!!! Zur Zeit 1ne Baustelle hier !!!
Gestern und die knapp 3600 Tage davor auch . . .


Gut Ding will Weile haben. Das dauert noch ein bißchen ...
Bis dahin. Etwas zur Unterhaltung ...
Altes aus der Mottenkiste : 003-1.htm

Bzw. hier eine kleine Vorschau ...

JobCenter

Berlin – Mitte

Sickingenstr. 70


10553 Berlin












Sehr geehrte Damen und Herren,


Sehr geehrter Herr / Frau Sachbearbeiter / in,

Randbemerkungen zu Planspiel Tag 3732 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 : 01.11.2000


Hallo Herr / Frau SachbearbeiterIN …

Werte Frau / Herr SachbearbeiterIN,


Meine Mail vom 20.01.2011 um 07:18 …

<arno@menschenweb.org> == > <jobcenter-berlin-mitte.team-375@arge-sgb2.de> + <jobcenter-berlin-mitte.team-485@arge-sgb2.de>

Online : http://erwerbslosenverband.org/message_no3.htm


Antragstellungen gemäß den Bestimmungen des SGB, BGB und auch GG …


Hallo ...

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit und dem Wunsch einer baldmöglichsten Terminvereinbarung zur Klärung der Situation Wohnraum - so auch Existenzsicherung sowie dieser Antragstellung für eine hierfür notwendige Kostenübernahme zur Erstellung eines Nutzungskonzept [ sowie Businessplan, Anträge EU - Fonds etc. ] war ich bemüht eine formal korrekte Audrucksweise [
Ihr Amtsarzt mag mich da gerne eines Besseren belehren wenn dieser Schreibstil nicht dazu dienlich ist eine wie am 16.12.2010, so auch am 01.08.2010 und wie Ihrer Behörde hinlänglich bekannt in den 20 Jahren davor, beantragte Existenz unabhängig von Sozialleistungen auch durch Tippen / Schriftstellerei, sozusagen als freischaffender Künstler, zu gewährleisten bzw. flankierend zu unterstützen und etwaige Tippfehler zu ntschuldigen. ] und eine knappe Darstellung des Sachverhaltes zu finden.


Ich beantrage also hiermit die notwendige Kostenübernahme zur Erstellung eines Nutzungskonzept [ sowie Businessplan, Anträge EU - Fonds etc. ].
Ihr Bescheid vom 08.01.2011 …


Im Zusammenhang mit zwei vorläufigen Bewilligungsbescheiden für Leistungen gemäß dem SGB, BGB, GG im Rahmen einer Prüfung der fachlichen Eignung durch einen Amtsarzt betreffend Förderung [
bzw. genau genommen gemäß den juristischen Rahmenbedingungen einer doch recht freizügigen freiwilligen Gewährung von Leistungen zur Eingliederung ] von Selbständigen mit dem Datum vom 11.01.2011 ...

Diesen Abschnitt wegen dem Logo erscheint nur dazu dienlich Ihrer Behörde meine Befähigung im Bereich Grafikdesign schmackhaft zu machen …


Ein fesches neues Logo habt ihr da ja bekommen.Ist das jetzt etwa Deutschland weit so ?!
Nicht das ich deswegen jetzt auswandern will. Aber echt.

Finden Sie das Teil etwa gut und passend.

Frau / Herr SachbearbeiterIN. Sie arbeiten ja nun Mal in diesem Jobcenter. Das Wort an sich steht ja wirklich nicht zur Debatte.
Ich meine auch nur die graphische Umsetzung. Wenn man es denn so bezeichnen mag. Ist das in Neukölln auch so ?

Und keine Angst, Frau / Herr SachbearbeiterIN. Online bei www.erwerbslosenverband.org gibt es doch bald an dieser Stelle Ihr Logo zum Anschauen nachdem ich da mal ein wenig mit Stil gewerkelt habe ...
Also das knuffige Teil von der BA finde ich ja wenigstens noch zünftig und angemessen. Als Armbinde oder so. So etwas ist adrett und nett. Aber { jobcenter_original.png }.
Mal ganz ehrlich. Fragen Sie ruhig auch Ihre Kollegen. Das sieht doch irgendwie Scheiße aus. Dagegen { jobcenter_refreshed.png } : Das hat Pepp. Oder ?

Aber zurück zur Ernsthaftigkeit des Daseins und zum Grund meines Schreiben :

Nicht das ich jetzt unbedingt umziehen möchte. Ihrer Behörde ist der Sachverhalt betreffend meiner derzeitigen Wohnraumsituation ja hinlänglich bekannt.

Neu dagegen ist das Herr S.......-B........ definitiv aus seinem Mietvertrag fliegt ...

Aber auch wenn das Flair von Neukölln " Deep in the Kiez™ " nicht ohne Reiz ist werde ich trotzdem - möglicherweise natürlich nur - dem Jobcenter Mitte hier in Berlin bei dieser - mir nach mehr als 20 Jahren immer noch nicht recht einsichtigen und plausibel nachvollziehbaren - Art von Arbeitsbeschaffungsmaßnahme weiterhin hilfreich zur Verfügung stehen. Also jedenfalls bis zu einem endgültigen Bewilligungsbescheid für Leistungen gemäß dem SGB, BGB, GG im Rahmen einer Prüfung der fachlichen Eignung durch einen Amtsarzt betreffend Förderung [ bzw. genau genommen gemäß den juristischen Rahmenbedingungen einer doch recht freizügigen freiwilligen Gewährung von Leistungen zur Eingliederung ] von Selbständigen oder einer Klärung des strittigen Sachverhaltes durch die hierfür zuständige Gerichtsbarkeit wird das - möglicherweise natürlich nur - auf Grund einer noch nicht endgültig seitens Ihrer Behörde mit einem Bescheid beschiedener Prüfung der fachlichen Eignung durch einen Amtsarzt betreffend einer Förderung von Selbständigen und / oder einer noch - möglicherweise natürlich nur - zudem erforderlichen abschließenden Klärung des strittigen Sachverhaltes durch die hierfür zuständige Gerichtsbarkeit mit ziemlich gnadenloser Wahrscheinlichkeit weiterhin noch eine Weile der Fall und in dem Sinne natürlich auch meine Person ein eigentlich gänzlich unnötiger Kostenfaktor für Ihre Behörde bzw. die Steuerzahler und natürlich Innen von BRD sein.
Gestern hatte ich beispielsweise ein nettes Gespräch mit einem Beauftragten der Hausverwaltung bzw. des Eigentümer Fa. F...... auch betreffend notwendiger Angaben zu einem Nutzungskonzept, etwaiger Vorstellungen zur Höhe des Miet - bzw. Pachtzins und sonstiger Modualitäten bei einem sinnvollen Gebrauch der Räumlichkeiten hier in der Lübecker Str. 27 für das 2. Hinterhaus. Auch hat meine derzeitige Mitbewohnerin Fr. F..... K...... im Beisein Ihres Vaters am frühen Nachmittag signalisiert das sie irgendwann - in hoffentlich - naher Zukunft und möglicherweise schon diesen Freitag - ausziehen wird. Der Handwerker wegen der verstopften Regenrinne war da und ich konnte endlich den Kostenvoranschlag wegen dem Einbau eines Fenster in Auftrag geben. Wirklich. Es war ein schöner Tag.

Dann habe ihr Schreiben vom 08.01.2011 gegen Abend um ½ 10 aus dem Briefkasten geholt. Geöffnet. Gelesen.
Und mit dem Betreff " Nachweis über beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung " war es mal wieder mit meiner Seelenruhe vorbei.

Ich bin wirklich froh das Sie meinem Rechtsbegehren vom 01.08.2010 einer fachärztlichen Untersuchung zwecks Prüfung der Einschänkung und somit teilweiser beruflicher Erwerbsunfähigkeit nach nur 4 ½ Monaten einer für Sie und auch ihre KollegenInnen sicherlich hingebungsvoller Verwaltungstätigkeit insoweit zugestimmt haben nunmehr -
sicherlich vorab und innerhalb welcher Frist auch immer - eine Prüfung der fachlichen Eignung meiner Person in Form einer selbstständigen Existenz mein Leben unabhängig vom Bezug von Sozialtransfer wie ALG2 bzw. diesem Hartz4 überhaupt bewerkstelligen zu können in Angriff nehmen wollen. Ganz ehrlich. Diese prompte Reaktion seitens Ihrer Behörde imponiert mir ungemein. Wir sollten - so jedenfalls meine Ansicht dazu - aber doch in Zukunft ein wenig das Tempo steigern. Meinen Sie nicht auch, werte Behörde ?!
Weil es mir eher als Zufälligkeit dünkt war die umgehende Änderung der Formulare Ihrer Behörde mit dem nach meinem Erachten Grundgesetz widrigen Sprachgebrauch " Kunde " für einen Hilfe suchenden Bürger gleich mir nach wenigen diesbezüglichen Schreiben [ In dem Zusammenhang : Wie sieht es da eigentlich mit einem baldigen Bescheid aus ?! ] meiner Person an das Dienstleistungsunternehmen " Jobcenter " nicht wirklich ein Erfolgserlebnis.

Aber das mit dieser amtsärztlichen Untersuchung finde ich cool.
Endlich ein Weißbekittelter mit dem man sich ohne Warengutschein und 10 € in Bar gratis mal anständig über Gott und die Welt und natürlich das Jobcenter hier in Berlin Mitte und dem Rest der Republik, der fachlichen Eignung bei möglicher teilweiser beruflicher Erwerbsunfähigkeit in Form einer selbstständigen Existenz unabhängig von Sozialleistungen leben zu können, in aller Ruhe und Beschaulichkeit unterhalten kann. Und das natürlich nur damit ich den Lebensunterhalt für mich und meine Unterhalt berechtigten Angehörigen verdienen, als tatendurstiger Konsument mit entsprechendem Steuervolumen leben und der ohne Frage bestehenden geltenden Verpflichtung meine Arbeitskraft statt Bezug von Sozialleistungen zur Verfügung zu stellen endlich und letztendlich auch entsprechen kann.

In dem Zusammenhang stellen sich mir natürlich zunächst einige Fragen :
A ) Einkommen / Beitragspflichtige Einnahmen / Mehrbedarf ? + !

Ich hatte eine etwas ähnlich artikulierte Auskunft als Hilfe suchenden Bürger bei Ihrer Behörde [ oder heißt es mit diesem neuen Logo jetzt Vertragspartner ] ja erst kürzlich bei ihrer Kollegin Herr / Frau SachbearbeiterIN beantragt.
Eigentlich nur die Anforderung einer einfachen und auch sachlichen Begriffsdefinition in einem nett formulierten und natürlich ausreichend begründetem Bescheid Einkommen am Beispiel so genannter Vorlaufkosten in Form von 2 Rechnungen eines Providers, nebst Kosten Anmeldung eines Gewerbe und dergleichen mehr für mich als sachunkundigen Leistungsempfänger exakt zu bescheiden. Das SGB - so jedenfalls meine Ansicht - so auch die gängige doch recht unterschiedliche Handhabung der jeweiligen Verwaltung auch hier in Berlin ist da doch - lassen Sie es mich so ausdrücken - etwas schwammig. Gilt die Begriffsdefinition des BGB und der Gleichheitsgrundsatz des GG. Oder gibt es da wie Grundgesetz beugend üblich bei Hartz4 / ALG2 im SGB erhebliche Einschränkungen meiner Bürgerrechte wie z.B. " Nachweis meiner Unschuld " und nicht wie sonst als Rechtsnorm verbindlich " Nachweis meiner Schuld ".

Ich finde das ist schon sehr interessant diesen Teil Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für mich als ehemals so bezeichneten Kunden und nunmehr - alleinig - Bedarfsgemeinschaft mit meinem Vertragspartner - in dem Falle Ihrer Behörde - eingehend zu erörtern.

Was ist Einkommen bzw. Einnahmen. Beitragspflichtig oder auch nicht. Was sind Rücklagen, Vorlaufkosten und auch erforderliche Investitionen bzw. Betriebsausgaben [ geplant oder ein wenig desolat im Marktgeschehen agierend nicht geplant ] welche ich ab welcher Höhe verpflichtend mit exakter Bestimmung der Ausgabeabsicht dem Leistungsträger vorher anzuzeigen habe, damit erst seitens Ihrer Behörde geprüft werden kann, ob die Ausgaben notwendig, unvermeidbar und angemessen sind und inwieweit die Einkommensprognose für die Zukunft dann irgendwann anzupassen ist. Haben Sie bitte Verständnis, werte Behörde. Aber das haben Sie mir in dem Bescheid betreffend der Bewilligungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 11.01.2011 so mitgeteilt.
Ich frage ja nur ab welcher Höhe das für mich Leistungsempfänger - nach mehr als 20 Jahren nachweisbarer Unfähigkeit verschiedener Leistungsträger mich dazu zu befähigen eine Existenz unabhängig von Sozialleistungen zu leben - gilt. Bei der Diskrepanz in der Situation Langzeit - Erwerbsloser mit einer monatlichen Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhaltes [ incl. Mehrbedarfs ] seitens Ihrer Behörde in Höhe von 359 € und mehreren vom DPMA anerkannten Patenten bzw. sogenannten eigenständigen erfinderischen Leistungen mit einem Gesamtmarktvolumen in 10 stelligen € Bereich ist so eine Fragestellung so abwegig nun wieder nicht. Was verstehen Sie, bzw. Ihre Behörde, unter höherwertigen Wirtschaftsgütern. Gehört da auch ein Laptop [ gebraucht oder neuwertig ] oder gar schon ein Handy im Wert von 49,95 € dazu ? Bzw. ein digitaler Fotoapparat nebst Speicher und Standfuß für 73 €. Ich beabsichtige ja wirklich nicht den Erfordernissen Ihrer Verwaltungstätigkeit zuwider zu handeln. Aber ganz so einfach ist das nicht wenn Ihre Behörde mir nicht exakt spezifiziert was so ein höherwertiges Wirtschaftsgut darstellt. Oder als anderes Beispiel. Was bedeutet dieses incl. Mehrbedarf. Ich wusste ja gar nicht das ich einen Mehrbedarf bei Ihrer Behörde geltend gemacht hätte. Obwohl. Wenn ich es mir genau überlege finde ich Mehrbedarf total in Ordnung. Nur Warum und Wofür. Bzw. Wieviel.

B ) Kosten Konzepterstellung / Sicherung der Wohnungssituation und möglicherweise ein rettender Ausweg aus der Perspektivlosigkeit Ihrer Behörde

Um es nicht ganz so kompliziert zu gestalten beantrage ich einfach mal 499 €. Ich finde das ist doch eine schöne runde Summe. Vorab hatte ich das ja schon mal wegen Arbeitskleidung und derartigen eher geringerwertigen Wirtschaftsgütern und eigentlich erforderlichen Investitionen - so im allgemein üblichen Sprachgebrauch als notwendige Vorlaufkosten bezeichnet - mehrfach zur Sprache gebracht und auch im Beisein von Fr. Carola Muysers bei einem Gesprächstermin am 16.12.2010 eher dezent und schon ein wenig kleinlaut aber trotzdem klar artikuliert bei Ihrer Behörde Hilfestellungen für Coaching und Preojektbegleitung in jeweils unterschiedlicher Höhe beantragt.

Jetzt geht es aber um eine Konzepterstellung, Nutzungsplan incl. Gründungsvorbereitung für eine gGmbH und Hausumbau, Antragstellungen Inanspruchnahme von EU - Förderungsmittel etc. usw. und dergleichen mehr.
Das wird Ihnen selbst der Amtsarzt, die IHK und auch Handwerkskammer und Gewerbeaufsicht bestätigen. Alleine schaffe ich das nicht. Und außerdem ist meine Wohnungssituation direkt und elemantar von der Unterstützung oder eben Verweigerung von Hilfestellung seitens Ihrer Behörde betroffen. Auch kann der betreffende Dienstleister mir sicherlich bei der hierbei notwendigen späteren Veräußerung eines vom DPMA mittlerweile im Offenlegungsverfahren anerkannten Patent namens " Pappkarte " hilfreich zur Seite stehen.

Sie haben ja - möglicherweise - die Konzepterstellung Citizennet / Bürgernetz - eingereicht am 16.12.2010 - gelesen und auch einer fachlich prüfenden Instanz übermittelt.
So etwas ist nicht weiter die Schwierigkeit. Bei diesem Nutzungsplan incl. Kostenkalkulation Umbau, EU - Fördermittel etc. bin ich aber hoffnungslos überfordert. Das gebe ich gerne und auch bereitwillig zu.

Dieses unnachahmliche SupaDupa Sonderangebot all included [ ich besorge Ihnen falls gewünscht und seitens Ihrer Behörde gefordert gegen Kostenerstattung gerne noch ein anderes vergleichendes Angebot ] kostet 499 €.


Und da es leider auch nicht allzu gut für Ihre Behörde aussieht eine Nachrangigkeit anderer möglicher Kostenträger zu begründen - wie Ihrer Behörde sicherlich ebenfalls genauestens bekannt - und andere Möglichkeiten diese jetzt dringend erforderliche Erstinvestition tätigen zu können nicht vorhanden sind brauche ich aber wirklich ganz dringend und sozusagen auch ganz privat als Einzelkaufmann a ) um meine Wohnraum - und Lebenssituation zu sichern und langfristig zu stabilisieren und b ) die Gründung einer beruflichen Vollexistenz in Form einer Gesellschaftsform beispielsweise der gGmbH zu ermöglichen diesen Zuschuss [ optional auch Darlehen ] als kleinen Bonus in Höhe von 499 € - oder heißt es jetzt Mehrbedarf - innerhalb 7 Tagen.

Aus diesem Grunde bitte ich um eine möglichst zeitnahe Entscheidung Ihrer Behörde und da notwendig einen umgehenden Termin in der nächsten Kalenderwoche.

Hochachtungsvoll

Arno Wagener




Anlage :

Schreiben an Herrn Klaus F...... vom Oktober 2010


-------- Original-Nachricht --------
Betreff :Lübecker Str. 27
Datum : Mon, 04 Oct 2010 13:23:15 +0200
Von : Arno Wagener <arno@menschenweb.org>
An : Hausverwaltung Klaus F...... <info@F.......de>


Sehr geehrte Damen und Herren ...

Ich interessiere mich für die Räumlichkeiten in der Lübecker Str. 27 ...
Sprich das komplette Hinterhaus und auch die Gaststätte im Erdgeschoss.

Z.Zt. bin ich Untermieter von Herrn W....... S........-B.........
Wegen ein paar Daten auf einer seiner Festplatten sah ich mich Ende Juli genötigt die Polizei zu verständigen.
Mittlerweile ist Herr S........-B........ hier ausgezogen.
Auch hat Herr Klaus Schweier bereits in der Etage im 1. Stock seine Bilder etc. geräumt.
Vorrangig - so auch im Interesse der anderen Mitbewohner in der 2. Etage - ist ein Wechsel der Mietverhältnisses von Interesse.
Eine ausreichend begründigte Kündigung von Herrn S........-B........ sollte auf Grund der Situation möglich sein.
Selbst die hiesige Jobagentur, bzw. die Stadt Berlin, empfiehlt meiner Person die Mietzahlung an Herrn S........-B........ gemäß § 536 BGB
gänzlich zu verweigern. Das nur um die Wertigkeit der Wohnraumverhältnisse zu kennzeichnen.

Wir, eine Gruppierung namens RegioWIR - GlobalWE, machen nebenbei auch Erwerbslosenverband Deutschland [ i.Gr. ].

Die Regularien einer Förderung durch EU und auch der Stadt / Land Berlin sehen eine Antragstellung vor Abschluss des Miet - bzw. Pachtvertrag formal vor. Wegen dem erforderlichen Um - bzw. Ausbau ist es notwendig entsprechende Bauzeichnungen etc. von Ihnen erhalten zu können um die betreffenden Unterlagen rechtzeitig vorbereiten zu können.

Wegen der Gewährleistung einer Finanzierungsgrundlage und natürlich um die langfristig sicheren wirtschaftlichen Verhältnisse zu signalisieren empfehle ich einen Besuch dieser Domain : http://finance30.de

Unter http://finance30.de/offer.htm#content gibt es ein umfassenden Überblick über unsere Tätigkeit und auch Hinweise auf verschiedene Patenete welche auf meinem Namen angemeldet wurden und teilweise jetzt kurzfristig verkauft werden um unsere Aktivitäten hier in Berlin zu finanzieren.

Es geht hierbei auch um die Initiierung von Arbeit - und Lebensprojekten und Unterstützung schon bestehender Initiativen.

Die geplante Umsetzung in der Lübecker Str. 27 im EG Hinterhaus kann man am besten mit " Eltern - Kinder - Werkstatt " umschreiben.
Bzw. mit einem Wort : Nachbarschaft. Ähnlich gilt es auch für die Gaststätte, welche für den zu erwartenden Publikumsverkehr geeignet erscheint.

Und zu mindestens ein Nutzungskonzept, welches die Nachbarschaft und Eltern hier in der Umgebung nicht beeinträchtigt.

Ich habe Herrn F...... Anfang Juli bereits vor der Gaststätte kennen gelernt.
Möglicherweise erinnert er sich noch an das Gespräch mit meiner Person.

Ich möchte Sie bitten einen Gesprächs - und auch Besichtungstermin mit mir telefonisch bzw. per Mail zu vereinbaren.

Hochachtungsvoll

Arno Wagener
Tel.: 250 9000 9


Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruß


[ Arno Wagener ]

Linkliste :


[ 1 ]
http://erwerbslosenverband.org/conzept_buergernetz.zip

[ 2 ]
http://finance30.de/offer.zip




Liebe Mitstreiter und Innen an der Erwerbslosenfront . . .
Wen auch immer es betrifft ?!
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