===> ZUM SACHVERHALT ===>

=> http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_sozialamt_kusel_20230609_hinweis_beschwerde_klage_querulanz.html

Die von Ihnen geforderte Anmeldung als privater Versicherungsnehmer bei der DKV :
Nach Rücksprache mit dem hierbei zuständigen Sachbearbeiter bei der AOK in Pirmasens, Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de> Tel.: 06331 - 802-158, hat sich ergeben, dass das Verfahren einer Prüfung im Rahmen der so benannten "gesetzlichen Krankenversicherung" immer noch in der Schwebe, also i.d.S. anhängig ist.
Diese 'Zweigstelle' der DKV auf Teneriffa, also DKV Seguros, hat sich immer noch nicht bei dem Mitarbeiter der AOK gemeldet und so ist ihm eine abschließende Wertung des Sachverhalt nicht möglich.
Ich habe Herr Wagner die Kontaktdaten der Sachbearbeiterin bei der DKV in Köln, sowie die Angaben zu dieser mit einem normalen Krankenversicherungsverhältnis nicht vergleichbaren Vertrag auf Teneriffa, zu gesandt.
Herr Wagner hat mir bei unserem Telefonat zugesichert umgehend Mitteilung zu geben, sobald die dabei eigentlich wesentliche Fragestellung der Zuständigkeit einer "gesetzlichen KV" geklärt ist. Bis dahin also noch etwas Geduld ... 

Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
<Manuela.Rumpf@KV- KUS.de>


Betreff:     Ihre Mail vom 17.10.2019
Datum:     Mon, 28 Oct 2019 15:44:25 +0000
Von:     Ohler, Dietmar [RPS] <Dietmar.Ohler@rps.aok.de>
An:     'arno@humanearthling.org' <arno@humanearthling.org>
Dietmar Ohler
Teamleiter Privatkunden
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Kundencenter Kusel
Vogelsang 3
66869 Kusel
Telefon 06381 4208-312
Telefax 06381 4208-338
dietmar.ohler@rps.aok.de

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:     Arno Wagener / Unterlagen von 2013 !
Datum:     Mon, 18 Nov 2019 09:58:59 +0100
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern <Jobcenter- Stadt-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de>, Jobcenter Kusel <jobcenter- leistung@kv-kus.de>

Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Das mit dem Sozialversicherungsausweis - den Ihre Behörde ja anscheinend einbehalten und dann möglicherweise einfach verschlampt hat - hat sich erledigt.
Die Rentenversicherung hat mir vor eine Woche ein neues Dokument ausgestellt.
Nun ein anderes - bzw. eigentlich ja das gleiche - Thema !
Krankenversicherung. Wie mir bei einer persönlichen Vorsprache bei der AOK in Kusel Anfang des Monats mitgeteilt wurde bestand niemals eine Pflicht - oder private Krankenversicherung während dem Zeitraum März bis Juni 2013 in Kaiserslautern . . .
Können wir das vielleicht umgehend klären ? + !
Ich habe die Mail direkt an Ihre Kollegen beim Jobcenter Kusel gleich mit geschickt.
Krankenversicherung ist nicht nur wichtig, sondern sogar verpflichtend. Das wissen Sie doch !
Können Sie mir da - bitte - umgehend die entsprechenden Angaben zusenden . . .
Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruss . . .
Arno Wagener



Betreff:     Re: Arno Wagener : Kunden-Nummer: 6594【 Service-Nr.: ¦ Versicherten-Nr.: R546213186 】
Datum:     Mon, 5 Jul 2021 10:22:47 +0200
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de>, AOK Oliver Eis <szs.tr@service.rps.aok.de>, Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv- kus.de>


Sehr geehrter Herr Oliver Eis von der Aok ...
Soweit ich informiert bin habe ich mich von meinem damaligen letzten Wohnsitz C / O Ulrike Schneider, Landolfstr. 5
67661 Kaiserslautern, nicht abgemeldet.
Arno Wagener

Am 10.05.2021 um 11:29 schrieb Human:
> Sehr geehrte Damen und Herren . . .
> Sehr geehrter Herr Oliver Eis von der Aok ...
> Sehr geehrter Herr Andreas Körbel vom Jobcenter Kusel ...
> Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI
> Als Anlage im Anhang dieser Mail die ausgefüllten Formulare, welche so schon postalisch an die AOK versandt wurden.
> Unser Telefonat am 06. Mai 2021. Meine Bitte um Zusammenarbeit, zwischen der AOK als Versicherungsträger und dem Jobcenter Kusel als Versicherungsnehmer, zwecks umgehender Klärung der mittlerweile arg dringlichen*** Angelegenheit eines Krankenversicherungsschutz. Hier die für Sie dafür nötigen Angaben des jeweiligen Kooperationspartner :
> Herr Oliver Eis /// AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de> AOK Oliver Eis <szs.tr@service.rps.aok.de>\ \\ 0651 2095-218
> Herr Andreas Körbel /// Jobcenter Kusel Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv- kus.de> \\ 06381 99698-128
> Mittlerweile bedeutet, dass es sich jetzt schon seit Ende 2019 und zig Schereiben bzw. Mail hinzieht. Und bisher weder die AOK als hierbei zuständiger Versicherungsträger bzw. das Jobcenter Kusel als eigentlicher Versicherungsnehmer in der Lage, willens oder bereit, waren da eine geeignete Lösung zu finden und für einen erwerbslosen Mitbürger im Leistungsbezug ALGII einen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.  Ich möchte Sie bitten, ja sogar dazu auffordern, als 'Träger öffentlicher Gewalt' das mit dem Krankenversicherungsschutz umgehend zu erledigen.
> Als Erwerbsloser sehe ich die AOK, im Speziellen aber das so bezeichnet 'Jobcenter' in Kusel, in der Pflicht einen gesetzlich so ja  vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen auch Sie als Versicherungsträger und somit Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken. Ich will nur einen normalen, also so bezeichnete gesetzlichen, Krankenversicherungsschutz !
> So schwierig kann das doch wirklich nicht sein.
> Hochachtungsvoll + MfG
> Arno Wagener
> : P S :*** Dringend bedeutet; mal unabhängig, dass ich seit dass ich seit Beginn der Seuche als potentieller Teeil einer Riskogruppe mit laufender Nase und immer wieder Grippesymptomen herum laufe; dass ich seit Anfang Februar 2021 ziemlich flach und zeitweise recht nutzlos im Bett liege. So etwas wir als 'LongCovid' bezeichnet, anzunehmend bei mir auch. Ferndiagnose durch die Mutter, Allgemeinärztin,  meines Sohnes. Immer wieder Erschöpfungszustände, Kreislaufschwierigkeiten und seit Februar auch erhebliche Probleme / Schmerzen mit der Lunge. Das ist dem Jobcenter seitdem auch bekannt.
> Ein entsprechender Antrag wegen Kosten übernahme wurde damals gestellt. Und seitdem mehrfach angemahnt.
> Reaktion ?! = 0. Einfach Frau Dr. Christiane Leyser in Kusel [ Telefon : 06381 8202 bzw. Mobil unter 0157 36175459 ] bei der ich wegen der Covid-Untersuchung war, oder eben meine/n Vermieter/in [ dem Jobcenter bekannt ] fragen.
> Das ist mittlerweile nicht mehr lustig.
> Wegen der Lunge brauche ich nur etwas passende Antibiotika, welche es aber ohne ärztliche Untersuchung und Rezept einfach nicht gibt.
> Also muss ein Krankenversicherungsschutz her. Und das - wie bereits erwähnt und hinlänglich geschildert - auch dringend und akut !!! 
> : P P S :
> : H I N W E I S (e) zu den ausgefüllten Formularen :
> 1 Keine Angaben bzw. Unterlagen oder gar ein Bescheid verfügbar ! So auch keine Steuernummer. Müsste die AOK bzw. das Jobcenter aber haben !
> Hatte da einen 'Supergau' auf Teneriffa bzw. ansonsten sind die entsprechenden Unterlagen in ein paar Kartons, an die ich aber derzeit ( noch ) nicht heran komme. 
> 2. Angaben zur letzten Versicherung in Deutschland
> 4. Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (z.B. Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger)
> Angaben zur Erwerbsbiographie und zum Versicherungsverlauf
> 1. Angaben über die Eltern
> 2. Angaben zur eigenen Person:
> b) Zeiten der Schulausbildung (lückenlose Angabe ist erforderlich)
> c) Zeiten der Erwerbstätigkeit (Erwerbsbiographie)
> 2 Mein letzter Bescheid vom Jobcenter Kusel ist in einem Umzugskarton und derzeit nicht verfügbar.
> 5. Regelmäßige monatliche Einnahmen (bitte Nachweis z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung, letzten Steuerbescheid beilegen)
> ::::::::::::::::::::::::::::::
> 6. Beitragszahlung
> Wünschen Sie die Abbuchung Ihrer Beiträge?    □    ja    □    nein
> Wenn ja, füllen Sie bitte beiliegendes SEPA Lastschriftmandat
>
> Das habe ich natürlich  nicht ausgefüllt, da ( soweit ich die Rechtslage verstanden habe ) das Jobcenter Kusel als Versicherungsnehmer für den Abschluss des Krankenversicherungsschutz bei der AOK - oder einem anderen Versicherungsträger - zuständig ist.




=> -------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff:     Unser Telefonat / Krankenversicherungsschutz + Erwerbslosenverband : HTML-VERSION = Give color a chance !
Datum:     Mon, 7 Mar 2022 18:10:32 +0100
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     Frau Christahl c/o Ökumenische Fördergemeinschaft GmbH <christahl@foerdergemeinschaft.de>, Daniel Kraus c/o Caritas <Clearing@caritas- koblenz.de>

Sehr geehrte Frau Christahl . . .
Sehr geehrter Herr Daniel Kraus von der Caritas in Koblenz . . .
Liebe Menschen von 'Ökumenische Fördergemeinschaft Ludwigshafen GmbH' ...
Ihr Anruf, Frau Christahl, wegen den für mehr als 1.000.000 Menschen in der BRD mit einem fehlenden Krankenversicherungsschutz.
Mit Herr Kraus von der Caritas habe ich mich auch bereits zu dem Thema unterhalten. Ganz unten die knapope Mail an ihn als Anhang.
Wir haben ein systemisches, also dem Ganzen ursächlich innewohnendes, Problem. Ein Lösungsanssatz kann nur entsprechend sein.
Einer dieser Symptome, sozusagen nur ein soziologischer Pickel, ist eben auch die sozial verantwortliche Absicherung im Krankheitsfall.

: ZUM SACHVERHALT :
Wie bei unserem Telefonat bereits angegeben sehe ich ebenso wie Sie [ ~ Ökumenische Fördergemeinschaft Ludwigshafen GmbH /// www.foerdergemeinschaft.de/ die-oefg/aufbau-und-organisation \\\ ~ ] die Notwendigkeit das bestehende staatlich legitimierte Unrecht in unserem Rechtssystem zu korrigieren. Jede/r hat ein Recht auf medizinische Versorgung. Anscheinend - so zu mindestens meine Überlegung - ist es dabei jedoch erforderlich bei der Sozialgerichtsbarkeit [ ~ gemeinsam mit einem kompetenten und entsprechend motivierten Anwalt optional einer Anwältin ~ ] in aller Deutlichkeit wegen des strittigen Sachverhalt eine Entscheidung in Form einer so bezeichneten 'Richtervorlage' [ = www.ipwiki.de/ grundrecht:richtervorlage ] abzuverlangen. Das BVerfG ist dabei auch nur eine Etappe auf dem Weg zum EGMR [ ~ Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ] wegen einer Beschwerde im Rahmen des deutschen Grundgesetz und gerade auch geltender international verbindlicher Vereinbarungen.
Siehe : https:// www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf
Siehe : https:// fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit
Dazu habe ich ein bereits laufendes - offen gestaltetes Verfahren [ *** ] derzeit beim Sozialgericht in Speyer vorbereitet.
Warum und weswegen nun de facto kommerziell ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen, also die so bezeichneten Krankenversicherungsträger oder eben 'Träger der öffentlichen Gewalt' [ ~ www.rechtswissenschaft- verstehen.de/oeffentliches-recht/oeffentliches-recht- grundlagen/traeger-der-oeffentlichen-gewalt ~ ], bei einem "gesetzlichen' den Bürger einseitig verpflichtenden Versicherungschutz doch recht eigenmächtig [ + formal korrekt in einem das Wirtschaftsunternehmen einseitig bevorteilenden und den Bürger übervorteilenden Kontext + ] den Zugang des Bürger zu einem allgemein verbindlichen Versicherungsschutz in ihrem Interesse reglementieren dürfen muss man wirklich im historischen Kontext und der Entwicklung bzw. Deformation unseres im Artikel 20 postulierten "Sozialstaat" seit ca. 1990 und dem Erstarken der neoliberalen Gesinnung verstehen.

: ZUM SACHVERHALT :
In der Situation 'Obdachlosigkeit' nach ca. 6 Jahren Auslandsaufenthalt in der EU, davon 2018/9 8 Monate 2 Tage in Haft wegen Verletzung von Bewährungsauflagen im Rahmen des ' Ley de Violencia de Género a la Tenerife '  [ ~ Da geht es um die doch recht eigenwillige Handhabung der spanischen Justiz nicht nur auf Teneriffa wegen der geschlechtlichen Gewalt ! ~ ] erfolgte eine Vorsprache beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' wegen der Bewilligung einer Mietgarantie im September 2019. Daraufhin erfolgte eine so von mir bezeichnete "Zwangsverpflichtung des Kunden für den Genuss der AGB eines Jobcenter", also der Bezug von HARTZ IV / SGB II. Direkt dagegen einen Widerspruch eingelegt, und dieses Verfahren - auch wegen dem fehlenden Krankenversicherungschutz - wurde dann wegen der fehlenden Formvordrucke für die Beiordnung eines Anwalt seitens des Bundessozialgericht eingestellt.
IN DEM ZUSAMMENHANG : http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ bundessozialgericht_20210119_anlage_3.html :
Seit Ende 2019 frage ich [ u.A. *** ] immer mal wieder mal nach, warum ich keinen Krankenversicherungschutz gewährleistet bekomme.
Ich beantrage da immer nur eine " Anmeldung bei dem für mich zuständigen Krankenversicherungsunternehmen zu einem Tarif, welcher im Umfang den Leistungen der so bezeichneten 'gesetzlichen' Krankenversicherung – vergleichsweise bei der AOK – entsprechend  " ist.
Die AOK verweigert sich, da bei einem 6 jährigen Auslandsaufenthalt in der EU ein privates [ ~ zivilrechtliches ] Versicherungsverhältnis auf Teneriffa für einen formal in Spanien erforderlichen Versicherungsschutz bestanden hat. Die DKV, der Versicherungsträger auf Teneriffa war eine so firmierte DKV Seguros, wird sicher auf dem Standpunkt beharren, dass diese "Versicherung" - für ca. 50 € mtl., alleinig um eine Versicherungskarte für das spanische Krankensystem zu erhalten - keinesfalls eine dem hierbei juristisch relevanten Sachverhalt einer dem deutschen deutschen Standards vergleichbaren privaten Krankenversicherung gehandelt hat. Und wird mich - als Bürger und unliebsamen und zudem erwerbslosen Kunden im Leistungsbezug - so wieder - anzunehmend - auf die AOK verweisen.
: STAND DER DINGE :
Auf Verlangen seitens des Leistungsträger habe ich dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schreiben vom 15.02.2022 eine Vollmacht erteilt, um bei der DKV entsprechende Auskünfte betreffend einem Krankenversicherungsschutz einholen zu können. Der zuständigen Sachbearbeiterin bei der DKV [ = ERGO Group AG ], nach einem ausführlichen Telefonat, habe ich am 22.02.2022 per Mail geschrieben, dass [ A ] die Deutsche Krankenversicherung AG als so benannter ' Träger öffentlicher Gewalt zur Zusammenarbeit mit den anderen Trägen dieser ' öffentlichen Gewalt ' zur Umsetzung eines gesetzlich ja verpflichtenden Versicherungsschutz für den Bürger genötigt ist. Und [ B ] , dass das Versicherungsverhältnis mit der DKV Seguros auf Teneriffa in Spanien keinesfalls eine dem deutschen Standard vergleichbare so bezeichnete 'private' Krankenversicherung ist.
Und [ C ] insoweit dann auch nicht die DKV für mich zuständig ist, sondern die hiesige AOK.
SEHEN WIR ES EINFACH SACHLICH : Weder das so im SGB bezeichnete "Jobcenter", noch ein Versicherungsunternehmen, fühlen sich seit nunmehr mehr als 2 Jahren für mich als Erwerbsloser im lfd. Leistungsbezug dazu in der Lage - oder sind willens - mir [ ~ trotz mehrfachem und immer wieder energischem Drängen und auch entsprechendem Verfahren zwecks Klärung durch die Sozialgerichtsbarkeit ~ ] einen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.

: INTERESSANT DABEI :
In dem ersten Verfahren 2019 / 2021 ging es auch um den Krankenversicherungsschutz, diese gleichberechtigte Teilnahme an und in unserer Gesellschaft beispielsweise als Mensch mit Behinderung, und gerade auch um diese in meiner Situation vollkommen kontraproduktive Regelung des 'anrechenbaren Einkommen'.
Letzendlich - neben den Kann-Bestimmungen und einer Verweigerung der Förderung eines alternativen Arbeitsmarkt das Entscheidende bei dem Konstrukt Hartz IV bei einer stagnierenden Erwerbslosigkeit zur Kontrolle der Erwerbslosen. Was im Speziellen - bei durch ein Gutachten nachweisbar vorhandenen erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und ohne vorhandene Vermittlungsfähigkeit in den so von der Rechtsprechung und dem Leistungsträger benannten normalen Arbeitsmarkt - nun gar nicht funktioniert. Das ist dann -  juristisch betrachtet  - mit dieser verbindlich zugesicherten Teilhabe, Menschenwürde etc. usw. völlig in einem eindeutigem Konflikt. Wenn dann noch die Gerichtsbarkeit und auch das Jobcenter gar nicht mehr reagieren hat das auch mit diesem zugesicherten Recht auf effektiven Rechtschutz [ https:// de.wikipedia.org/wiki/Effektiver_Rechtsschutz ] nun wirklich nicht mehr all zu viel zu tun.
: LAW + ORDER : HINWEISE AUF TEXTE UND BÜCHER :
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit !
[ https:// de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert.
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden.
Die Folgen medizinischer Unterversorgung sind gravierend :
Sozial Benachteiligte sterben früher und werden häufiger krank.
Dazu zählen die etwa 12 Millionen* Menschen, die in Deutschland bereits in Armut leben.
Aber das trifft auch auf Menschen zu, die dabei sind, auf die Armut zuzusteuern, oder sich für den Krankheitsfall aus anderen Gründen nicht absichern können.
[ http:// www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/%C3%BCber-uns/wof%C3%BCr- wir-uns-einsetzen ]
Gesundheit als ein Menschenrecht hat der deutsche Staat 1976 mit Unterzeichnung des UN-Sozialpakt anerkannt
So auch verpflichtend mit der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" bestätigt.
Titel I : Würde des Menschen :
Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
1. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
[ https:// fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit ]
Titel IV : Solidarität :
Artikel 35 - Gesundheitsschutz
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.
[ https:// fra.europa.eu/de/eu-charter/article/35-gesundheitsschutz ]
Bei Beschwerden eurpäischer Bürger ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig !
[ www.coe.int/ en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte
Diese EU-Menschenrechtskonvention [ https:// www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf ] "zur kollektiven Gewährleistung gewisser Rechte und Freiheiten" ist zwar nicht allzu ergiebig, bietet aber auch bei dem verbindlich zugesicherten 'effektiven' Rechtsschutz durchaus umsetzbare Möglichkeiten.
Auch wurde diese "Konvention" in der Erwägung von den Mitgliedstaaten der EU zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet.
Das git dann gerade auch als Ergänzung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist. Absicht und Zweck der EU-Menschenrechtskonvention ist es die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" aufgeführten Rechte zu erweitern und letztendlich so deren Umsetzung zu gewährleisten.
Wie auch auf "www.gesundheit- ein-menschenrecht.de" angegeben führt das 'UN-Komitee für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte' in den 'Allgemeinen Erläuterungen zum Recht auf Gesundheit' aus, dass qualitativ hochwertige Gesundheitsdienste für jede/n im Zuständigkeitsbereich des Staates ohne Diskriminierung und ohne finanzielle Notlagen zugänglich sein müssen.
[ http:// docstore.ohchr.org/........../6sVBGTpvTSCbiOr4XVFTqhQY65auTFbQRPWNDxL
[ https:// www.refworld.org/pdfid/4538838d0.pdf
: AUSZUG / EXTRACT :
: E N :
Health is a fundamental human right indispensable for the exercise of other human rights. Every human being is en titled to the enjoyment of the highest attainable standard of health conducive to living a life in dignity. The realization of the right to health may be pursued th rough numerous, complementary approaches, such as the formulation of health polic ies, or the implementation of health programmes developed by the World Health Organization (WHO), or the adoption of specific legal instruments. Moreover, the right to health incl udes certain components which are legally enforceable.
: D E : ~
Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für die Ausübung anderer Menschenrechte unverzichtbar ist. Jeder Mensch hat Anspruch auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard, der einem Leben in Würde förderlich ist. Die Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit kann durch zahlreiche komplementäre Ansätze verfolgt werden, wie etwa die Formulierung von Gesundheitspolitiken oder die Umsetzung von Gesundheitsprogrammen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt wurden, oder die Annahme spezifischer Rechtsinstrumente. Darüber hinaus enthält das Recht auf Gesundheit bestimmte Komponenten, die rechtlich durchsetzbar sind. 

-------- ORIGINAL MAIL --------
Betreff:     Gesundheitsschutz + Wahlkampf + Erwerbslosenverband + HTML-VERSION = Give color a chance !
Datum:     Tue, 8 Mar 2022 10:23:32 +0100
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. <info@armut- gesundheit.de>, Prof. Dr. Gerhard Trabert <presse@gerhardtrabert.de>, Prof. Dr. Gerhard Trabert <gerhard.trabert@hs- rm.de>, Partei DIE LINKE <bundesgeschaeftsstelle@die- linke.de>, Landesverband DIE LINKE. Saar <info@dielinkesaar.de>, Frau Barbara Spaniol <info@barbara- spaniol.de>, Fraktion DIE LINKE. im Landtag des Saarlandes <m.sommer@landtag- saar.de>, Fraktion DIE LINKE. im Landtag des Saarlandes <k.groeber@landtag- saar.de>
Kopie (CC):     linksjugend ['solid] Rheinland-Pfalz <info@solid-rlp.de>, DIE LINKE. Landesverband Rheinland-Pfalz <lgs@die-linke- rlp.de>

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gerhard Trabert . . .
Liebe Menschen von Die Linke und natürlich mit .
THEMA : . "Soziale Armut und Ausgrenzung in Deutschland" . :


===> ZUM SACHVERHALT ===>

Von: Human <arno@humanearthling.org>
Gesendet: Dienstag, 10. Juni 2025 13:36
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV- KUS.de>; Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv- kusel@poststelle.rlp.de>; AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>; AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>; DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>
Betreff: VERSICHERUNGSSCHUTZ AOK / DKV SEGUROS : Erwiderung zum Sachverhalt !!!

Hallo Frau Rumpf . . .
Ganz zum Schluss auch etwas Mailverkehr mit Herr Herr Gerhard Wagner, zuständiger Sachbearbeiter bei der AOK, mit der gleichen Telefonnummer (06331 802158); wie so mir von Ihnen von der Teamleiterin mitgeteilt !!! Dort finden Sie auch die Angaben (AZ) der DKV Seguros, sowie die jeweiligen "Ansprechpartner"  (IHRE PARTNER IM RAHMEN DER BEANTRAGTEN AMTSHILFE, Frau Rumpf !!!). Mehr an Unterlagen habe ich nicht.


Betreff:     Re: Ihre Anfrage telefonisch v. 27.7.22 und per Mail am 27.7.22
Datum:     Fri, 29 Jul 2022 09:00:34 +0200
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     Seubert Bettina <Bettina.Seubert@KV- KUS.de>


Sehr geehrte Frau Seubert . . .
C / O  Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Abteilung Jugend und Soziales
Referat 40– Leistungen zur Existenzsicherung
[ A ] Der Sachverhalt ist den Mitarbeiter*innen des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bekannt. Auch der diesbezügliche Schriftverkehr mit diesen 'Trägern der offentlichen Gewalt', also in dem Falle 'Jobcenter' und Krankenversicherungsunternehmen [ AOK / DVK ], ist bei Ihren Kollegen im 'Jobcenter Landkreis Kusel' verfügbar.
[ B ] Soweit bekannt handelt es sich dabei um eine 'Pflichtanmeldung' in der 'gesetzlichen' Krankenversicherung bei der AOK während eines Leistungsbezug 'Grundsicherung' im Jobcenter in Kaiserslautern März bis Juni 2013.
Siehe in dem Zusammenhang den Bescheid des 'Jobcenter Landkreis Kusel' vom 06.09.2021.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20210906_krankenversicherung_in_ocr.pdf
bezugnehmend auf die heute an uns gesandte E-Mail möchte ich Ihnen versichern, dass das Jobcenter Ihnen keineswegs einen Versicherungsschutz „verweigert“. Sie wurden am 21.05.2021 rückwirkend ab dem 01.09.2019 (= Tag des Leistungsbeginnes) bei der AOK Rheinland-Pfalz angemeldet, die Beitäge werden - wie am 13.08.2021 im Folgebescheid angegeben - auch weiterhin gezahlt.
Lt. Auskunft der AOK konnten die aber dort von der damaligen Anmeldung keine Unterlagen / Anmeldung finden ...
Auch - auf Anfrage bei der AOK in Kusel - werden keine Zahlungen - wie in dem Bescheid angegeben und so auch vom Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schriftsatz vom 05.10.2021 der Sozialgerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt - seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' an die AOK geleistet, zumal da ja - wie dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja bekannt keine Krankenversicherungsschutz besteht.
Siehe in dem Zusammenhang meine Ausführungen dazu in einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 24.07.2022.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf
Diese - ergänzenden - Angaben in dieser Angelegenheit waren zu dem dort bei der Gerichtsbarkeit gestellten 'Eilantrag' !
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
Wie der AOK bei dem Versuch einer Anmeldung in diese 'gesetzliche' Krankenversicherung mitgeteilt, wurde ich auf Teneriffa [ lt. den Angaben meine damaligen Lebensgefährtin, Frau Ulrike Schneider >>> Jobcenter fragen ! ] über die DKV Seguros in Spanien versichert.
Es handelte sich dabei aber keinesfalls um eine dem deutschen Standard vergleichbare 'private' Krankenversicherung, sondern nur das vergleichsweise kostengünstige Angebot [ ca. 50 € mtl. ] für ansässige Deutsche in Spanien, um eine 'Chipkarte' für das spanische 'Centro Salud' [ ~ ambulante Versorgung im Notfall und Krankheitsfall ] zu bekommen.
Das; ebenso der Sachverhalt, dass ich keinerlei Unterlagen habe und mich auf die Angaben meiner EX dabei stütze; wurde so der AOK in Kusel und dem zuständigen Mitarbeiter bei der AOK Rheinland-Pfalz, mitgeteilt.
Die Kontaktangaben der jeweiligen Ansprechpartner bei der AOK, so auch der DKV, haben Ihre Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' !
Daraufhin erstellt die AOK folgenden Bescheid mit Datum vom 28. November 2019 :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ aok_20191128_krankenversicherung_bescheid_in_ocr.pdf
Ich mich daraufhin natürlich bei anderen im Landkreis ansässigen Krankenversicherungsunternehmen um einen Versicherungsschutz bemüht. Hier in Kusel ist es aber nicht möglich einen wie auch immer gearteten 'Krankenversicherungsschutz' [ privat ] zu bekommen !
Ich bin da auch, bei diesen anscheinend fehlenden gesetzlichen Grundlagen einer Verpflichtung für die 'Krankenkassen' Mitglieder in die so beannten 'private' Krankenkasse aufzunehmen, kein Einzelfall. In Deutschland schätzen die Sozialverbände den Sachverhalt auf > als 800.000 Menschen in vergleichbarer Situation ohne Krankenversicherungsschutz. Schätzung der Dunkelziffer incl. gehen von 1.2 Millionen Bürger aus.
: STAND DER DINGE :
Nachdem ich bei der DKV Seguros auf Teneriffa, Spanien und in der EU, bemüht war an entsprechende Angaben zu kommen, das hat ca. ein ¾ Jahr gedauert, habe ich daraufhin versucht bei der DKV - Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in den so benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz geltend zu machen.
Nach einigem 'Hin - und Her' - verbunden mit nicht unbeträchtlichem Schriftwechsel - wurde mir dann mit Schreiben des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt, dass die DKV mit Hinweis auf die 'gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von Versicherungsunterlagen von 10 Jahren' keinen 'Krankenversicherungsvertrag' feststellen konnten.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220330_in_bescheid_dvk_ocr.pdf
Hier auch ein Scan des Originalschreiben der DKV mit Datum vom 08.03.2022 ...
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ dvk_20220308_in_bescheid_scan.pdf 
Mit dieser 'Grundlage für die Entscheidungsfindung', neben den doch recht unverbindlichen gesetzlichen Grundlagen, habe ich dieses Schreiben der DKV daraufhin der AOK kenntlich gemacht, um einen 'gesetzlichen' Krankenversicherungsschutz zu erwirken.

Betreff:     Krankenversicherung - Renteninformation - Sozialversicherungsausweis
Datum:     Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200
Von:     Human <arno@humanearthling.org>
An:     AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>


Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei der AOK
Zuletzt angemeldet in Kaiserslautern.  Leider fehlen mir derzeit alle Angaben oder diese Unterlagen.
Dann benötige ich wegen Verlust die Neuausstellung und auch Zusendung eines Sozialversicherungsausweises.
Und auch die Übermittlung meiner Rentenversicherungsnummer.
Daten zur Person :
Arno Wagener geb.: 23.06.1959 in Eiserfeld / Kr. Siegen
Wohnhaft derzeit :
Zum alten Wasserwerk
Hauptstraße 67
66871 Theisbergstegen / Godelhausen

Hochachtungsvoll und MfG
Arno Wagener

=> http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220426_final_edition.html

[ D ] MAHNUNG - ANTRAGSTELLUNG ' Krankenversicherung + Impfschutz '
Wie mir die Sachbearbeiterin Frau Fauß mit Schreiben vom 30.03.2022 mitteilte weigertr sich die DKV als Rechtsträger des letzten bestehenden versicherungsschutz einen wie auch immer gearteten Versicherungsschutz zu ermöglichen. Wie Ihnen sicher bekannt, und so auch eindeutig in den jeweils erstellten Bewilligungsbescheiden bestätigt, besteht die rechtlich bindende Notwendigkeit einen Krankenversicherungschutz zu haben.
Die Erklärung dieses Versicherungsunternehmen ist bewusst falsch.
Wie auch Ihrer Behörde beispielsweise per Mail am 24.03.2021, um 11:11 Uhr mitgeteilt - so ebenfalls der eigentlich zuständigen so bezeichneten Allgemeinen Ortskrankenkasse und gerade auch dem Versicherungsunternehmen DKV [ siehe Mail z.B. 04.11.2021, 12:46 Uhr ] mehrfach kenntlich gemacht - wurde mir von der DKV Seguros auf Teneriffa nach mehrmaliger Aufforderung mitgeteilt :
Por lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo asegurado con DKV Seguros durante el periodo del 22/08/2014 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
: D E : ~ : Soweit ich in unserer Datenbank sehe, waren Sie im Zeitraum vom 22.08.2014 bis 01.04.2018 bei DKV Seguros versichert, das war der letzte Monat, in dem Sie die Quittungen für die Police 37 000 25857 DKV Integral Copay Complete bezahlt haben.
Das ist Ihnen - also dem Versicherungskonzernen AOK und DKV, sowie auch dem bei bestehenden Ansprüchen für den Versicherungsvertrag zuständigen Leistungsträger 'Jobcenter Landkreis Kusel' - bekannt. Auch, dass diese ProForma-Versicherung alleinig für den Erhalt einer Versicherungskarte im spanischem "Centro Salud" Gesundheitssystem für mtl. ca. 60 € keinesfalls eine dem Standard entsprechende private oder auch so benannte 'gesetzliche' Krankenversicherung war.
Soweit ich den doch etwas komplizierten und in sich nur einem Fachanwalt verständlichen juristischen Sachverhalt einordnen kann ist das 'Jobcenter Landkreis Kusel' genötigt bzw. dazu verpflichtet und die AOK sogar gezwungen einen hierzulande so benannten gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Können diese unterschiedlichen so im Sprachgebrauch benannten 'Träger der öffentlichen Gewalt' im Rahmen Ihrer Amtsverpflichtung da endlich mal eine Einigung erzielen, wer da jetzt zuständig ist. Nach nunmehr mehr als 2 Jahren ohne Krankenversciherungsschutz und gearde auch wegen meines Wunsches nach ein Booster-Impfung zum Schutz meines Leben und körperlichen Unversehrtheit im Sinne des Artikel 2 des ja immer noch geltenden Grundgesetz sollten Sie das wirklich tun. Definitiv weigert sich die DKV mit falschen Angaben einen Versicherungschiutz zu akzeptieren, und auch die AOK will mich anscheinend nicht in einem gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherungsschutz akzeptieren.
Ganz ehrlich. Das geht derzeit ca. 1.000.000 Menschen in der Bundesrepublik genauso !

=> http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220519_klage_krankenversicherung_antrag.html

ANTRAGSTELLUNG
: ANMELDUNG GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ BEI DER AOK :
Ich bin immer noch krank. Ganz ermattet und einfach nur schlapp bin ich. Echt fürchterlich . . .
Habe Sie sich schon mal überlegt, dass Sie mich ja jetzt bei der AOK anmelden können, da die DVK Ihnen mit Schreiben vom 08.03.2022 bestätigt hat, dass weder ein gesetzlicher - oder auch privater Krankenversicherungsschutz oder sonstwie Krankenversicherungsvertrag bei der DKV feststellen ist. Und da die gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von Versicherungsunterlagen 10 Jahre beträgt gilt das dann sicher auch für die DKV Seguros. Insoweit ist dann ja auch die Handhabung der AOK so nicht zulässig. Siehe dazu auch Ihr Schreiben mit Datum vom 30.03.2022. Bzw. die Rechtshilfebelehrung in den letzten Änderungsbescheiden vom 12.04.2022 und auch 16.05.2022.

Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vor, bei der Sie versichert sein möchten (§ 175 Abs. 3 S. 1 und 2 SGB V). Dies kann die bisherige Krankenkasse oder eine neue gewählte Krankenkasse sein. Das Jobcenter wird dann die Anmeldung bei dieser Krankenkasse vornehmen. Sofern innerhalb der Frist von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird, meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand. Durch die Wahl oder die Anmeldung durch das Jobcenter tritt eine Bindung an die Mitgliedschaft von in der Regel 18 Monaten bei der bisherigen oder neuen Krankenkasse ein. Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Das war ja definitiv 2013 die AOK. Und das in Rheinland-Pfalz und da dieses so benannte 'Jobcenter' in Kaiserslautern. 
Dann melden Sie mich da doch einfach mal an.
Als Frist für Ihr sofortiges Handeln bestimme ich den 23.05.2022.
Und dann kann ich ja hoffentlich auch zum Arzt und mich ärztlich untersuchen lassen.
Das ist wirklich nicht lustig krank zu sein. Das könen Sie mir glauben.
Auch verschiebt sich das mit den ganzen Erklärungen, und auch meinem Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 16.05.2022, noch ein wenig. Ich hoffe doch nur ein wenig. Und nicht etwa länger. Oder noch viel länger.
Ich schaffe das einfach nicht. Vollkommen schlapp und kaputt bin ich. Ist es gar die Seuche ?!
Derzeit bin ich also nicht in der Lage auch nur irgendetwas zu tun. Ich leide. Ganz schlimm ist das.
Irgendwann erhole ich mich dann ja wieder. Und eine so ja eigentlich notwendige Konsultation eines Arztes zur Verkürzung dieses Leiden ( dieser Krankheit ) wird mir ja immer noch auf Grund des fehlenden Versicherungsschutz verweigert.
Und JA ! Ich fühle mich immer noch behindert und im Speziellen von Ihnen, dem 'Jobcenter Landkreis Kusel', an einer gleichberechtigten und sicher berechtigten Teilnahme in und an der Gesellschaft und gerade auch einer selbst bestimmten Lebensführung gehindert. Und das ist wirklich ein erheblicher und nicht zu unterschätzender psychischer Leistungsdruck, und somit eine gravierende Minderung des Existenzminimum.

=> http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi- unbrk_mahntitel.html#abschnitt_b

ZUR BEANTWORTUNG IHRER FRAGE ! Betreffend Art und Umfang meiner 'Mitwirkungspflicht' bei dem bisher nicht vorhanden Krankenversicherungsschutz !
Soweit bekannt handelte es sich bei dem letzten Krankenversicherungsschutz um eine 'Pflichtanmeldung' in der 'gesetzlichen' Krankenversicherung bei der AOK während eines Leistungsbezug 'Grundsicherung' im Jobcenter in Kaiserslautern März bis Juni 2013.
Siehe in dem Zusammenhang den Bescheid des 'Jobcenter Landkreis Kusel' vom 06.09.2021.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20210906_krankenversicherung_in_ocr.pdf
bezugnehmend auf die heute an uns gesandte E-Mail möchte ich Ihnen versichern, dass das Jobcenter Ihnen keineswegs einen Versicherungsschutz „verweigert“. Sie wurden am 21.05.2021 rückwirkend ab dem 01.09.2019 (= Tag des Leistungsbeginnes) bei der AOK Rheinland-Pfalz angemeldet, die Beitäge werden - wie am 13.08.2021 im Folgebescheid angegeben - auch weiterhin gezahlt.
Lt. Auskunft der AOK konnten die Menschen dort aber dort von der damaligen Anmeldung keine Unterlagen / Anmeldung finden. Auch - auf Anfrage bei der AOK in Kusel - werden keine Zahlungen - wie in dem Bescheid angegeben und so auch vom Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mit Schriftsatz vom 05.10.2021 der Sozialgerichtsbarkeit in Speyer mitgeteilt - seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' an die AOK geleistet, zumal da ja - wie dem 'Jobcenter Landkreis Kusel' ja bekannt - überhaupt kein Krankenversicherungsschutz besteht.
Siehe in dem Zusammenhang meine Ausführungen dazu in einem Schreiben an das Sozialgericht in Speyer mit Datum vom 24.07.2022.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220724_klage_teilhabe.pdf
Diese - ergänzenden - Angaben in dieser Angelegenheit waren zu dem dort bei der Gerichtsbarkeit gestellten 'Eilantrag' !
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
Wie der AOK bei dem Versuch einer Anmeldung in diese 'gesetzliche' Krankenversicherung mitgeteilt, wurde ich auf Teneriffa [ lt. den Angaben meine damaligen Lebensgefährtin, Frau Ulrike Schneider >>> Jobcenter fragen ! ] über die DKV Seguros in Spanien versichert.
Es handelte sich dabei aber keinesfalls um eine dem deutschen Standard vergleichbare 'private' Krankenversicherung, sondern nur das vergleichsweise kostengünstige Angebot [ ca. 50 € mtl. ] für ansässige Deutsche in Spanien, um eine 'Chipkarte' für das spanische 'Centro Salud' [ ~ ambulante Versorgung im Notfall und Krankheitsfall ] zu bekommen.
Das; ebenso der Sachverhalt, dass ich keinerlei Unterlagen habe und mich auf die Angaben meiner EX dabei stütze; wurde so der AOK in Kusel und dem zuständigen Mitarbeiter bei der AOK Rheinland-Pfalz, mitgeteilt.
Die Kontaktangaben der jeweiligen Ansprechpartner bei der AOK, so auch der DKV, haben Ihre Kollegen beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' !
Daraufhin erstellt die AOK folgenden Bescheid mit Datum vom 28. November 2019 :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ aok_20191128_krankenversicherung_bescheid_in_ocr.pdf
Ich mich daraufhin natürlich bei anderen im Landkreis ansässigen Krankenversicherungsunternehmen um einen Versicherungsschutz bemüht. Hier in Kusel ist es aber nicht möglich einen wie auch immer gearteten 'Krankenversicherungsschutz' [ privat ] zu bekommen !
Ich bin da auch, bei diesen anscheinend fehlenden gesetzlichen Grundlagen einer Verpflichtung für die 'Krankenkassen' Mitglieder in die so beannten 'private' Krankenkasse aufzunehmen, kein Einzelfall. In Deutschland schätzen die Sozialverbände den Sachverhalt auf > als 800.000 Menschen in vergleichbarer Situation ohne Krankenversicherungsschutz. Schätzung der Dunkelziffer incl. gehen von 1.2 Millionen Bürger aus.
: STAND DER DINGE :
Nachdem ich bei der DKV Seguros auf Teneriffa, Spanien und in der EU, bemüht war an entsprechende Angaben zu kommen, das hat ca. ein ¾ Jahr gedauert, habe ich daraufhin versucht bei der DKV - Deutschland einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in den so benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz geltend zu machen.
Nach einigem 'Hin - und Her' - verbunden mit nicht unbeträchtlichem Schriftwechsel - wurde mir dann mit Schreiben des 'Jobcenter Landkreis Kusel' mitgeteilt, dass die DKV mit Hinweis auf die 'gesetzliche Frist für die Aufbewahrung von Versicherungsunterlagen von 10 Jahren' keinen 'Krankenversicherungsvertrag' feststellen konnten.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220330_in_bescheid_dvk_ocr.pdf
Hier auch ein Scan des Originalschreiben der DKV mit Datum vom 08.03.2022 ...
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ dvk_20220308_in_bescheid_scan.pdf 
Mit dieser 'Grundlage für die Entscheidungsfindung', neben den doch recht unverbindlichen gesetzlichen Grundlagen, habe ich dieses Schreiben der DKV daraufhin der AOK kenntlich gemacht, um einen 'gesetzlichen' Krankenversicherungsschutz zu erwirken.
Begründung war dabei eigentlich, dass der Bescheid von 2019 [ s.O. ] auf Grund fehlerhafter Angaben anzunehmend wegen der Täuschung meiner ehemaligen Lebenspartnerin in dem Sinne nur irrtümlich erstellt wurde.
Mein Schreiben wegen der KRANKENVERSICHERUNG . . .
Das bekam die AOK und auch das Jobcenter ein Schreiben per Post.
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ aok_jobcenter_kusel_20220712_mahnung_krankenversicherungsschutz.pdf
Mit beigefügt war natürlich auch das betreffende Schreiben der DKV !
Die gesetzliche Grundlage für den [ eigentlich bestehenden ] Handlungsbedarf finden Sie hier auf Seite 3 . . .
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220712_klage_krankenversicherungsschutz.pdf
: Antragstellung Sozialhilfe / Eingliederungshilfe :
: GESUNDHEITSHILFE : EILANTRAG :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220719_eilantrag_gesundheitshilfe.pdf
: Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mail vorab am 18.07.2022 um 13:39 Uhr !
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_kusel_20220718_klage_antrag_sozial- eingliederungshilfe_mahnung_termin_mahntitel.html ]

<=== ZUM SACHVERHALT <===

Leider habe ich bis zum heutigen Tag noch keinerlei Erwiderung oder einen wie auch immer gearteten Bescheid seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' bzw. der AOK erhalten.
Ich möchte Sie bitten, also geradezu auffordern, diesen gesetzlich verbindlichen 'Krankenversicherungsschutz' in Absprache mit der AOK innerhalb angemessener Frist zu gewährleisten !
Die bereits beantragte 'Gesundheitshilfe' im Rahmen dieser 'Sozialhilfe' ist insoweit bereits rechtsgültig.
Und meine Forderung in Form einer so bezeichneten 'Kostenübernahmeerklärung' die Behandlung durch einen Zahnarzt zu ermöglichen auch !
Und kommen Sie bitte nicht mit der Argumentation, dass in einem 'Notfall' eine 'Behandlungspflicht' seitens des jeweiligen Arzt bzw. Gesundheitszentrum besteht. Das ist definitiv nicht der Fall !
Durch § 13 Absatz 7 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in der Fassung vom 01.01.2015 wird der Sachverhalt definiert, in dem die Behandlungspflicht in der Regel nicht greift !
Dort heißt es : „Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt.“
Dies gilt eigentlich nur, wenn kein Notfall vorliegt ! Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit dürften Ärzte Schmerzpatienten daher ( eigentlich ) nicht ablehnen ! Liegt kein so benannter 'Notfall' vor, darf ein Arzt einen Schmerzpatienten demzufolge ( eigentlich ) nicht ablehnen. Weigert es sich dennoch, seiner Behandlungspflicht nachzukommen, kann dies als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden.
Dieser Tatbestand ist in § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten.
Absatz 1 besagt : „Wer die Behandlungspflicht missachtet, kann sich strafbar machen. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es kann jedoch vom Arzt eine individuelle Einzelfallentscheidung darüber getroffen werden, ob es sich um unterlassene Hilfeleistung handelt, wenn ein Arzt mich ( ~ andere Personen ~ ) als Schmerzpatient abgeweist. Eine pauschale Aussage kann dazu dementsprechend nicht getroffen werden.
Und - Erfahrungswerte - ganz allgemein wird man - Notfall oder eben nicht - schon bei der Vorsprache von der 'Sprechstundenhilfe' bei der zumeist verbindlich geforderten telefonischen Terminvereinbarung wegen einer fehlenden 'Gesundheitskarte' und gegenenfalls dem Hinweis von Schmerzmittel und einer so geforderten 'Kostenübernahmeerklärung' seitens des zuständigen Sozialhilfeträger 'abgewimmelt' !
Ehe ich mich also auf dieses 'schlüpfrige Pflaster' des 'Medizinalrecht' begebe, was zudem doch recht Zeit aufwändig und zudem ohne wirkliche Erfolgsaussicht wäre, sollten Sie, also das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel [ Abteilung 4 – Abteilung Jugend und Soziales bzw. Referat 40 – Leistungen zur Existenzsicherung ] sich auch nicht mit etwaig fehlenden Antragsunterlagen versucher heraus zu reden !
Soweit ich die Situation verstanden habe hätte [ A ] spätestens nach Erstellung des "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] die Zuständigkeit des Träger der Grundsicherung 'Hartz IV / SGB II', also in dem Sinne das 'Jobcenter Landkreis Kusel', für meine Person wegen den zu mindestens in dieser 'Begutachtung' attestierten bestehenden erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit [ ~ Erwerbsminderung ] und der de facto so überhaupt nicht vorhanden 'Vermittlungsfähigkeit' in den so bezeichneten 'normalen' Arbeitsmarkt [ ~ sprich in ein lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis ] an den Leistungsträger im Rahmen des SGB XI bzw. XII überantwortet werden müssen.
Bzw. [ B ] zwecks Prüfung der de facto bestehenden 'Erwerbsfähigkeit' im Sinne einer möglichen Eignung beispielsweise in einer freiberuflichen oder auch selbstständigen Tätigkeit zur Bereitsstellung des Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen prüfen müssen !
In dem Zusammenhang meine Antragstellung "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK" mit Datum vom 27.01.2021 :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf
In dem Zusammenhang das 'Klageverfahren' beim SG in Speyer :
[ http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20210913_klageerhebung.pdf
Beschweren Sie sich also bitte nicht bei mir, dass ich jetzt bei 'Ihnen' auf dem 'Schreibtisch' gelandet bin, werte Frau Seubert als Ansprechpartner*in für Grundsatzfragen aus diesem Gebiet bzw. Frau Maren Grunwald als hierbei zuständige Sachbearbeiter*in beim Sozialamt des Landkreis Kusel !
Meine erste Vorsprache in Kusel war nur wegen einer 'Mietgarantie'. Und nachdem diese doch eigentlich geringfügige Leistung verweigert und der Termin wegen dieser 'Zwangverpflichtung' zum Bezug von 'Hartz IV/SGB II' erst im darauf kommenden Monat festgelegt, und die insoweit 'angemessene' Wohnung dann schon weg war, habe ich direkt am gleichen Tag einen Widerspruch eingelegt. Der Sekretärin des damaligen Werksleiter des 'Jobcenter Landkreis Kusel', bei einer persönlichen Vorsprache nebst Abgabe dieses 'Widerspruch', habe ich damals auch klar zu verstehen gegeben, dass diese Handhabung seitens einer 'Behörde zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit' für mich unverständlich ist und alternativ dazu das 'Jobcenter' - falls erwünscht - im Rahmen meiner Tätigkeit 'Erwerbslosenverband e.V. i.Gr.' dann auch das komplette 'Paket' von mir bekommen wird.

Ebenso die nun folgende Antragstellung für das Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel !

 : ANTRAGSTELLUNG :
[ I ] Ich beantrage eine "multidisziplinäre Bewertung im Sinne der UN-BRK".
Und da im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beim 'Jobcenter Landkreis Kusel' beantragten 5.000 €.
Dazu vorab natürlich - ebenso zum frühst möglichen Termin - unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Ich verweise diesbezüglich in dem Zusammenhang auf meine damalige Antragstellung mit Datum vom 07.01.2021 bzw. per Mail vorab am 31.12.2020, um 23:58 Uhr, den Schriftverkehr der letzten 31 Monate mit dem Träger der Grundsicherung - Hartz IV / SGB II - 'Jobcenter Landkreis Kusel', und die nach dem psychologischen "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] doch recht eindeutige Rechtslage !
In dem Zusammenhang mit dieser "multidisziplinären Bewertung im Sinne der UN-BRK" beantrage ferner ich die vollständige Kostenübernahme zwecks Erstellung eines privat in Auftrag gegebenen Gutachten [ 1. ] zur "Prüfung und Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit".
Und [ 2. ] der exakten Einordnung meiner psychischen Besonderheiten [ ~ Behinderung ].
Und [ 3. ] den Audio-Mitschnitt [ ~ in dem Sinne die Abschrift ] des 'Begutachtungstermin 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) !
Auch das wurde schon mehrfach beantragt, so auch von Dipl.Psych. Niko Janzen, beim 'Jobcenter' beantragt.
Ebenfalls ohne Reaktion oder gar eine schriftliche Stellungnahme seitens des 'Jobcenter Landkreis Kusel' . . .
[ II ] Wie bereits dem Träger der Grundsicherung im Rahmen SGB II seit 2019 mehrfach mitgeteilt benötige ich nunmehr umgehend eine 'Kostenübernahmeerklärung' wegen eines so bezeichneten 'Forderungsmanagement' gegenüber meiner EX !
Siehe : http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ sozialgericht_speyer_20220724_eilantrag_mahntitel.pdf :
Das ist  nun wirklich akut und dringend, und muss wegen der verpflichtend bestehenden Notwendigkeit einen Rechtseinwalt bei diesem zu erhebenden Mahntitel [ = Amtsgericht Meyen + https:// agmy.justiz.rlp.de/de/mahngericht ] zwecks Eintreibung nachweisbar bestehender Forderungen [ http:// www.volcansolymar.org/ley02/civil/transferencia_herencia.pdf ] und der hierzulande geltenden 3-Jahres-Frist bei privaten zivilrechtlichen Forderungen spätestens bis zum 15.08.2022 spruchreif erledigt sein !
Da es sich nicht nur um 'Eigentum', sondern auch um mein Erbe, handelt findet Art. 14 GG dabei eindeutig Anwendung.
Als Hinweis zum Umfang der Forderung verweise ich auf das Schreiben [ per Mail ] an's 'Jobcenter Landkreis Kusel' :
http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20
220702_antragstellungen_klage_agg_mahnung.html#antrag
: BEGRÜNDUNG : Als Begründung verweise ich auf die Ihnen doch sicher bekannte Rechtslage hierzulande !
National und auch international, sofern die BRD durch völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen daran gebunden ist.

=> http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_sozialamt_kusel_20220818_zahnschmerzen_covid- test_kv.html

: ANTRAGSTELLUNG 'BESCHEID / VERWALTUNGSAKT' :
Können Sie mir diesen Bescheid von Frau Mang mit Datum vom 12.08.2022 - bitte - nochmal mit einer formal korrekten Rechtshilfebelehrung zuschicken. Danke ! Und das dann - auch - gleich unter Berücksichtigung des genauen Umfang der Antragstellung(en); also einer Kostenübernahme der Zahnbehandlungskosten [ GESAMT ], unter der gleichzeitigen Berücksichtigung ursächlicher [ = resultierend auf Grund des ( anzunehmenden / nachweisbaren ) Fehlverhalten des 'Jobcenter Landkreis Kusel' = ] Folgekosten, und ebenfalls der Ihnen - bei jedem Einkauf bekannten / bewußten Situation einer erheblichen Kostensteigerung seit bereits Mitte 2021, davor und jetzt ja immer noch dieser COVID-19 Pandemie ***; und berücksichtigen Sie dabei insbesondere - siehe meine Begründung wie folgt - den in Ihrer schriftlichen Begründung unter Angabe der dabei in Frage kommenden Rechtsquellen — Herr Ass. jur. Peter Simon und Justiziar des 'Landkreis Kusel' hilft Ihnen sicher gerne mit fachlichem Rat und tatkräftiger Unterstützung, auch wenn die Datenbank der BA ihm dabei sicherlich keine Hilfe bieten kann ! — nicht unwesentlichen Aspekt eines 'weltanschaulichen Bekenntnis' bei der bevorzugten Anwendung medikamentöser Arzneien aus dem natürlichen Spektrum und dessen, was im "Garten von Mutter Natur" für uns Menschen seit altersher verfügbar war und noch immer ist.
: BEGRÜNDUNG PARTE 1 :
: Leistungen nach dem Zwölften Buches Soziaigesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) :
: Hilfe zur Gesundheit nach den §§ 47 ff SGB XII :
: Und natürlich die sonstigen Bestimungen des SGB und GG :
'Rechnungen der Florian-Apotheke und der Apotheke am Rosengarten und der Fundgrube'
» Die Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Erwachsenen ist nicht möglich. Im Rahmen der Krankenhilfe werden nur Medikamente anerkannt, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. «
Falls das bei Ihnen immer noch nicht angekommen ist, werte Frau Seubert ?! Ich habe derzeit weder eine gesetzlich verordnete / vorgeschriebene Krankenversicherung, noch einen so benannten 'privaten' Krankenversicherungsschutz !
Siehe auch meine Erläuterungen für die Mitarbeiter*innen des Landkreis Kusel bzw. der Kreisverwaltung Kusel wegen der ja unzweifelhaft für Bürger*innen und Behörde gleichermaßen bestehenden 'Mitwirkungspflicht' bei dieser Problemstellung 'Krankenversicherungsschutz' in meinem Schreiben vom 29.07.2022 ...
http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ jobcenter_sozialamt_kusel_20220729_antrag_zahnschmerzen_multi- unbrk_mahntitel.html#abschnitt_b
Und ganz unabhängig davon ! Wie auch immer dabei die Handhabung der Krankenkasse ist sollte / ist für Ihre Entscheidungsfindung einer Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] in dieser spezifischen Situation im Rahmen Ihres pflichtgemäßen Ermessen vollkommen unerheblich.
: BEGRÜNDUNG PARTE 2 :
Es ist bei Schmerzen - insbesondere bei einfach nur nervigen Zahnschmerzen - doch einfach anzuraten und notwendig — wenn der behandelnde Arzt, sei es auch Unachtsamkeit oder eben möglicherweise auch aus ( vielleicht ) latent vohandenen sadistischen Beweggründen die Verschreibung eines wirklich wirksamen Schmersmittel unterläßt — ein rezeptfreies Medikament zu verwenden. Oder ? + !
Und Teebaumöl, ebenso wie diese einfach nur als lasch zu kennzeichnenden 'Ibuprofen akut 400mg' Schmerztabletten, sind ein anerkanntes - und auch gebräuchlichen - Analgelikum.
Und im Speziellen dieses rein natürliche Schmerzmittel / Medikament "Teebaumhöl" senkt - nachweisbar - Schmerzempfinden ohne dabei u.A. die sensorische Wahrnehmung nachteilig zu beeinflussen. Was — so meine eigene Feststellung nach ein paar Wochen Einnahme dieser Tabletten, so sicherlich auch in fachärztlichen Ratgebern und der einschlägigen Literatur nachzulesen — bei diesem Produkt 'Ibuprofen' und dieser 'Antibiotika' der Pharmaindustrie nun wirklich nicht behauptet werden kann.
Bzw. ich bei der Beeinträchtigung der "körperlichen Unversehrtheit' im Sinne des Art. 2 (2) GG zu meinem persönlichen Bedauern geradezu 'qualvoll' - in dem Sinne störend in meinem allgemeinen Wohlbefinden - feststellen musste.
Beachten Sie nur die vielen Tippfehler und orthographischen Mängel in dem letzten Schreiben via Mail !
Auch - und das möchte ich an dieser Stelle in aller Entschiedenheit bei dieser Begrundung der Antragstellung betonen - ist es für mich aus meiner 'weltanschaulichen Gesinnung' einfach normal, in jedem Fall angemessen und als Teil dieser 'freien' Entfaltung meiner Persönlichkeit zu werten, natürliche, insoweit von den Krankenkassen ( möglicherweise ) im nicht unbeträchtlichen Interesse der Pharmabranche so nicht mehr anerkannten Medikamente, Arzneimittel in Anspruch zu nehmen.
Ich möchte, ja muss, Sie auffordern diesen Aspekt meiner Beweggründe in Ihrem Bescheid zu berücksichtigen. Und es ist ja auch nicht so, dass ich bei Ihnen als hierbei nun zuständigen Leistungsträger ein bei akuten Zahnschmerzen gut geeignetes Therapeutikum namens 'Wodka', oder eben diesen zudem leckeren Likör, welcher ( gezwungenermaßen ) gelegentlich als hilfreiche und zudem süffige Einschlafhilfe in den letzten Wochen bei meiner Person Verwendung findet, oder aber eben eine Lesebrille - siehe Quittung im Anhang -, zur Zahlung bzw. Auszahlung / Bewilligung [ = als Vorausleistung ] beantragt habe. Oder ? + !
IN DEM ZUSAMMENHANG den Scan einer Quittung wegen einem anderen Analgelikum ...
klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Das PDF / diesen Nachweis habe ich Ihnen im Anhang dieser Mail angefügt . . .
Dieser Beleg im Rahmen der Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ], wie beantragt, ist auch online für Sie verfügbar :
http:// www.erwerbslosenverband.org/klage/ klage_teilhabe_20220818_scan_zahnmedizin_quittungen_schmerzmittel_nelkenzwiebeln.pdf
Zugegeben !
Auch dieses Medikament wird von den Krankenkassen ( anzunehmend ) nicht anerkannt. Obwohl es sich dabei um ein - sehr wahrscheinlich - seit Jahrtausenden anerkanntes 'Hausmittel' gerade bei der chemie-freien Behandlung von Zahnschmerzen handelt. Und - wie schon vorab erwähnt - ist die Handhabung der Krankenkasse für Ihre Entscheidungsfindung einer Kostenübernahme [ = als Vorausleistung ] in dieser spezifischen Situation wirklich vollkommen unerheblich.
Und - ganz ehrlich - wenn ich mich da ein bisschen besser auskennen würde hätte ich zu 'Belladonna D6 Globuli' gegriffen !
: IN DEM ZUSAMMENHANG ALTERNATIVE BEHANDLUNGSMETHODEN AUS WELTANSCHAULICHER SICHT :
: Z B : HOMÖOPATHIE : Den ganzen Menschen betrachten . . .