T H ! N K BIG. Live simple.
Von: Arno Wagener
Datum: Mon, 29 Jun 2009 08:16:51 +0200
An: "Verein zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommen e.V."
CC: Netzwerkrat Grundeinkommen
BCC: Daniel
[ Hinweis in eigener Sache ]
RegioWIR - GlobalWE
Um was geht es ?!
In einem Wort : Gemeinsamkeit
In der Politik :
Gemeinsames Vorgehen gegen den Ausverkauf der Demokratie
Gemeinsamkeit bei der Forderung eines gerechten Grundeinkommen.
Gemeinsamkeit im Umgang mit den Erfordernissen der Globalisierung.
Bei Regio WIR geht es um praktikable Basisdemokratie im parlamentarischen Kontext.
Es geht um Gemeinsamkeiten. Gemeinsam leben und auch leben lassen. Und auch um eine Erfolg orientierte Umsetzung unserer gemeinsamen Überzeugungen in praktischer Politik. Denkt daran, dass diese Wahl schon bald ist. Die Zeit der nutzlosen Dispute und dieser gegensätzlichen Standpunkte ist längst vorbei.
Regio WIR : Das sind Wir. Sie - Du + Ich. Das Volk. Diese schweigende Mehrheit, welche alle 4 Jahre mal wählt. Es geht um erfolgreiches Marketing unserer Direktkandidaten bei dieser Wahl 2009. Ganz normale Demokratie ! Eine Stimme dem Kandidaten und eine der Partei. Gar nichts Besonderes. Ganz normal. Und 2 0 0 9 ist es sicher sinnvoll + dringend nötig.
Da könnte man jetzt sicherlich noch viel zu tippen :
Fact ist das dieses " System " durch das Prinzip " Teile und Herrsche " funktioniert.
Die außerparlamentarische Demokratie will gemeinsam eigentlich Eines : Demokratie : und verhilft durch die Zersplitterung der Kräfte den Feinden der Demokratie effektiv die gewünschte Unterstützung.
Und ganz ehrlich mal diese einfache Frage :
Wollt ihr überhaupt Demokratie. Direkte Volksherrschaft ?!
Ist es euch nicht lieber als stumme dumpfe Masse vom Führer regiert zu werden.
Bei einer eher soziologischen Betrachtung kann ich mich dieses Eindruckes nicht erwehren.
RegioWIR / GlobalWE fordert alle Menschen guten Willens zur Zusammenarbeit auf.
arno [ Wagener ]
Schriftführer
RegioWIR - GlobalWE
| Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Verfügung |
| RegioWIR erwartet bloß deine Eigeninitiative |
| Und dann kannst du dich auch hier beteiligen |
Recht auf Kredit für Existenzgründung ~ Recht auf Eigentum
[ Zum Antrag ]
Art 1
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen [ * ] seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Würde
Würde ist im weiteren Sinne ein abstrakter Wert, welcher die Qualität des Handelns und Seins eines Menschen bezeichnet. Würde (von althochdeutsch wirdî; mittelhochdeutsch wirde) ist sprachgeschichtlich verwandt mit dem Wort „Wert“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mensch
Der Mensch (Homo sapiens) ist innerhalb der biologischen Systematik ein höheres Säugetier aus der Ordnung der Primaten (Primates). Er gehört zur Unterordnung der Trockennasenaffen (Haplorrhini) und dort zur Familie der Menschenaffen (Hominidae). Der gültige Artname lautet deshalb Homo sapiens. Er leitet sich aus dem Lateinischen von homo „Mensch“ und sapiens „weise“ ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sein sollen und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Egalitarismus
Der Egalitarismus (franz.: égalité aus lat.: aequalitas „die Gleichheit“) bezeichnet eine ethische, politische, ökonomische oder sozialpolitische Position, die durch Herstellung von Gleichheit die Widersprüche einer Gesellschaft aufzulösen versucht. Eine Richtung des Egalitarismus will die Gleichheit des persönlichen Besitzes, eine andere fordert die Gleichheit der Chancen für jedes Individuum in der Gesellschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte
und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger
Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder
sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden
auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung
des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob
dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine
Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt
ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Es geht weiter im GG :
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Im Artikel 7 des Grundgesetz wird die Bildung unter Aufsicht des Staates gestellt.
Schulwesen = Volksbildung des Volkes. Bzw. hier in Deutschland deutscher Bürger ?!
Das sollte man verstehen. Das ist wirklich so.
Was für mich die Schlussfolgerung nahe legt dass zu mindestens Artikel 1 - 7 für alle Menschen gilt und wenn anderen Menschen, so genannte politisch Verfolgte gemäß Artikel 16a GGG Asylrecht bei uns genießen wollen finde ich das vollkommen in Ordnung.
Und dann bin ich ganz ernsthaft der Meinung das mein gleich folgendes Pladoyer für eine Änderung des Artikel 8 in „Alle Menschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ durchaus gewisse Berechtigung hat.
Man braucht natürlich eine Volksabstimmung. Wird aber in Artikel 20 ganz genau erklärt wie das si zu funktionieren hat damit das Alles seinen rechtsstaatlichen Rahmen findet.
Aber jetzt erst mal zum Orginalwortlaut des Artikel 8 unseres Grundgesetz.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Wenn man das Grundgesetz einfach mal theoretisch aus diesem eher nostalgischen deutsch - national verhafteten juristischen Rahmen in globale Gefilde entführt stellt sich natürlich die Frage wozu brauchen wir deutsche Menschen in einem allgemein - global - für alle Menschen geltenden Recht gesondert den dezenten Hinweis das alle Deutsche sich friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen.
Es versteht sich von selbst das Menschen sich friedlich versammeln wollen. Das ist allgemein bekannt. Menschen sind gesellige Wesen. Ab und zu kuscheln sie auch gerne. Alle Menschen haben das natürliche Bedürfnis sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und spontan oder auch verabredet zu versammeln. Es wäre unnatürlich wenn gleichberechtigte Menschen sich nicht in einem Grundgesetz das gegenseitige und allgemein gültige Recht zugestehen würden sich zu treffen und auch mal zu versammeln. Und solange sie sich friedlich versammeln ist es dabei ja eigentlich egal ob mit oder ohne Waffen. Ich erwähnte ja. Vor Artikel 8 in diesem globalen Grundgesetz gab es vom Sprachgebrauch nur Menschen. Der Deutsche oder die Deutsche, die Deutschen [ das Deutsche ?! ] wird erstmals im 8. Artikel erwähnt. Im Artikel 7 wurde das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates [ ~ Kollektiv ] gestellt. Was ja nur logisch ist und sicherlich erscheint es problemlos möglich durch staatliche Kontrolle innerhalb weniger Generationen das aggressive Element bei der Spezies Homo Sapiens [ ~ weise und Mensch ] in harmlose Balgerei um zu erziehen. Man spart auf diese Weise langfristig für die [ globale ] Volkswirtschaft jede Menge dann unnötig gewordene Ausgaben für militärische Bewaffnung. Artikel 7 kann ich bei so einem Regelwerk vollkommen verstehen. Aber warum der Artikel 8 ?! Mit Waffen war und ist Versammeln von Menschen üblich und eigentlich ganz normal wenn man später am Nachmittag noch einen Bock in gemeinsamem Jagdrevier zusammen mit den Nachbarn bei einer Pirsch durch die Savanne für den abendlichen Snack erlegen oder dem feindlichen Nachbarn einen Besuch abstatten will. Genauso haben die Menschen dort das Recht sich vor dem Besuch der Nachbarschaft noch mal kurz zu versammeln. Bzw. wenn nicht angekloft wurde, der Besuch der Nachbarn überraschend und nicht gerade passend kam gleich ohne Versammlung otfalls mit Waffengewalt die Würde ihres Leben zu verteidigen. Das erscheint doch normal. Das sind im globalen Rahmen betrachtet international verbindliche Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes Leben im Mit - und Gegeneinander. So ein globales Grundgesetz sollte als allgemein gültiges Regelwerk natürlich auch einen gewissen Anspruch auf Langlebigkeit in Wortwahl und Bedeutung bei den diversen Artikeln und Paragraphen haben. Es wäre also vollkommen unnötig, geradezu uberflüssig, in diesem Abschnitt mit den verbrieften Rechten zu erwähnen das alle Menschen das Recht haben sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Für das Wesen Mensch das Recht auf Alleinsein zu postulieren würde da schon eher Sinn machen.
Meine ganz persönliche Meinung dazu wenn man das hierzulande geltende Grundgesetz incl. der daraus resultierenden Rechte und Pflichten für den Menschen bzw. auch Bürger dieses Staates etwas globaler betrachten würde.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Was sich ja auch ganz nett anhört und im darauf folgenden Teil wieder gänzlich ausgehebelt wird.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Was sich ja auch ganz nett anhört und im darauf folgenden Teil für den Deutschen ohne Erwerbseinkommen und Ersparnisse wieder durch Gesetz [ allgemein gültig allerdings nur für Menschen ohne ausreichende Lebensgrundlage ] radikal eingeschränkt wird.
Man könnte ja mal eine ältere Fassung zu Rate ziehen und nachschauen ob das so formuliert schon immer von Anfang an drin stand oder im Zuge der Sozialreform Hartz4 da hinein gemogelt wurde . . .
Ich werde doch hier als Deutscher im ganzen Bundesgebiet Freizügigkeit und mein Leben genießen dürfen. Und ich finde das sollte das Recht nicht nur aller Deutscher sondern auch aller Menschen sein. Auch diesen Artikel kann man umformulieren in Menschen statt " die Deutschen ". No Problems.
Und wenn es Grundeinkommen geben würde hätte auch niemand - kein Mensch - Probleme dem für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Lebensunterhalt.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Entschuldigt bitte meine Skepsis bei diesem " ausreichende Lebensgrundlage ". Aber sollte nicht ein sozial eingestellter Staat in einer derart reichen Gesellschaftsstruktur wie Deutschland dafür Sorge tragen können das jeder Deutsche eine ausreichende Lebensgrundlage hat ?!
Und ebenso selbstverständlich anstreben diese Wertigkeit allen Menschen zu ordnen zu können.
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Das es natürlich dann alles odentlich ablaufen muss versteht sich ja eigentlich von selbst.
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Frage :
Ich meine ganz so abwegig ist diese Fragestellung nun wieder nicht.
Kreditvermögen ist gesellschaftlicher Reichtum. Und Kredit ist eigentlich normal.
Man muss da nur mal jemanden von der Deutschen Bank fragen. Kredit ist vollkommen normal.
Ebenso wie Schulden und Erblasten an globaler ökologischer Armut allgemein üblich sind.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Und wenn das nicht so recht klappen will und Mensch, so auch juristische Personen - Firma + Konzern - ebenso, mit eigenem Eigentum diesem gleichzeitigen Wohl der Allgemeinheit zu wenig Aufmerksamkeit widmet gibt es natürlich im deutschen Grundgesetz eine knallharte Lösung wie man dieses gewissermaßen als asozial zu bezeichnenden teilweise mit soziopathischen Verhaltensmustern behaftete abnorme Handeln mit " Eigentum ~ Reichtum / Armut " entsprechend kanalisiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Asozial
Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Artikel 14 (3) : Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Das gilt dann für Eigentum. Kapital. Produktionsmittel sind etwas Anderes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsmittel
Produktionsfaktoren sind lt. Lehre der Volkswirtschaft : Boden, Arbeit und Kapital.
http://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsfaktoren
Art 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Also ganz ehrlich : Diese Zeilen sind doch wohl schriftlich genug. Oder ?!
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Mal unabhängig von gängiger Verwaltungspraxis können - verbessert mich doch bitte wenn ich mich da irre - nach der Rechtsprechung Sachverhalte nicht durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, wenn sie in Grundrechtspositionen eingreifen. [ *** ]
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Mit Hartz4 wurde der § 30 BSHG abgeschafft. Das war zu mindestens für meine Person ausreichend Anlass gewesen dem Artikel 20 (4) meine ungeteilte Aufmerksamkeit zu widmen.
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Mal unabhängig von gängiger Verwaltungspraxis können - verbessert mich doch bitte wenn ich mich da irre - nach der Rechtsprechung Sachverhalte nicht durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, wenn sie in Grundrechtspositionen eingreifen. [ *** ]
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Siehe dazu den Hinweis mit Menschenrecht und global geltendem Recht ~ Völkerrecht.
Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören [ * ] sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen.
Und da steht sogar Strafandrohung bei Zuwiderhandlung extra und fett deutlich direkt darunter.
Man sollte als guter Deutscher das Grundgesetz ruhig einmal durch lesen.
Es ist gar nicht so verkehrt. Aber einige Begriffe sind verfälscht.
Alles Weiter sind eigentlich nur Ableitungen resultierend aus Artikel 14 usw. und jetzt muss man nur noch Verfassungsrechtler, dich und Andere begeistern und dann Alles auch finanzieren können.
arno
Recht auf Kredit für Existenzgründung ~ Recht auf Eigentum
Lesen nur wenn du unbedingt Lust und wirklich sonst nichts anderes oder gar besseres zu tun hast.
Randbemerkungen zum Planspiel : Tag 3085 :
erwerbslosenverband.de
: !NFO : Etwas Fehlerkorrektur
Sehr geehrte Sachbearbeiter/in . . .
Kurzfassung : Brauche Geld wegen ein paar Patenten, bin dann noch mittellos und muss einem meiner Provider Geld zahlen und komme nach reiflicher Überlegung zu Schlussfolgerung das Ihre Behörde nicht mehr auf ihren 08/15 Stil bei der Verwaltung meines Menschsein beharren kann.
Resultierend daraus eine Antragstellung und paar juristische Hinweise an das Rechtsamt Göttingen.
Ich beantrage hiermit einen vorläufigen Rechtsschutz gegen jede wie auch immer geartete Entscheidung Ihrer Behörde die nicht im Einklang mit den hierzulande ja immer noch geltenden Bestimmungen des GG ist. Sicher ist sicher. Bei den Erfahrungen mit euch Bürokraten in den letzten Jahren ist es wirklich besser so einen Satz sicherheitshalber vorab zu tippen.
Auch fordere ich Ihre Behörde auf alle Massnahmen zu unterlassen, welche im Widerspruch zu dem Begehren meiner Person ist Realität bezogen eine langfristig tragfähige Variante dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu ergreifen und fordere gleichzeitig Ihre Behörde auf mir durch die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten endlich ein Leben unabhängig vom Bezug von Sozialtransfer wie ALG2 bzw. diesem Hartz4 zu ermöglichen und das natürlich nur damit ich den Lebensunterhalt für mich und meine unterhaltberechtigten Angehörigen verdienen kann, als tatendurstiger Konsument mit entsprechendem Steuervolumen leben und der geltenden Verpflichtung meine Arbeitskraft statt Bezug von Sozialhilfeleistungen zur Verfügung zu stellen endlich und letztendlich auch entsprechen zu können.
Das fände ich - ich hoffe Sie haben dafür Verständnis - zur Abwechselung doch mal ganz nett.
Ich leite das einfach mal aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Garantie auf effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ab. Sachbearbeiterin Fr. Schwarz oder gar Fallmangerin Fr.Könnecke wird sonst wieder auf Anordnung Ihrer Vorgesetzten übermütig und schwingt je nach Person und persönlichen Wohlbefinden mehr oder weniger begeistert die Knute um so aufmüpfige Erwerbslose wie meine Person in íhre Schranken zu verweisen. Ich muss z.B. Anfang des Monats ganz ernsthaft betrachtet Mittellosigkeit geltend machen. Und Fr. Schwarz kommt dann direkt mit so Sprüchen wie wöchentlicher Auszahlung. Und ich kann dann weder Provider noch Telekom zahlen. Das ist also ein Sachverhalt den ich an Ihrer Stelle möglichst vermeiden würde. Hinterher muss ich nochmals ganz ernsthaft die Konsultation eines Psychaters beantragen. Und Sie müssen ja wirklich zugegeben, dass ich dieses hier erneut zur Diskussion gestellte Rechtsbegehren " Recht auf Kapital für den eigenen Arbeitsplatz " schon eine Weile zur Sprache bringe und das es die 15 Jahre davor keine Rechtsstaatlichkeit in Ihrer Verwaltungstätigkeit oder vor dem VG gab und seit dieser "Sozialreform" Hartz4 / ALG2 sowieso keinen Rechtsweg mehr für dieses Rechtsbegehren gibt.
Und wie Alles in diesem Universum ist auch Geduld nur endlich. Da stimmen Sie mir doch zu . . .
Und wirklich : Früher hätte ich euch ja als Sesselpupser bezeichnet. Aber mittlerweile habe ich ja gelernt mich bei diesen Antragstellungen zu benehmen und tue so etwas nicht mehr.
Sie müssen entschuldigen : Aber nach 20 Jahren Behördenwillkür geht ihr mir völlig auf den Zeiger.
Außerdem habe ich mich in der letzten Woche betreffend einer Ausarbeitung für das Konzept Bürgernetz ~ Citizennet zum Thema Regionales Wirtschaften (Swadeshi) und Förderungsmittel im Rahmen der EU und z.B. Leader+ ein wenig in das Gedankengut von Gandhi eingearbeitet.
Also beschwert euch bitte nicht bei mir. Ich kann einfach nicht anders.
Es ist religiöse Überzeugung. Mein Glauben. Und Sie wollen mich doch sicherlich nicht wegen meiner daraus resultierenden Behinderung benachteiligen oder gar diskriminieren.
Außerdem fühle ich mich zutiefst dem Art. 20 Satz 4 GG verpflichtet. Was soll ich also tun.
Und wir werden so lange provozieren bis Sie irgendwann reagieren oder das Gesetz ändern. Nicht Sie kontrollieren uns. Sondern wir Sie.
Darin liegt die Stärke des unbewaffneten Widerstandes.
Mahatma Gandhi
Ich habe da wirklich eingehend drüber nachgedacht. Satyagraha ist eindeutig.
Ihr könnt mich also entweder an den nächsten Balken tackern.
Oder werdet irgendwann nachgeben.
So einfach ist das.
Insbesondere Art. 14 GG dürfte bei dieser Antragstellung als eindeutige Handlungsrichtlinie für Ihre Behörde Anwendung finden. Mal unabhängig von gängiger Verwaltungspraxis können - verbessern sie mich doch bitte wenn ich mich da irre - nach der Rechtsprechung Sachverhalte nicht durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden, wenn sie in Grundrechtspositionen eingreifen. [ *** ]
PS : [ *** ] kommt noch ein paar mal im Text vor. Ich dachte mir mache das doch einfach mit ein paar zünftigen Sternchen und einer kecken Klammer drum herum damit der Text nicht gleich so unübersichtlich oder gar zu ausufernd gestaltet werden muss.
Und dazu gehört natürlich auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit und dergleichen mehr. Um direkt im Vorfeld Ihre Kritik im Keim zu ersticken : Ich bin wirklich froh hier in Deutschland zu sein, trotz diser hierzulande seit dem vergangenen Jahrtausend immer noch herum geisternden " Arbeit macht frei " Mentalität in diesem deutschen Volke. In der Türkei würde ich so einen Schreibstil tunlichst unterlassen schon alleine weil man mir dort schon vor Jahren die Handgelenke zerschmettert hätte. Hier kommt höchstens das Ordnungsamt und beschlagnahmt wegen des Verdachtes der Schwarzarbeit oder sonstwie subversiver Aktivitäten den PC. Außerdem bin ich sowieso durch meine Zwangsverwaltung im Sozialhilfebezug ein bißchen Gaga geworden und so ganz ernst nehmen kann ich euch eigentlich auch nicht . . .
Hallo,
Ein etwas längerer Antrag . . .
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom 03.03.2009 02:33.
Und erhebe hiermit eine Untätigkeitsklage . . .
3 Monate war doch glaube ich der akzeptable Zeitrahmen für so einen rechtlichen Schritt ?!
Zum Sachverhalt bzw. als Hinweis an den oder die Sachbearbeiter :
Aber das ist Ihre Entscheidung.
Ich werde nur bemüht sein entsprechend in angemessener Form zu reagieren.
Werte Mitarbeiter des Rechtamtes der Stadt Göttingen :
Sie können ja gerne bei den betreffenden Anträgen in den Jahren 2003 - 2006 mal herum stöbern. Dort werden sie sicherlich die Feststellung machen das ich es nicht versäumt habe gesondert auf die Notwendigkeit einer erforderlichen Rechtshilfe durch einen Patentanwalt hin zu weisen und auch hierfür Hilfestellungen - welche Sie mir ja eher gewohnheitsmäßig verweigerten - beantragt habe.
Mein Hinweis auf § 839 BGB darf wirklich von Ihnen nur als Hinweis verstanden sein, dass ich ernsthaft der Ansicht bin das wir - Sachbearbeiter / Innen bzw. Kunde / Hilfesuchender - es in Zukunft wirklich ganz persönlich sehen sollten. Und nicht mehr so bürokratisch verkniffen.
Nach knapp 20 Jahren Anträgen zwecks Förderung einer Arbeitsaufnahme um unabhängig von Sozialtransfer leben zu könnnen ist dieses Schreiben [ so auch mein Schreiben vom 03.03.2009 ] sozusagen der finale Showdown bevor der Vorhang fällt und möglicherweise ein Grund für Ihre Behörde Ihre bisherige Handlungsweise und Entscheidungsfindung nochmals im sicherlich gemeinsamen Interesse zu überdenken. Vielleicht solltet ihr einfach mal nur ordentlich euren Job machen.
Das würde nach meiner Meinung vollkommen genügen.
Mehr als korrekte Verwaltungstätigkeit ist nicht verlangt.
Zugegeben das meiste Getippte zu diesem Thema "Haftung bei Amtspflichtverletzung" ist noch vollkommen unausgegegorenes Blabla. Aber ich wollte nicht gemein sein und Ihnen zu mindestens meine intimen Gedanken zu diesem juristischen Aspekt der strittigen Angelegenheit mitteilen. Die zur Verfügung stehenden Urteile gegen Kollegen - andere Bürokraten gleich Ihnen - sind nach meiner Ansicht jedenfalls ausbaufähiges Material. Sehen wir es doch sachlich. Ein Prozess zum Thema Recht auf Kapital in Form einer Verfassungsbeschwerde / EU - Menschenrechtsklage wird sicher nicht gerade billig werden. Eine zivilrechtliche Klage wegen Schadenersatz und dieser so genannten Amtspflichtverletzung macht den Kuchen dann auch nicht wesentlich fetter. Dann noch die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Die notwendige politische Meinungsbildung. Schließlich kann man an den Grundfesten unserer kapitalorientierten Gesellschaftsordnung nicht rütteln wenn man das Recht auf Eigentum nicht ebenso eindeutig auf seiner Seite hat.
Aus diesem Grund möchte ich Ihrer Behörde meinen Dank aussprechen.
Das habt Ihr wirklich ganz und gar erstklassig hin bekommen. Danke !
Zu dem für Sie relevanten Sachverhalt komme ich nach einer kurzen und knappen Einleitung.
Siehe UNTEN : Ich komme jetzt zum eigentlichen Sachverhalt dieser Antragstellung :
: Antragstellung :
Da bin ich nicht so ganz sicher wer von den Damen nun überhaupt zuständig ist ?!
Sachbearbeiterin oder Fallmanagerin. Wer ist den nun von Euch nicht zuständig !?
Ich möchte Sie aus diesem Grunde auffordern mir umgehend - wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte bis zum 30.06.2009 - mit zu teilen welcher Sachbearbeiter bzw. Behörde für dieses Rechtsbegehren eines Bürgers der BRD zur Förderung einer selbständigen Existenz - um unabhängig von Sozialhilfeleistungen leben zu können bzw. der Verpflichtung bei Bezug von Sozialhilfeleistungen die Arbeitskraft einsetzen zu müssen - überhaupt zuständig ist.
Bzw. falls es im Rahmen Hartz4 / Alg2 gar keine Rechtsgrundlage [ beispielsweise vergleichsweise dem § 30 BSHG ] mehr gibt würde mir eine solche Mitteilung von Ihnen natürlich auch genügen.
Ganz ernsthaft. Das würde den Instanzenlauf bei der Sozialgerichtsbarkeit erheblich vereinfachen.
Unabhangig davon habe ich bei der Formulierung der beantragten Leistung Sorgfalt walten lassen und möchte Sie im Rahmen Ihrer Amtstätigkeit auffordern doch einfach mal Ihren Job zu machen.
Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und mir und Anderen Erwerbslosen in ähnlicher Situation die Möglichkeit zu gewährleisten auch so ein nettes Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen zu ermöglichen bzw. meinen unterhaltsverpflichteten Angehörigen gemäß § 1601 BGB zukünftig die Zahlung der Sozialhilfeleistungen zu ersparen komme ich nicht darum herum einer Empfehlung des BVerfG Folge zu leisten und mal wieder einen Antrag bei Ihrer Behörde einzureichen.
Ich verweise auf die hinlänglich bekannte Aktenlage und die bereits in den letzten 15 Jahren eingereichten Anträge / Geschäftskonzepte bei der Stadt Göttingen [ davor 4 Jahre bei der Stadt Oldenburg (Oldbg.) ], welche ich auf Grund der Tatsache psychischer Behinderung " nicht in der Lage am lohnabhängigen Arbeitsmarkt teilnehmen zu können " stellen musste.
Im Speziellen geht es bei dieser Antragstellung um die Schriftsätze aus den Jahren 2003 - 2006 im Rahmen des § 30 BSHG bei dem ich neben den unterschiedlichen Konzeptbeschreibungen auch den Rechtsschutz einer so genannten Schmerzlindernden Pressmasse zur Absicherung eines hierbei beantragten Darlehen zur Sprache gebracht habe.
Das Konzept Bürgernetz / Citizennet [ ich verweise in diesem Zusammenhang auf die bereits eingereichten Konzeptentwürfe zum Thema Bürgernetz aus den Jahren 2001 – 2003 bei der Stadt Göttingen bzw. der GWG und dem GöBi – Fonds ] wird jetzt von einem ortansässigen Vertragspartner umgesetzt und ich möchte Sie damit auch nicht weiter nerven.
Nein. Bei diesem Schreiben geht es eigentlich nur um diese im Grundgesetz zugesicherten Rechte und Pflichten als Bürger dieses Staates. Und natürlich auch um den rechtmäßigen Gestaltungsrahmen Ihrer Verwaltungstätigkeit. Ich will da auch erst gar nicht mit gleichberechtigter Teilnahme oder gar freier Entfaltung der Persönlichkeit anfangen und wie Ihre Behörde [ Gemeinde Gleichen, Stadt und Landkreis Göttingen ] diese Rechtssituation im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit gewertet hat.
Nein. Wirklich. Darum geht es in diesem Schreiben nur sekundär am Rande.
Art. 14 GG ist da schon sehr viel mehr von Interesse bei Bewertung des juristisch strittigen Sachverhaltes. Ich kenne mich ja auch juristisch nicht genügend aus. Aber bin ganz ernsthaft der Ansicht das die Stadt Göttingen / Landkreis Göttingen da jetzt mittlerweile ganz eindeutig diese berühmt berüchtigte Arschkarte gezogen hat.
Ganz ehrlich. Anträge jahrelang abzulehnen, schon alleine aus der Tatsache weil Sozialhilfeleistungen als ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage definiert werden konnten und somit eigentlich die ganze Prozedur einer Antragstellung im Rahmen des § 30 BSHG auf Förderung einer selbständigen Existenz incl. dem ganzen ganzen Hickhack mit IHK und GöBi - Fonds bestenfalls als Behördenwillkür und Vereinnahmen von geistigen Eigentum in Form von Small-Business-Konzepten durch die hierbei beteiligten Kreditinstitute zu kennzeichnen ist erscheint ja noch - selbst aus dem Blickwinkel eines nicht direkt betroffenen Bürgers - halbwegs tragbar.
Geschäftkonzepte, welche bei einer Bewertung durch die IHK sowieso nicht positiv gewertet werden können weil die erforderlichen Finanzen nur unzureichend zur Verfügung stehen sind eine Sache.
Aber ein Rechtsschutz mit Stempel vom DPMA und dann noch mit 9 stelliger Größenordnung Ertragsvorschau ist dagegen schon ein ganz anderes Kaliber.
Irgendwo gibt es rechtlich relativ exakte Grenzen und da habt ihr ganz eindeutig - gestatten Sie mir bitte diese in klaren deutschen Worten gekennzeichnete Wortwahl - Scheiße gebaut.
Gemäß der Verantwortung Ihrer Verwaltungstätigkeit geht es doch primär darum dem Bürger dieses Staates ein Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen zu ermöglichen. Auch wenn ich mich manchmal nicht des Eindruckes erwehren kann das es ja eigentlich nur darum geht die Problematik Minderbeschäftigung in gesellschaftlich tolerierbare Grenzen zu kanalisieren sollte der oben angeführte Rechtsgrundsatz bei Ihrer Verwaltungstätigkeit bindende Handlungsrichtlinie sein.
Wenn jetzt so ein ganz normaler Bürger wie ich, welcher nachweisbar nicht im lohnabhängigen Arbeitsmarkt seiner Verpflichtung seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen entsprechen kann [ wie in meinem Falle durch so von Ihnen bezeichnete psychische Behinderung oder auf Grund der hierzulande grassierenden Minderbeschäftigung ] und trotzdem Sozialhilfeleistungen beziehen muss, schon mehrere Jahre mit verschiedenen Konzepten und Antragstellungen im Rahmen des § 30 BSHG Ihre Behörde dezent auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht hat und dann im Jahre 2003 nach abschließender Prüfung des Rechtsanspruches durch das DPMA Hilfestellungen bei der Umsetzung eines Patentes im Arzneimittelbereich beantragt sollte eigentlich auf Grund der Rechtsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit bei einer guten deutschen Behörde zu mindestens eine ordnungsgemäße Handhabung des Sachverhaltes erfolgen.
Das haben Sie aber leider versäumt.
Weder wurde mir als Bürger Hilfestellung bei der rechtlich einwandfreien Einordnung dieses Rechtsanspruches gewährt noch weiterführende finanzielle Hilfen bei der Umsetzung der Zielsetzung mittels dieses " geistigen Eigentum " unabhängig von Sozialhilfeleistungen leben zu können in einer ordnungsgemäßen durch das Grundgesetz zugesicherten Verwaltungsverfahren bewilligt.
Mal unabhängig von BSHG, SGB, Hartz4 oder ALG2 sollte das geltende Grundgesetz, beispielsweise Art. 14 GG, bei Ihrer Amtstätigkeit durchaus Berücksichtigung finden.
Und das bei dem von mir beantragten § 30 BSHG als einzige Möglichkeit aus diesem zwangsverwalteten Sozialhilfebezug heraus zu kommen keinerlei Rechtsweg noch eine ordnungsgemäße Verwaltungstätigkeit möglich war ist Ihnen - so auch bundesweit Ihren Kollegen und auch Kolleginnen - ja durchaus bekannt gewesen. Aber es war Ihnen schlichtweg total egal.
Ich habe da durchaus verständnis. Diese ganzen Akten auf dem Schreibtisch. Diese vielen Stempel.
Mal unabhängig von diesem " unabhängig von Sozialhilfeleistungen leben " und bei Bezug von Sozialhilfeleistungen vorrangig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen habe ich als so genannter Kunde / Hilfesuchender mit dem Status Erwerbslos ja immerhin noch ein paar Rechte.
Auch wenn es Leute gibt die Hartz4 als offenen Strafvollzug bezeichnen.
Es gibt auch Rechte für diese Haftinsassen namens Erwerbslose.
Wirklich. Ganz ehrlich. Der Rechtsstaat BRD ist doch etwas Feines für den Genießer.
Man kann wirklich stolz sein in einer Demokratie wie Deutschland leben zu dürfen.
Aber gemäß Art. 20 (4) GG muss ich einfach so handeln. Ich kann nicht anders.
Als kernige gute deutsche Bürger der deutschen Volksgemeinschaft sollte man das verstehen.
Ich komme jetzt zum eigentlichen Sachverhalt dieser Antragstellung :
Da das DPMA jetzt auf Grund einer Prüfung nach Eingang eines ergänzenden Patentantrages Ende 2008 zur Schlussfolgerung gelangte das der bereits bestätigte Rechtsschutz Schmerzlindernde Pressmasse trotz im Jahr 2003 beantragter Verfahrenkostenhilfe erloschen ist stellt sich mir natürlich die Frage : Was ist nun zu tun. Welche juristischen Implikationen könnten daraus resultieren.
Für mich als Bürger. Und natürlich für Ihre Behörde, welche ja nicht ganz unbeteiligt an diesem ganzem Dilemma war und die ich für diese ganze verfranste Situation verantwortlich machen muss.
A )
Ich brauche dringend einen Anwalt. Aber selbst mit Verfahrenskostenhilfe bekommt man hier in Göttingen keinen gegeigneten Rechtsbeistand im Bereich Patentrecht. Die fühlen sich da absolut nicht zuständig. Und bei den hierzulande üblichen Stundensätzen um 200 ¤ den diese fachlich geschulten Rechtskundigen verlangen kann ich diesen Standpunkt auch irgendwie nach voll ziehen.
Ich habe zwar schon dem Patentamt eine entsprechende Eingabe gemacht, aber auch dort wurde mir die Empfehlung gegeben mich zur Durchsetzung meines Rechtsanspruches umgehend mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Bei einer Minimalschätzung geht es schließlich um einen Wert im Bereich 100.000.000 ¤ und da sollte man schon ein wenig mit Nachdruck an den Sachverhalt heran gehen.
Meinen Sie nicht auch, werte Sachbearbeiter und Innen. Das verstehen Sie doch sicherlich.
B )
Also das möchte ich jetzt erst mal bei Ihnen beantragen um mein Recht auf Eigentum gewährleistet zu bekommen. Das GG ist da einfach eindeutig. Das muss so sein . . .
Anwaltskosten, aber auch finanzielle und sonstige Hilfestellungen z.B. bei der Hin - und Herfahrerei. Schon um an einen Drucker im nächsten Copy-Shop heran zu kommen um überhaupt die relevanten Schriftsätze für das DPMA bzw. den Anwalt ausdrucken zu können.
Außerdem die Möglichkeit endlich damit anfangen zu können diese Patente [ ich vergaß zu erwähnen das sind noch zwei Andere dazu gekommen ] verkaufen zu können.
Wie Ihnen ja sicherlich bekannt ist habe ich seit mehreren Monaten keinen Drucker mehr und auf Grund der Situation - welche Ihnen meine Sachbearbeiterin sicherlich gerne mitteilen wird bin ich [ werfen Sie doch nur mal einen eingehenden Blick auf die Kontoauszüge der letzten Jahre ] nicht in der Situation diese Kostensituation ohne Ihre Hilfe bewerkstelligen zu können.
Sehen Sie doch nur mal die Alternative :
Mein Recht auf Eigentum gemäß Art 14. GG wurde klar und eindeutig durch Ihre Behörde und die recht eigenmächtige Auslegung der Verwaltungsvorschriften [ *** ] verletzt.
Ob man - in dem Falle meine Person - in absehbarer Zeit das finanzielle Standvermögen hat mögliche Schadenersatzanspüche gegenüber Ihrer Behörde geltend machen zu können oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber ich muss mit dem Bus zum Amtsgericht um deswegen Beratungshilfe zu beantragen.
Auch das kostet Geld. Das ich leider nicht habe. Ich bin seit Monaten [ dieses resultiert aus den seit Einführung Hartz4 / Alg 2 gestiegenen Lebenserhaltungskosten und den wirklich als nur unzureichend zu bezeichnenden Anpassungen dieser Regelleistung in den letzten Jahren = http://www.regiowir.org/a_ev/indy_08.htm ] pleite und seit einem kleinen Intermezzo bei dem verzweifelten Bemühen trotz meiner bekanntermaßen psychischen Einschränkungen einen Arbeitsplatz zu ergattern bin ich sogar mit meinen laufenden Providerzahlungen in Verzug geraten.
Meine Sites waren sogar 2 Wochen offline. Ein wirklich nicht akzeptabler Zustand.
So oder so muss ich finanzielle Hilfestellungen bei der Förderung einer selbständigen Existenz unabhängig von Sozialhilfeleistungen [ die es nach meinem Dafürhalten allerdings seit Einführung dieser so bezeichneten Sozialreform namens Hartz4 / ALG2 ja auch gar nicht mehr gibt ] bei Ihrer Behörde beantragen. Das sehen Sie doch sicher ein. Da führt kein Weg daran vorbei.
Neben dieser so genannten " Schmerzlindernden Pressmasse " habe ich noch ein Patent angemeldet für so ein Naturfaseretikett und seit Anfang 2009 für eine so gekennzeichnete Pappkarte. Siehe in diesem Zusammenhang mein Schreiben incl. PDF der betreffenden Schriftsätze vom 03.03.2009 02:33 an meine Sachbearbeiterin bzw. diese so bezeichnete Fallmanagerin, welche es bei all Ihren anhängigen Aktenstapeln sicherlich nur versehentlich versäumt haben diesen Antrag ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Das sehen Sie doch sicher ein. Auch an dieser Untätigkeitsklage führte kein Weg daran vorbei.
Hier geht es jetzt nicht nur um Kleingeld. Sondern zur Abwechselung mal richtig um Cash.
Auch wenn ich der Meinung bin das man den Sachverhalt Naturfaseretikett und Pappkarte in Form ökölogisch orientierter PR an dankbare Kooperationspartner günstig verramschen sollte bleiben sicherlich noch genügengend ¤uros übrig um ein paar wirklich lohnende Erfindungen in absehbarer Zeit umsetzen zu können. Soziales Engagement will schließlich finanziert sein . . .
Aber mal gänzlich unabhängig von der rechtlichen Durchsetzungsfähigkeit im international verbindlichen Rahmen erscheint es - nach diesen schon vorab skizzierten Verwicklungen bei der Ihrer Behörde bereits 2003 zur Kenntnis gebrachten Rechtsanspruch Schmerzlindernde Pressmasse - nunmehr folgerichtig auch bei dem Rechtsanspruch " Naturfaseretikett + Pappkarte " hierbei Hilfestellung - finanziell und auch personeller Natur - bei Ihrer Behörde zu beantragen.
Das ist natürlich - das versteht sich doch irgendwie von selbst - im Rahmen der beantragten Summe der jetzt erforderlichen Vorlaufkosten von 1.000 ¤ inklusive.
Und das möchte ich hiermit tun.
Diese 1.000 ¤ als Pauschale der laufenden Vorlaufkosten bei Ihnen zu beantragen.
Mal unabhängig ob Hartz4 oder ALG2 überhaupt Hilfestellung in diesem Rahmen " Recht auf Kredit für den eigenen Arbeitsplatz " im Regelkatalog beinhaltet oder auch nicht bin ich trotzdem der Ansicht gemäß [ *** ] sollte ihre Behörde dieses Mal einfach mal straight und grundgeetztkonform sein.
Und ordentliche gute Bürger sein. Pflichtbewusste grundgesetzkonforme Staatsbürger.
Vollends im Einklang mit dem Grundgesetz und nicht nur so im Verwaltungssumpf sinnentleert herum wurschteln. Was ja sowieso nicht so recht funktionieren will bzw. kann.
Steht das eigentlich noch im SGB mit diesem nach dem Einzelfall entscheiden. Oder gibt es jetzt nur noch genormte und somit natürlich für Ihre Behörde handlungsfreundliche Kundschaft ?!
Ich beziffere den finanziellen Rahmen dieser Antragstellung auf 1.000 ¤ als Bereitsstellung der vorrangig erforderlichen Kosten bei dem Ihrer Behörde seit Jahren hinlänglich bekannten Bestreben meiner Person eine selbständige Existenz unabhängig von Sozialhilfe zu ermöglichen.
Außerdem wäre es doch mal zur Abwechselung ganz nett meine Arbeitskraft vorrangig vor Bezug von Sozialhilfeleistungen einsetzen zu können bzw. gänzlich unabhängig von eben diesen Sozialhilfeleistungen leben zu können wie das ja ganz eindeutig im SGB bestimmt ist.
Seien wir doch mal ehrlich : In den letzten 20 Jahren hat Ihre Behörde bei dem "Bemühen" meine Person zu einem Leben unabhängig von Sozialhilfeleistungen zu befähigen 100 % versagt.
Vielleicht klappt es ja jetzt in dem ich mit diesen 3 spruchreifen Patenten [ wie schon erwähnt einen Anwalt dabei hilfreich zur Seite zu haben erscheint zwingend erforderlich ] auf dem freien Finanzmarkt nach entsprechender Anschubfinazierung durch Ihre Behörde die Werbetrommel schlage.
Ich weiß ja nicht wie Ihre Behörde das sieht. Aber besser als Sozialhilfe zu beziehen erscheint diese Perspektive doch schon. Bisher hat das Unvermögen und die teilweise auch rechtswidrige Verwaltungstätigkeit den Steuerzahler knapp 170.000 ¤ netto gekostet.
Vielleicht sollte Ihre Behörde ja in der momentanen Situation ein ausreichend gestaltetes und rückzahlungsfähiges Darlehen in Erwägung ziehen. Ansonsten sollten sie vielleicht eine zugegebenermaßen gewagte endgültige Lösung anstreben. Und nicht erst noch 20 Jahre warten bis ich dann über den Umweg Rentnerstatus ermattet in die Grube sinke.
Nach 20 Jahren könnte ein wenig Abwechselung aber sicher nicht schaden.
Und wenn nicht dauert es ein paar Jahre und dann bitte ich euch sowieso zur Kasse.
Zwischenzeitlich vertreibe ich mir ein wenig die Zeit. Denke mir meinen Teil dazu.
Ein paar Bekannte melden vielleicht Patente an oder ich leiere sonstwas an. No Problems.
Wegen der Dringlichkeit der Situation beantrage ich die Auszahlung dieser finanziellen Hilfestellung umgehend zum 15.07.2009. Bzw. erwarte innerhalb dieser Frist einen schriftlich ausreichend begründeten Bescheid in dem auch explizit der von mir beantragte Sachverhalt einer ausreichenden " finanziellen Förderung einer Existenz unabhängig von Sozialhilfeleistungen im Rahmen Hartz4 / ALG 2 und wie es mit meinen Möglichkeiten aussieht überhaupt realitätsbezogen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen zu konnen, sprich vorrangig vor dem Bezug von Sozialleistungen meine Arbeitskraft einsetzen zu können " ablehnend oder positiv bewertet wird.
Gleichzeitig beantrage ich die Prüfung einer finanziellen Förderung in der Größenordnung von 24.000 ¤ [ verstehen Sie bitte die in den vergangenen Jahren eingereichten Geschäftkonzepte, nebst den angeführten Patenten, als ausreichend und das ich keinesfalls bereit bin etwaige in Vorbereitung befindliche Patente und konzeptionelle Planungen irgendwelchen Fuzzis der hiesigen Sparkasse offen zu legen. Bei den geplanten Patenten klappt es ja sowieso nicht da ich dann den Rechtsanspruch beim DPMA direkt vergessen kann ! ] um umgehend aus diesem von Ihrer Behörde zwangsverwalteten Bezug von Sozialhilfeleistungen endlich entkommen zu können.
Wegen der offensichtlichen Sachlage einer rechtswidrigen Handhabung in meinem speziellen Einzelfall beantrage ich die Bereitsstellung dieser finanziellen Hilfestellung zum 31.07.2009.
Ich möchte den Landkreis auffordern mal unabhängig von der gängigen Verwaltungspraxis dem rechtsstaatlich verbindlichen Rahmen Ihrer Verwaltungstätigkeit zu entsprechen.
Und einfach mal die vorhandenen Möglichkeiten von Stadt bzw. Landkreis Göttingen bei der Finanzbeschaffung innovativ und kreativ sicherlich grundgesetz konform aus zu schöpfen.
Aber das ist natürlich ganz alleine Ihre Entscheidung.
Mir genügt dabei vollkommen eine Entscheidung. So oder so.
Das juristische Marschgepäck ist fertig geschnürt und der Rest ist nur eine Frage von Zeit.
Nach 20 Jahren - seien Sie desssen versichert - hat man Zeit.
Und sicherlich geeignete Alternativen um sich auch ein paar Jahre länger die Zeit zu vertreiben.
Zudem erwarte ich innerhalb dieser Frist einen schriftlich ausreichend begründeten Bescheid in dem explizit der von mir beantragte Sachverhalt einer ausreichenden " finanziellen Förderung einer Existenz unabhängig von Sozialhilfeleistungen im Rahmen Hartz4 / ALG 2 und wie es mit meinen Möglichkeiten aussieht überhaupt realitätsbezogen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen zu konnen, sprich vorrangig vor dem Bezug von Soziaklleistungen meine Arbeitskraft einsetzen zu können " ablehnend oder positiv bewertet wird.
Und bitte : Gebt euch ein bißchen Mühe, damit auch diese Jungs und Mädels vom BVerfG nicht gleich einen Schreikrampf bekommen und nur noch juristische Sackgassen sehen müssen.
Das für ein Klageverfahren notwendige Finanzvolumen ist eine Sache. Glauben Sie mir. Da sehe ich weniger das Problem. Aber Juristen sollte wenigsten ein faires Match haben. Meinen Sie nicht ?!
Smalltalk, den ich einfach mal los werden wollte :
Sehen Sie es nicht allzu verbissen. Die Patentanwaltkammer wird mir einen Anwalt zu ordnen.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen wegen dieser horrenden Stundenlöhne der Patentanwälte. Und auch mit dem DPMA komme ich sicher auf einen gelungenen Spruch.
Falls es mit dieser Schmerzlindernden Pressmasse aber nicht klappen sollte und der Rechtsanspruch erloschen ist habe ich natürlich theoretisch ein wirklich fettes Minus in der Kasse.
Ein fähiger Anwalt - und ohne einen solchen klappt es sowieso nicht - kommt da leicht incl. Komplementärprodukten und so weiter auf einen Betrag ¤uro 10 stellig.
Auch stellt sich jetzt bzw. in Zukunft das gleiche Problem mit diesen 2 anderen Patenten.
Also addiert da noch Mal ein paar Zahlen dazu.
Und ganz ehrlich und wirklich ohne Späßchen :
Das würde ich 100% persönlich sehen.
Und lt. BGB § 839 dürfen Sie das dann auch 100% persönlich sehen.
Sie sollten Ihren Job einfach mal enst nehmen.
Und sich nicht auf irgendwelche wirklichkeitsfremde Vorschriften ausruhen.
An denen Sie sich lt. [ *** ] sowieso nicht orientieren dürfen.
Die Zeiten sind nach meiner Meinung endgültig und 100% vorbei.
De facto haben Sie - Ihre Behörde - bei der Handhabung meiner Person seit Ende 2003 schon ein wenig eigenwillig den rechtlich statthaften Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit über strapaziert.
Aus der Situation [ prüfen sie ruhig die Kontoauszüge der letzten Monate ] 100 ¤ mtl. Lebensunterhalt habe ich keinerlei Möglichkeit meinem " Recht auf Eigentum " Geltung zu verschaffen. Die rechtsstaatliche Verpflichtung Ihrer Behörde, somit auch bzw. gerade Ihrer Person ist es dem Grundgesetz entsprechend tätig zu werden. Mehr verlange ich doch gar nicht von Ihnen.
Also wo ist das Problem. Sie können ablehnen oder eben nicht. Das ist ganz egal.
Hinterher bekomme ich noch die Krise, vollends den Ausraster [ was bei meiner psychischen Konstitution auf Grund der jahrelang andauernden Behördenwillkür ja sicherlich nicht verwundert ] und ich schmeiß alles hin. Verschenke diese anderen Patente oder gar anderes geistiges Eigentum.
Geschenke erhalten die Freundschaft sagt man doch. Vielleicht ist das ja sowieso die beste Variante um gänzlich ungestört ohne eher störendes anrechenbares Eigentum bei einem erfolgreichem Klageweg ausreichend Durchhaltevermögen beweisen zu können.
Aber da verlassse ich mich - wie kann es auch anders sein - vollkommen auf die nur als unnachahmlich zu beschreibende Weisheit einer deutschen Bürokratie.
Dann bleibt aber immer noch eine 9 stellige Summe möglicher Rohgewinn Minumum als Minus bei mir in der Kasse. So eine Sache kann ich bei aller Nächstenliebe einfach nicht so mir nichts dir nicht weg schieben. Immer mal von der Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Regressanspruches ausgehend. Und das mir eine entsprechend gefüllte Portokasse zur Verfügung habe um diese Forderung auch mit Erfolg geltend zu machen. Einfach wird das nicht. Da stimmen Sie mir sicherlich zu. Aber es ist möglich. Und Ihre Behörde bzw. die hierfür verantwortlichen Amtsträger werden wahrscheinlich auf den im zivilrechtlichen Verfahren nicht unerheblichen Verfahrenskosten bei einem anzunehmenden Vergleich kleben bleiben. Das zu mindestens kann ich Ihnen garantieren. Und diese Summe ist mit anzunehmender Sicherheit höher als die in diesem Schreiben beantragte Leistung.
Und was soll's : Sozialhilfeempfänger braucht man doch sowieso nicht ernst zu nehmen.
Also trösten wir uns doch mit der Annahme das ich weiter Sozialhilfe beziehen muss. Dank der konstruktiven Hilfe Ihrer Behörde, welche Sie mir ja schon ein paar Jahrzehnte angedeihen lassen wäre das ja nun wirklich nicht weiter verwunderlich. Und wie schon erwähnt ist der Bezug von Sozialhilfeleistungen beim Prozess führen so abträglich nun wieder nicht.
Auch entbehrt dieser Antrag nicht einer gewissen Logik. Sozusagen muss man es tun auch wenn es gar keine juristische Antragsvoraussetzungen oder gar einen Rechtsweg gibt und man es eigentlich nur tun muss weil diese Typen vom BVerfG es unbedingt wollen das man diese ganzen Instanzen bei der Sozialgerichtsbarkeit durch läuft. Damit alles seine Richtigkeit. So ist das anscheinend in einem Rechtsstaat. Und das Alles obwohl ich schon gar keine Lust mehr auf dieses Nonsens habe.
Ich verstehe das sowieso schon lange nicht mehr. Warum und wozu Anträge tippen.
Aber ich bin von diesen Zweibeinern auf Planet Erde wirklich Schlimmeres gewöhnt.
Alles ein wenig philosphisch sehen - locker und geschmeidig - und juristisch betrachtet ist diese Entwicklung eigentlich nur das Sahnehäubchen auf diesem braunen Kakao der letzten Jahre.
Ich habe das mal über den Daumem kalkuliert. So oder so lohnt es sich.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht, BVerfG und dann vor der EU - Gerichtsbarkeit wird einfach einfacher. Menschenwürde, Recht auf freie Entfaltung und dergleichen mehr bietet in einer kapitalorientierten Gesellschaftsform erheblich weniger Entfaltungsmöglichkeiten für einen Juristen wie das Recht auf Eigentum gemäß Art. 14 GG.
Aus diesem Grund möchte ich Ihrer Behörde meinen Dank aussprechen.
Das habt Ihr wirklich ganz und gar erstklassig hin bekommen. Danke !
Hochachtungsvoll
Arno Wagener
mfg
arno [ Wagener ]
Arno Wagener
Rohrberger Str. 6
D-37130 G L E I C H E N
+ 49 55 92 927 371 A B
+ 49 55 92 927 431 FAX
+ 49 55 92 927 430 FON
10 °° a m - 10 °° p m !
http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Rohrberger+Stra%C3%9Fe+6,+Ischenrode