WAY ~ Zuständigkeitsdebatte ~

Hat sich da übrigens bei der "Zuständigkeitsdebatte" zwischen Ihnen und Ihren Kollegen beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel 
in der 'Behindertenfrage' schon etwas Konkretes ergeben ? + !

Lt. einer durch das hiesige Jobcenter in Auftrag gegebenen Attestierung 11/2020 ist der Sachverhalt einer 'Behinderung' eindeutig. Und somit dieser 'Kunde' in der Zuständigkeit des hiesigen Sozialhilfeleistungsträger ! Und lt. einem Schreiben der Kreisverwaltung mir Datum vom 02.02.2024 scheint das ja nun auch im Rahmen der Zuständigkeit nun möglich sein. In deutlichem Widerspruch dazu aber das Schreiben des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Datum vom 05.02.2024. Können Sie mich da bitte aufklären !
Zögern Sie also nicht mir da umgehend Kenntnis zu geben.
Bis zu einer ( abschließenden ) Klärung des Sachverhalt durch die hierbei in der Instanzenhierarchie zuständige Sozialgerichtsbarkeit verzichten Sie bitte auf irgend welche 'Leistungssperren' wegen so benannter 'mangelnder Mitwirkungsverpflichtung', was so ja einfach nicht gegeben ist !
Das Sozialgericht interessiert sich bestimmt nicht für eine erneute Klage. Und schon gar nicht so eine mit dem Attribut "Eilbedürftigkeit" ! Die haben beim SG Speyer und ebenso beim LSG RLP sowieso schon mit einer so benannten "Verzögerungsrüge" iSv § 198 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz wegen der nachweisbaren und durch die Akte hinlänglich dokumentierte 'Verfahrensverschleppung' schon vollends und genug zu tun !

[ V ] HINWEIS

In dem Zusammenhang auch ein paar möglicherweise hilfreiche Hinweise !
Tun Sie uns also bitte einen gegenseitigen Gefallen.
Überprüfen Sie die Anweisungen des Werksleiter / Geschäftsführer von 'Jobcenter Landkreis Kusel' in Zukunft auf den rechtlich verbindlichen Gehalt, welcher ganz unbedingt für Ihre Verwaltungstätigkeit Geltung hat.
Ich möchte also wirklich ungern auch bei Ihnen oder aber dem Frl. Lettang u.A. § 826 BGB umsetzen.
Es genügt doch vollkommen, wenn es die eigentlich Verantwortlichen dabei erwischt. Oder ?!



Liebe MitarbeiterInnen der rheinlandpfälzischen Sozialgerichtsbarkeit ...



HINWEIS SCHRIFTVERKEHR PER MAIL MIT DER GERICHTSBARKEIT :
Ich verweise in dem Zusammenhang auf den entsprechenden Schriftwechsel mit dem SG Speyer.
Die deutsche Justiz ist verpflichtet dem Bürger eine Kommunikation auch per elekronischer Post zu ermöglichen.
Das ist leider so immer noch nicht der Fall ! Und JA. Sie bekommen das Ganze nochmals postalisch !? Bzw. schauen Sie doch in Ihren Akten nach. Über zig Seiten habe ich schon den strittigen Sachverhalt dem SG erklärt. Und unmissverständlich geklärt !!!


[ C ] Sozialgericht Speyer

VERFAHRENSVERSCHLEPPUNG / Verzögerungsrüge i.S.v. § 198 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz
S 3 SO 113/23  Klage / Beschwerde

[ I ]


Ja. Das wird noch ein interessantes Jahr werden ...

[ II ]

Ich verweise wegen der nunmehr anhängigen "Verzögerungsrüge" [ Ihr Schreiben mit Datum vom 26.01.2024 ! ] und dieser geradezu klassischen 'Verfahrensverschleppung' der letzten Jahrzehnte und hier in RLP seit nunmehr 3 Jahren auf mein letztes Schreiben mit Datum vom 13.11.2023 !

[ III ]


Vorab ein Hinweis !!!

Ich verweise wegen der nunmehr anhängigen "Verzögerungsrüge" [ Ihr Schreiben mit Datum vom 26.01.2024 ! ] und dieser geradezu klassischen 'Verfahrensverschleppung' der letzten Jahrzehnte und hier in RLP seit nunmehr 3 Jahren auf mein letztes Schreiben mit Datum vom 13.11.2023 !

Und seien Sie versichert. Mehr brauche ich auch nicht zu tun !


[ IV ]



[ V ]




[ VI ]



[ D ] Landessozialgericht Rheinland-Pfalz


Die diversen Aktenzeichen :

„Klima-Klage“ AZ SG Speyer < S 7 AS 700/22 > LSG RLP < L 3 AS 58/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf
„Teilhabe-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS 707/21 > LSG RLP < L 3 AS 55/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf
„Corona-Verfahren“ AZ SG Speyer < S 7 AS 857/21 > LSG RLP < L 3 AS 56/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_857-21_berufung_corona_kv.pdf
„Inflation+Regelsatz“ AZ SG Speyer < S 7 AS 470/22 > LSG RLP < L 3 AS 57/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_470-22_berufung_regelsatz.pdf
„Wohnraumbeschaffungskosten“ AZ SG Speyer < S 7 AS 721/22 > LSG RLP < L 3 AS 59/23 >
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_721-22_berufung_wbk.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230323_berufung_diverse_az.pdf

Und natürlich das Verfahren wegen diesem Querulantentum ...
Diesem ( anzunehmenden ) zivilsatorischem Regulativ benannt als 'Autismus' ...

L3 AS 41/23 KL
Klage Querulanz
( AZ : L3 AS 41/23 KL + AZ L 3 AS 114/23 KL )
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html#final_touch
Also die von der Klage / Beschwerde ( AZ : L3 AS 41/23 KL ) abgetrennten, so vom Kläger beanstandeten, Verfahren mit dem AZ L 3 AS 114/23 KL ! Hat sich da schon wegen der beantragten PKH etwas ergeben.
Einen Berechtigungssein, wie Ihnen ja dazu mitgeteilt, wird mir ebenso vom hiesigen Amtsgericht verweigert ...

Es gibt doch so etwas wie 'Waffengleicheit' zwischen sich streitenden Kontrahenten in einem Rechtsstreit.
Und mehr als zig Mal beim LSG anmahnen, dass Sie in der Angelegenheit vorab zu einer Entscheidung kommen sollen, kann ich doch nun wirklich nicht tun. Oder ?!


[ I ]

Ja. Das wird noch ein interessantes Jahr werden ...

[ II ]

Mein letztes Schreiben und Ihre Erwiderung einer hierbei nicht geltenden Zuständigkeit !

Ich verweise wegen der nunmehr anhängigen "Verzögerungsrüge" [ Ihr Schreiben mit Datum vom 22.01.2024 ! ] und dieser geradezu klassischen 'Verfahrensverschleppung' der letzten Jahrzehnte und hier in RLP seit nunmehr 3 Jahren auf mein letztes Schreiben mit Datum vom 13.11.2023 !

Sind Sie, werter Herr / Frau Richter/in, da in Ihrer Entscheidungsfindung schon ein Stück weiter gekommen. Zögern Sie nicht mich von Ihren Fortschritten in der Sache unverzüglich in Kenntnis zu setzen !

Die Aktenlage - so auch die hingebungsvolle Untätigkeit seitens Justiz und Verwaltung - ist einfach nur eindeutig !


[ III ]


to be accomplished ...


[ IV ]



[ V ]




[ VI ]




[ E ] Deutsche Rentenversicherung !



[ F ] A PREVIEW : Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation !



[ I ]


Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !

[ II ]

Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !

[ III ]


Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !


[ IV ]

Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !


[ V ]


Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !

[ VI ]

Ich verweise auf meine Schreiben mit Datum vom 27.01.2021, dem 29.03.2023, 02.05.2023, 17.05.2023 und natürlich diesen Schriftsatz am 13.11.2013. So auch der Antragstellung wegen dem so benannten 'anrechenbaren Einkommen' bzw. dem so von mir benannten Abschnitt D -  Antrag von 2020 !




[ G ] @ audience : An die hier Anwesenden : Mahnung(en) . . .

] SIEHE AUCH [



Etc. Usw. !
Das habe ich Ihnen doch bestimmt schon 47 oder 58 Mal mitgeteilt.
Insoweit macht einer erneute Auflistung hier gerade an dieser Stelle ja nun wirklich keinen Sinn mehr ...


Liebe BürgerInnen in unserem lieblichen Rheinland-Pfalz hier in Dlandia ...

[ H ] Appendix [ HINWEISE ]

Und das sollten wir wirklich doch einfach mal sachlich und locker sehen !
Nicht Sie definieren hier die Regeln ! Sie sind allenfalls ausführendes Organ.
Und deswegen muss ich Sie auffordern, die in den Quittungen nachweisbar auf Grund einer Beschädigung der Unversehrtheit meines Daseins notwendigen Ausgaben umgehend der Ihnen bekannten Bankverbindung meiner Person anzuweisen.
1-DIN-A4-Seite =
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210811_selbststaendigkeit.pdf ]

: P S : Werte Sachbearbeiter:Innen ! Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass Sie de facto
mit dem Vermieter nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun haben. Ja wirklich. So ist das !
Das sollte Ihnen 100% klar sein. Meinen Sie nicht auch ? + !
In dem Sinne ist die Überweisung an meinen Vermieter – zumal ohne Angabe von in sich schlüssigen und so der Rechts - und Gesetzeslage entsprechenden Gründen, welche eine Kürzung des lebensnotwendigen Minimum rechtfertigen könnten – des bestehenden Leistungsanspruch, also dieses so benannten 'sozio-kulturellen Existenzmimimum', Ihrer "Kunden" keinesfalls zulässig !

Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeignetes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.


| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Beschwerdeverfahren beim LSG RLP in Mainz wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen L 3 AS 57/23 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel , sowie der Sozialgerichtsbarkeit, sein ! Ich verweise auf den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem SG Speyer in dieser Angelegenheit !


Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener




| THE END |