[ Weltfinanzmarktkrise ] Wirtschaftstheoretische Betrachtungen  
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unter FIREFOX auch ganz gut OFFline funktionieren . . .

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Hartz4 und das BVerfG

Beiträge

The Day Before > Informationen > BVerfG & Politik > STATEMENT!
> Pressewelle> Des Volkes Stimme mal wieder . . .


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Theo Retisch

Theo Retisch - 08.02.2010, 20:24

Hallo . . .

Zum bevorstehenden Urteil vom BVerfG :
Freut euch da Mal nicht zu früh.

Zu dieser Inflation :
Sicherlich sind manche Sachen billiger geworden.
Flugreisen. Der TV und auch sonst das technische Equipment.

Aber nicht für diese Hartzis . . .
Da ist wirklich Alles teurer geworden.
Bei der geltenden Bemessungsgrundlage reduziert sich Konsum auf die Billigangebote im Discounter und gelegentliche Besuche der regionalen Kleiderkammer.

Gewissermaßen der Fehlbetrag bei der Inflationsrate im Elementarkonsum :

http://www.erwerbslosenverband.org/indy_08.htm#zahlen

Das ist übrigens nur ein grobe Schätzung bis 2008 . . .

Und die reale Steigerung der reinen Lebenserhaltungskosten ist dabei sicherlich höher als 10 %. Bei Einführung von Hartz4 / Alg 2 war diese staatliche Sozialleistung - wie schon vorher bei der bis dahin geltenden Sozialhilfe - als absolutes Existenzminimum definiert . . .

Existenzminimum ist ja soweit klar verständlich.
Darunter kann nicht allzu viel funktionieren.

In dem Zusammenhang auch :
http://www.erwerbslosenverband.org/klage_todo.htm
Das war schon Oktober 2008 beim Landessozialgericht Hessen spruchreif.
Und danach ist nichts mehr gelaufen. Warum auch . . .

Und ja : Ich weiß . . .
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html
Bzw.:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096.html

Das dauert ja immer.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.
Wenn überhaupt . . .

Aber Morgen ist es ja endlich so weit . . .

Ich will dieser Entscheidung auch nicht vorgreifen.

Aber es wäre doch eigentlich logisch ~ gewissermaßen notwendig, wenn 2005 [ oder war es jetzt 2006 ] eine so genannte " moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt " namens Hartz4 / Alg2 und sicherlich als lebensnotwendiger Bedarf eingeführt wird, dann auch eine nachweisbare Inflationsrate bei dem Sozialtransfer zukünftig jeweils berücksichtigt werden muss.

Lebensminimum ist ja eine untere Grenze.
Darunter klappt es ja irgend wie nicht.

Von dieser gleichberechtigten Teilnahme, Menschenwürde und so will ich an dieser Stelle gar nicht erst an fangen. Es geht ja wirklich nur um Existenzminimum.
Und das gewissermaßen mit einem Cent darunter Mensch in unserer Republik zu wenig hat um damit seinen lebensnotwendigen Bedarf überhaupt decken zu können.
Und das ist ein relativ eindeutiger juristischer Sprachgebrauch.

Das wird aber nicht statt finden. Da gehe ich einfach mal von aus.
Ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überraschen.

Urspünglich ging es ja darum das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor gelegt hat, ob die Höhe der gesetzlichen Regelleistung für die Kläger verfassungsgemäß ist. Und ob der Staat verpflichtet sei, einen am Existenzminimum orientierten Bedarf zu ermitteln und dessen Deckung zu gewährleisten.

Bei der Verhandlung vor dem BVerfG geht es aber jetzt um die Eingabe des Bundessozialgericht. Und nur noch um die Frage zur gesetzliche Regelung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Einfach mal in Ruhe den Schriftsatz [ bvg10-004.html ] durch lesen.

Das ist dann schon ein ganz gewaltiger Unterschied.
Und das sollte man dabei nicht vernachlässigen.

Auf jeden Fall sollten Betroffene Anträge stellen um etwaige Ansprüche geltend zu machen . . .
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

arno [ Wagener ]

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Theo Retisch

Theo Retisch - 08.02.2010, 22:18

Einen wirklich exzellenten Beitrag in der Gruppe
Starke Opposition Die Linke
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT WG. HARTZ 4
dazu ergattert . . .

Sicherlich sachdienliche Informationen [ und erheblich besser getippt als mein Scheiß ] dazu . . .

Bernd A Rosbund - Heute, 20:28
http://www.wer-kennt-wen.de/person/9qjq9vfo/

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
geschrieben am 08. Februar 2010 von Spiegelfechter

Mit Spannung wird bundesweit die morgige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts im Klageverfahren mehrerer Familien gegen die Bemessung des Ecksatzes für Kinder von Hartz IV-Empfängern erwartet. Beobachter der mündlichen Verhandlung gehen davon aus, dass der erste Senat unter Leitung des Präsidenten Hans-Jürgen Papier nicht nur die Hartz IV-Bezugsbemessung für Kinder, sondern sogar die gesamte Regelsatzbemessung kippen wird. Die Vertreter der Bundesregierung konnten vor Gericht nicht stringent darstellen, inwieweit ihre Regelsatzbemessung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Leistungsbezieher angemessen ist. Kippt Karlsruhe die geltenden Regelsätze, dürfte eine Anpassung nach oben unumgänglich werden. Das sogenannte “Lohnabstandsgebot”, das besagt, dass ein Leistungsbezieher weniger Geld bekommen sollte, als ein Vollzeitbeschäftigter im unteren Einkommensfünftel, wäre dann null und nichtig. Mit den Umweg über Karlsruhe könnte so endlich ein allgemeiner Mindestlohn auf den Weg gebracht werden.

Wie wird Hartz IV eigentlich bemessen?
Warum gibt der Staat Bedürftigen überhaupt Geld und überlässt sie nicht den freien Kräften der Märkte? Die deutsche Verfassung postuliert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch indirekt das Sozialstaatsprinzip. Als Folge dieser gesetzgeberischen Grundsätze hat sich in der legislativen Praxis der Begriff des “soziokulturellen Existenzminimums” herausgebildet. Während das reine Existenzminimum lediglich die materiellen Bedürfnisse umfasst, die für das physische Überleben zwingend notwendig sind, beinhaltet der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums auch die Beteiligung am Sozialleben auf einem bescheidenen Niveau. In einem Sozialstaat muss sich der Hilfsbedürftige also nicht nur Wohnung, Nahrung, Kleidung und Gesundheitsversorgung leisten können, sondern auch in bescheidenem Maße Kommunikations-, Kultur- und Sozialkosten erstattet bekommen. Wie aber misst man den Grundbedarf für ein bescheidenes Leben?

Als sich die Regierung Schröder ihre Hartz-Reformen ausgedacht hat, ging sie denkbar simpel vor. Zuerst wurde ein Ecksatz von damals 345 Euro (West) als künftige Sozialleistung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und sonstige Hilfebedürftige vorgegeben. Mit diesem Betrag sollte ein Alleinstehender seine kompletten Kosten ohne Warmmiete finanzieren. Auf dieser Basis “überprüfte” man dann Daten des Statistischen Bundesamts. Die umfassende Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) der Wiesbadener protokolliert zwar zuverlässig das Konsumverhalten der Bevölkerung, sagt aber per se noch nichts über eine Bemessung der soziokulturellen Bedürfnisse aus. Man zog das unterste Fünftel der Einkommen heran und stellte erstaunt fest, dass dies immer noch bei 779 Euro netto für einen Alleinstehenden lag – ohne Kaltmiete und Heizung sind dies 483 Euro. Um einen Abstand zu den Niedriglöhnen in der Bevölkerung zu bekommen, setzte sich die Bundesregierung an die Zahlen der EVS und reduzierte bestimmte Ausgabenpunkte, die für Hartz IV-Bezieher angeblich nicht relevant sind.


So bestimmte Berlin beispielsweise, dass ein Hartz IV-Empfänger lediglich 26% der Verkehrskosten, 55% der Freizeit- und Kulturkosten und 29% der Beherbergungs- und Gaststättenkosten eines Niedriglöhners haben solle – bei den Beherbergungs- und Gaststättenkosten springen so immerhin stolze 8 Euro heraus, das reicht für eine Currywurst und ein Bier im Monat. Wie durch ein Wunder kam man summa summarum auf genau die 345 Euro, die bereits im Vorfeld angepeilt worden waren. Über diese erstaunliche Punktlandung wunderten sich auch die Bundesrichter in Karlsruhe. Punkt für Punkt nahmen sie in der mündlichen Verhandlung die Bemessungsgrundlagen auseinander, bis am Ende offensichtlich war, dass der Gesetzgeber Willkür hat walten lassen. Die Begründung, warum Hartz IV-Empfänger weniger Geld für Kleidung ausgeben sollten als Niedriglöhner, wurde von der Regierung mit dem Hinweis beantwortet, dass in der EVS auch Waren aufgezeichnet werden, die für Hartz IV-Empfänger keine Rolle spielen, wie beispielsweise Pelze und Maßanzüge. Die Frage der Richter, welche Rolle Pelze und Maßanzüge denn im Alltagsleben von Niedriglöhnern spielen, konnten die Regierungsvertreter natürlich nicht beantworten.

Sind Kinder halbe Erwachsene?
Besonders kritisch wurde von den Karlsruher Richtern die Bemessungsgrundlage für Kinder von Hartz IV-Empfängern betrachtet. Kinder werden in der Gesetzgebung pauschal mit je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes bedacht. Diese Pauschalabzüge sind jedoch rein willkürlich festgelegt und es gibt keine Studien, auf die sich diese Regelsätze beziehen. Vor allem bei den lebensnotwendigen Ausgaben sind Kinder jedoch nicht preiswerter, sondern sogar teurer als Erwachsene. Ein Heranwachsender isst nicht nur mehr, sondern wächst auch ständig aus seiner Kleidung und seinen Schuhen heraus, so dass Ersatz von Nöten ist. Die notwendigen Kosten von den Konsumausgaben einer Kontrollgruppe ohne individuelle Familienstruktur abhängig zu machen, ist staatliche Willkür. Es gilt als sicher, dass das Verfassungsgericht in diesem Punkt den Klägern Recht geben wird.

Was ist das Minimum?
Wenn man sich das untere Fünftel der Einkommensverteilung herauspickt und dann auch noch Abzüge vornimmt, so entspricht der daraus errechnete Eckregelsatz keineswegs zwingend dem soziokulturellen Existenzminimum. Wer sagt denn, dass das untere Einkommensfünftel vor Hartz IV ein Leben führte, das diesen Ansprüchen genügte? Für beinahe jeden Erwerbstätigen gilt die Regel, dass man auf der Ausgabenseite Prioritäten setzt. Als Normalverdiener kann man sich beispielsweise Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto kauft, in den Urlaub fährt, das Wohnzimmer renoviert oder den Sohnemann auf die Uni schickt. Alles kann man sich nicht leisten, daher muss man wohl oder übel Abstriche machen. Wo diese Abstriche gemacht werden, ist eine individuelle Frage. Wenn ein Niedriglöhner also auf den Kino- oder Theaterbesuch verzichtet und sich stattdessen lieber ein Bier vor dem Fernseher gönnt, so steigen seine Lebensmittelausgaben, während seine Freizeit- und Kulturausgaben brachliegen. Auf welcher Basis will der Gesetzgeber dann aber bestimmen, was ein soziokulturelles Existenzminimum ist? Der gesamte Bereich Freizeit/Unterhaltung/Kultur wird in der Regelsatzbemessung mit 32,89 Euro beziffert, also rund 1,20 Euro pro Tag. Wer sich täglich eine Zeitung kauft, hat dann kein Geld mehr für andere “Freizeitaktivitäten”. Reicht dies, um am sozialen Leben teilzuhaben?

Wieviel Geld braucht man zum Leben?
Wenn man ein bescheidenes Leben führen will, braucht man 685 Euro (ohne Warmmiete) pro Monat. Auf dieses Ergebnis kommt eine empirische Untersuchung des Ökonomen Lutz Hausstein, die dem Spiegelfechter vorliegt. Natürlich wäre die Schlussfolgerung, man müsse den Hartz IV-Regelsatz nun auf 685 Euro erhöhen, falsch. Die Möglichkeit, ein Leben am soziokulturellen Minimum zu führen, heißt freilich nicht, dass man innerhalb dieses Minimums nicht mehr abwägen muss, welche Ausgaben nötig und welche unnötig sind. Haussteins Zahlen beziehen sich auf den Hartz IV-Empfänger, der alle möglichen Positionen aus dem bunten Strauß des sozioökonomischen Minimums nutzt – der also eine Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr hat, gleichzeitig Fahrrad fährt, die Tageszeitung abonniert, eine Internetflatrate nutzt, Mitglied eines Sportvereins ist, ins Theater geht, Computer und Waschmaschine nutzt und dazu auch noch in Maßen raucht und trinkt. Wer also am unteren Ende der Gesellschaft alle Angebote eines bescheidenen Lebens maßvoll nutzt, kommt auf rund 685 Euro Kosten pro Monat. Hier ist aber auch bereits der Pferdefuß einer solchen Bedarfsrechnung – nicht jeder Hartz IV-Empfänger nutzt diese Angebote, geschweige denn alle zusammen. Eine Querrechnung, die auf rund 500 Euro pro Monat hinauslaufen würde, wäre da schon ein realistischerer Ansatz, zumal das “Abstandsgebot” zu einem ebenfalls realistischen Mindestlohn natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden sollte.

Ökonomische Folgen
Wenn man die 685 Euro pro Monat als Basis nähme, so würde dies einem Stundenlohn in Vollzeitbeschäftigung von 7,37 Euro entsprechen*. Der derzeit gültige Hartz IV-Regelsatz entspricht einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Wenn man einen Anreizbonus für reguläre Jobs von 25% annehmen würde, so müsste ein Vollzeitarbeitsplatz momentan mit 5,75 Euro und nach den “Hausstein-Zahlen” mit 9,21 Euro vergütet werden, um für einen Hartz IV-Empfänger interessant zu sein. Hier zeigt sich bereits, dass die “Hausstein-Zahlen” weit über den Normallöhnen im Niedriglohnsektor rangieren. Realistischer wäre hier ein Stundenlohn von rund 7,50 Euro, der ja auch als Mindestlohn angedacht ist. Solche Löhne werden in Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, natürlich nicht gezahlt – dort sind die Löhne weitaus höher.

Der Niedriglohnsektor bezieht sich vielmehr auf Branchen, in denen die Arbeitgeber ein Angebotsmonopol haben und nur durch die Sanktionierungspraxis der Hartz IV-Gesetzgebung überhaupt Arbeitskräfte finden. Grundlage für jede Hartz-Reform muss daher zwingend ein flächendeckender Mindestlohn für alle Branchen sein. Wenn man einen Mindestlohn von 7,50 Euro umsetzen könnte, entspräche dies unter Einbeziehung eines 25% Abschlags einem Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 512 Euro pro Monat – eine realistische Zahl für einen Sozialstaat, der seinen Namen auch verdient.

Dilemma Familie
Während sich all diese Zahlen auf Einpersonenhaushalte beziehen, steckt das Modell Hartz IV bei Familien in einem echten Dilemma. Je größer die Familie, desto größer das Problem. Eine Familie mit sechs Kindern kommt bereits heute auf 2.154 Euro Regelleistung – Miete und Heizung nicht inbegriffen. Es steht außer Zweifel, dass diese Summe eher zu gering als zu hoch ist, aber die absolute Höhe der Gesamtleistung stellt natürlich eine Hürde für eine Arbeitsaufnahme dar. Geht man bei einer so großen Familie einmal davon aus, dass ein Erwachsener voll und ganz mit der Familienbetreuung ausgelastet ist, so wird der zweite Erwachsene auf dem regulären Arbeitsmarkt nur sehr schwer ein Angebot bekommen, dass über den Hartz IV-Sätzen liegt. Um als Alleinverdiener auf das gleichen Entgelt wie bei Hartz IV zu kommen, müsste man bereits rund 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen** – Angebote dieser Größenordnung sind jedoch nicht eben häufig. Sollte Karlsruhe die Regelsätze für Kinder kippen, werden sich die Anreizmöglichkeiten, jemals aus Hartz IV herauszukommen, noch weiter verschlechtern.

Ausweg aus der Hartz-Falle
Das Zauberwort für eine Reform der Hartz-Reform heißt Individualisierung. Der Status quo ist verheerend – generell zu niedrige Sätze sind zum einen ungerecht für die Leistungsempfänger, sie zerstören aber – was noch schwerer wiegt – die Lohnstruktur im Niedriglohnsektor. Volkwirtschaftlich alternativlos ist daher zunächst einmal der Mindestlohn in einer realistischen Höhe. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, würden sich die meisten Hartz IV-Probleme von selbst lösen. Vor allem bei den aktuellen Regelleistungen wäre der Anreiz, einen Job zum Mindestlohn anzunehmen, sehr groß. Wenn Karlsruhe der Ansicht ist, dass ein soziokulturelles Minimum erst bei einem höheren Regelleistungssatz erreicht ist, führt gar kein Weg mehr an einem Mindestlohn vorbei, da ansonsten im Niedriglohnsektor keine Anreizstrukturen mehr geschaffen werden können. Das Zuckerbrot wäre passé, die Peitsche das einzige Mittel behördlicher Vermittlungsarbeit – so etwas wäre eines Sozialstaates nicht würdig.

Das Grundproblem der Hartz IV-Thematik bleibt jedoch durch die Regelsätze unberührt. Es gibt nicht genügend bezahlbare Arbeit für das ganze Heer von Arbeitslosen. Natürlich haben die Neoliberalen in einem Punkt Recht – ohne Regulierung und mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten wäre sogar Vollbeschäftigung wieder möglich. Die Frage ist nur – zu welchem Preis? Während auf dem Arbeitsmarkt das Angebot an Arbeitskraft nahezu konstant ist, richtet sich die Nachfrage nach dem Preis. Wenn man beispielsweise gestatten würde, dass man Haushaltshilfen für einen Euro pro Stunde einstellt, so würde dies eine gehörige Nachfrage für diese Dienstleistung produzieren. Freilich wäre dies die endgültige Kapitulation vor dem Markt. Das kann niemand wollen. Arbeit muss vor allem eines sein – realistisch entlohnt. Mit der Plattitüde, nach der sozial sei, was Arbeit schafft, könnte man schließlich auch die Sklaverei wieder einführen.

Wir müssen uns damit arrangieren, dass ein Teil der Gesellschaft auch in Zukunft keinem bezahlbaren Beruf nachgehen wird. Um den Kitt zu festigen, der unsere Gesellschaft zusammenhält, ist daher eine Reform der Hartz IV-Regelsätze notwendig. Morgen wird Karlsruhe eine Entscheidung bekanntgeben, an der Wohl und Wehe unserer künftigen Gesellschaftsordnung hängen. Eine solche Verantwortung hatten die Bundesrichter noch nie – es bleibt zu hoffen, dass sie mit dieser Verantwortung weise umgehen werden.

Jens Berger

* Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 2.520 Euro Kaltmiete p.A. plus 768 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 1.
** Berechnungsbasis: Regelsatzleistung plus 6.000 Euro Kaltmiete p.A. plus 1.000 Euro Heizkostenzuschuss p.A. bei 255 Arbeitstagen á 8 Stunden. Steuerklasse 3 mit 6 Kindern.

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Theo Retisch

Theo Retisch - 09.02.2010, 21:48

Das braucht man jetzt wirklich nicht unbedingt zu lesen.
Da steht nicht viel drin.
Naja. Außer : Es sei nicht transparent genug.
Klartext Neudeutsch : Die Schleiertechnik kommt zum verstärkten Einsatz.

Wie gesagt - ich hatte schon erwähnt - da steht nicht Überraschendes drin . . .
Außer so ein bißchen diese medienübergreifende Polemik und Volkhetzerei.
Aber sonst. Alles ganz normal . . .

09.02.2010 _ 10:16 Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden

Karlsruhe (dpa) - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines «menschenwürdigen Existenzminimums» feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).



10:19 Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

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Theo Retisch

Theo Retisch - 10.02.2010, 11:27

Ich hänge da schon seit 2007 mit dahinter.
Und dieses Urteil incl. dem Pressewirrwarr im Printbereich und auch sonstigen Medien ist eine glatte hohntriefende Verarschung.

Der Sprachgebrauch einer Urteilsverkündung des BVerfG definiert den daraus resultierenden Handlungsbedarf der Legislative.

Unstrittig ist ja der Wortlaut dabei :

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen.

Es geht also nicht um die tatsächliche Höhe.
Sondern nur um Transparenz in der Berechnung.

Es ist wird neu berechnet und nur mit den gleichen Zahlen jongliert.
Nicht mehr wird geschehen . . .

Noch Mal der strittige Sachverhalt zum Mit lesen :

Bei Einführung von Hartz4 / Alg 2 war diese staatliche Sozialleistung - wie schon vorher bei der bis dahin geltenden Sozialhilfe - als absolutes Existenzminimum definiert . . .
Die reale Steigerung der reinen Lebenserhaltungskosten ist sicherlich höher als 10 %.

Existenzminimum [ ~ unterster lebensnotwendiger Bedarf ] bedeutet Existenzminimum.

Ohne Zinzeszins : 10 % ALG2 / Hartz4 = 300 €
De facto sind es ca. 14% im so bezeichneten Elementarkonsum
De facto sind es ca. 350 €. Aber so rechnet es sich doch gleich viel angenehmer.
Und da ich das Jahr der Einführung gesamt werte vermindert sich der Betrag natürlich anteilig ...

2006 = 3.600 € + 10% = 360 €
2007 = 3.600 € + 10% = 360 €
2008 = 3.600 € + 10% = 360 €
2009 = 3.600 € + 10% = 360 €

Gesamt : 1.440 €

Das sind die nackten Werte. Und nur eine Berechnung eines statistisch signifikanten Fehlbetrag bei dem im Rahmen des GG entsprechenden lebensnotwendigen Bedarf. An dem Grundgesetz hat sich ja nichts geändert.
Nur das Verständnis seiner Wertigkeit.

Siehe auch : http://www.erwerbslosenverband.org/indy_08.htm#zahlen
Incl. Zinseszins Ende 2008 2.294 €

Zur Zinsproblematik und dem Wesen Geld / Inflation empfehle ich die Zeitgeist Videos : http://www.globalwe.eu/temp/media.htm

Noch Mal. Existenzminimum ist Existenzminimum.
Das ist eine ganz klare Begriffsbildung.

Und das ist jetzt auch vom BVerfG ausgehebelt.
Inwieweit man sich natürlich die Frage stellen kann wie es ein Verfassungsgericht in einem Land ohne Verfassung überhaupt geben kann.
Formaljuristisch allerdings nicht zu bemängeln.

M A L ganz ehrlich :
Auch wenn es hier vielleicht Polemik reinster Güte ist.
Aber das läßt sich doch durch die Farbenlehre einfach erklären.
Mische Schwarz und Gelb. Naa. Welche Farbe haben wir dann ?!

Unser Problem. Wir disputieren hier anscheinende Unterschiedlichkeiten in der Vorgehensweise und jeweilig gewünschten Anpassung des bestehenden System.

Das ist grundlegend verkehrt.
Das System ist grundlegend verkehrt.

Selbst dielinke. als Regierungspartei könnte an diesem Missstand nichts Wesentliches ändern.
Die Demokratie ist so in dieser bestehenden Form nicht mehr alltagstauglich.

Mal ein bißchen Privates zwischen uns Beiden, dir dem Leser und mir dem Schreiberling.

Du siehst die Wirklichkeit nicht weil du deinem Traum und dem süßen Schlummer der Behaglichkeit und der dich umschließenden Harmonie nicht entfliehen kannst.

The Matrix kennst du ja ?!

http://www.globalwe.eu/temp/matrix.htm#select
http://www.youtube.com/watch?v=8sZAv71ENnY
Das Video funktioniert leider nicht mehr außerhalb YouTube.
Auch fängt Goggle langsam und ganz dezent an das Medienangebot
mit Werbeeinblendungen vorab zu bereichern . . .
DownloadHelper
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3006

Naja. Die Texte könnt ihr ja noch lesen ?!

You have to understand, most of these people are not ready to be unplugged. And many of them are so inert, so hopelessly dependent on the system that they will fight to protect it.
Du musst wissen, dass die meisten von ihnen noch nicht soweit sind, abgekoppelt zu werden. Viele dieser Menschen sind so angepasst, und vom System abhängig, das sie alles dafür tun um es zu schützen.

Mehr tust du nicht.


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Theo Retisch

Theo Retisch - 18.02.2010, 20:59

Die Diffamierung von Millionen Langzeiterwerbslosen ist ja wohl ganz eindeutig das Urteil des BVerfG. Und signalisiert deutlich das es mit der Gewaltenteilung in unserer kleinen Bananenrepublik wirklich nicht mehr weit her ist.
Und wie der Zufall es so will prügelt jetzt die gesamte Medienlandschaft nebst den Verbänden und politischen Akteuren voll auf Westerwelle ein.
Normalerweise sollten doch die Damen und Herren vom BVerfG einen auf den Deckel bekommen.
So betrachtet ist es mit dieser Pressewelle doch ganz günstig.
Niemand redet mehr von diesem Urteil.
Noch nicht Mal ein Tag und es ist aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden. Ganz verschwunden.
Man kann da sagen was man will :
Es ist doch erstklassige Medienpolitik. Professionell und zeitgemäß. Was beschwert ihr euch da über Westerwelle. Nur weil er jetzt mal der passende Buhmann war ?!


(dpa)
FDP-Chef Guido Westerwelle steht wegen seiner Äußerungen in der Hartz-IV-Debatte weiter in der Kritik. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich wies in der «Leipziger Volkszeitung» Äußerungen über Langzeitarbeitslose zurück. Die allermeisten Hartz-IV-Empfänger seien ernsthaft bemüht, Arbeit zu finden. Westerwelle hatte nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil beklagt, es scheine in Deutschland «nur noch Bezieher von Steuergeld» zu geben, aber «niemanden, der das alles erarbeitet».
Die Kritik an FDP-Chef Guido Westerwelle wegen seiner scharfen Äußerungen in der Hartz-IV-Debatte hält an. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich wies seine Bemerkungen über Langzeitarbeitslose zurück. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ging erneut auf Distanz. FDP-Vize Andreas Pinkwart sprang Westerwelle hingegen bei. Westerwelle hatte nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil in der «Welt» gesagt, «wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein


FDP-Chef Guido Westerwelle hat mit seiner scharfen Kritik an der Hartz-IV-Debatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) distanzierte sich von der Wortwahl ihres Vizekanzlers.

«Das ist sicherlich weniger der Duktus der Kanzlerin», sagte Vize-Regierungssprecherin Sabine Heimbach am Freitag in Berlin und fügte hinzu: «Es ist sicher individuell unterschiedlich, die Sprachführung, die da jeder wählt.» Auf Abstand ging auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Aus der SPD kam die Forderung nach einer Entschuldigung. Westerwelle lehnte dies ab und bekräftigte seine Äußerungen. Grüne und Linke warfen dem FDP-Chef Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland vor. Gewerkschaften und Sozialverbände sehen in seinen Äußerungen die Diffamierung von Millionen Langzeitarbeitslosen.

Westerwelle hatte erklärt, die Debatte um Langzeitarbeitslose trage «sozialistische Züge». Nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil hatte er in einem Zeitungsartikel zudem beklagt, es scheine in Deutschland «nur noch Bezieher von Steuergeld» zu geben, aber «niemanden, der das alles erarbeitet». Wer «anstrengungslosen Wohlstand» verspreche, lade zu «spätrömischer Dekadenz ein».

Trotz Kritik bekräftigte der Außenminister, man dürfe nicht nur auf diejenigen sehen, die auch in Zukunft Solidarität brauchen. Vielmehr müsse auch auf die geachtet werden, «die dies alles erarbeiten». Dies müsse gesagt werden dürfen. Zu seiner Wortwahl sagte er: «Ich spreche die Sprache, die verstanden wird.»

In der «Passauer Neuen Presse» betonte Westerwelle: «Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus.» Nach Meinung von FDP-Generalsekretär Christian Lindner hat Westerwelle eine Debatte über Fairness angestoßen. Die Kritiker gefährdeten Solidarität in der Gesellschaft.

Von der Leyen sagte auf die Frage, ob Deutschland nach dem Hartz- IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf dem Weg in die Dekadenz sei: «Nein im Gegenteil». Es zeige sich, dass das seit 60 Jahren erprobte Zusammenspiel zwischen politischem Gestaltungsraum und Leitplanken, die das Gericht immer wieder gebe, «auch fortwährend den Sozialstaat weiterentwickelt», sagte sie im «Interview der Woche» des Südwestrundfunks, das am Samstag ausgestrahlt wird.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sprach von einer «Entgleisung» und forderte eine Entschuldigung von Westerwelle. «Wir dürfen nicht die Menschen, die im Einkommen unten sind, gegeneinander ausspielen.» SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte: «Ich finde vieles in diesem Artikel so, dass er es besser nicht gesagt hätte.» Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, nannte Westerwelle in der Zeitung «Die Welt» (Samstag) einen «politischen Brandstifter». Der Vorsitzende der SPD-Linken, Björn Böhning, forderte Kanzlerin Merkel in «Handelsblatt online» auf, Westerwelles «ideologische Geisterfahrt» zu stoppen.

Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte: «Kaum brechen die Umfragewerte zu Recht ein, keilt und tritt Westerwelle nach den Schwächsten in der Gesellschaft.» Nach den Worten von Katja Kipping (Linke) begibt sich Westerwelle «in die propagandistische Nähe des rechten Randes».

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte: «Diese Sozialhetze ist eines Vizekanzlers und deutschen Außenministers unwürdig.» Westerwelle trage Verantwortung für das ganze Land und nicht nur für seine Klientelinteressen. Nach den Worten von Grünen- Chef Cem Özdemir spielt die FDP «gnadenlos Geringverdiener gegen Arbeitslose aus und zündelt so am sozialen Frieden im Land».

Heftige Kritik kam auch von den Gewerkschaften. «Jetzt lässt Guido Westerwelle die Maske fallen», sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der «Passauer Neuen Presse». Sozialleistungen seien keine Gnadengabe, sondern Verpflichtung eines demokratischen Rechtsstaats, der die Menschenwürde garantiere. DGB-Chef Michael Sommer sagte den «Ruhr Nachrichten»: «Es ist für einen Vizekanzler unangemessen, Millionen von Hartz-IV-Beziehern so zu diffamieren.»

Hessens FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn, der angesichts schlechter FDP- Umfragewerte zuvor Westerwelle indirekt kritisiert hatte, sagte: «Ich stehe hinter der Attacke, die Guido Westerwelle unternommen hat.» Anscheinend müsse mit etwas drastischeren Worten deutlich gemacht werden, «dass man nicht immer denen, die geduldig Steuern zahlen, noch neue Abgaben oder neue Lasten aufbürdet.»

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Theo Retisch

Theo Retisch - 18.02.2010, 21:20

Die " Stimme des Volkes " meldet sich auch mal wieder mit markigen Sprüchen zu Wort . . .
Und irgend wann - vielleicht, nur vielleicht - wird dann die
" Stimme des Volkes " sagen :
So machen wir das. Und dann machen wir das auch so.
Ein Privatvermögenmilliardär
, der uns arme Erwerbslose dauernd in Schutz nimmt.
Dem kann man doch auch Vertrauen schenken. Oder ?!
Und Zweifel sind da auch sicherlich nicht erlaubt. Oder ?!

Um diese Aussage klar zu stellen : Götz W. Werner ist schon in Ordnung.
Nach meiner Meinung ist er nur eine Marionette. Ein Zahnrad welches gut geschmiert ist. Einfach prima funktioniert.
Er wird benutzt und peilt es einfach nicht.
Nur meine ganz persönliche Meinung dazu . . .

In dem Zusammenhang :

Und - ganz ehrlich :
Wer hat das schon eine Interesse an Demokratie ? Du. Wir . . .

Also garantiert nicht das federführende Establishment.

Ein paar Links zum guten Schluss :

MicroFinancing
Und das Wesentliche bei einem bedingungslosem Grundeinkommen
http://www.plus-mehr.de/bgemb/projekt.htm#comment

Der offene Brief an Herrn Götz W. Werner
zu seinem 63. Geburtstag bzw.
Das Schreiben an den ADMIn kurz bevor er das Forum
[ forum.unternimm-die-zukunft.de ] schloss . . .
http://u-d-z.de/cms.content=3.sub=7.php

Der Absatz für den begeisterten Verschwörungstheoretiker . . .
http://www.plus-mehr.de/bge/info/mail.2009.09.24.htm#theorie

Und die Einladung an Herrn Prof. Götz W. Werner
zu einer kleinen Teaparty
http://u-d-z.de/cms.content=7.sub=5.php

Hier findest du auch Videos + sachdienliche Informationen . . .


Statement von Götz Werner zum Richterspruch betreffend Hartz-IV-Gesetz

Das wichtigste Sozialurteil darf nicht in Suppenküchen münden.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelleistungen nach Hartz-IV sollte von der Politik ernst genommen werden. Sie tut es aber nicht, wie erste Reaktionen zeigen: Statt über eine angemessene Kindergrundsicherung nachzudenken, fällt Arbeitsministerin von der Leyen nichts besseres ein als Suppenküchen, Schulspeisung und Nachhilfeunterricht, von Verwaltungen organisiert und von Bürgern finanziert. Es geht den Richtern um würdiges Leben, nicht um Arbeitsbeschaffung für eine Verwaltung, die schon bei der Festsetzung der Bemessungsgrenzen gezeigt hat, dass sie völlig überfordert ist.

Gerade vor solchen Ideen von Verwaltung und Politik müssen die Bürger geschützt werden. Die Richter stellen klar, dass jedem Bürger ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet werden muss. Suppenküchen und andere Sachleistungen auf Antrag öffnen neue Tore für Willkür und Fehleinschätzungen und verletzen das Recht auf ein Leben in Würde.

Dies gilt insbesondere für die 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen, die der Hilfe durch die Bürgergemeinschaft bedürfen. Ihre physische Existenz und nachhaltige Entwicklung durch Bildung und Zuneigung müssen durch die rasche Einführung eines Kindergrundeinkommens gesichert werden, so wie dies die Experten des Deutschen Kinderschutzbundes seit langem fordern. Das Geld gehört in die Hände der Eltern und nicht in die von Bürokraten.

In einem zweiten Schritt ist es notwendig, ein Grundeinkommen einzuführen, dass jedem Bürger ohne administrative Verrenkungen zukommt. Weder willkürliche Regelsätze für arbeitslose Menschen noch ebenso willkürliche Steuerfreibeträge für Menschen in Arbeit sind eine passende Antwort auf die heutige richterliche Entscheidung, sondern diese an Bedingungen gebundenen und von parteipolitischen Konstellationen abhängigen Grundsicherungen der Bürger müssen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen abgelöst werden. Ich zweifle an der Aufrichtigkeit von Politikern, die Gängel- und Kontrollsysteme einführen wollen, um den Richterspruch umzusetzen. Dies ist weder sozial noch christlich, sondern soll lediglich der Zivilgesellschaft die individuellen Rechte zugunsten der politischen Entscheider entziehen."

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interfakultatives Institut für Entrepreneurship
Universität Karlsruhe (TH)
Prof. Götz W. Werner

Pressekontakt:
Andrei Birtolonu
Arthen Kommunikation GmbH
Telefon: (0721) 62514-0
Fax: (0721) 62514-90
E-Mail: a.birtolonu@arthen-kommunikation.de

Wir haben ein gemeinsames Problem.
Wir sollten also auch eine gemeinsame Lösung finden.
Malcom X

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"Network - Human Transient Truth

Network - The Howard Beale Show

Network- I'm Mad as Hell

- Network -
The Death of the Individual


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arno.
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m f g
~ arno [ Wagener ]
= Schriftführer
= RegioWIR - GlobalWE

 Hartz4 und das BVerfG 


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