===>
ZUM SACHVERHALT ===>
=>
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_sozialamt_kusel_20230609_hinweis_beschwerde_klage_querulanz.html
Die von Ihnen geforderte Anmeldung als privater
Versicherungsnehmer bei der DKV :
Nach Rücksprache mit dem hierbei zuständigen Sachbearbeiter bei
der AOK in Pirmasens, Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>
Tel.: 06331 - 802-158, hat sich ergeben, dass das Verfahren
einer Prüfung im Rahmen der so benannten "gesetzlichen
Krankenversicherung" immer noch in der Schwebe, also i.d.S.
anhängig ist.
Diese 'Zweigstelle' der DKV auf Teneriffa, also DKV Seguros, hat
sich immer noch nicht bei dem Mitarbeiter der AOK gemeldet und
so ist ihm eine abschließende Wertung des Sachverhalt nicht
möglich.
Ich habe Herr Wagner die Kontaktdaten der Sachbearbeiterin bei
der DKV in Köln, sowie die Angaben zu dieser mit einem normalen
Krankenversicherungsverhältnis nicht vergleichbaren Vertrag auf
Teneriffa, zu gesandt.
Herr Wagner hat mir bei unserem Telefonat zugesichert umgehend
Mitteilung zu geben, sobald die dabei eigentlich wesentliche
Fragestellung der Zuständigkeit einer "gesetzlichen KV" geklärt
ist. Bis dahin also noch etwas Geduld ...
Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
<Manuela.Rumpf@KV-
KUS.de>
Betreff: Ihre Mail vom 17.10.2019
Datum: Mon, 28 Oct 2019 15:44:25 +0000
Von: Ohler, Dietmar [RPS] <Dietmar.Ohler@rps.aok.de>
An: 'arno@humanearthling.org'
<arno@humanearthling.org>
Dietmar Ohler
Teamleiter Privatkunden
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Kundencenter Kusel
Vogelsang 3
66869 Kusel
Telefon 06381 4208-312
Telefax 06381 4208-338
dietmar.ohler@rps.aok.de
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Arno Wagener / Unterlagen von 2013 !
Datum: Mon, 18 Nov 2019 09:58:59 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern <Jobcenter-
Stadt-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de>, Jobcenter Kusel
<jobcenter-
leistung@kv-kus.de>
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Das mit dem Sozialversicherungsausweis - den Ihre Behörde ja
anscheinend einbehalten und dann möglicherweise einfach
verschlampt hat - hat sich erledigt.
Die Rentenversicherung hat mir vor eine Woche ein neues Dokument
ausgestellt.
Nun ein anderes - bzw. eigentlich ja das gleiche - Thema !
Krankenversicherung. Wie mir bei einer persönlichen Vorsprache
bei der AOK in Kusel Anfang des Monats mitgeteilt wurde bestand
niemals eine Pflicht - oder private Krankenversicherung während
dem Zeitraum März bis Juni 2013 in Kaiserslautern . . .
Können wir das vielleicht umgehend klären ? + !
Ich habe die Mail direkt an Ihre Kollegen beim Jobcenter Kusel
gleich mit geschickt.
Krankenversicherung ist nicht nur wichtig, sondern sogar
verpflichtend. Das wissen Sie doch !
Können Sie mir da - bitte - umgehend die entsprechenden Angaben
zusenden . . .
Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruss . . .
Arno Wagener
Betreff: Re: Arno Wagener : Kunden-Nummer:
6594【 Service-Nr.: ¦ Versicherten-Nr.: R546213186 】
Datum: Mon, 5 Jul 2021 10:22:47 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de>,
AOK Oliver Eis <szs.tr@service.rps.aok.de>,
Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-
kus.de>
Sehr geehrter Herr Oliver Eis von der Aok ...
Soweit ich informiert bin habe ich mich von meinem damaligen
letzten Wohnsitz C / O Ulrike Schneider, Landolfstr. 5
67661 Kaiserslautern, nicht abgemeldet.
Arno Wagener
Am 10.05.2021 um 11:29 schrieb Human:
> Sehr geehrte Damen und Herren . . .
> Sehr geehrter Herr Oliver Eis von der Aok ...
> Sehr geehrter Herr Andreas Körbel vom Jobcenter Kusel ...
> Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB
V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI
> Als Anlage im Anhang dieser Mail die ausgefüllten
Formulare, welche so schon postalisch an die AOK versandt
wurden.
> Unser Telefonat am 06. Mai 2021. Meine Bitte um
Zusammenarbeit, zwischen der AOK als Versicherungsträger und dem
Jobcenter Kusel als Versicherungsnehmer, zwecks umgehender
Klärung der mittlerweile arg dringlichen*** Angelegenheit eines
Krankenversicherungsschutz. Hier die für Sie dafür nötigen
Angaben des jeweiligen Kooperationspartner :
> Herr Oliver Eis /// AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de>
AOK Oliver Eis <szs.tr@service.rps.aok.de>\
\\ 0651 2095-218
> Herr Andreas Körbel /// Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-
kus.de> \\ 06381 99698-128
> Mittlerweile bedeutet, dass es sich jetzt schon seit Ende
2019 und zig Schereiben bzw. Mail hinzieht. Und bisher weder die
AOK als hierbei zuständiger Versicherungsträger bzw. das
Jobcenter Kusel als eigentlicher Versicherungsnehmer in der
Lage, willens oder bereit, waren da eine geeignete Lösung zu
finden und für einen erwerbslosen Mitbürger im Leistungsbezug
ALGII einen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Ich möchte Sie bitten, ja sogar dazu auffordern, als 'Träger
öffentlicher Gewalt' das mit dem Krankenversicherungsschutz
umgehend zu erledigen.
> Als Erwerbsloser sehe ich die AOK, im Speziellen aber das
so bezeichnet 'Jobcenter' in Kusel, in der Pflicht einen
gesetzlich so ja vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu
gewährleisten. Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -
BGG) sollten / müssen auch Sie als Versicherungsträger und somit
Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung der Träger
öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte
Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
Ich will nur einen normalen, also so bezeichnete gesetzlichen,
Krankenversicherungsschutz !
> So schwierig kann das doch wirklich nicht sein.
> Hochachtungsvoll + MfG
> Arno Wagener
> : P S :*** Dringend bedeutet; mal unabhängig, dass ich seit
dass ich seit Beginn der Seuche als potentieller Teeil einer
Riskogruppe mit laufender Nase und immer wieder Grippesymptomen
herum laufe; dass ich seit Anfang Februar 2021 ziemlich flach
und zeitweise recht nutzlos im Bett liege. So etwas wir als
'LongCovid' bezeichnet, anzunehmend bei mir auch. Ferndiagnose
durch die Mutter, Allgemeinärztin, meines Sohnes. Immer
wieder Erschöpfungszustände, Kreislaufschwierigkeiten und seit
Februar auch erhebliche Probleme / Schmerzen mit der Lunge. Das
ist dem Jobcenter seitdem auch bekannt.
> Ein entsprechender Antrag wegen Kosten übernahme wurde
damals gestellt. Und seitdem mehrfach angemahnt.
> Reaktion ?! = 0. Einfach Frau Dr. Christiane Leyser in
Kusel [ Telefon : 06381 8202 bzw. Mobil unter 0157 36175459 ]
bei der ich wegen der Covid-Untersuchung war, oder eben meine/n
Vermieter/in [ dem Jobcenter bekannt ] fragen.
> Das ist mittlerweile nicht mehr lustig.
> Wegen der Lunge brauche ich nur etwas passende Antibiotika,
welche es aber ohne ärztliche Untersuchung und Rezept einfach
nicht gibt.
> Also muss ein Krankenversicherungsschutz her. Und das - wie
bereits erwähnt und hinlänglich geschildert - auch dringend und
akut !!!
> : P P S :
> : H I N W E I S (e) zu den ausgefüllten Formularen :
> 1 Keine Angaben bzw. Unterlagen oder gar ein Bescheid
verfügbar ! So auch keine Steuernummer. Müsste die AOK bzw. das
Jobcenter aber haben !
> Hatte da einen 'Supergau' auf Teneriffa bzw. ansonsten sind
die entsprechenden Unterlagen in ein paar Kartons, an die ich
aber derzeit ( noch ) nicht heran komme.
> 2. Angaben zur letzten Versicherung in Deutschland
> 4. Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (z.B. Arbeitnehmer,
Beamter, Selbständiger)
> Angaben zur Erwerbsbiographie und zum Versicherungsverlauf
> 1. Angaben über die Eltern
> 2. Angaben zur eigenen Person:
> b) Zeiten der Schulausbildung (lückenlose Angabe ist
erforderlich)
> c) Zeiten der Erwerbstätigkeit (Erwerbsbiographie)
> 2 Mein letzter Bescheid vom Jobcenter Kusel ist in einem
Umzugskarton und derzeit nicht verfügbar.
> 5. Regelmäßige monatliche Einnahmen (bitte Nachweis z.B.
Lohn-/Gehaltsabrechnung, letzten Steuerbescheid beilegen)
> ::::::::::::::::::::::::::::::
> 6. Beitragszahlung
> Wünschen Sie die Abbuchung Ihrer Beiträge?
□ ja □ nein
> Wenn ja, füllen Sie bitte beiliegendes SEPA
Lastschriftmandat
>
> Das habe ich natürlich nicht ausgefüllt, da ( soweit
ich die Rechtslage verstanden habe ) das Jobcenter Kusel als
Versicherungsnehmer für den Abschluss des
Krankenversicherungsschutz bei der AOK - oder einem anderen
Versicherungsträger - zuständig ist.
=> -------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff: Unser Telefonat /
Krankenversicherungsschutz + Erwerbslosenverband : HTML-VERSION
= Give color a chance !
Datum: Mon, 7 Mar 2022 18:10:32 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Frau Christahl c/o Ökumenische
Fördergemeinschaft GmbH <christahl@foerdergemeinschaft.de>,
Daniel Kraus c/o Caritas <Clearing@caritas-
koblenz.de>
Sehr geehrte Frau Christahl . . .
Sehr geehrter Herr Daniel Kraus von der Caritas in Koblenz . . .
Liebe Menschen von 'Ökumenische Fördergemeinschaft Ludwigshafen
GmbH' ...
Ihr Anruf, Frau Christahl, wegen den für mehr als 1.000.000
Menschen in der BRD mit einem fehlenden
Krankenversicherungsschutz.
Mit Herr Kraus von der Caritas habe ich mich auch bereits zu dem
Thema unterhalten. Ganz unten die knapope Mail an ihn als
Anhang.
Wir haben ein systemisches, also dem Ganzen ursächlich
innewohnendes, Problem. Ein Lösungsanssatz kann nur entsprechend
sein.
Einer dieser Symptome, sozusagen nur ein soziologischer Pickel,
ist eben auch die sozial verantwortliche Absicherung im
Krankheitsfall.
: ZUM SACHVERHALT :
Wie bei unserem Telefonat bereits angegeben sehe ich ebenso wie
Sie [ ~ Ökumenische Fördergemeinschaft Ludwigshafen GmbH /// www.foerdergemeinschaft.de/
die-oefg/aufbau-und-organisation \\\ ~ ] die Notwendigkeit
das bestehende staatlich legitimierte Unrecht in unserem
Rechtssystem zu korrigieren. Jede/r hat ein Recht auf
medizinische Versorgung. Anscheinend - so zu mindestens meine
Überlegung - ist es dabei jedoch erforderlich bei der
Sozialgerichtsbarkeit [ ~ gemeinsam mit einem kompetenten und
entsprechend motivierten Anwalt optional einer Anwältin ~ ] in
aller Deutlichkeit wegen des strittigen Sachverhalt eine
Entscheidung in Form einer so bezeichneten 'Richtervorlage' [ =
www.ipwiki.de/
grundrecht:richtervorlage ] abzuverlangen. Das BVerfG ist
dabei auch nur eine Etappe auf dem Weg zum EGMR [ ~ Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte ] wegen einer Beschwerde im
Rahmen des deutschen Grundgesetz und gerade auch geltender
international verbindlicher Vereinbarungen.
Siehe : https://
www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf
Siehe : https://
fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit
Dazu habe ich ein bereits laufendes - offen gestaltetes
Verfahren [ *** ] derzeit beim Sozialgericht in Speyer
vorbereitet.
Warum und weswegen nun de facto kommerziell ausgerichtete
Wirtschaftsunternehmen, also die so bezeichneten
Krankenversicherungsträger oder eben 'Träger der öffentlichen
Gewalt' [ ~
www.rechtswissenschaft-
verstehen.de/oeffentliches-recht/oeffentliches-recht-
grundlagen/traeger-der-oeffentlichen-gewalt ~ ], bei einem
"gesetzlichen' den Bürger einseitig verpflichtenden
Versicherungschutz doch recht eigenmächtig [ + formal korrekt in
einem das Wirtschaftsunternehmen einseitig bevorteilenden und
den Bürger übervorteilenden Kontext + ] den Zugang des Bürger zu
einem allgemein verbindlichen Versicherungsschutz in ihrem
Interesse reglementieren dürfen muss man wirklich im
historischen Kontext und der Entwicklung bzw. Deformation
unseres im Artikel 20 postulierten "Sozialstaat" seit ca. 1990
und dem Erstarken der neoliberalen Gesinnung verstehen.
: ZUM SACHVERHALT :
In der Situation 'Obdachlosigkeit' nach ca. 6 Jahren
Auslandsaufenthalt in der EU, davon 2018/9 8 Monate 2 Tage in
Haft wegen Verletzung von Bewährungsauflagen im Rahmen des ' Ley
de Violencia de Género a la Tenerife ' [ ~ Da geht es um
die doch recht eigenwillige Handhabung der spanischen Justiz
nicht nur auf Teneriffa wegen der geschlechtlichen Gewalt ! ~ ]
erfolgte eine Vorsprache beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' wegen
der Bewilligung einer Mietgarantie im September 2019. Daraufhin
erfolgte eine so von mir bezeichnete "Zwangsverpflichtung des
Kunden für den Genuss der AGB eines Jobcenter", also der Bezug
von HARTZ IV / SGB II. Direkt dagegen einen Widerspruch
eingelegt, und dieses Verfahren - auch wegen dem fehlenden
Krankenversicherungschutz - wurde dann wegen der fehlenden
Formvordrucke für die Beiordnung eines Anwalt seitens des
Bundessozialgericht eingestellt.
IN DEM ZUSAMMENHANG :
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
bundessozialgericht_20210119_anlage_3.html :
Seit Ende 2019 frage ich [ u.A. *** ] immer mal wieder mal nach,
warum ich keinen Krankenversicherungschutz gewährleistet
bekomme.
Ich beantrage da immer nur eine " Anmeldung bei dem für mich
zuständigen Krankenversicherungsunternehmen zu einem Tarif,
welcher im Umfang den Leistungen der so bezeichneten
'gesetzlichen' Krankenversicherung – vergleichsweise bei der AOK
– entsprechend " ist.
Die AOK verweigert sich, da bei einem 6 jährigen
Auslandsaufenthalt in der EU ein privates [ ~ zivilrechtliches ]
Versicherungsverhältnis auf Teneriffa für einen formal in
Spanien erforderlichen Versicherungsschutz bestanden hat. Die
DKV, der Versicherungsträger auf Teneriffa war eine so firmierte
DKV Seguros, wird sicher auf dem Standpunkt beharren, dass diese
"Versicherung" - für ca. 50 € mtl., alleinig um eine
Versicherungskarte für das spanische Krankensystem zu erhalten -
keinesfalls eine dem hierbei juristisch relevanten Sachverhalt
einer dem deutschen deutschen Standards vergleichbaren privaten
Krankenversicherung gehandelt hat. Und wird mich - als Bürger
und unliebsamen und zudem erwerbslosen Kunden im Leistungsbezug
- so wieder - anzunehmend - auf die AOK verweisen.
: STAND DER DINGE :
Auf Verlangen seitens des Leistungsträger habe ich dem
'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schreiben vom 15.02.2022 eine
Vollmacht erteilt, um bei der DKV entsprechende Auskünfte
betreffend einem Krankenversicherungsschutz einholen zu können.
Der zuständigen Sachbearbeiterin bei der DKV [ = ERGO Group AG
], nach einem ausführlichen Telefonat, habe ich am 22.02.2022
per Mail geschrieben, dass [ A ] die Deutsche
Krankenversicherung AG als so benannter ' Träger öffentlicher
Gewalt zur Zusammenarbeit mit den anderen Trägen dieser '
öffentlichen Gewalt ' zur Umsetzung eines gesetzlich ja
verpflichtenden Versicherungsschutz für den Bürger genötigt ist.
Und [ B ] , dass das Versicherungsverhältnis mit der DKV Seguros
auf Teneriffa in Spanien keinesfalls eine dem deutschen Standard
vergleichbare so bezeichnete 'private' Krankenversicherung ist.
Und [ C ] insoweit dann auch nicht die DKV für mich zuständig
ist, sondern die hiesige AOK.
SEHEN WIR ES EINFACH SACHLICH : Weder das so im SGB bezeichnete
"Jobcenter", noch ein Versicherungsunternehmen, fühlen sich seit
nunmehr mehr als 2 Jahren für mich als Erwerbsloser im lfd.
Leistungsbezug dazu in der Lage - oder sind willens - mir [ ~
trotz mehrfachem und immer wieder energischem Drängen und auch
entsprechendem Verfahren zwecks Klärung durch die
Sozialgerichtsbarkeit ~ ] einen Krankenversicherungsschutz zu
gewährleisten.
: INTERESSANT DABEI :
In dem ersten Verfahren 2019 / 2021 ging es auch um den
Krankenversicherungsschutz, diese gleichberechtigte Teilnahme an
und in unserer Gesellschaft beispielsweise als Mensch mit
Behinderung, und gerade auch um diese in meiner Situation
vollkommen kontraproduktive Regelung des 'anrechenbaren
Einkommen'.
Letzendlich - neben den Kann-Bestimmungen und einer Verweigerung
der Förderung eines alternativen Arbeitsmarkt das Entscheidende
bei dem Konstrukt Hartz IV bei einer stagnierenden
Erwerbslosigkeit zur Kontrolle der Erwerbslosen. Was im
Speziellen - bei durch ein Gutachten nachweisbar vorhandenen
erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und ohne
vorhandene Vermittlungsfähigkeit in den so von der
Rechtsprechung und dem Leistungsträger benannten normalen
Arbeitsmarkt - nun gar nicht funktioniert. Das ist dann -
juristisch betrachtet - mit dieser verbindlich
zugesicherten Teilhabe, Menschenwürde etc. usw. völlig in einem
eindeutigem Konflikt. Wenn dann noch die Gerichtsbarkeit und
auch das Jobcenter gar nicht mehr reagieren hat das auch mit
diesem zugesicherten Recht auf effektiven Rechtschutz [ https://
de.wikipedia.org/wiki/Effektiver_Rechtsschutz ] nun
wirklich nicht mehr all zu viel zu tun.
: LAW + ORDER : HINWEISE AUF TEXTE UND BÜCHER :
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit !
[ https://
de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den
Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem
Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2
Abs. 2 GG garantiert.
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die
psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale
Wohlbefinden.
Die Folgen medizinischer Unterversorgung sind gravierend :
Sozial Benachteiligte sterben früher und werden häufiger krank.
Dazu zählen die etwa 12 Millionen* Menschen, die in Deutschland
bereits in Armut leben.
Aber das trifft auch auf Menschen zu, die dabei sind, auf die
Armut zuzusteuern, oder sich für den Krankheitsfall aus anderen
Gründen nicht absichern können.
[
http://
www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/%C3%BCber-uns/wof%C3%BCr-
wir-uns-einsetzen ]
Gesundheit als ein Menschenrecht hat der deutsche Staat 1976 mit
Unterzeichnung des UN-Sozialpakt anerkannt
So auch verpflichtend mit der "Charta der Grundrechte der
Europäischen Union" bestätigt.
Titel I : Würde des Menschen :
Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
1. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige
Unversehrtheit.
[ https://
fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit
]
Titel IV : Solidarität :
Artikel 35 - Gesundheitsschutz
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge
und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und
Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen
Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.
[ https://
fra.europa.eu/de/eu-charter/article/35-gesundheitsschutz ]
Bei Beschwerden eurpäischer Bürger ist der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig !
[ www.coe.int/
en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte
Diese EU-Menschenrechtskonvention [ https://
www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf ] "zur
kollektiven Gewährleistung gewisser Rechte und Freiheiten" ist
zwar nicht allzu ergiebig, bietet aber auch bei dem verbindlich
zugesicherten 'effektiven' Rechtsschutz durchaus umsetzbare
Möglichkeiten.
Auch wurde diese "Konvention" in der Erwägung von den
Mitgliedstaaten der EU zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten unterzeichnet.
Das git dann gerade auch als Ergänzung der "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte", die am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist.
Absicht und Zweck der EU-Menschenrechtskonvention ist es die
universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der in der
"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" aufgeführten Rechte
zu erweitern und letztendlich so deren Umsetzung zu
gewährleisten.
Wie auch auf "www.gesundheit-
ein-menschenrecht.de" angegeben führt das 'UN-Komitee für
die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte' in den
'Allgemeinen Erläuterungen zum Recht auf Gesundheit' aus, dass
qualitativ hochwertige Gesundheitsdienste für jede/n im
Zuständigkeitsbereich des Staates ohne Diskriminierung und ohne
finanzielle Notlagen zugänglich sein müssen.
[
http://
docstore.ohchr.org/........../6sVBGTpvTSCbiOr4XVFTqhQY65auTFbQRPWNDxL
[ https://
www.refworld.org/pdfid/4538838d0.pdf
: AUSZUG / EXTRACT :
: E N :
Health is a fundamental human right indispensable for the
exercise of other human rights. Every human being is en titled
to the enjoyment of the highest attainable standard of health
conducive to living a life in dignity. The realization of the
right to health may be pursued th rough numerous, complementary
approaches, such as the formulation of health polic ies, or the
implementation of health programmes developed by the World
Health Organization (WHO), or the adoption of specific legal
instruments. Moreover, the right to health incl udes certain
components which are legally enforceable.
: D E : ~
Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für die
Ausübung anderer Menschenrechte unverzichtbar ist. Jeder Mensch
hat Anspruch auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard, der
einem Leben in Würde förderlich ist. Die Verwirklichung des
Rechts auf Gesundheit kann durch zahlreiche komplementäre
Ansätze verfolgt werden, wie etwa die Formulierung von
Gesundheitspolitiken oder die Umsetzung von
Gesundheitsprogrammen, die von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) entwickelt wurden, oder die Annahme spezifischer
Rechtsinstrumente. Darüber hinaus enthält das Recht auf
Gesundheit bestimmte Komponenten, die rechtlich durchsetzbar
sind.
-------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff: Gesundheitsschutz + Wahlkampf +
Erwerbslosenverband + HTML-VERSION = Give color a chance !
Datum: Tue, 8 Mar 2022 10:23:32 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
<info@armut-
gesundheit.de>, Prof. Dr. Gerhard Trabert <presse@gerhardtrabert.de>,
Prof. Dr. Gerhard Trabert <gerhard.trabert@hs-
rm.de>, Partei DIE LINKE <bundesgeschaeftsstelle@die-
linke.de>, Landesverband DIE LINKE. Saar <info@dielinkesaar.de>,
Frau Barbara Spaniol <info@barbara-
spaniol.de>, Fraktion DIE LINKE. im Landtag des
Saarlandes <m.sommer@landtag-
saar.de>, Fraktion DIE LINKE. im Landtag des Saarlandes
<k.groeber@landtag-
saar.de>
Kopie (CC): linksjugend ['solid]
Rheinland-Pfalz <info@solid-rlp.de>,
DIE LINKE. Landesverband Rheinland-Pfalz <lgs@die-linke-
rlp.de>
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gerhard Trabert . . .
Liebe Menschen von Die Linke und natürlich mit .
THEMA : . "Soziale Armut und Ausgrenzung in Deutschland" . :
===> ZUM SACHVERHALT ===>
Von: Human <arno@humanearthling.org>
Gesendet: Dienstag, 10. Juni 2025 13:36
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV-
KUS.de>; Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' =
Jobcenter/Sozialamt <kv-
kusel@poststelle.rlp.de>; AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>;
AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>;
DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>
Betreff: VERSICHERUNGSSCHUTZ AOK / DKV SEGUROS : Erwiderung zum
Sachverhalt !!!
Hallo Frau Rumpf . . .
Ganz zum Schluss auch etwas Mailverkehr mit Herr Herr Gerhard
Wagner, zuständiger Sachbearbeiter bei der AOK, mit der gleichen
Telefonnummer (06331 802158); wie so mir von Ihnen von der
Teamleiterin mitgeteilt !!! Dort finden Sie auch die Angaben
(AZ) der DKV Seguros, sowie die jeweiligen
"Ansprechpartner" (IHRE PARTNER IM RAHMEN DER BEANTRAGTEN
AMTSHILFE, Frau Rumpf !!!). Mehr an Unterlagen habe ich nicht.
Betreff: Re: Ihre Anfrage telefonisch v.
27.7.22 und per Mail am 27.7.22
Datum: Fri, 29 Jul 2022 09:00:34 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Seubert Bettina <Bettina.Seubert@KV-
KUS.de>
Sehr geehrte Frau Seubert . . .
C / O Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Abteilung Jugend und Soziales
Referat 40– Leistungen zur Existenzsicherung
[ A ] Der Sachverhalt ist den Mitarbeiter*innen des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' bekannt. Auch der diesbezügliche Schriftverkehr
mit diesen 'Trägern der offentlichen Gewalt', also in dem Falle
'Jobcenter' und Krankenversicherungsunternehmen [ AOK / DVK ],
ist bei Ihren Kollegen im 'Jobcenter Landkreis Kusel' verfügbar.
[ B ] Soweit bekannt handelt es sich dabei um eine
'Pflichtanmeldung' in der 'gesetzlichen' Krankenversicherung bei
der AOK während eines Leistungsbezug 'Grundsicherung' im
Jobcenter in Kaiserslautern März bis Juni 2013.
Siehe in dem Zusammenhang den Bescheid des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' vom 06.09.2021.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20210906_krankenversicherung_in_ocr.pdf
bezugnehmend auf die heute an uns gesandte E-Mail möchte ich
Ihnen versichern, dass das Jobcenter Ihnen keineswegs einen
Versicherungsschutz „verweigert“. Sie wurden am 21.05.2021
rückwirkend ab dem 01.09.2019 (= Tag des Leistungsbeginnes) bei
der AOK Rheinland-Pfalz angemeldet, die Beitäge werden - wie am
13.08.2021 im Folgebescheid angegeben - auch weiterhin gezahlt.
Lt. Auskunft der AOK konnten die aber dort von der damaligen
Anmeldung keine Unterlagen / Anmeldung finden ...
Auch - auf Anfrage bei der AOK in Kusel - werden keine Zahlungen
- wie in dem Bescheid angegeben und so auch vom Werksleiter des
'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schriftsatz vom 05.10.2021 der
Sozialgerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt - seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' an die AOK geleistet, zumal da ja -
wie dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja bekannt keine
Krankenversicherungsschutz besteht.
Siehe in dem Zusammenhang meine Ausführungen dazu in einem
Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom
24.07.2022.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf
Diese - ergänzenden - Angaben in dieser Angelegenheit waren zu
dem dort bei der Gerichtsbarkeit gestellten 'Eilantrag' !
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
Wie der AOK bei dem Versuch einer Anmeldung in diese
'gesetzliche' Krankenversicherung mitgeteilt, wurde ich auf
Teneriffa [ lt. den Angaben meine damaligen Lebensgefährtin,
Frau Ulrike Schneider >>> Jobcenter fragen ! ] über die
DKV Seguros in Spanien versichert.
Es handelte sich dabei aber keinesfalls um eine dem deutschen
Standard vergleichbare 'private' Krankenversicherung, sondern
nur das vergleichsweise kostengünstige Angebot [ ca. 50 € mtl. ]
für ansässige Deutsche in Spanien, um eine 'Chipkarte' für das
spanische 'Centro Salud' [ ~ ambulante Versorgung im Notfall und
Krankheitsfall ] zu bekommen.
Das; ebenso der Sachverhalt, dass ich keinerlei Unterlagen habe
und mich auf die Angaben meiner EX dabei stütze; wurde so der
AOK in Kusel und dem zuständigen Mitarbeiter bei der AOK
Rheinland-Pfalz, mitgeteilt.
Die Kontaktangaben der jeweiligen Ansprechpartner bei der AOK,
so auch der DKV, haben Ihre Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis
Kusel' !
Daraufhin erstellt die AOK folgenden Bescheid mit Datum vom 28.
November 2019 :
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
aok_20191128_krankenversicherung_bescheid_in_ocr.pdf
Ich mich daraufhin natürlich bei anderen im Landkreis ansässigen
Krankenversicherungsunternehmen um einen Versicherungsschutz
bemüht. Hier in Kusel ist es aber nicht möglich einen wie auch
immer gearteten 'Krankenversicherungsschutz' [ privat ] zu
bekommen !
Ich bin da auch, bei diesen anscheinend fehlenden gesetzlichen
Grundlagen einer Verpflichtung für die 'Krankenkassen'
Mitglieder in die so beannten 'private' Krankenkasse
aufzunehmen, kein Einzelfall. In Deutschland schätzen die
Sozialverbände den Sachverhalt auf > als 800.000 Menschen in
vergleichbarer Situation ohne Krankenversicherungsschutz.
Schätzung der Dunkelziffer incl. gehen von 1.2 Millionen Bürger
aus.
: STAND DER DINGE :
Nachdem ich bei der DKV Seguros auf Teneriffa, Spanien und in
der EU, bemüht war an entsprechende Angaben zu kommen, das hat
ca. ein ¾ Jahr gedauert, habe ich daraufhin versucht bei der DKV
- Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in den so
benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz geltend zu
machen.
Nach einigem 'Hin - und Her' - verbunden mit nicht
unbeträchtlichem Schriftwechsel - wurde mir dann mit Schreiben
des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt, dass die DKV mit
Hinweis auf die 'gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von
Versicherungsunterlagen von 10 Jahren' keinen
'Krankenversicherungsvertrag' feststellen konnten.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220330_in_bescheid_dvk_ocr.pdf
Hier auch ein Scan des Originalschreiben der DKV mit Datum vom
08.03.2022 ...
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
dvk_20220308_in_bescheid_scan.pdf
Mit dieser 'Grundlage für die Entscheidungsfindung', neben den
doch recht unverbindlichen gesetzlichen Grundlagen, habe ich
dieses Schreiben der DKV daraufhin der AOK kenntlich gemacht, um
einen 'gesetzlichen' Krankenversicherungsschutz zu erwirken.
Betreff: Krankenversicherung -
Renteninformation - Sozialversicherungsausweis
Datum: Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei
der AOK
Zuletzt angemeldet in Kaiserslautern. Leider fehlen mir
derzeit alle Angaben oder diese Unterlagen.
Dann benötige ich wegen Verlust die Neuausstellung und auch
Zusendung eines Sozialversicherungsausweises.
Und auch die Übermittlung meiner Rentenversicherungsnummer.
Daten zur Person :
Arno Wagener geb.: 23.06.1959 in Eiserfeld / Kr. Siegen
Wohnhaft derzeit :
Zum alten Wasserwerk
Hauptstraße 67
66871 Theisbergstegen / Godelhausen
Hochachtungsvoll und MfG
Arno Wagener
=>
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220426_final_edition.html
[ D ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG ' Krankenversicherung +
Impfschutz '
Wie mir die Sachbearbeiterin Frau Fauß mit Schreiben vom
30.03.2022 mitteilte weigertr sich die DKV als Rechtsträger des
letzten bestehenden versicherungsschutz einen wie auch immer
gearteten Versicherungsschutz zu ermöglichen. Wie Ihnen sicher
bekannt, und so auch eindeutig in den jeweils erstellten
Bewilligungsbescheiden bestätigt, besteht die rechtlich bindende
Notwendigkeit einen Krankenversicherungschutz zu haben.
Die Erklärung dieses Versicherungsunternehmen ist bewusst
falsch.
Wie auch Ihrer Behörde beispielsweise per Mail am 24.03.2021, um
11:11 Uhr mitgeteilt - so ebenfalls der eigentlich zuständigen
so bezeichneten Allgemeinen Ortskrankenkasse und gerade auch dem
Versicherungsunternehmen DKV [ siehe Mail z.B. 04.11.2021, 12:46
Uhr ] mehrfach kenntlich gemacht - wurde mir von der DKV Seguros
auf Teneriffa nach mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt :
Por lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo asegurado
con DKV Seguros durante el periodo del 22/08/2014 hasta
01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la
póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
: D E : ~ : Soweit ich in unserer Datenbank sehe, waren Sie im
Zeitraum vom 22.08.2014 bis 01.04.2018 bei DKV Seguros
versichert, das war der letzte Monat, in dem Sie die Quittungen
für die Police 37 000 25857 DKV Integral Copay Complete bezahlt
haben.
Das ist Ihnen - also dem Versicherungskonzernen AOK und DKV,
sowie auch dem bei bestehenden Ansprüchen für den
Versicherungsvertrag zuständigen Leistungsträger 'Jobcenter
Landkreis Kusel' - bekannt. Auch, dass diese
ProForma-Versicherung alleinig für den Erhalt einer
Versicherungskarte im spanischem "Centro Salud"
Gesundheitssystem für mtl. ca. 60 € keinesfalls eine dem
Standard entsprechende private oder auch so benannte
'gesetzliche' Krankenversicherung war.
Soweit ich den doch etwas komplizierten und in sich nur einem
Fachanwalt verständlichen juristischen Sachverhalt einordnen
kann ist das 'Jobcenter Landkreis Kusel' genötigt bzw. dazu
verpflichtet und die AOK sogar gezwungen einen hierzulande so
benannten gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu
gewährleisten.
Können diese unterschiedlichen so im Sprachgebrauch benannten
'Träger der öffentlichen Gewalt' im Rahmen Ihrer
Amtsverpflichtung da endlich mal eine Einigung erzielen, wer da
jetzt zuständig ist. Nach nunmehr mehr als 2 Jahren ohne
Krankenversciherungsschutz und gearde auch wegen meines Wunsches
nach ein Booster-Impfung zum Schutz meines Leben und
körperlichen Unversehrtheit im Sinne des Artikel 2 des ja immer
noch geltenden Grundgesetz sollten Sie das wirklich tun.
Definitiv weigert sich die DKV mit falschen Angaben einen
Versicherungschiutz zu akzeptieren, und auch die AOK will mich
anscheinend nicht in einem gesetzlich verpflichtenden
Krankenversicherungsschutz akzeptieren.
Ganz ehrlich. Das geht derzeit ca. 1.000.000 Menschen in der
Bundesrepublik genauso !
=>
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html
ANTRAGSTELLUNG
: ANMELDUNG GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ BEI DER AOK
:
Ich bin immer noch krank. Ganz ermattet und einfach nur schlapp
bin ich. Echt fürchterlich . . .
Habe Sie sich schon mal überlegt, dass Sie mich ja jetzt bei der
AOK anmelden können, da die DVK Ihnen mit Schreiben vom
08.03.2022 bestätigt hat, dass weder ein gesetzlicher - oder
auch privater Krankenversicherungsschutz oder sonstwie
Krankenversicherungsvertrag bei der DKV feststellen ist. Und da
die gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von
Versicherungsunterlagen 10 Jahre beträgt gilt das dann sicher
auch für die DKV Seguros. Insoweit ist dann ja auch die
Handhabung der AOK so nicht zulässig. Siehe dazu auch Ihr
Schreiben mit Datum vom 30.03.2022. Bzw. die
Rechtshilfebelehrung in den letzten Änderungsbescheiden vom
12.04.2022 und auch 16.05.2022.
Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
vor, bei der Sie versichert sein möchten (§ 175 Abs. 3 S. 1 und
2 SGB V). Dies kann die bisherige Krankenkasse oder eine neue
gewählte Krankenkasse sein. Das Jobcenter wird dann die
Anmeldung bei dieser Krankenkasse vornehmen. Sofern innerhalb
der Frist von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt
wird, meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der
zuletzt die Familienversicherung bestand. Durch die Wahl oder
die Anmeldung durch das Jobcenter tritt eine Bindung an die
Mitgliedschaft von in der Regel 18 Monaten bei der bisherigen
oder neuen Krankenkasse ein. Für weitere Auskünfte setzen Sie
sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Das war ja definitiv 2013 die AOK. Und das in Rheinland-Pfalz
und da dieses so benannte 'Jobcenter' in Kaiserslautern.
Dann melden Sie mich da doch einfach mal an.
Als Frist für Ihr sofortiges Handeln bestimme ich den
23.05.2022.
Und dann kann ich ja hoffentlich auch zum Arzt und mich ärztlich
untersuchen lassen.
Das ist wirklich nicht lustig krank zu sein. Das könen Sie mir
glauben.
Auch verschiebt sich das mit den ganzen Erklärungen, und auch
meinem Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 16.05.2022,
noch ein wenig. Ich hoffe doch nur ein wenig. Und nicht etwa
länger. Oder noch viel länger.
Ich schaffe das einfach nicht. Vollkommen schlapp und kaputt bin
ich. Ist es gar die Seuche ?!
Derzeit bin ich also nicht in der Lage auch nur irgendetwas zu
tun. Ich leide. Ganz schlimm ist das.
Irgendwann erhole ich mich dann ja wieder. Und eine so ja
eigentlich notwendige Konsultation eines Arztes zur Verkürzung
dieses Leiden ( dieser Krankheit ) wird mir ja immer noch auf
Grund des fehlenden Versicherungsschutz verweigert.
Und JA ! Ich fühle mich immer noch behindert und im Speziellen
von Ihnen, dem 'Jobcenter Landkreis Kusel', an einer
gleichberechtigten und sicher berechtigten Teilnahme in und an
der Gesellschaft und gerade auch einer selbst bestimmten
Lebensführung gehindert. Und das ist wirklich ein erheblicher
und nicht zu unterschätzender psychischer Leistungsdruck, und
somit eine gravierende Minderung des Existenzminimum.
=>
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-
unbrk_mahntitel.html#abschnitt_b
ZUR BEANTWORTUNG IHRER FRAGE ! Betreffend Art und Umfang meiner
'Mitwirkungspflicht' bei dem bisher nicht vorhanden
Krankenversicherungsschutz !
Soweit bekannt handelte es sich bei dem letzten
Krankenversicherungsschutz um eine 'Pflichtanmeldung' in der
'gesetzlichen' Krankenversicherung bei der AOK während eines
Leistungsbezug 'Grundsicherung' im Jobcenter in Kaiserslautern
März bis Juni 2013.
Siehe in dem Zusammenhang den Bescheid des 'Jobcenter Landkreis
Kusel' vom 06.09.2021.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20210906_krankenversicherung_in_ocr.pdf
bezugnehmend auf die heute an uns gesandte E-Mail möchte ich
Ihnen versichern, dass das Jobcenter Ihnen keineswegs einen
Versicherungsschutz „verweigert“. Sie wurden am 21.05.2021
rückwirkend ab dem 01.09.2019 (= Tag des Leistungsbeginnes) bei
der AOK Rheinland-Pfalz angemeldet, die Beitäge werden - wie am
13.08.2021 im Folgebescheid angegeben - auch weiterhin gezahlt.
Lt. Auskunft der AOK konnten die Menschen dort aber dort von der
damaligen Anmeldung keine Unterlagen / Anmeldung finden. Auch -
auf Anfrage bei der AOK in Kusel - werden keine Zahlungen - wie
in dem Bescheid angegeben und so auch vom Werksleiter des
'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schriftsatz vom 05.10.2021 der
Sozialgerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt - seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' an die AOK geleistet, zumal da ja -
wie dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja bekannt - überhaupt kein
Krankenversicherungsschutz besteht.
Siehe in dem Zusammenhang meine Ausführungen dazu in einem
Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom
24.07.2022.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf
Diese - ergänzenden - Angaben in dieser Angelegenheit waren zu
dem dort bei der Gerichtsbarkeit gestellten 'Eilantrag' !
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
Wie der AOK bei dem Versuch einer Anmeldung in diese
'gesetzliche' Krankenversicherung mitgeteilt, wurde ich auf
Teneriffa [ lt. den Angaben meine damaligen Lebensgefährtin,
Frau Ulrike Schneider >>> Jobcenter fragen ! ] über die
DKV Seguros in Spanien versichert.
Es handelte sich dabei aber keinesfalls um eine dem deutschen
Standard vergleichbare 'private' Krankenversicherung, sondern
nur das vergleichsweise kostengünstige Angebot [ ca. 50 € mtl. ]
für ansässige Deutsche in Spanien, um eine 'Chipkarte' für das
spanische 'Centro Salud' [ ~ ambulante Versorgung im Notfall und
Krankheitsfall ] zu bekommen.
Das; ebenso der Sachverhalt, dass ich keinerlei Unterlagen habe
und mich auf die Angaben meiner EX dabei stütze; wurde so der
AOK in Kusel und dem zuständigen Mitarbeiter bei der AOK
Rheinland-Pfalz, mitgeteilt.
Die Kontaktangaben der jeweiligen Ansprechpartner bei der AOK,
so auch der DKV, haben Ihre Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis
Kusel' !
Daraufhin erstellt die AOK folgenden Bescheid mit Datum vom 28.
November 2019 :
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
aok_20191128_krankenversicherung_bescheid_in_ocr.pdf
Ich mich daraufhin natürlich bei anderen im Landkreis ansässigen
Krankenversicherungsunternehmen um einen Versicherungsschutz
bemüht. Hier in Kusel ist es aber nicht möglich einen wie auch
immer gearteten 'Krankenversicherungsschutz' [ privat ] zu
bekommen !
Ich bin da auch, bei diesen anscheinend fehlenden gesetzlichen
Grundlagen einer Verpflichtung für die 'Krankenkassen'
Mitglieder in die so beannten 'private' Krankenkasse
aufzunehmen, kein Einzelfall. In Deutschland schätzen die
Sozialverbände den Sachverhalt auf > als 800.000 Menschen in
vergleichbarer Situation ohne Krankenversicherungsschutz.
Schätzung der Dunkelziffer incl. gehen von 1.2 Millionen Bürger
aus.
: STAND DER DINGE :
Nachdem ich bei der DKV Seguros auf Teneriffa, Spanien und in
der EU, bemüht war an entsprechende Angaben zu kommen, das hat
ca. ein ¾ Jahr gedauert, habe ich daraufhin versucht bei der DKV
- Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in den so
benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz geltend zu
machen.
Nach einigem 'Hin - und Her' - verbunden mit nicht
unbeträchtlichem Schriftwechsel - wurde mir dann mit Schreiben
des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt, dass die DKV mit
Hinweis auf die 'gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von
Versicherungsunterlagen von 10 Jahren' keinen
'Krankenversicherungsvertrag' feststellen konnten.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220330_in_bescheid_dvk_ocr.pdf
Hier auch ein Scan des Originalschreiben der DKV mit Datum vom
08.03.2022 ...
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
dvk_20220308_in_bescheid_scan.pdf
Mit dieser 'Grundlage für die Entscheidungsfindung', neben den
doch recht unverbindlichen gesetzlichen Grundlagen, habe ich
dieses Schreiben der DKV daraufhin der AOK kenntlich gemacht, um
einen 'gesetzlichen' Krankenversicherungsschutz zu erwirken.
Begründung war dabei eigentlich, dass der Bescheid von 2019 [
s.O. ] auf Grund fehlerhafter Angaben anzunehmend wegen der
Täuschung meiner ehemaligen Lebenspartnerin in dem Sinne nur
irrtümlich erstellt wurde.
Mein Schreiben wegen der KRANKENVERSICHERUNG . . .
Das bekam die AOK und auch das Jobcenter ein Schreiben per Post.
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
aok_jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
Mit beigefügt war natürlich auch das betreffende Schreiben der
DKV !
Die gesetzliche Grundlage für den [ eigentlich bestehenden ]
Handlungsbedarf finden Sie hier auf Seite 3 . . .
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220712_klage_krankenversicherungsschutz.pdf
: Antragstellung Sozialhilfe / Eingliederungshilfe :
: GESUNDHEITSHILFE : EILANTRAG :
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220719_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
: Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mail vorab am 18.07.2022
um 13:39 Uhr !
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_kusel_20220718_klage_antrag_sozial-
eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html ]
<=== ZUM SACHVERHALT <===
Leider habe ich bis zum heutigen Tag noch keinerlei Erwiderung
oder einen wie auch immer gearteten Bescheid seitens des
'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw. der AOK erhalten.
Ich möchte Sie bitten, also geradezu auffordern, diesen
gesetzlich verbindlichen 'Krankenversicherungsschutz' in
Absprache mit der AOK innerhalb angemessener Frist zu
gewährleisten !
Die bereits beantragte 'Gesundheitshilfe' im Rahmen dieser
'Sozialhilfe' ist insoweit bereits rechtsgültig.
Und meine Forderung in Form einer so bezeichneten
'Kostenübernahmeerklärung' die Behandlung durch einen Zahnarzt
zu ermöglichen auch !
Und kommen Sie bitte nicht mit der Argumentation, dass in einem
'Notfall' eine 'Behandlungspflicht' seitens des jeweiligen Arzt
bzw. Gesundheitszentrum besteht. Das ist definitiv nicht der
Fall !
Durch § 13 Absatz 7 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in der
Fassung vom 01.01.2015 wird der Sachverhalt definiert, in dem
die Behandlungspflicht in der Regel nicht greift !
Dort heißt es : „Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung
eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat,
abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die
elektronische Gesundheitskarte vorlegt.“
Dies gilt eigentlich nur, wenn kein Notfall vorliegt ! Bei
akuter Behandlungsbedürftigkeit dürften Ärzte Schmerzpatienten
daher ( eigentlich ) nicht ablehnen ! Liegt kein so benannter
'Notfall' vor, darf ein Arzt einen Schmerzpatienten demzufolge (
eigentlich ) nicht ablehnen. Weigert es sich dennoch, seiner
Behandlungspflicht nachzukommen, kann dies als unterlassene
Hilfeleistung angesehen werden.
Dieser Tatbestand ist in § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB)
festgehalten.
Absatz 1 besagt : „Wer die Behandlungspflicht missachtet, kann
sich strafbar machen. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner
Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich
und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne
erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger
Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es kann jedoch vom Arzt eine individuelle Einzelfallentscheidung
darüber getroffen werden, ob es sich um unterlassene
Hilfeleistung handelt, wenn ein Arzt mich ( ~ andere Personen ~
) als Schmerzpatient abgeweist. Eine pauschale Aussage kann dazu
dementsprechend nicht getroffen werden.
Und - Erfahrungswerte - ganz allgemein wird man - Notfall oder
eben nicht - schon bei der Vorsprache von der
'Sprechstundenhilfe' bei der zumeist verbindlich geforderten
telefonischen Terminvereinbarung wegen einer fehlenden
'Gesundheitskarte' und gegenenfalls dem Hinweis von
Schmerzmittel und einer so geforderten
'Kostenübernahmeerklärung' seitens des zuständigen
Sozialhilfeträger 'abgewimmelt' !
Ehe ich mich also auf dieses 'schlüpfrige Pflaster' des
'Medizinalrecht' begebe, was zudem doch recht Zeit aufwändig und
zudem ohne wirkliche Erfolgsaussicht wäre, sollten Sie, also das
Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel [ Abteilung 4 – Abteilung
Jugend und Soziales bzw. Referat 40 – Leistungen zur
Existenzsicherung ] sich auch nicht mit etwaig fehlenden
Antragsunterlagen versucher heraus zu reden !
Soweit ich die Situation verstanden habe hätte [ A ] spätestens
nach Erstellung des "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] die
Zuständigkeit des Träger der Grundsicherung 'Hartz IV / SGB II',
also in dem Sinne das 'Jobcenter Landkreis Kusel', für meine
Person wegen den zu mindestens in dieser 'Begutachtung'
attestierten bestehenden erheblichen Einschränkungen der
Erwerbsfähigkeit [ ~ Erwerbsminderung ] und der de facto so
überhaupt nicht vorhanden 'Vermittlungsfähigkeit' in den so
bezeichneten 'normalen' Arbeitsmarkt [ ~ sprich in ein
lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis ] an den Leistungsträger
im Rahmen des SGB XI bzw. XII überantwortet werden müssen.
Bzw. [ B ] zwecks Prüfung der de facto bestehenden
'Erwerbsfähigkeit' im Sinne einer möglichen Eignung
beispielsweise in einer freiberuflichen oder auch
selbstständigen Tätigkeit zur Bereitsstellung des
Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen prüfen
müssen !
In dem Zusammenhang meine Antragstellung "multidisziplinäre
Bewertung im Sinne der UN-BRK" mit Datum vom 27.01.2021 :
[ http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf
In dem Zusammenhang das 'Klageverfahren' beim SG in Speyer :
[
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Beschweren Sie sich also bitte nicht bei mir, dass ich jetzt bei
'Ihnen' auf dem 'Schreibtisch' gelandet bin, werte Frau Seubert
als Ansprechpartner*in für Grundsatzfragen aus diesem Gebiet
bzw. Frau Maren Grunwald als hierbei zuständige
Sachbearbeiter*in beim Sozialamt des Landkreis Kusel !
Meine erste Vorsprache in Kusel war nur wegen einer
'Mietgarantie'. Und nachdem diese doch eigentlich geringfügige
Leistung verweigert und der Termin wegen dieser
'Zwangverpflichtung' zum Bezug von 'Hartz IV/SGB II' erst im
darauf kommenden Monat festgelegt, und die insoweit
'angemessene' Wohnung dann schon weg war, habe ich direkt am
gleichen Tag einen Widerspruch eingelegt. Der Sekretärin des
damaligen Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel', bei einer
persönlichen Vorsprache nebst Abgabe dieses 'Widerspruch', habe
ich damals auch klar zu verstehen gegeben, dass diese Handhabung
seitens einer 'Behörde zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit' für
mich unverständlich ist und alternativ dazu das 'Jobcenter' -
falls erwünscht - im Rahmen meiner Tätigkeit
'Erwerbslosenverband e.V. i.Gr.' dann auch das komplette 'Paket'
von mir bekommen wird.
Ebenso die nun folgende Antragstellung für das Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel !
: ANTRAGSTELLUNG :
[ I ] Ich beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung im Sinne
der UN-BRK".
Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der
UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um
gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei
offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen
Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich
diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann
benötige ich die Auszahlung der bereits beim 'Jobcenter
Landkreis Kusel' beantragten 5.000 €.
Dazu vorab natürlich - ebenso zum frühst möglichen Termin -
unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich
ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise diesbezüglich in dem Zusammenhang auf meine
damalige Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail
vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr der
letzten 31 Monate mit dem Träger der Grundsicherung - Hartz IV /
SGB II - 'Jobcenter Landkreis Kusel', und die nach dem
psychologischen "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] doch
recht eindeutige Rechtslage !
In dem Zusammenhang mit dieser "multidisziplinären Bewertung im
Sinne der UN-BRK" beantrage ferner ich die vollständige
Kostenübernahme zwecks Erstellung eines privat in Auftrag
gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und Feststellung meiner
teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit -
bzw. Berufsunfähigkeit".
Und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen
Besonderheiten [ ~ Behinderung ].
Und [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Abschrift ]
des 'Begutachtungstermin 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) !
Auch das wurde schon mehrfach beantragt, so auch von Dipl.Psych.
Niko Janzen, beim 'Jobcenter' beantragt.
Ebenfalls ohne Reaktion oder gar eine schriftliche Stellungnahme
seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
[ II ] Wie bereits dem Träger der Grundsicherung im Rahmen SGB
II seit 2019 mehrfach mitgeteilt benötige ich nunmehr umgehend
eine 'Kostenübernahmeerklärung' wegen eines so bezeichneten
'Forderungsmanagement' gegenüber meiner EX !
Siehe :
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_mahntitel.pdf :
Das ist nun wirklich akut und dringend, und muss wegen der
verpflichtend bestehenden Notwendigkeit einen Rechtseinwalt bei
diesem zu erhebenden Mahntitel [ = Amtsgericht Meyen + https://
agmy.justiz.rlp.de/de/mahngericht ] zwecks Eintreibung
nachweisbar bestehender Forderungen [ http://
www.volcansolymar.org/ley02/civil/transferencia_herencia.pdf
] und der hierzulande geltenden 3-Jahres-Frist bei privaten
zivilrechtlichen Forderungen spätestens bis zum 15.08.2022
spruchreif erledigt sein !
Da es sich nicht nur um 'Eigentum', sondern auch um mein Erbe,
handelt findet Art. 14 GG dabei eindeutig Anwendung.
Als Hinweis zum Umfang der Forderung verweise ich auf das
Schreiben [ per Mail ] an's 'Jobcenter Landkreis Kusel' :
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20
220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html#antrag
: BEGRÜNDUNG : Als Begründung verweise ich auf die Ihnen doch
sicher bekannte Rechtslage hierzulande !
National und auch international, sofern die BRD durch
völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran gebunden ist.
=>
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_sozialamt_kusel_20220818_zahnschmerzen_covid-
test_kv.html
: ANTRAGSTELLUNG 'BESCHEID / VERWALTUNGSAKT' :
Können Sie mir diesen Bescheid von Frau Mang mit Datum vom
12.08.2022 - bitte - nochmal mit einer formal korrekten
Rechtshilfebelehrung zuschicken. Danke ! Und das dann - auch -
gleich unter Berücksichtigung des genauen Umfang der
Antragstellung(en); also einer Kostenübernahme der
Zahnbehandlungskosten [ GESAMT ], unter der gleichzeitigen
Berücksichtigung ursächlicher [ = resultierend auf Grund des (
anzunehmenden / nachweisbaren ) Fehlverhalten des 'Jobcenter
Landkreis Kusel' = ] Folgekosten, und ebenfalls der Ihnen - bei
jedem Einkauf bekannten / bewußten Situation einer erheblichen
Kostensteigerung seit bereits Mitte 2021, davor und jetzt ja
immer noch dieser COVID-19 Pandemie ***; und berücksichtigen Sie
dabei insbesondere - siehe meine Begründung wie folgt - den in
Ihrer schriftlichen Begründung unter Angabe der dabei in Frage
kommenden Rechtsquellen — Herr Ass. jur. Peter Simon und
Justiziar des 'Landkreis Kusel' hilft Ihnen sicher gerne mit
fachlichem Rat und tatkräftiger Unterstützung, auch wenn die
Datenbank der BA ihm dabei sicherlich keine Hilfe bieten kann !
— nicht unwesentlichen Aspekt eines 'weltanschaulichen
Bekenntnis' bei der bevorzugten Anwendung medikamentöser
Arzneien aus dem natürlichen Spektrum und dessen, was im "Garten
von Mutter Natur" für uns Menschen seit altersher verfügbar war
und noch immer ist.
: BEGRÜNDUNG PARTE 1 :
: Leistungen nach dem Zwölften Buches Soziaigesetzbuch -
Sozialhilfe - (SGB XII) :
: Hilfe zur Gesundheit nach den §§ 47 ff SGB XII :
: Und natürlich die sonstigen Bestimungen des SGB und GG :
'Rechnungen der Florian-Apotheke und der Apotheke am Rosengarten
und der Fundgrube'
» Die Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
für einen Erwachsenen ist nicht möglich. Im Rahmen der
Krankenhilfe werden nur Medikamente anerkannt, die auch in der
gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. «
Falls das bei Ihnen immer noch nicht angekommen ist, werte Frau
Seubert ?! Ich habe derzeit weder eine gesetzlich verordnete /
vorgeschriebene Krankenversicherung, noch einen so benannten
'privaten' Krankenversicherungsschutz !
Siehe auch meine Erläuterungen für die Mitarbeiter*innen des
Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel wegen der ja
unzweifelhaft für Bürger*innen und Behörde gleichermaßen
bestehenden 'Mitwirkungspflicht' bei dieser Problemstellung
'Krankenversicherungsschutz' in meinem Schreiben vom 29.07.2022
...
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi-
unbrk_mahntitel.html#abschnitt_b
Und ganz unabhängig davon ! Wie auch immer dabei die Handhabung
der Krankenkasse ist sollte / ist für Ihre Entscheidungsfindung
einer Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] in dieser
spezifischen Situation im Rahmen Ihres pflichtgemäßen Ermessen
vollkommen unerheblich.
: BEGRÜNDUNG PARTE 2 :
Es ist bei Schmerzen - insbesondere bei einfach nur nervigen
Zahnschmerzen - doch einfach anzuraten und notwendig — wenn der
behandelnde Arzt, sei es auch Unachtsamkeit oder eben
möglicherweise auch aus ( vielleicht ) latent vohandenen
sadistischen Beweggründen die Verschreibung eines wirklich
wirksamen Schmersmittel unterläßt — ein rezeptfreies Medikament
zu verwenden. Oder ? + !
Und Teebaumöl, ebenso wie diese einfach nur als lasch zu
kennzeichnenden 'Ibuprofen akut 400mg' Schmerztabletten, sind
ein anerkanntes - und auch gebräuchlichen - Analgelikum.
Und im Speziellen dieses rein natürliche Schmerzmittel /
Medikament "Teebaumhöl" senkt - nachweisbar - Schmerzempfinden
ohne dabei u.A. die sensorische Wahrnehmung nachteilig zu
beeinflussen. Was — so meine eigene Feststellung nach ein paar
Wochen Einnahme dieser Tabletten, so sicherlich auch in
fachärztlichen Ratgebern und der einschlägigen Literatur
nachzulesen — bei diesem Produkt 'Ibuprofen' und dieser
'Antibiotika' der Pharmaindustrie nun wirklich nicht behauptet
werden kann.
Bzw. ich bei der Beeinträchtigung der "körperlichen
Unversehrtheit' im Sinne des Art. 2 (2) GG zu meinem
persönlichen Bedauern geradezu 'qualvoll' - in dem Sinne störend
in meinem allgemeinen Wohlbefinden - feststellen musste.
Beachten Sie nur die vielen Tippfehler und orthographischen
Mängel in dem letzten Schreiben via Mail !
Auch - und das möchte ich an dieser Stelle in aller
Entschiedenheit bei dieser Begrundung der Antragstellung betonen
- ist es für mich aus meiner 'weltanschaulichen Gesinnung'
einfach normal, in jedem Fall angemessen und als Teil dieser
'freien' Entfaltung meiner Persönlichkeit zu werten, natürliche,
insoweit von den Krankenkassen ( möglicherweise ) im nicht
unbeträchtlichen Interesse der Pharmabranche so nicht mehr
anerkannten Medikamente, Arzneimittel in Anspruch zu nehmen.
Ich möchte, ja muss, Sie auffordern diesen Aspekt meiner
Beweggründe in Ihrem Bescheid zu berücksichtigen. Und es ist ja
auch nicht so, dass ich bei Ihnen als hierbei nun zuständigen
Leistungsträger ein bei akuten Zahnschmerzen gut geeignetes
Therapeutikum namens 'Wodka', oder eben diesen zudem leckeren
Likör, welcher ( gezwungenermaßen ) gelegentlich als hilfreiche
und zudem süffige Einschlafhilfe in den letzten Wochen bei
meiner Person Verwendung findet, oder aber eben eine Lesebrille
- siehe Quittung im Anhang -, zur Zahlung bzw. Auszahlung /
Bewilligung [ = als Vorausleistung ] beantragt habe. Oder ? + !
IN DEM ZUSAMMENHANG den Scan einer Quittung wegen einem anderen
Analgelikum ...
klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Das PDF / diesen Nachweis habe ich Ihnen im Anhang dieser Mail
angefügt . . .
Dieser Beleg im Rahmen der Kostenübernahme [ = als
Vorausleistung ], wie beantragt, ist auch online für Sie
verfügbar :
http://
www.erwerbslosenverband.org/klage/
klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Zugegeben !
Auch dieses Medikament wird von den Krankenkassen ( anzunehmend
) nicht anerkannt. Obwohl es sich dabei um ein - sehr
wahrscheinlich - seit Jahrtausenden anerkanntes 'Hausmittel'
gerade bei der chemie-freien Behandlung von Zahnschmerzen
handelt. Und - wie schon vorab erwähnt - ist die Handhabung der
Krankenkasse für Ihre Entscheidungsfindung einer Kostenübernahme
[ = als Vorausleistung ] in dieser spezifischen Situation
wirklich vollkommen unerheblich.
Und - ganz ehrlich - wenn ich mich da ein bisschen besser
auskennen würde hätte ich zu 'Belladonna D6 Globuli' gegriffen !
: IN DEM ZUSAMMENHANG ALTERNATIVE BEHANDLUNGSMETHODEN AUS
WELTANSCHAULICHER SICHT :
: Z B : HOMÖOPATHIE : Den ganzen Menschen betrachten . . .